Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sank das vierte Jahr in Folge. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 24.085 Insolvenzen angemeldet. Dies sind rund 7,3 Prozent weniger als 2013. Neben der stabilen Konjunktur der deutschen Wirtschaft, trägt auch das deutsche Insolvenzrecht wesentlich zu dieser Entwicklung bei.
Die Insolvenzrechtsreform im vergangenen Jahre gibt zusätzlichen Anlass zur Hoffnung, das dieser positive Trend anhalten wird. Die Erlangung der Restschuldbefreiung und damit die erfolgreiche Beendigung des Insolvenzverfahrens ist nunmehr schon nach 3 Jahren möglich. Für Sie bedeutet es in einer finanziell schwierigen Situation, dass es sich sogar wirtschaftlich lohnen kann, Mut für die Stellung des Insolvenzantrages zu fassen und das Verfahren zu durchlaufen. Außerdem bedeutet eine mögliche Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre, dass Sie gegenüber Ihren Gläubigern weitere Vorteile im Rahmen der Verhandlungen eines außergerichtlichen Vergleiches (Lesen Sie hier zur Schuldenbefreiung ohne Insolvenzverfahren) erlangen.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Trotz der weltweiten Auswirkungen der Finanzmarktkrise sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in Deutschland.
Die Erfahrung zeigt aber, dass die in der Öffentlichkeit unbeliebte Insolvenz durchaus ungeahnte Möglichkeiten und Vorteile mit sich bringen kann. Das Insolvenzrecht spielt dabei eine bedeutende Rolle. Die Restschuldbefreiung erlöst Sie von Ihren Schulden und Sie können wieder ganz normal am Wirtschaftsleben teilnehmen. Das Insolvenzverfahren dient schließlich nicht nur dem Ziel, Ihre Gläubiger zu befriedigen. Daneben hat es vor allem im Blick, Sie von restlichen Verbindlichkeiten zu befreien, um Ihnen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Im Idealfall profitieren Sie also vor allem. Nichtsdestotrotz ist eine fachkundige Beratung im Vorfeld erforderlich.
Die geltende Rechtslage bietet Schuldnern in der Privatinsolvenz individuelle Möglichkeiten, früher schuldenfrei zu werden. Dabei können Sie Einfluss auf die Länge des Verfahrens nehmen. Lesen Sie hier unsere 11 Ratschläge zu Ihrer Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren.

Trotz der weltweiten Auswirkungen der Finanzmarktkrise sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in Deutschland.
Die neue Insolvenzordnung ermöglicht den Schuldnern schneller als bisher eine zweite Chance. Sollten nach drei Jahren durch Pfändungen des Arbeitseinkommens und Verwertung anderer Gegenstände 35 Prozent der Gläubigerforderungen, sowie die Verfahrenskosten abgegolten sein, erlangen Sie schon nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung. Auch die Gläubiger profitieren von dieser Beschleunigung, weil sie dem Schuldner einen zusätzlichen Anreiz gibt, möglichst viel und schnell zurückzuzahlen. Dabei kann es auch Fälle geben, in denen monatlich nur ein sehr geringer Betrag Ihres Einkommens pfändbar ist (etwa weil Sie Kinder haben und dies berücksichtigt wird), eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf drei Jahre aber trotzdem möglich ist. Wir zeigen Ihnen im Rahmen unserer Beratung in jedem Fall die gängigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Die Restschuldbefreiung ist bei Begleichung der Verfahrenskosten auch schon nach 5 Jahren möglich. Die Höhe der Verfahrenskosten ist abhängig vom gewählten Verfahren: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz.
Völlig unabhängig von jeglicher Schuldenrückzahlung bestimmt das Insolvenzrecht, dass Sie als Schuldner in der Insolvenz spätestens nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen. Der Lauf der 6 Jahre fängt dabei mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Kooperation und Bereitwilligkeit durch das geltende Insolvenzrecht belohnt wird. Je früher Sie sich mit einer möglichen Insolvenz befassen, desto früher werden Sie wieder solvent.
Gerne beraten wir Sie persönlich. Nutzen Sie doch einfach unsere Möglichkeit des kostenlosen telefonischen Erstberatungsgesprächs.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

Kaum zu glauben: Einer der reichsten Musiker der Welt meldete am 13. Juli 2015 Privatinsolvenz an! Wer bisher geglaubt hat, die Privatinsolvenz sei nur etwas für die „Normalsterblichen“, wird nun eines Besseren belehrt. Auch Prominente nutzen zur Entschuldung die Möglichkeit der Insolvenzanmeldung.
Der US-amerikanische Rapper 50 Cent stellte am vergangenen Montag einen Insolvenzantrag nach dem „Chapter 11“ des amerikanischen Insolvenzrechts. Ist der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Curtis Jackson heißt, tatsächlich „pleite“ oder handelt es sich bei der Antragsstellung um eine strategische Entscheidung?
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Hintergrund dieses Antrags war vermutlich das Urteil eines New Yorker Gerichts, das den 40-Jährigen Rapper zu einer Zahlung in Höhe von 5 Millionen Euro Schadenersatz an seine Ex-Freundin verurteilte, nachdem dieser ein Sex-Tape von Ihr im Internet veröffentlichte. Nach dem Urteil der Richter sollte der Rapper einen Nachweis über sein Vermögen und seine Einkünfte der vergangenen Jahre vorlegen, damit weitere Geldstrafen ermittelt werden können. Anstatt diese Nachweise zu erbringen, erklärte sich der erfolgreiche Rapper nun insolvent. Seinen Angaben zufolge soll er ein Vermögen von 50 Millionen US-Dollar besitzen, jedoch sollen seine Schulden in etwa genauso hoch sein.

Der US-amerikanische Rapper 50 Cent stellte am vergangenen Montag einen Insolvenzantrag nach dem „Chapter 11“ des amerikanischen Insolvenzrechts.
Warum dieser plötzliche Schritt in die Insolvenz? Die US-Medien mutmaßen, dass es sich dabei um eine strategische Entscheidung handelt. Das amerikanische Insolvenzverfahren ermöglicht dem Schuldner, seine Geschäfte trotz der Pleite fortzuführen und gewährt seiner Firma einen gewissen Schutz vor Gläubigern. Ein Verfahren nach Chapter 11 führt zu einer beaufsichtigten Insolvenz mit dem Ziel der Reorganisation. Die Gläubiger müssen Ihre Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden und können diese nicht selber geltend machen. Das Verfahren stellt somit eine Erleichterung und einen Schutz für die Umstrukturierung dar. Die Vermutung liegt nahe, dass der Rapper sich mit der Insolvenzanmeldung einen finanziellen Vorteil verschaffen will.
Anfang Mai hatte Curtis Jackson schon einmal versucht, dem Sex-Tape Prozess durch die Insolvenz zu entgehen: Damals hatte er über seine Box-Promotion-Firma „Page Six“ einen Insolvenzantrag gestellt. Die Richter entschieden zu jener Zeit, dass der Prozess weitergehen muss und drohten dem Rapper Strafmaßnahmen an. Man darf gespannt sein, welche Wendung die Geschichte um die Insolvenz des erfolgreichen US-Rappers nehmen wird.
Unsere Mandanten bringen nicht die gleichen finanziellen Voraussetzungen mit wie die Reichen aus Amerika. Dementsprechend ist die Insolvenz oftmals kein strategischer Schachzug, sondern der letzte Ausweg aus der Schuldenfalle. Trotzdem profitieren auch Sie sofort nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dadurch, dass eine spürbare psychische und finanzielle Entlastung eintritt. Unser Team empfiehlt Ihnen unsere Artikel zum Insolvenzverfahren und steht Ihnen bei allen Fragen rund um den Insolvenzantrag gerne zur Verfügung.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo, ich habe nach der Scheidung das gemeinsame Haus mit Schulden übernommen. Notariell bestätigt sollte mein Mann mir einen Teil in raten zurück zahlen,was er aber seit einem jahr nicht mehr tut aus eigenen finanziellen Problemen. Jetzt habe ich noch ca 60000€ Schulden bei einem Verdienst von ca 1000€. Nebenkosten belaufen sich schon auf ca 450€, ist da eine Pi sinnvoll/möglich? Ist dann das Haus in Gefahr? Und das Auto? Ich fahre täglich 40 km zur Arbeit
Lg
M
2004 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet.
Damals habe ich mich bei der Schuldenberatung gemeldet da ich keinen anderen Ausweg mehr wusste.
Das Verfahren ist sehr ruhig verlaufen.
Nach 6 Jahren bekam ich die Restschuldbefreiung und damit fing es wieder an.
Ich bin mir nicht sicher ob ich diesen Gläubiger damals mit auf der Schuldenliste hatte, aber während diesem Verfahren hatte sich keiner mehr gemeldet.
Erst nach diesen vielen Jahren meldete sich ein Gläubiger , der mir bis heute noch immer Schwierigkeiten bereitet.
Er hält noch immer einen Titel in der Hand und meldet sich 1 mal jedes Jahr bei der Schufa.
Was kann ich nur tun?
Verringert sich der Freibetrag bei einer Privatinsolvenz wenn das/die Kind(er) auf ihren Unterhalt verzichten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine 3,5 Eigentumswohnung (Wert ca. 105000 Euro). Restschuld derzeit ca. 77000 Euro. Kann ich die Wohnung bei einer Privatinsolvenz behalten und muss ich diese verkaufen?
Ich habe seit Jahren schulden und min 6 bankpfändungen .
Arbeitslos Mutter eines 10 jährigen. Alg 2 bekommen wir nicht da mein Freund ( Ca 1200€ netto ) zu viel verdient …
Ich benötige dringend kostenfrei Hilfe!
können sie helfen ?
Mfg
Hallo ich habe eine frage ich und mein noch Mann nächsten monat geschieden haben sachen bestellt und mit der EC karte eingekauft damals da war ich 19 wurde ich verurteilt deswegen wegen betrug musste Arbeitsstunden machen und sachen hatten wir von 2007 bis 2012 bestellt ich weiß das das nicht in ordnung war aber ich möchte gerne in privat insolvenz gehen um mein Leben habe jetzt eine Tochter von 2 und einen neuen lebensgefärten wieder in ordnung zu bringen würde das überhaupt gehen sind bestimmt 80.000 euro oder so würde mich über eine antwort freuen
bekomme nur Kindergeld 184 euro und bis Januar 150 euro Betreuungsgeld
Guten Tag,
ich habe vor kurzem eine EV abgeschlossen nachdem ich netten Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte. Kurz darauf folgte eine Pfändung. Da ich ALG2 beziehe ist dieser Betrag also nicht Pfändbar. So habe ich also mein Giorokonto in ein Pfändungsschutz Konto umgewandelt. Nun stellt sich mir die Frage ob es ratsam wäre eine PI zu beantragen um evtl. weitere Forderungen vorzubeugen (hierbei muss ich sagen das ich derzeit keinen Überblick über meine Gläubiger habe) oder auf mögliche andere Alternativen (sofern es da welche gibt) ausschwenken soll?
Hallo,
ich befinde mich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Insolvenzplan wurde heute vom Amtsgericht bestätigt.
Darf mein Gehalt noch gepfändet werden oder muss ich warten bis das Ende des Insolvenzverfahrens beschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
