Rückerstattung,aus der Insollvenz Masse ???

Sehr geerter Herr Anwalt
Meine Frage ist folgende:
Bekomme ich nach ablauf des 5.Jahres der Wohlwollensfarse,Prozentual etwas aus meinen Gepfändeten Gelder,auch etwas zurück.Ich hatte mal irgentwo etwas darüber gelesen.
Über eine antwort würde ich mich sehr freuen.
MFG. Hans und Marion müller

Wie lange vorher?

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund privater Ehescheidung kann es zur Insolvenz kommen. Die ist abhängig vom Verhalten meiner Exfrau.

Bleibt Sie vernünftig, ändert sich an unseren Einkommens- und Vermögensverhältnissen nichts und die Insolvenz wird vermieden. Beteiligt Sie sich nicht an den Wohnkosten, würden die Bankdarlehen nach ca. 3 Monaten gekündigt und die Insolvenz stände, wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, an.

Frage ist nun, wann sollte ich im ungünstigsten Falle die Privatinsolvenz beginnen vorzubereiten. Natürlich möchte ich im Moment “keine Pferde aufscheuchen”.

Erst wenn die Bank die Darlehen gekündigt hat oder schon vorher, wenn sich abzeichnet, dass meine Exfrau die Wohnkosten nicht mehr zahlen möchte.

Was wäre der beste Zeitpunkt.

Zweite Frage:

Ich bin angestellt und selbständig mit zwei Gewerben tätig. Macht es Sinn die Gewerbe bei vorhersehbarer Privatinsolvenz so schnell wie möglich abzumelden und die Tätigkeit einzustellen, noch bevor die Banken die Darlehen kündigen oder was wäre der richtige Zeitpunkt?

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Greschuchna

Versagung aufgrund Vermögensverschwendung

Hallo,
ich habe seit rund 10 Jahren ein Abrufdarlehen bei meiner Bank über 40.000,00€.
Die Summe habe ich vollständig verbraucht, alleine in den vergangenen 12 Monaten rund 16.000,00€ dieses Darlehens.
Zusätzlich habe ich auch noch das Girokonto in den vergangenen 12 Monaten um 9.000,00€ überzogen.
Das Geld wurde achtlos ausgegeben und keine besonderen Anschaffungen gemacht, also quasi “verprasst”.
Kann das als Verschwendung des Vermögens ausgelegt werden und zur Versagung der Restschuldbefreiung führen?
Ich habe also in Summe alleine im vergangenen Jahr rund 25.000,00€ der insgesamt 49.000,00€ Schulden verursacht.
Ich erhalte aufgrund einer psychischer Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente von 1.325,00€ Netto und bin alleinstehend.
Ich kann diese Schulden nicht mehr zurückzahlen aber habe Angst vor der Versagung der Restschuldbefreiung.
Können Sie mir helfen?
Viele Grüsse!
Mart Teaghn

Insolvenz und Immobilie im EU-Ausland

Hallo,

ich erwäge die Privatinsolvenz, habe allerdings ein Haus im EU-Ausland, das mir hälftig gehört – Belastung noch ca. 65%. Kennen Sie sich auch mit einem solchen Aspekt aus und können zu den besonderen Problemen dieser Konstellation beraten?

Danke und Gruß
Cäcilie

Ist Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zwangsversteigerung möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 3 Nr. 4 GrEStG ist von der Grunderwerb-Besteuerung augenommen:
“der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers”

Gilt das auch im Zwangsversteigerungsverfahren infolge einer Insolvenz des einen Ehepartners, wenn dessen Immobilie versteigert wird und der unverschuldete Ehepartner den Zuschlag erhält?
Wer ist bei einer Zwangsversteigerung der Veräußerer, der bisherige Eigentümer oder das Versteigerungsgericht?

Privatinsolvenz, verliere ich mein Grundstück

Hallo,
verliere ich mein Gartengrundstück (Eigentum, Lastenfrei) wenn ich Privatinsolvenz anmelde und bereit wäre 35% an meine Gläubiger abzuzahlen quasi die schnellere Methode der Verbraucherinsolvenz wählen würde. Das Grundstück ist Familienbesitz und in meinem alleinigen Eigentum.
Nikki

Insolvenz

Draf man ein Auto kaufen wen man in der Insolvenz drin ist und welchen preis? darf man das den auf sich anmelden?

Privatinsilvens, Beschulß vom Amtsgericht

Ich habe vom Amtsgericht einen Beschluss bekommen und weiß nicht was er bedeutet.

Er lautet: wird nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung vom 16.10.2013 und Abhaltung des Schlusstermins gem. § 200 InsO aufgehoben.

Danke

Kosten Beratung und Begleitung durch Sie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit dem 15.01.2015 nicht mehr selbstständig und habe auch weniger als 19 Gläubiger aus dieser Zeit. Mit allen Gläubigern habe ich eine außergerichtliche Einigung versucht zu erzielen. Mit etlichen ging das gut, und die Raten wurden mal mehr, mal weniger, mal gar nicht von mir bezahlt. Seit einiger Zeit laufen einige Mahnverfahren gegen mich, welche ich nicht mehr bezahlen kann. Meine Selbstständigkeit habe ich aufgeben. Gegenwärtig verfüge ich über kein Vermögen. Ich bin seit August 2014 in der Unternehmensgesellschaft meiner Mutter als Geschäftsführer eingetragen. Diese tätigkeit bringt mir aber nachweislich und auch vertraglich mit der UG vereinbart noch keine Einnahemn, da wir im Aufbau dieser UG sind. Zudem belasten mich meine eigenen Schulden so sehr, dass ich den Kopf für diese Tätigkeit nicht frei habe.
Gegenwärtig belaufen sich meine Schulden auf ca. 160.000€ – 180.000€

Ich möchte gerne in die Privatinsolvenz, möchte das aber gleich von Beginn an korrekt angehen.

Hierzu einige Fragen:

1. Wird mein Vermieter über meine Insolvenz in Kenntnis gesetzt, wenn ich keine Schulden bei ihm habe und er kein Gläubiger ist? Miete wird von meiner Mutter bezahlt, Mietvertrag läuft aber auf mich

2. Verliere ich meinen Handyvertrag? (Keine Schulden beim Anbieter)

3. Verliere ich meine Tätigkeit in der UG meiner Mutter, bei der ich als Geschäftsführer angestellt bin?

3.1. Ich besitze ein Firmenkonto der UG, wo ich eine Kontokarte habe.
Diese Konto läuft aber auf der UG meiner Mutter…trotzdem habe ich eine Vollmacht auf das Konto. Muss dieses als P Konto umgewandelt werden, und kann darauf gepfändet werden?
4. Wie teuer kommt mich Ihre Beratung und Betreuung des Antrages?

4.1. Wenn ich das Geld für Ihre Kosten nicht habe, was kann ich tun, um trotzdem mit Ihnen diesen Weg gemeinsam zu gehen?

Ich bitte um zeitnahe Antwort und Anweisung über die weiteren Schritte.

Vielen DANK!

MfG
S. Hirsch

Autotausch im Insolvenz

allo, Ich befinde mich seit einem Jahr im Privatinsolvenz. aufgrund einer Schwerbehinderung dürfte ich meinen Wagenb behalten.

Das Auto hat mittlerweile über 240.000 Km und jedesmal irgendwie defekt.
Was passiert wenn den Wagen tausche d.h. das neue Auto kostet genau so wie meines nur halt hat es weniger Laufleistung.?

Vielen Dank

H.N.