Schulden

ich bin verzweifelt. Ich hab Schulden und Lohnpfändungen laufen. Ich hab dadruch mein Job verloren. Ich brauche unbedingt Hilfe.

Privatinsolvenz

Hallo,

im September 2018 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Leider habe ich die Abschlussbescheinigung des Insolvenzverfahrens noch nicht erhalten. Ich habe gelesen, das diese erste Phase der Insolvenz ca. 1 Jahr dauert. Ich kenne persönlich jemanden der nach 10 Monaten de Bescheinigung erhalten hat. Icst es richtig das ich nach 13 Monaten die Bescheinigung noch nicht erhalten habe?
Vielen dank für die Hilfe.

Andrea

Nachträgliche Forderung meines Insolvenzverwalters

Hallo,
seit 2015 bin ich in einer Privatinsolvenz und bin alle meiner Pflichten nach gekommen auch der das melden meiner Arbeitsstelle gegenüber meines Insolvenzverwalters. 9 Monate lang arbeitete ich in dem Betrieb und wunderte mich weshalb ich immer den vollen Lohn ausbezahlt bekommen habe und nichts von gepfändet wurde .Nun ich ging davon aus das alles seine Richtigkeit hatte und lies alles so laufen. Mittlerweile arbeite ich nicht mehr in der Firma. Jetzt nach einem Jahr bekam ich ein Schreiben von meinem Insolvenzverwalter das ich die damalige Arbeitsstelle nicht bei Ihm gemeldet hätte und ich 5500 Euro nachzahlen solle. Ich konnte Ihm aber widerlegen das ich wohl die Arbeitsstelle gemeldet hatte , seine Kanzlei aber es versäumt hat sich darum zu kümmern. Trotzdem verlangt er von mir einen Raten Vorschlag um den ausstehenden Betrag zu begleichen. Jedoch kann ich das nicht da ich kein Geld habe. Nun droht er mir damit das er mir die Restschuldbefreiung nächsten Jahres verweigert. Darf er denn sowas? Ich meine es ist doch nicht meine Schuld wenn er versäumt hat bei meinem damaligen Arbeitgeber den Pfändbaren Betrag anzufordern. Ich freue mich wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Danke im voraus
Holger W.

Privatinsolvenz beendet und jetzt? Schufaeinträge?!

Hallo liebes Anwalt-KG Team,

ich möchte mich bei Ihnen rechtherzlich bedanke, da meine Privatinsolvenz, vorzeitig nach fünf Jahren, endlich mit Erteilung der RSB erteilt wurde! Sie haben für mich die Inso eröffnet und mir auch geraten nach fünf Jahre einen Antrag auf vorzeitige Beendung zu stellen und was soll ich sagen….Es hat alles super funktioniert, seit letzter Woche bin ich wieder frei….oder auch nicht?!
Die Inso ist beendet, die RSB wurde erteilt, die Schufa hat den Eintrag RSB wurde erteilt erstellt und die ehemaligen Gläubigerforderungen wurden alle mit beglichen gekennzeichnet.
Leider habe ich erfahren, dass dies alles die nächsten drei Jahre so stehen bleibt und auch der Score, der gerade bei neun, anstatt der erhofften 100 bzw. 95-98 % liegt, bei katastrophalen neun Prozent bleibt. Sprich obwohl alles erfolgreich durchlebt und beendet wurde, wird sich in den nächsten drei Jahren absolut gar nichts für mich ändern, da die Schufa trotzdem schlecht bleibt. Das sehe ich doch richtig oder?
Es gibt im Internet etliche RA die Ihre Dienste für gutes Geld anbieten und meinen, dass dank einen neuen Urteils des LG in Frankfurt, es möglich sei, die drei Jahre Wartezeit zu umgehen und gleich wieder eine Blütenweiße Schufa zu erhalten. Was meinen Sie dazu, ist das tatsächlich so einfach möglich oder gibt es auch hier schwarze Schafe?
Ausserdem habe ich gehört, dass ab nächstes Jahr anscheinend das komplette Schufaverfahren in Deutschland nur noch drei Jahre gehen soll? Stimmt das und hätte dass dann auch Auswirkungen auf die “Drei Jahre Schufa danach”.
Vielen Dank für Ihre Hilfe ohne Sie hätte ich das ganze Verfahren nicht so leicht beenden können. Vielen Dank nochmal an das ganze Team!!!

Aufhebung Insolvenzverfahren

Hallo,

können Sie mir Erfahrungswerte sagen, wie lang es dauert bis das Insolvenzverfahren aufgehoben wird.

Schlusstermin war auf Juli 2019 datiert…

was wird denn jetzt in der Zeit noch alles geprüft? Es gehen Regelmßig 500 Euro vom Gehalt weg. Verwertbares Geld hatte ich keines.

Wie sehen sie die Chancen bei mir auf RSB nach 3 Jahren? Schuldensumme ca. 37.000 Euro. 500 Euro werden im Monat einbehalten…

Viele Grüße

Privatinsolvenz und Eigentumswohnung

Nach dem Scheitern meiner 30jährigen Selbstständigkeit in einer GmbH musste ich die offenen Posten (Finanzamt, Krankenkasse, Bundesamt für Justiz etc.) privat haften. Jetzt macht die Krankenkasse Druck und spricht von einer Insolvenz. Ich habe seinerzeit mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ pro Monat vereinbart, bin aber seit 2 Jahren nicht in der Lage, die monatlichen Beiträge zu bezahlen, da das Jobcenter mich mit diversen Leistungseinstellungen überzogen hat und ich mittlerweile beim Landessozialgericht gelandet bin. Sobald das Jobcenter zahlt werden auch durch sie die KK Beiträge entrichtet.
Meine Sorge gilt meiner sekbstgenutzten Eigentumswohnung. Diese ist abbezahlt und neben einer nicht vor 2027 auszahlbaren Lebensversicherung meine einzige Altersvorsorge.
Meine Schwester steht mit 150000€ im Grundbuch, der Wert der Immobilie beträgt 250.000€.
Wie kann ich meine Wohnung aus der Schusslinie nehmen wäre mein Anliegen.

Aufbewahrung der Insolvenzunterlagen

Guten Tag,
meine Frage ist, wielange sollte man nach der Restschuldbefreiung seine gesamten Insolvenzunterlagen ( Schriftverkehr mit dem Gericht, Treuhänder, Gläubigern usw.) aufbewahren. Oder kann dann alles vernichtet werden. Was ist ratsam? Danke für ihre Antwort

Beratung bezüglich (Privat)Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meiner Recherche im Netz bezüglich Insolvenz bin ich auf Sie aufmerksam geworden und würde ihnen gerne kurz meinen Fall schildern:

Ich habe mich im Jahr 2013 mit meinem Online Shop „Foto-Fischer” selbstständig gemacht. Ich betreibe den An- und Verkauf gebrauchter Fototechnik und Zubehör. Ich bin Einzelunternehmer und habe kein Ladengeschäft und keine Mitarbeiter. Der Verkauf läuft hauptsächlich online.

Die Geschäfte liefen über die Jahre immer besser und mit der Aufnahme meines ersten Kredites über 60000€ bei der Sparkasse konnte ich Umsatz und Gewinn noch einmal deutlich steigern. im Jahr 2019 stand nun die erste große Steuerzahlung inkl. Vorauszahlung an. Da mich meine Steuerberaterin schon frühzeitig auf die anstehenden Forderungen aufmerksam machte, legte ich den entsprechende Betrag beiseite. Da ich das Geld nicht auf dem Bankkonto „ parken” wollte, beschäftiget ich mich ausgiebig mit der Aktienanlage und investierte das Geld letztendlich in Aktien. Im laufe des Jahres 2018 halbierte sich jedoch der Wert meines Depots, sodass ich entschied noch mehr Geld von meinem Geschäftskonto abzuziehen um den Verlust wieder auszugleichen. Leider baute ich den Verlust weiter aus, sodass sich dieser aktuell auf knapp 80000€ beläuft. Die Forderungen des Finanzamtes und der der Stadt konnte ich gerade so mit weiteren Krediten bezahlen. Darüber hinaus blieb jedoch kein Geld übrig um Ware zu kaufen und um mein Geschäft weiter betreiben zu können. Die monatlichen Ausgaben stiegen jedoch auf Grund diverser Forderungen weiter an.

Aktuell bin ich nicht mehr in der Lage mein Geschäft weiter zu betreiben und sehe mich gezwungen Insolvenz anzumelden. Ich bin auf Grund der vielen Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens jedoch verunsichert und würde mich über ein Beratungsgespräch und/oder eine kurze Rückmeldung per Mail freuen.

Tel.:

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer

vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Bei meinem Mann läuft das Privatinsolvenzverfahren seit 09.06.2015, jetzt hat er den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gestellt.Da ja am 09.06.2020 die 5 Jahre um sind und er ja den Antrag innerhalb der 5 Jahresfrist stellen muss. Jetzt wurde der Antrag vom Gericht zurückgewiesen, da der Antrag verfrüht gestellt wurde. Wann muss er denn nun wirklich den Antrag stellen, damit er in den Genuss kommt, nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung zubekommen. Ist es ratsam dann den Antrag , wenn am 09.06.2020 die 5 Jahre um, kurz ( 1 Monat ) davor oder erst danach zustellen. Nach dem 09.06.2020 wäre für doch nicht mehr innerhalb der 5 Jahresfrist. Wir wollen doch nichts falsch machen, nur wegen Formfehler. Ich hoffe Sie können uns helfen. Danke für ihre Antwort.

Wohlverhaltensphase

Guten Tag,

ich befinde mich seit Februar 2019 im Insolvenzverfahren und der Schlußtermin wurde auf den 07.10.2019 festgesetzt. Können Sie mir vielleicht sagen wie lange es jetzt noch ungefähr dauern könnte bis das Verfahren aufgehoben wird und ich in die Wohlverhaltensphase übergehe? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.