Haben Sie Steuerschulden und können diese in absehbarer Zeit nicht begleichen? Dann ist es wichtig, umgehend etwas zu unternehmen, um drohende Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und Gebühren zu vermeiden.
Das Finanzamt kann nämlich ohne ein gerichtliches Urteil direkt aus dem Steuerbescheid eine Zwangsvollstreckung durchführen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass ein Steuerschuldner nach einer Mahnung vom Finanzamt nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt hat.
Ein großes Ärgernis sind oft auch die Zinsen, die auf Steuerschulden anfallen. Pro Monat berechnet das Finanzamt 1 % Zinsen und zusätzliche Gebühren auf Steuerschulden. Ab 15 Monaten kommen noch 6 % Zinsen pro Jahr hinzu.
Daher raten wir Ihnen schnell zu handeln.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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Sie können einen Antrag auf Stundung der Steuerschulden stellen. Am besten setzen Sie sich mit dem Finanzamt in Verbindung und schlagen diesem eine für Sie machbare Ratenzahlung vor.
Damit das Finanzamt Ihren Ratenzahlungsplan akzeptiert, muss allerdings eine „erhebliche Härte“ vorliegen.
Eine „erhebliche Härte“ ist nicht gesetzlich definiert, daher kann von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum krank sind oder hohe geschäftliche Verluste erleiden, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Stundungsantrag bewilligt wird.
Sollten die Steuerschulden Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen, können Sie einen Antrag auf Schuldenerlass stellen. Dafür wird vorausgesetzt, dass man bereits alle anderen Optionen durchgegangen ist, um die Steuerschulden zu tilgen. Das heißt, bevor Steuerschulden erlassen werden, muss man alles getan haben, was nicht das Bestreiten des Lebensunterhalts gefährdet. In der Praxis werden daher selten Anträge auf Steuererlass vom Finanzamt genehmigt.
Es ist nicht endgültig gerichtlich geklärt, ob die 6 % jährlichen Zinsen ab 15 Monaten rechtmäßig sind. Daher könnten Sie mit einem Einspruch gegen den Zinssatz Erfolg haben. Dafür verweisen Sie auf das laufende Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az.: I R 77/15). Zudem ist zu beachten, dass Sie den Einspruch bereits innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim Finanzamt einlegen.
Überschuldete Personen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Privatinsolvenz von ihren Schulden zu befreien. Dabei sind Steuerschulden von der Restschuldbefreiung umfasst. Ausgenommen sind allerdings Personen, die wegen einer Steuerstraftat verurteilt worden sind. Steuerstraftaten sind zum Beispiel Steuerhinterziehung oder Schmuggel. Auch in Fällen, in denen eine Person falsche oder unvollständige Angaben im Rahmen der Auskunftsabgabe an den Insolvenzverwalter macht, kann eine Versagung der Restschuldbefreiung die Folge sein.
Für mehr Informationen beachten Sie auch unser Video zum Thema Steuerschulden.
In finanziellen Notlagen können sich schnell Unterhaltsschulden anhäufen. Dabei sollten folgende Aspekte beachtet werden:
Personen, die der Unterhaltspflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar und können zu einer Haftstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden. In der Praxis ist eine Haftstrafe jedoch unüblich, da Personen, die in Haft sind, erst recht kein Geld erwirtschaften können, um der Unterhaltspflicht nachzukommen.
Eine Besonderheit bei Unterhaltsschulden ist, dass nicht die allgemeine Pfändungstabelle angewendet werden kann. Das Gericht legt je nach Fall einen individuellen Betrag fest, den Sie behalten dürfen.
Zudem sind pflichtwidrig nicht gezahlte gesetzliche Unterhaltsschulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Das heißt, auch bei einem erfolgreich durchlaufenen Insolvenzverfahren kann man von Unterhaltsschulden nicht befreit werden. Unterhaltsschulden haben nämlich einen höheren Stellenwert als andere Schulden, weil der Staat dadurch die Erziehung von Kindern in besonderem Maße schützen möchte.
So können Sie gegen Unterhaltsschulden vorgehen:
Wie lang muss ich nach Erteilung der restschuldbefreiung zahlen, bzw wann versagt des Widerrufs recht
Hallo,
meine Freundin hat Insolvenz angemeldet. Ich war bei ihr als Minijobberin beschäftigt und habe die letzten 3 Monate kein Gehalt mehr bekommen.
Nun bekam ich einen Antrag, um die Forderung über einen Insolvenzverwalter geltend machen zu können.
Muss ich diesen Antrag ausfüllen oder kann ich ihr privat auf freundschaftlicher Basis darauf vertrauen, dass ich von ihr die ausstehende Schuld von ihr persönlich bekomme ohne Insolvenzverwalter?
Ich weiß nicht, inwiefern das rechtlich machbar ist und ob man das so machen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich befinden uns derzeit in einer PI. Eröffnet im Juli ’17.
Wir sind aktuell 27 und 24 Jahre alt und haben 2 Kinder, diese sind 7 und 4.
Leider haben wir viel Pech und null finanziellen Rückhalt gehabt.
Ich vediene aktuell 2700€ Brutto und meine Frau beendet voraussichtlich im Juni ihre
Ausbildung zur Altenpflegerin und verdient dann ~ 2000-2200€ Brutto.
Nun zu meiner Frage,
wir würden gerne irgendwann ein Eigenheim besitzen und fragen uns wie wir das nach Ablauf der WVP am ehesten realisieren können.
Dürfen wir generell in dieser Zeit alles Geld das wir irgendwie entbehren können Bar ansparen um dieses als Eigenkapital nutzen zu können?
Und ist es prinzipiell überhaupt möglich anschließend bei einer Bank eine Finanzierung zu bekommen?
Mit freundlichem Gruß
P.Kohlen
Meine Lebensgefährtin und ich sind zu je 1/2 Eigentümer eines Ferienhauses auf einem Pachtgrundstück. Das Objekt hat einen Wert von ca. 100.000,00 EUR. Das Objekt wurde durch von mir alleine aufgenommene Darlehensmittel in gleicher Höhe finanziert. Das Objekt wurde an die Bank sicherungsübereignet. Allerdings wurde diese Sicherungsübereignung auch nur von mir als Miteigentümer (also 1/2-Anteil) unterschrieben. Darlehenshöhe und Wert der Immobilie sind aktuell nahezu identisch.
Nun von mir die eigentlichen Fragen:
– was passiert mit dieser Immobilie im Falle meiner Privatinsolvenz.
– kann der Insolvenzverwalter auch auf den meiner Lebensgefährtin gehörenden 1/2-Anteil der Immobilie zugreifen und wie?
– welche Verwertungsmöglichkeit hat die Bank für den Fall, dass der InsO-Verwalter die Immobilie aus dem Insolvenzbeschlag freigibt?
Hallo; meine Privatinsolvenz ist seit 2016 vorbei , von meiner Seite sind auch die Gerichtskosten bezahlt . Da meine Frau mit in die Insolvenz gegangen ist , bekam sie ebenso eine gesonderte “Rechnung” der Gerichtskosten , die dann auf Antrag gestundet wurden, der Verdienst meiner Frau ist zu gering um eine Rückzahlung der Gerichtskosten zu gewährleisten. Dies ist nun seit 2016 ; Frage : kann man auf Antrag einen vorzeitigen Erlass beantragen, der die gestundeten Gerichtskosten beendet und die Sache nun endlich beendet, oder muss bis 2020 gewartet werden bis der erlassbescheid kommt ?
Liebes Team, kann man bei Ihnen auch eine Planinsolvenz (schulden liegen bei ca 20 k) durchführen und wie bezahlt man Ihre Rechnung ? Die Frage ist ob man diese auch in Raten zahlen kann oder komplett in einem Betrag denn dann muss ich noch was sparen :/
Ich bedanke mich für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Mandy Heß
Hallo. Ich beziehe z. Z. Witwenrente. Wenn ich wieder heirate, bekomme ich eine “Abfindung” / Einmalige Zahlung. Muss ich diese Zahlung abtreten, wenn ich privatinsolvenz in der privatinsolvenz bin, oder kann ich diese behalten. Danach erhalte ich keine Witwenrente mehr. Mir fehlt somit Einkommen.
Guten Tag;
Ich befinde mich seit 2015 in der PI und somit momentan in der WVP.
In nächster Zeit erhalte ich eine Auszahlung (ca. 1700€) aus einer Krankenhaustagegeldversicherung aufgrund meiner Reha.
Muss Geldzuflüsse dieser Art dem Insolventsverwalter melden?
Vielen Dank für die Antwort. Freundliche Grüße schuldner666
Telefon: 0221 – 6777 00 55
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