Reform Verkürzung der Insolvenz auf 5 Jahre

Hallo Herr Kraus,

ich habe von der Reform der Insolvenz bei Ihnen gelesen. Es gibt die Verkürzung des Verfahrens auf 3 und auf 5 Jahre. Dies gilt ab Juli 2014 statt der üblichen 6 Jahre.

Ich werde es nicht schaffen, 35 % meiner Schulden in 3 Jahren abzuzahlen. Wie kann ich nach 5 Jahren das Verfahren beenden?

Gruß S. W.