Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Dezember 2020 in Privatinsolvenz. Bei der Bank ist nur der unterste Pfändungsfreibetrag für 2 Personen eingetragen. Dem Insolvenzverwalter gegenüber soll ich nun rückwirkend den freien Zugang zu meinem Konto gewähren, damit er meine Einkünfte dort sehen könne und danach den Pfändungsfreibetrag berechnen könne. Meine Einkünfte für Dezember 2020 und Januar 2021 musste ich ihm ja vorlegen. Daraus resultiert ein höherer Pfändungsfreibetrag. Sollte ich ihm Einkünfte verschwiegen haben, würden diese ja sowieso von der Bank einbehalten, das macht doch keinen Sinn. Ich verstehe nicht, warum der Insolvenzverwalter meine Kontobewegungen seit Beginn der Insolvenz im Detail sehen will. Ich kann doch meinen Pfändungsfreibetrag ausgeben wie ich will oder? Was steckt dahinter?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen..
Mit freundlichen Grüßen