Betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber Pfändbar nach Übertrag?

Guten Tag, ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können, da ich schon überall versucht habe einen vernünftigen Rat bzw. Antwort zu erhalten.

Anfang 2015 wurde meine Privatinsolvenz eröffnet somit befinde ich mich derzeit in der Wohlverhaltensperiode. Einige Monate später wurde ich aus betrieblichen Gründen gekündigt und bin daher derzeit arbeitslos. Mein Arbeitgeber hat die durch ihm für mich bezahlte betriebliche Altersvorsorge übertragen bzw. ab Anfang Januar 2016 kann ich sie übernehmen. Die betriebliche Altersvorsorgeversicherung wurde auch nie bei der Eröffnung der Privatinsolvenz angegeben, da ich zu dem Zeitpunkt nicht Besitzer der Versicherung bin.

Laut Versicherung besteht für mich die Möglichkeit die Versicherung zu übernehmen und die monatliche Prämie zu zahlen, welches mir aber aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, da arbeitslos und ich bald eine Ausbildung starten werde. Die zweite Möglichkeit wäre den Rückkaufwert mir auszahlen zu lassen.

Meine Frage wäre, ist der Rückkaufwert der Versicherung voll pfändbar bzw. wird der Insolvenzverwalter diese voll einbehalten? Die Versicherung wurde 2012 von meinem Arbeitgeber abgeschlossen und lief ca. 3 1/2 Jahre. Der Rückkaufwert beträgt ca. 2700€.

Besteht eine Möglichkeit ein Teil vor der Pfändung des IV zu retten, wenn ja welche Möglichkeiten hätte ich?

Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jessica

Beendigung der Insolvenz

Guten Tag,
mein Insolvenz wir im April 2016 (also 5 Monaten) zu Ende gehen und befinde mich momentan in Wohlverhaltensphase. Aus der Ausführungen oben haben ich entnommen, wenn ich jetzt die Gericht- und Verwalterkosten bezahle, kann ich eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens erreichen. Ist meine Annahme richtig? und brauche ich dafür einen Anwalt?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
M. Schwab

Privatinsolvenz

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase ( 6. Jahr ) und die Inso ist am 28.1.2016 beendet . Jetzt bekomme ich am 1.1.16 – 5000 € aus einer Lebensversicherung ausgezahlt die ehemals von meinem Arbeitgeber als Altersvorsorge angelegt worden ist .Fliesst das Geld jetzt noch in die Insolvenz ein ?

Erteilung der Restschuldbefreiung

Guten tag
Ich habe heute ein schreiben von Amtsgericht bekommen das mir meine restschuldbefreiung am 20.11.2015 erteilt wurde. Zusätzlich steht da drin das ich für die schufa löschung selbst zu ständig bin. Ich habe von bekannten Kreis gehört das eine Löschung in schufa erst nach drei jahre möglich sei. Ist das wahr? Bin ich weiterhin negativ im schufa und habe keine Möglichkeit da mich löschen zu lassen?
LG aras

Lohnpfändung

Die Wohlverhaltensphase endete am 23.11.2015. Mit welchem Tag endet für den Arbeitgeber die Pfändung an den Insolvenzverwalter? Mein Arbeitgeber hat jetzt den
vollen Monat abgerechnet. Liegt das in der Norm und es werden einfach nur 72 volle Monate abgerechnet oder liegt ein Abrechnungsfehler vor?

Mit freundlichen Grüßen
F.M

Weihnachtsgeld

Ich habe da eine Frage bezüglich des Weihnachtsgeldes, falls ich mich zur Insolvenz entschließen könnte: Mein Bruttolohn beträgt 2800 € und mein Weihnachtsgeld ebenfalls 2800 €. Ich habe gelesen, das man 500 € Weihnachtsgeld behalten darf. Ich würde die Rechnung jetzt so interpretieren: 2800 € + 2800 €= 5600 € – Sozialabgaben und Steuern = Nettoeinkommen – 500 € Weihnachtsgeld. Von dieser übrig bleibenden Summe wird dann der pfändbare Teil berechnet. Ich habe 2 Kinder. Ist das korrekt? Viele Grüße und lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Katja Burkhard

Weinachtsgeld in der Insolvenz

Guten Tag,Arbeitgeber hat das Weinachtsgeld auf Insolvenzkonto überwiesen. Auf die Nachfrage des Arbeitgebers ob man es zurück uberweise ,wurde gesagt was auf dem Konto ist, bleibt. Habe ich jetzt das Nachsehen?

Privatinsolvenz

Bei meinem Mann wurde am 28.06.2013 das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet.Unsere Frage ist nun, ob mein Mann nach den neuen Regeln schon nach drei Jahren aus der insolvenz kann (wir würden es schaffen die 35% plus Kosten zu zahlen) und wenn ja,was muss er dazu tun? Bis wann muss man einen eventuellen Antrag stellen und wo?
Besten Dank im Vorraus, mfg Raddatz

Privat Insolvenz

hallo, ich bin im sommer 2013 in die privat insolvenz gegangen. Nun habe ich endlich vor 2 monaten einen neuen job gefunden, ein kleiner familienbetrieb. mein direkter arbeitgeber weiss bescheid ich fand es nur fair VOR vertrags unterzeichnung ihn davon in kenntnis zu setzen. Doch seine eltern die auch noch in dem betrieb tätig sind wissen es nicht. nun zu dem eigentlich punkt der mich belastet. Ich bin ind er neuen arbeitsstelle in der buchhaltung tätig, nun hat die Mutter von meinem chef einen antrag bei der bank gestellt das ich eine karte von dem geschäftskonto bekommen soll mit dem vermerk ohne limit. ich meine es ist ja ein toller vertrauensbeweis, immerhin geht es in dem gewerbe um grosse summen. (baubranche) ich habe einfach angst das die bank erstens: sagt nee die kriegt keine und damit wäre mein arbeitsplatz so gut wie gekündigt den ich soll ja die ganze buchhaltung übernehmen wenn die mutter in rente geht. und zweitens : die mutter von der bank jetzt die auskunft bekommt, das ich mich in der privat insolvenz befinde. Da sie ja gute private kontakte zu den bank angestellten hat.

Auswärtstätigkeit – Übernachtungsgeld und Verpflegungsmehraufwand

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite für eine deutsche Firma die als Subunternehmen für eine Firma in Österreich tätig ist. Für diese Auswärtstätigkeit bekomme ich pro Arbeitstag 30,00 Euro Auslöse ( siehe oben). Dies ergibt bei 30 Arbeitstagen eine Summe von 900 Euro. Bei einem Zimmerpreis von 25,00 Euro pro Tag benötige ich 750 Euro pro Monat.Meine Frage lautet daher: Ist dieser Betrag bereits im pfändungsfreiem Einkommen enthalten oder darf der nicht gepfändet werden? Bei Urlaub oder Krankheit verringert sich dieser Betrag um die Anzahl der ” erwerbsuntätigen ” Tage ( Beispiel: 14 Tage Urlaub, 16 Tage Arbeit = 480 Euro Einnahmen . Nächster Monat 750 Euro Ausgaben ergibt ein Defizit von 270 Euro das zusätzlich der normalen monatlichen Belastungen und einzeln auftretender Belastungen aufgebrachtwerden muß).