Hallo und guten Tag,
zunächst einmal möchte ich Ihnen einen großen Lob für die sehr informative Seite zum Thema Privatinsolvenz aussprechen.
Da ich in 2018 leider Privatinsolvenz anmelden musste, habe ich hier die folgenden Fragen:
1. In 2018 (Dezember 2018) wurde meine Privatinsolvenz vom zuständigen Insolvenzgericht eröffnet, wie lange läuft dann meine Privatinsolvenz?
2. Ich habe vor einigen Tagen Post vom Insolvenzgericht erhalten, hier wurde mir mitgeteilt, dass der sog. Schlusstermin im Oktober 2020 ist. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass seine Kosten auf 800 EUR festgesetzt werden, hat das irgendeine Auswirkung auf meine Privatinsolvenz?
3. Hinsichtlich der Insolvenzverwalter- und Verfahrenskosten habe ich eine Frage: Von meinem bescheidenen Gehalt wurde seit 2018 schon ca. 2.000 EUR gepfändet, werden mit diesen Beträgen eigentlich zunächst die Insolvenzverwalter- und Verfahrenskosten beglichen? Für mich wäre das ja von Vorteil, da dann meine Privatinsolvenz auf 5 Jahre verkürzt würde.
Nun zu meiner aus meiner Sicht her kompliziertesten Frage. In 2014 (also vor der Privatinsolvenz) haben meine Exfrau und ich (jeder hat einen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht) die Scheidung eingereicht. Seitdem streiten wir uns leider zum Thema Zugewinn. Ich bin der Meinung das der mögliche Zugewinn doch in meiner Privatinsolvenz berücksichtigt wird, auch wenn hier noch kein Scheidungsurteil ergangen ist. Oder fällt dies nicht mehr in die Privatinsolvenz. Mein Anwalt hat dem Insolvenzverwalter hier eine symbolische “0 EUR” gemeldet.
Schon jetzt danke ich Ihnen für eine kurze Info.