Außergerichtlicher Einigungsversuch
Guten Tag, was kostet ein außergerichtlicher Eingungsversuch bei Ihnen?
Gläubiger ca. 40, Nullplan
Mit freundlichen Grüßen
Daub
Guten Tag, was kostet ein außergerichtlicher Eingungsversuch bei Ihnen?
Gläubiger ca. 40, Nullplan
Mit freundlichen Grüßen
Daub
Hallo
Liebes Forum
Ich bin etwas ratlos und brauche dringend Hilfe. Ich befinde mich im Privaten Insolvenzverfahren welches seit knapp einem Jahr läuft. Am 25.5.2020 kam der Beschluss durch das Amtsgericht Potsdam das das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde § 200 InsO und ich mich jetzt in der Wohlverhaltensphase befinde. Nach meinen Informationen sollte das P-Konto wieder ohne Einschränkungen nutzbar sein und ich auch wieder über Geld welches über den Freibetrag geht verfügen können. Als ich heute versucht habe Geld abzuheben ging das nicht also rief ich bei meiner Bank an welche mir mitteilte das noch eine Kontopfändung durch einen der Gläubiger besteht und diese dort eine Art Ruhestellung mit Bedingungen hinterlegt habe und die Bank da nix machen könne (Der Beschluss vom Amtsgericht liegt der Bank vor).
Mit meinem Insolvenzverwalter habe ich ebenfalls telefoniert welcher mir im übertriebenen Sinne sagte das ich damit die nächsten 5 Jahre leben werden muss oder das Konto wechseln soll aber durch das Insolvenz Theater nimmt mich doch keine andere Bank ?!?!
Das schlimme ist das ich nirgends wirklich die nötigen Infos bekomme, mal lese ich das egal wie oder was nach dem Beschluss definitiv nix mehr gepfändet werden kann bzw. darf (außer natürlich der Betrag vom Lohn an den IV) und dann wieder doch das geht dann aber ist doch der ganze Sinn der Insolvenz auch dahin und die Erleichterung die man angeblich erfährt ist auch dahin.
Achso noch etwas
Ist es denn möglich so einfach ein neues P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und das alte einfach zu kündigen ? Darf ich das überhaupt? Ein Girokonto wird es ja sicher nirgends für mich geben. Es heißt doch man könne in der Wohlverhaltensphase wieder sparen oder auch Geld auf dem Konto z.B. von anderen Empfangen !? Das ist ja dann durch die Pfändung weiterhin futsch.
Gruß
Ich möchte zu meinen Freund nach Brandenburg ziehen.Mein Sohn bekommt meine alte Wohnung.
Meine Frage: Kann jetzt mehr von meinen Gehalt abgezogen werden? Mein Sohn fängt im August 2020 seine Ausbildung an.Verdienst von 600,00 Brutto plus 210.00 euro Kindergeld.Ich muss Ihn weiterhin Unterstützen weil er das sonst nicht alleine schaft mit der Miete.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Frage lautet,
Ich bin in Privatinsolvenz und jeden Monat werden knapp 450€ an den Treuhänder überwiesen. Ich muss alle 3 Monate Vorrauszahlung in Höhe von 165€ ans Finazamt leisten( nicht selbstständig).
Weil die rechnen mein Gehalt und die Erwernsminderungsrente meines Mannes zusammen.
So bleibt mit aber alle 3 Monate weniger wie der Pfändungsfreibetrag bei mir wäre.
Ist das richtig so?
Hallo!
Ich habe einen etwas komplizierteren Fall. Es handelt sich um eine Ausbildungsversicherung die mein Vater im Jahre 2009 für meine Sohn (derzeit 11 Jahre alt) abgeschlossen hat.
Mein Vater ist Mitversicherte Person und mein Sohn ist versicherte Person. Ich persönlich werde in diesem Vertag überhaupt nicht geführt namentlich. Auch nicht als Bezugsberechtigte Person oder ähnliches.
Nun ist es so, das mein Vater im Dezember 2018 verstorben ist. Mein Sohn ist noch zu jung um den Vertrag rechtlich übernehmen zu dürfen. Versicherungstechnisch dürfte dieser Vertrag eigentlich gar nicht mehr existieren. Ich habe mich wegen meiner Insolvenzgeschichte geweigert den Vertrag zu übernehmen.
Der Vertrag schlummert nun also bei der Versicherung unter dem Namen: An die Erziehúngsberechtigen von XY… weiter. Der Vertrag wird auch weiter bezahlt monatlich, was eigentlich auch nicht korrekt ist, da dieser Vertrag mit dem Tot meines Vaters nicht mehr existieren dürfte.
Ich habe im Prinzip nie gewusst um welchen Rückkaufswert es da geht. Ich dachte es wäre geringfügig. Aber wir sprechen hier über einen Rückkaufswert von über 5300€. Finanziell geht es mir derzeit nicht gerade rosig und ich habe letzte Woche auch meine Arbeitsstelle verloren. Das Geld könnte ich daher wirklich gut benötigen. Ich befinde mich persönlich in der Wohlverhaltensphase seit etwa einem Jahr. Drei Jahre habe ich noch vor mir. Ich bin 42 Jahre alt.
Fragen über Fragen also:
A) Kann ich mir das Geld auszahlen lassen ohne das mein Insolvenzverwalter Ansprüche stellen kann?
B) Es gibt doch auch diesen gewissen Freibetrag an angesparten Kapital von 4500,00€ in meiner Altersklasse. Dürfte ich dies zumindest behalten? Oder ist das etwas anderes?
C) Der Insolvenzverwalter weiß meines Wissens überhaupt nichts von diesem Vertrag. Da ich ja nirgendwo darin namentlich vorkomme. Ich könnte den Rückkaufswert auf ein Konto meines Freundes oder eines Bekannten auszahlen lassen. Versicherungstechnisch ist das kein PRoblem…das weiß ich. Sofern bei der Versicherung keine Abtretung auf diesem Vertrag eingetragen ist sollte dies doch ohne weiteres klappen oder?
D) Sofern eine Auflösung des Vertrages nicht möglich ist… könnte ich hier über eine Teilauszahlung verfügen bzw. dürfte ich ein Policendarlehen aufnehmen um mir eine Summe x auszahlen zu lassen?
Über eine Antwort zu dem Thema würde ich mich freuen.
Vlg Elmo
Ich bin gezwungen in die Privatinsolvenz zu gehen.
Können Sie mich dabei unterstützen?
Ich komme aus 18311 Ribnitz-Damgarten
Mit freundlichsten Grüßen
Martin S.
Ich bestrebe die Insolvenz innerhalb 3 Jahren zu beenden (35%)
Mein Fahrrad wurde der Masse zugeführt und verwertet. Ich habe es aus der Masse heraus gekauft, mit Ratenzahlung. Was passiert wenn die Raten bei Ablauf der 3 Jahre nicht den Betrag der Verwertung erzielen?
Hallo und Moin Moin,
ich hätte mal eine Frage bezüglich des Motivationsrabatts im 5. Jahr der Wohlverhaltensphase:
Im Mai 2014 wurde mein Privat-Insolvenzverfahren eröffnet und am 15. Juli 2015 aufgehoben. Seit dem 16. Juli 2015 befand ich mich also in der Wohlverhaltensphase. Wenn ich richtig gerechnet habe, war ich am 16. Juli 2019 bereits im 5. Jahr der Wohlverhaltensphase und komme somit in den “Genuss” des Motivationsrabatts von 10%. Am 14. Mai 2020 wurde mir Restschuldbefreiung erteilt. Im April habe ich zum letzten Mal von meinem TH gehört, als er meine letzten 12 Gehaltsnachweise und den ausgefüllten Fragebogen haben wollte. Die Gehaltsnachweise hätte ich gerne wieder, aber er antwortet weder auf Emails noch auf postalische Kommunikation. Nun zu meiner Frage: wann und wie wird der Motivationsrabatt gezahlt? Bekomme ich noch mal Post vom TH mit einer Abschlussrechnung oder verläuft das im Sande…?
Ich bin seit 2017 im insolvenzverfahren ohne schlussbericht habe schon über 10000 € in der insolvenz Masse eingezahlt und zahle jeden monat mein pfändliches Einkommen dazu ich glaube die gerichtskosten müssen gedeckt sein kann ich ohne schlussbericht die Verkürzung auf 5 Jahre beantragen und wie lange dauert es bis der insolvenzverwalter den Bericht schreibt?
Mit freundlichen Grüßen
Ich arbeite im pflegehekm als altagsbegleiterrin/betreunsassistäntin wie sieht das aus wenn ich diese sonderzahlung bekommen würde wegen meiner Insolvenz? Darf ich das Geld behalten oder muss ich es abgeben weil ich denn ja über meiner frei Grenze bin?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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