nachträglich Bekanntgabe der Schulden
Hallo,
mein Insolvenzverfahren ist fast zu Ende (3 Jahen sind, sagen wir mal, im Juni vorbei) ich habe bis zu 100% Schulden und Verfahrenskosten (Insolvenzverwaltergebühren und Gerichtskosten) eingezahlt, 67% der Schulden wurden an die Gläubiger gekehrt. Ich hatte vor Verfahrensbeginn eine Stundung für meine BAföG-Schuld bekommen gehabt, deswegen habe ich die BAföG-Schuld der Insolvenzverwalter nicht mitgeteilt gehabt. Jetzt ist die Stundungsfrist vorbei und meine BAföG-Schuld ist jetzt fällig. Meine Frage ist, welche Nachteile habe ich zu befürchten, wenn ich die BAföG-Schuld jetzt beim Insolvenzverwalter anmelden würde und welche wenn ich dies nicht täte?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung und viele Grüße,



