Geld aus einer Insolvenzmasse

Hallo, im Oktober 2015 bin ich mit meiner Insolvenz fertig gewesen zwei Monate davor wurde mir Geld aus einer anderen Insolvenzmasse zu gesprochen die das Gericht ganz behalten hat. Nun meine Frage ist das richtig das es ganz behalten wird oder steht mir daraus Geld zu?

nicht Berücksichtigung Unterhaltsberechtigter Personen

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Meine jetzige Frau und ich befinden uns beide in der Inso. Beide in der Wohlverhaltensphase.Wir haben im November 2015 geheiratet.Leider hat mein Arbeitgeber im Januar den falschen Pfändungsbetrag abgeführt.Ich habe Steuerklasse 3 und es wurde ohne Frau berechnet. Geld bekomme ich vom IV nicht zurück,er sagt das er einen Antrag auf nicht Berücksichtigung der Unterhaltsberechtigten Person stellt. Meine Frau bekommt ca. 750€ Krankengeld.
Meine Frage
Muss der IV nicht erst den Beschluss abwarten und was ist mit dem zu viel abgeführten Betrag?

Ich bedanke mich vorab für die Antwort

Vorzeitige RSB nach drei Jahren

Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Ghendler,

meine Frage betrifft die Möglichkeit, das Verfahren nach drei Jahren vorzeitig zu beenden. In meinem Fall waren die Verbindlichkeiten teilweise auf einer Immobilie besichert, die inzwischen vom Insolvenzverwalter veräußert worden ist. Der Erlös reicht zwar aus, um die finanzierende Bank voll abzufinden, aber weil es daneben auch noch nicht besicherte Verbindlichkeiten gibt, sieht es jetzt vermutlich so aus, dass ein Gläubiger zu 100 % und die anderen neun nur zu ca. 5 % abgefunden werden können (zumal ja auch die Verfahrenskosten noch abgehen). Wenn man alles zusammenzählt liegt die Quote über 50 %, aber sie wird eben ungleich verteilt.
Kommt die vorzeitige Beendigung für mich in Frage, oder müssen alle Gläubiger zu 35 % berücksichtigt werden?
Es waren alle Forderungen zur Tabelle angemeldet. Die Aufhebung des Ende 2014 eröffneten Insolvenzverfahrens soll innerhalb der nächsten beiden Monaten erfolgen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
und vielen Dank auch für die vielen anderen nützlichen Informationen auf Ihrer Seite,
mit freundlichen Grüßen

B. Orb

Privatinsolvenz

Hallo ich habe knapp 5000 Euro Schulden bei verschiedene Gläubigern. Leider kann ich diese Forderungen nicht begleichen. Ich möchte gern die privatinsolvenz anmelden. Meine Frage ist nun komm ich da dann auch wieder raus? Wenn ja wie läuft das ab? Und ich finanziere ein Auto worauf ich auch angewiesen bin fließt das dann auch mit in das verfahren?

Privatinsolvenz

Hallo,
möchte in nächster zeit eine privatinsolvenz durchführen. Nun habe ich im Februar 2015 ein kleines Häuschen geerbt. Beim beantragen des Erbscheins wurde das häuschen mit 40.000 euro angegeben, abzüglich der Beerdigungskosten in Höhe von 3500 Euro. Im Januar wurde eine Eintrgung in Höhe von 35.000 Euro im Grundbuch eingetragen. Ebenfalls das Nißrecht.
Wird dieses Haus ebenfalls verwertet ? In diesem Fall würde ich von der Privatinsolvenz keinen Gebrauch machen.
Für Ihren Rat bedanke ich mich schon jetzt.

mit freundlichen Grüßen

Joachim G.

Zinsen für Zahlungen an Knappschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,
2002 musst ich meinen Betrieb schließen und Insolvenz anmelden.
Daraus blieben u.a. eine Forderung (Arbeitnehmerbeiträge) der Knappschaft zurück.
Mein Privatinsolvenzverfahren begann Juli 2006 und endete Juli 2012/2013. In dieser Zeit
habe ich regelmäßig Zahlungen geleistet. Die offenen Kassenforderungen blieben mir erhalten. Im Juli 2015 bekam ich eine Zahlungsaufforderung der Knappschaft über ca.
2200 €, die ich fristgemäß und in der vollen Höhe beglich. Der Mahnbescheid dazu wurde im August 2004 erlassen. Heute erhielt ich ein neues Schreiben der Knappschaft mit der Forderung, ca. 1400 € Zinsen zu zahlen (ab 2004). Was mache ich denn jetzt?
für die Antwort bedanke ich mich im voraus.

Überstunden / Überstundenpauschale

Ich arbeite im Aussendienst.
Heute erhalte ich meine erste Gehaltsabrechnung, in der meine “Überstundenpauschale” in voller Höhe dem Bruttogehalt zugeordnet wurde und somit im pfändbaren Betrag nicht berücksichtigt wird.
Unter §850a ZPO ist zu lesen: “Unpfändbar sind zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens”
Mein Arbeitsvertrag von 2003 erklärt: “Anfallende Mehrarbeit wird mit der monatlichen Außendienstpauschale abgegolten”
Die Personalabteilung teilt mir auf Nachfrage mit, dass eine “Pauschale” nicht zu berücksichtigen sei. Stimmt das so? Wenn nein, wie kann ich eine Änderung veranlassen?

privatinsolvenz

ich stehe vor der privatinsolvenz, besitze bereits ein pfändungsschutzkonto. mein mann hat damals bei einem kreditvertrag mit unterzeichnet, ist somit mitschuldner. meine frage, gibt es eine möglichkeit, die privatinsolvenz meinerseits durchzuführen und sein gehalt vor einer pfändung zu schützen? bisher waren die raten 300 € monatl, die an eine anwaltskanzlei der bank überwiesen wurden. solange mein mann 1400 euro netto mtl. verdient sind 228 euro laut pfändungstabelle möglich. kann man eine pfändung verhindern? auf eine niedrigere Rate lässt sich die bank leider nicht ein.

Ende der Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Verfahren wurde am 10.11.2010 eröffnet. Endet somit also am 10.11.2016. Am 15.11 bekomme ich Gehalt und eine Einmalzahlung.
Darf ich das Geld für mich behalten, oder muss ich Lohn und Einmalzahlung( wie immer :( ) anteilmäßig abtreten?
MfG
A. Winkler

Vorzeitige RSB nach drei Jahren

Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Ghendler,

meine Frage betrifft die Möglichkeit, das Verfahren nach drei Jahren vorzeitig zu beenden. In meinem Fall waren die Verbindlichkeiten teilweise auf einer Immobilie besichert, die inzwischen vom Insolvenzverwalter veräußert worden ist. Der Erlös reicht zwar aus, um die finanzierende Bank voll abzufinden, aber weil es daneben auch noch nicht besicherte Verbindlichkeiten gibt, sieht es jetzt vermutlich so aus, dass ein Gläubiger zu 100 % und die anderen neun nur zu ca. 5 % abgefunden werden können (zumal ja auch die Verfahrenskosten noch abgehen). Wenn man alles zusammenzählt liegt die Quote über 50 %, aber sie wird eben ungleich verteilt.
Kommt die vorzeitige Beendigung für mich in Frage, oder müssen alle Gläubiger zu 35 % berücksichtigt werden?
Es waren alle Forderungen zur Tabelle angemeldet. Die Aufhebung des Ende 2014 eröffneten Insolvenzverfahrens soll innerhalb der nächsten beiden Monaten erfolgen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
und vielen Dank auch für die vielen anderen nützlichen Informationen auf Ihrer Seite,
mit freundlichen Grüßen

B. Orb