Restschuldbefreiung/Schufa

Gibt es eine Möglichkeit, rechtlichen Weg das die Schufa den Eintrag löscht?
Nach der Restschuldbefreiung werden die Schulden nur als Erledigt markiert nicht gelöscht, erst nach 3 Jahren…für mich diskriminierend, ich werde daran gehindert am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen…am Ende 9 Jahre.
Obwohl ich nach der Insolvent Schuldenfrei bin.

Ab wann darf nicht mehr gepfändet werden ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage und hoffe sehr, das Sie mir diese beantworten können.

Aufgrund der Corona Krise bietet mein Arbeitgeber derzeit Abfindungen an um die Belegschaft zu reduzieren. Austritt aus der Firma allerdings erst im Herbst.

Auch mir wurde ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorgelegt. Ich befinde mich im letzten Zug meiner Retschuldbefreiung, das Verfahren wurde vor 2 Jahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung sowie die Abtretungsfrist laufen noch bis 15. diesen Monats.

Im Vertrag steht explizit drin, der Anspruch auf die Abfindung entsteht in dem Moment meiner Unterschrift.

Daher die Frage, darf ich den Vertrag ab dem 16. dieses Monats unterschreiben ohne das die Abfindung im Herbst gepfändet wird oder muss ich noch auf Erteilung der RSB vom Gericht warten die ja vermutlich erst etwas später kommt.

Einem Kollegen ist nämlich vor einem Jahr etwas ähnliches passiert und da wurde die komplette Abfindung an den Treuhänder überwiesen weil sein Arbeitgeber noch immer die Pfändung vorliegen hatte von der Abtretung obwohl die Abtretung bereits verstrichen war.

Daher dachte ich ich frage lieber mal nach.

Viele Grüße und gute Gesundheit

Markus

Privatinsolvenz und Steuern

Ich bin in der Altersteilzeit und in Privatinsolvenz Der Pfändungsbetrag wurde anhand meines Betriebsnetto und dem Aufstockungsbetrag( Brutto, wird nachträglich versteuert) ermittelt.
Da der Aufstockungsbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs.1 Nr.1g EStg) unterliegt, muss im Folgejahr Steuern nachgezahlt werden.
Ich verstehe nicht das ich jetzt noch die Steuern für den Aufstockungsbetrag nachzahlen muss, müsste der nicht aus der Insolvenzmasse gezahlt werden weil in dieser auch eingezahlt wurde. Wäre ich nicht in der Altersteilzeit müsste ich auf mein Netto keine Steuern nachzahlen.
Können sie mir darauf eine plausible Antwort darauf geben?

Pfändungsfreigrenze Saisonjob

Guten Tag,
ich habe einen befristeten Saisonjob von April – Oktober. Mein Einkommen liegt bei ca. 1850 Netto. Nun steht mir auf meinem P Konto nur ein Betrag bis zur Pfändungsfreigrenze zur Verfügung, Rest ca. 700€ wird gepfändet (Steuerschulden).

Da jetzt schon feststeht das ich ab November bis März 2021 ALG 1 beziehe ist der gepfändete Betrag von ca. 700 nicht als benötigte Rücklage für diese Zeit möglich.

Meine Frage:
Habe ich ein Recht die Freigrenze auf des jährliche Einkommen berechnen zu lassen damit ich für die Durststrecke im ALG1 etwas mehr Geld zur Verfügung habe um nicht zu sehr auf das Einkommen meines Mannes angewiesen zu sein?

Besten Dank für Ihre Hilfe!.Familie R aus Z

Rentenrückzahlung

Hallo, ich habe zu viel Rente (1750 €) erhalten. Ich erhalte 934 €/Monat Rente. Davon will die Deutsche Rentenversicherung 467 € einbehalten. Seit Juli 2019 läuft meine private Insolvenz.
Ich stehe mit der Rentenversicherung in ständigem Kontakt mit Widerspruch etc.
Was kann ich jetzt noch machen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Kurzarbeit während Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat im März 2020 Kurzarbeit angemeldet;
März und April konnte ich nur noch 50% der arbeiten;
ab Mai befinde ich mich zu 100% in Kurzarbeit.
Muss ich mich jetzt schon nach einem neuen Arbeitgeber umsehen, also Bewerbungen schreiben um meine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden?
Ist die 100% Kurzarbeit gleichzusetzen mit den Pflichten die für mich bei einer Arbeitslosigkeit entstehen würden?

Gruß

Inkasso in der Privatinsolvenz

Sehr geehrte RA’e,

ich bin seit 2016 in der privaten Insolvenz.
Nun habe ich einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten. Der Gläubiger ist in meiner Antragstellung mit aufgeführt worden. Nun hat der Gläubiger offensichtlich die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben. Und von eben diesem Inkassobüro habe ich eine Aufforderung zur Begleichung der Schuldsumme bis zum 06.05.2020 erhalten.
Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich das Schreiben an meinen Treuhänder weiterreichen?
Ich habe mit einem Mitarbeiter des Inkassobüros gesprochen. Also ein richtiges Telefonat kann man das nicht nennen, sehr unhöflich und unsachlich.
Können Sie mir helfen?

Mit freundlichen Grüssen

Elke Sommer

Forderung mit Titel

Guten Tag,
ein Inkasso Unternehmen versucht eine Forderung aus dem Jahre 1993 einzutreiben. Der damalige Gläubiger hatte einen Titel erwirkt und hatte dann aber nichts weiter unternommen um die Schulden einzutreiben. Ich wohne seit 27 Jahren in der selben Wohnung , also am selben Ort und habe von dieser Forderung das erste Mal vor ca. drei Jahre gehört. Nie wurde ich vorher angemahnt. Jetzt versucht das Inkasso Unternehmen seit drei Jahren die Schulden bei mir einzutreiben. Ich habe beim ersten Brief einen Widerspruch eingelegt, aber dann nie wieder auf eine Forderung reagiert. Jetzt wird mir damit gedroht, das ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden soll. Meine Frage ist: Kann es tatsächlich zu kostenplichtigen Zwangsmaßnahmen kommen, oder wird das Recht auf Verwirkung eintreten?
Viele Grüße

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz zu mir, ich befinde mich seit 02.2016 in der Privatinsolvenz und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Nach längerer Krankheitsphase wurde ich 2017 Rückwirkend zu 08.2015 berentet. Ich beziehe die volle Erwerbminderungsrente und seit 2018 unbefristet bis zur meine Regelrente im Jahr 2032. Ich habe in meinem Haushalt noch meinen Sohn zum Unterhalt , der im August 2020 seine Ausbildung beendet. Ich bin unter dem Pfändungsfreibetrag und habe ein Pfändungsfreies Konto.Nun zu meiner Frage/n
Ich konnte nie etwas ins Treuhänderkonto von meiner Rente einzahlen, allerdings hat der Treuhänder meine Genossenschaftsanteile gekündigt (ca. ca. 1500,00 €) und aus einem Arbeitsrechtfall wurde von meinem ehemaligen AG an meinem damaligen Anwalt die ca. 4500,00 € gezahlt. Dieser stand oder steht mit meinem Treuhänder in Verbindung, obwohl der Treuhänder sich nie auch meinem Anwalt gegenüber äußert. Im 02.2021 wäre ja das 5te Jahr um. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich einen Antrag stellen auf Verkürzung? Reicht das Geld für die Verfahrenskosten aus? Was muss ich noch berücksichtigen?
Hoffe ich konnte einen kleinen Einblick geben und sie mir mit ein paar Antworten helfen.