Umwandlung eines bestehendenden Girokonto in ein P-Konto

Guten Tag,

ich muss Privatinsolvenz beantragen. Ich benötige ein P-Konto.

Bei meiner Hausbank läuft ein Kredit, den ich monatlich mit einer Rate von meinem Girokonto bediene. Wennn ich nun dieses Girokonto in ein P-Konto umwandeln lasse, kann meine Bank nun immer noch die Kreditrate von dem P-Konto abbuchen?

Vielen Dank im Voraus

Insolvenz

Meine Frage wehren
Mein Insolvenzantrag leuft seid 3.2.12
Wann binn ich Schulden frei
Grüße
Uzuner

Das können Sie bei einer Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz behalten

In diesem Video geht es um die Sachen, die Sie in einer Insolvenz behalten dürfen. Grundsätzlich sollte man wissen, dass es einen Insolvenzverwalter gibt. Dieser ist meist ein Rechtsanwalt, der vom Insolvenzgericht bestimmt wird. Er stellt anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle fest, was pfändbar ist und was Sie behalten können.

Ihr Arbeitseinkommen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Pfändungstabelle pfändbar. Die Pfändungstabelle ist eine Tabelle, in der die Einkommensbeträge aufgelistet sind, die an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen bzw. die darüber Aufschluss geben, wann Sie nichts abzuführen haben. Wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben und nicht verheiratet sind, dann dürfen Sie 1.078,88 Euro behalten. Wenn Sie zwei Unterhaltspflichten haben, dann dürfen Sie fast 2.000,00 Euro pfändungsfrei behalten.

Haushaltsgegenstände sind generell unpfändbar. Dazu zählen Computer, Fernseher und Kücheneinreichtung. Genauso unpfändbar sind alle Gegenstände im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit unpfändbar. Selbst Kraftfahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen unpfändbar sein.

Verträge dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Die Unternehmen und auch der Insolvenzverwalter werden Ihre Dauerschuldverhältnisse wie Telekommunikationsverträge nicht kündigen.

Bei Finanzierungen von Immobilien muss man unterscheiden: Wenn der Wert des Hauses den Wert des noch zu finanzierenden Betrags unterschreitet, dann können Sie die Immobilie weiterzahlen. Dann kriegen die anderen Gläubiger (neben dem im Prinzip absonderungsberechtigten Gläubiger) kein Geld aus dem Verkauf im Rahmen der Zwangsversteigerung. In diesem Fall hat der Insolvenzvewalter kein Interesse daran, den Vertrag zu kündigen. Das gleiche gilt für Autofinanzierungen, wobei Sie auch hier die Freigabe des Insolvenzverwalter zusätzlich benötigen. Man könnte auch über eine Vertragsübernahme durch eine Dritte Person nachdenken.

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Verkürzung der Privatinsolvenz auf 5 Jahre

In diesem Video geht es um die Verkürzung der Regellaufzeit der Insolvenz von 6 Jahren auf 5 Jahre. Im Jahr 2014 trat die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahren in Kraft. Die wichtigste Veränderung war die Verkürzung der Verfahrensdauer.

Die meisten Veränderungen hat man sich von der Verkürzung auf 3 Jahre erhofft. Diese sollte gemäß der Vorausdiskussionen Eintreten nach Zahlung von 25 % oder 35 % der Schuldsumme. So sah es zu Beginn auch aus: Im Gesetz wurde verankert, dass nach Zahlung von 35 % und Zahlung der Verfahrenskosten das Verfahren auf 3 Jahre verkürzt werden konnte. Allerdings erfüllte die Verkürzung die Erwartungen nicht. Obwohl 35 % der Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Jahren von den Schuldnern erfüllt werden können, dennoch ist eine höhere Einzahlung erforderlich. Es müssen nämlich zusätzlich die Verfahrenskosten abgeführt werden. In den meisten Fällen müssen ca. 55 % der Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Jahren erfüllt werden. In diesen Genuss kommen daher sehr wenige Schuldner.

Zum Renner entwickelt hat sich die Verkürzung auf 5 Jahre. Die Voraussetzung ist, dass die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren bezahlt sind. Stand heute sind es 35 Euro pro Monat, wenn man von einer Laufzeit von 60 Monaten ausgeht. Das erfolgt, wenn Ihr pfändbares Einkommen mindestens 35 Euro übersteigt. Ansonsten können Sie sich im Regelfall mit dem Insolvenzverwalter absprechen. Dieser wird Ihnen dann die Möglichkeit geben, das Geld auf ein Konto freiwillig aus Ihrem unpfändbaren Vermögen zu zahlen. Es gibt außerdem weitere Möglichkeiten

Wichtig ist, dass Sie einen Antrag auf Verkürzung stellen. Diesen sollten Sie dann stellen, wenn die Verfahrenskosten vollständig abgeführt werden und die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind. Sie sollten daher regelmäßig Kontakt zum Insolvenzverwalter suchen, um über die gezahlte Höhe informiert zu bleiben.

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Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Exmann informierte mich am Wochenende darüber, das er eine Privatinsolvenz machen möchte. Da noch gemeinsame Schulden vorhanden sind, die ich nicht alleine Tragen kann, möchte ich mich nun über die Privatinsolvenz Informieren und ggf. auch eine machen.
Ich habe bereits viel erfahren auf ihrer Seite.
Auch habe ich bereits eine Schufaauskunft beantragt.
Meine Unterlagen habe ich weitestgehend zusammen.
Was muss ich noch alles beantragen um alles zusammen zu haben, was für ein Insolvenzverfahren benötigt wird, (Vollstreckungsbescheide/Titel) vom Amtsgericht?
Muss ich zwingend zu einer Schuldnerberatung?
Ich hoffe sie können mir weiter helfen, da ich leider keinen anderen Weg sehe als auch eine Insolvenz zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Niki

Bausparvertrag, Leistungen Beihilfe und private KV

Ich befinde mich in der Vorbereitung zur Privatinsolvenz und habe zwei kurze Fragen:
1.) ich habe seit knapp 2,5 Jahren einen Bausparvertrag, der über VWL vom Arbeitgeber und zum Teil von mir bedient wird. Guthaben derzeit knapp 1000 €. Darf ich diesen weiter bedienen und behalten oder wird dieser verwertet? Wenn ja, kann ich diesen Vertrag noch vorher kündigen und verbrauchen?
2.) Als Beamtin bin ich privat krankenversichert /+Beihilfe. D.h. Ich reiche die Arztrechnungen bei KV und Beihilfe ein und bekomme dann die Erstattung und bezahle dann die Arztrechnungen. Wie kann ich verhindern, dass diese Erstattungsansprüche auf die Pfändungsgrenze angerechnet werden (Bank – P-Konto) und entweder durch die Bank gesperrt (weil über Pfändungsgrenze) oder von dem Treuhänder gepfändet werden?
Danke für Ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Strauch