Privatinsolvenz
Guten Tag
Ich habe seid 2006 ca. 39 Gläubiger. Da Ich die ganze Zeit vergeblich versucht habe meine Schulden abzubauen, möchte ich Insolvenz anmelden. Was würde mich das Kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel W.
Guten Tag
Ich habe seid 2006 ca. 39 Gläubiger. Da Ich die ganze Zeit vergeblich versucht habe meine Schulden abzubauen, möchte ich Insolvenz anmelden. Was würde mich das Kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel W.
Hallo, guten Tag. Ich bin seit 1,5 Jahren in der Privatinsolvenz. Ich habe eine uneheliche Tochter. Mein Mann (nicht der Vater meines Kindes) und ich haben letztes Jahr geheiratet. Ich verdiene 1050 € netto. Wir haben die Steuerklassen 4/4. Nun bekommt mein Mann durch seinen Jobwechsel wesentlich mehr Gehalt und wir würden aus steuerlichen Gründen lieber in die Steuerklassen 3/5 wechseln. Wäre dies einfach so möglich? Ich bin ja wesentlich unter der Pfändungsgrenze, dies wird sich voraussichtlich auch die nächsten Jahre nicht ändern. Vielen Dank für ihre Antwort… mfg
Guten Tag.
Ware zur erst beratung auch ein persönlicher Termine bitte machbar. Komme aus Münster würde aber nach Köln kommen das wäre kein problem da sie mir sehr professionell erscheinen und ich in diesem Schritt keinen fehler machen möchte.
Grüße Awafi.
Moin,können wir einen Termin vereinbaren?
Mfg Christian G.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bin seit Oktober 2017 in in der Privatinsolvenz der Schlussbericht hat der insolvenzverwalter fertig jetzt habe ich einige fragen wann muss ich einen Antrag auf vorzeitige Restschuld beantragen? Und wo kriege ich so einen Antrag.
Die Bescheinigung das die Gerichtskosten bezahlt wurden wo kriege ich die.
Mit Freundlichen Grüßen
Kosta
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich befinde mich in einer Privatinsolvenz. Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich teilweise Löhne auf ein anderes Konto überweisen lassen, die Löhne lagen über dem Betrag den ich haben darf. Ich habe jedoch die gehaltszettel meiner insolvenzverwalterin gegeben. Bis heute habe ich nichts gehört von ihr wann und wie dies zu begleichen ist.
Ich würde gerne die Restschuldbefreiung nach 5 Jahre beantragen. Wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind die zu tragen sind? Und kann dies mit den Gehältern dann negativ auf mich zurück fallen?
Wie sollte ich mich am besten verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da ich Probleme mit meinem Konto hatte habe ich mein Gehalt zwischenzeitlich auf ein Konto meiner Freundin zahlen lassen, der Gehalt lag auch über dem Freibetrag. Der insolvenzverwalterin wurden die lohnnachweise zugesendet, allerdings habe ich bis heute nichts von ihr gehört. Habe ich mich falsch verhalten? Wann oder wie soll das Geld abgeführt werden?
Zweite Frage: wo erfahre ich wie hoch die Verfahrenskosten sind, Um eine vorzeitige Befreiung nach 5 Jahren zu erlangen?
Und könnte mir ersteres dann zum Verhängnis werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich zu 100 % davon ausgehen wenn ich Ende November Privatinsolvenz anmelde eine Dauer von 3 Jahren zugesichert ist?
Wurde die unten einegefügte Richtlinie bereits in das deutsche Gesetz eingefügt? Wenn nicht gkann ich trotzdem mit einer Dauer von 3 Jahren rechnen??
Privatinsolvenz 2020 – was verändert die EU-Richtlinie (EU) 2019/1023?
Am 16. Juli 2019 wurde durch den Europäischen Rat eine europaweite Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre, unabhängig von der Insolvenzmasse, beschlossen. Eine solche EU-Richtlinie tritt jedoch nicht automatisch auch hierzulande in Kraft. Vorher muss der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie auch in die deutschen Gesetze einpflegen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie will die Bundesregierung die Richtlinie zum 01. Oktober 2020 umsetzen. Das bedeutet: Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.
Herzliche Grüße
S.Schulz
Guten Tag,
ich bin komplett überschuldet ich habe kein Kontrolle mehr über nicht es kommen nur noch Haufenweise Briefe seid dem ersten lockdowns in Deutschland, ich hatte erst vor der Corona Zeit wieder alles im Griff aber dann wurde ich gekündigt und war nicht mehr zahlungsfähig, ich bin aktuell im Ausland und kann auch von daher nicht telefonieren aber ich bin über email erreichbar, könnte man denn über WhatsApp oder email sprechen über das was ich tun könnte ich bin total verzweifelt und mir wird schon mit einem Haftbefehl gedroht und das macht mich psychisch krank ich weiß nicht mehr wie und was.
Ich habe erst gerade im Oktober einen Job gefunden Vollzeit aber dieser ist jetzt auch wieder Geschichte da der zweite lockdown da ist und wir geschlossen haben.
Ich wünsche mir echt nichts außer Hilfe !!!
Mit freundlichen Grüßen
E. K.
Hallo!
Ich bin alleinerziehende Mutter und arbeite derzeit in der Altenpflege.
Aufgrund meiner Schulden durch Kredite und Kaufsüchte und es mir zu viel wurde, habe ich Privatinsolvenz angemeldet. Dies ist seit Ende Oktober 2020 eröffnet.
Nachdem mein Girokonto gesperrr wurde, eröffnete ich neues und ließ mir mein Gehalt plus Weihnachtsgeld aliquot auszahlen une erhielt es 2 Wochen später.
Mein Anliegen: ich habe meine offenen Rechnungen und Einkäufe beglichen und zudem noch großzügig eingekauft.
Ich entnahm aus dem Beschluss und dem Gespräch mit meinem Anwalt nicht, dass mein gesamter Lohn direkt an das Gericht zu überweisen ist.
Kann jetzt mein Antrag auf Privatinsolvenz doch noch abgelehnt werden?
Ich wusste es wirklich nicht, ich dachte es beträfe nur meine Gläubiger nicht zu bezahlen.
Ich fürchte, dass ich einen Riesenfehler getan habe.
Leider muss ich zugeben, dass ich aufgrund psychischer Ursachen eine sogenannte Kaufsucht entwickelt habe und auch deswegen u. a. in Psychotherapie bin.
Mein Anwalt sagte, er könne das regeln, weiß aber nicht, dass ich bereits mehr als notwendig Geld ausgegeben habe.
Wahrscheinlich müsste ich für die Antwort auf diese Frage eine Honorarnote bezahlen.
Deshalb reicht mir eine kurze Antwort, indem ich erfahre, ob durch meine Geldverschwendung trotz Privatinsolvenz und Unkenntnis darüber, eine Chance bestünde, dass mir der Antrag nicht verwehrt wird?
MfG
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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