Anspruch auf Gelder die vom Insolvenzverwalter beigetrieben wurden

Hallo, ich bin ehemals selbständiger Einzelunternehmer und befinde mich nun in der Insolvenz.
Der mir zugeteilte Insolvenzverwalter hat von verschiedenen Gläubigern die mir noch beachtliche Gelder schuldeten bereits eine höhere Summe beigetrieben. Da ich momentan wirklich vollkommen mittelos bin und auch ALG II erst in 2-3 Wochen zur Verfügung stehen wird, frage ich mich ob mir rein rechtlich nicht von den beigetriebenen Geldern eine Summe i.H.v. der Pfändungsfreigrenze (mein Kind lebt 14 Tage im Monat bei mir) zusteht und zugeteilt werden müsste? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich für Ihre Mühen im vorraus.

Anwaltsgebühren

Hallo, kann ich die aus Ihrem Rechner resultierenden Kosten durch Vorarbeit (Einholung von Auskünften bei Behörden und Schuldnern) reduzieren?
Mfg Kiagon

Vergleich

Ich habe nach Scheidung ca. 20.000 € Verbindlichkeiten und kann dies mit meiner Rente unter der Pfändungsgrenze nicht mehr bedienen. Vollstreckung Abgabe der VA und p.Konto. kämpfen nun schon seit jahren. Könnte mit Hilfe im Januar 2019 einen Vergleich anbieten, wie hoch müsste die Summe sein die ich anbieten muss bei ca. 20.000€ gesamt Schulden und wie gehe ich da vor?
Mf Mona

Pfändbarer Betrag wenn Kind wegfällt

Sehr geehrter Herr RA,

ich bin in der Wohlverhaltensphase und muss Kindesunterhalt zahlen. Nun ist meine Tochter volljährig geworden und hat im Juli das Abi gemacht. Sie weis noch nicht was Sie weitermachen möchte und demzufolge gibt es auch noch keine Belege hierfür. Meines wissens darf Sie sich per Gesetzt bis zu 4 Monate Zeit lassen und muss sich spätestens dann entscheiden was sie macht oder nicht und dies dann auch belegen. Bis jetzt wurde bei meinem pfändbaren Betrag ein Kind mit angerechnet. Mein Arbeitgeber hat jetzt aber schon gesagt, dass er ab August dieses Kind nicht mehr anrechnen wird, da Beleg dafür fehlen ob sie zur Schule geht oder was sie macht. Darf er dies, muss er nicht auch die vier Monate warten? Da ich jetzt kein Kinde mehr zum anrechnen habe, muss ich auch wieder einen hohen pfändbaren Betrag abgeben, was dazu führt, dass ich deswegen unter dem Freibetrag für den Kindesunterhalt liege und dem zu folge dem Kind keinen Unterhalt mehr zahlen brauche. Das kann doch nicht sein oder???

Schmerzensgeld / LV pfändbar ??

Hallo,
im Januar 2018 wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet.
Nun meine Frage:
Bin ich in der Wohlverhaltensperiode??
Und wenn ich von meiner Unfallversicherung Schmerzensgeld bekomme wegen eines Unfalls, bzw. meine Frau von der Lebensversicherung (gemeinsame) dann Geld zusteht, wird dies gepfändet oder ist es Frei für Wiederaufbau eines Schuldenfreien Lebens.
Meine Frau hat nichts mit meinen Schulden zu tun.

Ich wäre Ihnen sehr sehr Dankbar für eine kurze Antwort.
Vielen Dank für Alles

Ich möchte meinen Insolvenzverwalter nicht fragen und ihn dadurch erst heiß machen.
Dachte immer er wäre auf meiner Seite, aber das Gegenteil ist der Fall.

Anrechenbarkeit von privater Kranken- und Pflegeversicherung

Sehr geehrter Herr RA,

ich befinde mich in der W-Phase und mein Arbeitgeber überweist die pfändbaren Beträge immer schön an den Insolvenzverwalter.
Ich bin privat Krankenversichert.
Jetzt habe ich festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht die komplette KV anrechnet, sondern nur den Teil mit der stationären, ambulanten und der Zahnversicherung.
Krankenhaustagegeld und Pflegetagegeld und noch einen Zusatz rechnet er nicht an, genauso, wie er den Betrag zur Pflegeversicherung nicht anrechnet!
Geht das und wenn nein, auf was kann ich mich da berufen?
Danke sehr

Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.

In Ihrem Artikel steht, dass eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich ist, wenn die Verfahrenskosten getragen sind. Ich habe am 18. Mai 2013 eine Privat Insolvenz einreichen müssen. Die Verfahrenskosten sind abgedeckt und ich zahle in die Insolvenzmasse ein, da ich ein festes Arbeitsverhältnis habe. Meine Frage ist,
gilt diese fünf Jahresregelung bzgl. der Restschuldbefreiung auch für bereits vorhandene Insolvenzen oder nur für neue Insolvenzen?