vorzeitige Restschuldbefreiung

Guten Tag, meinem Mann wurde die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt.Der Beschluss ist vom 30.06.2020 Ab wann ist dieser Beschluss rechtskräftig ? Wie bekommt der Arbeitgeber Bescheid, dass keine Pfändungsgelder mehr an den Treuhänder abgeführt werden müssen? Bekommt der Arbeitgeber auch diesen Beschluss zu geschickt und von wem( Gericht oder Treuhänder? Danke für ihre Antwort
freundliche Grüße

Berufsbegleitende Ausbildung angefangen & Schwangerschaft der Freundin

Vorab erstmal ein großes Lob an Sie, die Hilfesuchenden so professionell zu beraten.
Leider tut dies mein Insolvenzverwalter nicht und ist im Grunde gar nicht mehr für mich erreichbar. Außer wenn er mich höflichst schriftlich “bittet” meinen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Verständlich, denn die Rückerstattung geht ja direkt an ihn…
Ich befinde mich seit März 2017 offiziell mit Titel in der Privatinsolvenz und arbeite seit April 2017 Vollzeit. Nun habe ich am 01.04.2019 eine berufsbegleitende Ausbildung (Duales System = Theorie- & Praxiszeit) angefangen unterstützt durch die WeGeBAu bzw. Arbeitsamt. Ich habe daher keinerlei Einkommensvor- oder Nachteile. Außer das ich Fahrgeld bisher 4x vom Amt zur Berufsschule erhalte.
Auf meinen Verdienstbescheinigungen, die ich im mtl. zur Info zukommen lasse, steht davon nichts, auch an meinem Arbeitsvertrag nichts geändert hat. Ich habe nur eine Zusatzbescheinigung vom AG bekommen, das ich die Ausbildung machen darf.
Meine Freundin ist mittlerweile im 8 Monat schwanger. Von beiden Tatsachen weiß der Insolvenzverwalter noch nichts.
Ich habe Angst ihm das mit der Ausbildung (endet Aril 2022) mitzuteilen & vor möglichen Konsequenzen im Bezug auf meine Restschuldbefreiung, Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht.
Mit jedem Tag fühle ich mich schlechter.
Dieses Jahr hat er sich noch nicht gemeldet.
Ich weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll, um nicht alles noch schlimmer zu machen.
Können Sie mir bitte einen Ratschlag geben?

Gruß
M.M

Privatinsolvenz/Arbeitgeberwecher

Guten Tag!

Ich befinde mich seit fast einem Jahr in der Wohlverhaltensphase. Ich habe aktuell eine 30 Stunden Stelle und dort kein pfändbares Einkommen. Ich wurde aber auch nicht durch die Treuhänderin zur Annahme einer Vollzeitstelle aufgefordert.

Nun habe ich ein Angebot für eine Vollzeitstelle in einer anderen Firma angeboten bekommen und möchte diese gerne annehmen, vor allem, da es mir mit der aktuellen nicht so gut geht und ich würde darüber hinaus gern mehr verdienen. Ich würde dort dann auch einen pfändbaren Anteil haben. Also durchaus im Sinne der Gläubiger.

Allerdings müsste ich dann sofort meinen aktuellen Job kündigen, ohne den neuem Vertrag bereits unterschrieben zu haben (Bürokratie dauert etwas länger), um die Kündigungsfrist zu wahren.

Die Treuhänderin habe ich schriftlich per Mail angefragt aber sie antwortet wenn, dann meist erst nach sehr langer Zeit (teils Wochen) und diese Zeit habe ich nicht.

Meine Fragen lauten deshalb:

Darf ich eine festes Arbeitsverhältnis kündigen, wenn ich noch keinen Vertrag unterschrieben habe, aber eine mündliche wie schriftliche (per Mail) Zusage erhalten habe und auch schon Unterlagen zum Anstellungsprozedere ausgehändigt bekommen habe.

Muss die Treuhänderin vorab ihre Zustimmung geben?

Kann mir die Restschuldbefreiung evtl. versagt werden, falls der neue Vertrag, warum auch immer, doch nicht zustande kommen sollte?
Ich bin sehr besorgt.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichem Gruß

Emely

Kontoberechtigung

Hallo,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz/ Wohlverhaltensphase. Ich bin Rentner und in einem Verein aktiv tätig.
In unserm Verein existiert ein sogenanntes Vereinskonto, derzeit sind zwei verfügungsberechtigte Vereinsmitglieder bei der Bank eingetragen.
Es ist beabsichtigt , dass ich ebenfalls als Verfügungsberechtigter über das Konto eingetragen werden soll. Kontoinhaber ist der Verein.
Ergeben sich dadurch für den Verein und sein Konto, hinsichtlich irgendwelcher evtl. Pfändungsmöglichkeiten und meiner Person, hinsichtlich meiner Insolvenz, Probleme?

Mit freundlichen Grüßen

Schenkung einer Eigentumswohnung mit Nießbrauch

Hallo Forum,
ich bin seit 3 Jahren in Privatinsilvenz. Meine Eltern möchten mir eine vermietete Eigentumswohnung schenken und sich das Nießbrauchsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Der Nießbrauch würde bis zum Tode beider Elternteile bestehen bleiben.Meine Fragen:
Muß ich meinen Insolvenzverwalter den Grundstücksvertrag vorlegen ?
Kann mein Insolvenzverwalter die Eigentumswohnung pfänden, obwohl ich keine Mieteinnahmen daraus erziele (Miete erhalten weiterhin die Eltern).?

Umschulung

Ist eine Umschulung und/oder Weiterbildung während der Wohlverhaltensphase möglich? Und muss ich in dem gelernten Beruf (Friseurin) bleiben , wenn in diesem keine Arbeitsnot herrscht , auch wenn ich in einem anderen Beruf mehr erwirtschaften könnte ?

Privatinsolvenz

Guten Tag, meine Frage: die Insolvenz läuft seit Juli 2018.. ich bekomme Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Dieses kommt ein Bonus wegen Corona. Arbeite im Altenheim. Kann ich von dem Bonus, dem Weihnachtsgeld und dem Urlaubsgeld nicht einen Teil erhalten? Hab ich jedenfalls mal gehört. Mit freundlichen Grüßen, Angela Lorig

Geänderter Steuerbescheid

Guten Tag!

Da die Agentur für Arbeit eine Berichtigung der erhaltenen Lohnersatzleistungen vorgenommen hat, gehe ich davon aus, dass mein Steuerbescheid geändert werden muss. Dieser wurde bereits erlassen, sowie die Erstattung auf das Treuhandkonto überwiesen.

Sollte sich nach der Korrektur ergeben, dass zu viel erstattet wurde, wird dies dann durch die bereits eingeganene Zahlung auf dem Treuhandkonto ausgeglichen, oder stehe ich dann in der Schuld und muss die Zahlung zusätzlich tätigen?

Weiterhin stellt sich die Frage, ob mir eine falsche Angabe vorgeworfen werden kann? Kann ich mich auf den zuvor zugestellten Bescheid seitens der Agentur für Arbeit berufen, oder bin ich dafür verantwortlich die Beträge selbstständig “zusammenzusammeln”?

Vielen Dank!

Versagung der Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
ich hätte einige Fragen zur Restschuldbefreiung, bzw. deren Versagung.

Meine Privatinsolvenz geht in wenigen Tagen zu Ende, nun habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, in dem noch eine Frist (ca. 3 Wochen) für eventuelle Versagungsanträge gesetzt wird. Werden auch meine Gläubiger vom Amtsgericht angeschrieben und über diese Frist informiert? Bislang liegen keine Anträge auf Versagung vor, wie wahrscheinlich ist es, dass so kurz vom Ende die Gläubiger noch etwas unternehmen? Von meinem Treuhänder habe ich seit der Ankündigung der Restschuldbefreiung vor ca. 3 Jahren nichts mehr gehört.

Verstehe ich das richtig, dass nach dem Schlusstermin die Versagung nach § 290 InsO nicht mehr in Frage kommt? Nach dem Schlusstermin kann die Versagung also nur nach §§ 296, 297 beantragt werden oder? Meine Privatinsolvenz startete vor dem 1.07.2014 (also nach der „alten“ InsO), treffen mich die Obliegenheiten nach § 295 ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung? Ich war während des eigentlichen Insolvenzverfahrens ca. 3 Monate arbeitslos, kann mir das jetzt noch „auf die Füße fallen“ oder hätten die Gläubiger deswegen bereits im Schlusstermin aktiv werden müssen?

Habe ich als Schuldner überhaupt die Möglichkeit, die vollständige Akte des Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders einzusehen oder sogar eine Kopie davon zu bekommen? Angenommen, in der Akte sind eventuelle Verstöße oder Hinweise darauf vermerkt, gilt das als Beweis, dass die Gläubiger über eventuelle Verstöße rechtzeitig informiert wurden? Ist der Insolvenzverwalter/Treuhänder dazu verpflichtet, alle Gläubiger über eventuelle Verstöße sofort schriftlich zu informieren oder schreibt er einfach regelmäßig (z.B. jährlich) Berichte über den Schuldner? Falls ja, werden diese Berichte an alle Gläubiger versendet oder nur beim zuständigen Gericht hinterlegt? Wäre dann folgende Situation möglich: ein Gläubiger unternimmt jahrelang nichts, um eigene Ressourcen zu sparen. Erst kurz vor dem Ende der Abtretungserklärung schaut er sich alles an, findet eventuelle Verstöße und stellt einen Versagungsantrag? Oder mit anderen Worten: Sind die Gläubiger verpflichtet, die Arbeit des Insolvenzverwalters/Treuhänders aktiv zu verfolgen und bei eventuellen Problemen zeitnah zu reagieren?
Vielen Dank im Voraus!

Ist der Corona-Pflegebonus pfändbar?

Hallo, ich arbeite Vollzeit in einem Pflegeheim und befinde mich in der Insolvenz. Wir der Pflegebonus mit in die Pfändungsberechnung genommen oder bekomme ich den Pflegebonus komplett ausgezahlt?