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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Erwerbsobliegenheit: Anforderungen an Tätigkeit in Wohlverhaltensperiode

7. Februar 2013/20 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung


BGH zur Erwerbsobliegenheit

Nach einer jüngeren Entscheidung des BGH genügen Sie Ihrer Obliegenheit als Schuldner, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen (Erwerbsobliegenheit), wenn Sie sich

  1. bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden,
  2. laufend Kontakt zu den dort für Sie zuständigen Mitarbeitern halten und
  3. sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen.

Lesen Sie Stellenanzeigen und reichen Sie 2-3 Bewerbungen wöchentlich ein

Dazu sollten Sie etwa stetig einschlägige Stellenanzeigen sondieren und sich regelmäßig bewerben. Laut Bundesgerichtshof genügen dazu zwei bis drei Bewerbungen in der Woche gelten, falls entsprechende Stellen angeboten werden.
Eine Bewerbung

Eine Bewerbung alle drei Monate genügt nicht

Es reicht nicht, wenn Sie sich durchschnittlich alle drei Monate bewerben, sonst aber keine Sondierung der Stellenanzeigen nachweisen können.
BGH – Beschluss vom 19. Mai 2011 , IX ZB 224/09


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genossenschaftsanteil

7. Februar 2013/3 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Genossenschaftsanteil: ich wohne in einer genossenschaft6s wohnung und hab auch einen anteil in wie weit kann der insolvenzverwalter diesen kündigen ich würde dann auch die wohnung verlieren

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-02-07 18:34:002013-02-07 18:34:00genossenschaftsanteil

Umzug Regelinsolvenz

7. Februar 2013/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Hallo Herr Kraus,

mein Mann und ich leben zur Zeit in Berlin. Wir würde gerne nach Köln umziehen, weil dort unsere Kinder leben. Was mir jedoch zu bedenken gibt ist, ob es nicht Probleme mit dem Treuhäder gäbe, da wir uns beide mitten in einer Privat- (ich) und einer Regelinsolvenz (mein Mann) befinden. Hinzu kommt auch dass, wir jetzt von Harz4 leben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MfG Ulrike B.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-02-07 14:13:132013-02-07 14:13:13Umzug Regelinsolvenz

vorgehensweise privatinsolvenz

1. Februar 2013/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

hallo. wir befinden uns bereits seit einem halben jahr in anwaltlicher unterstutzung jedoch tut sich einfach nichts.
die meisten anschreiben und bitten um geringere raten mussten wir selber durchführen mit den inkasso unternehmen, was uns auch zunächst gelang jedoc sind es zu viele raten die wir nicht mehr bewältigen können.
der anwalt führte lediglich die verhandlungen mit den banken durch, was keinen erfolg brachte. aufgrund von fehlgeschlagener selbstständigkeit und kurzfristigem harz 4 sind wir in diese notlage geraten. wir sind beide wieder berufstätig jedoch mit geringem verdienst.
muss ich erst warten bis der erste gerichtsvollzieher vor meiner tür steht bis der anwalt tätig wird? denn so ist seine aussage.
doch überall liest man von einem schuldenbereinigungsplan um die insolvenz eiinzuleiten.
wir teilten unserem anwalt bereits vor 3 wochen mit das wir gern in die insolvenz gehen möchten, doch es tut sich absolut nichts.
deshalb die frage ob das so ein normales vorgehen ist oder was wir tun sollen.
danke

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-02-01 09:41:372013-02-01 09:41:37vorgehensweise privatinsolvenz

Vorzeitige Restschuldbefreiung durch Schuldenvergleich

31. Januar 2013/1 Kommentar/in Außergerichtlicher Vergleich /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung


Wenn Sie sich mit Ihren Gläubigern während des Insolvenzverfahrens oder der Wohlverhaltensperiode durch einen Schuldenvergleich einigen, können Sie während der Wohlverhaltensperiode eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung beantragen. Dies gilt auch dann, wenn Sie zur Befriedigung der Gläubiger ein Kredit aufgenommen haben.

Voraussetzungen für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach einem Schuldenvergleich

Zunächst einmal muss eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern erreicht werden (Schuldenvergleich). Die Gläubiger müssen der vorzeitigen Einstellung des Insolvenzverfahrens zustimmen. Diese Einigung kann nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2011 auch während des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode erfolgen. Anschließend muss beim Insolvenzgericht ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden. Danach wird das Insolvenzverfahren eingestellt. Es ist zudem wichtig, dass sichergestellt ist, dass die Verfahrenskosten in einen Stück gezahlt werden können – dieses ist weitere Voraussetzung.

BGH: Restschuldbefreiung auch vorzeitig möglich

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, kann einem Schuldner die Restschuldbefreiung bereits im Schlusstermin erteilt werden, wenn keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, sofern der Schuldner belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind. Weist der Schuldner erst später – also während der Wohlverhaltensperiode – nach, dass keine Kosten mehr offen und sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind, ist ihm entsprechend § 299 InsO auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung schon vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode zu erteilen.

Muss der Schuldner die Gläubiger vollständig befriedigen?

Dazu führte der BGH aus, dass es reicht, wenn der Schuldner nur einen Teil der Forderungen begleicht, wenn die Gläubiger in der außergerichtlichen Einigung auf den darüber hinausgehenden Teil ihrer Ansprüche verzichten. Dann gelten nämlich die Forderungen der Gläubiger mit dem Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB) und der Teilzahlung (§ 362 Abs. 1 BGB) insgesamt als erloschen. Die Gläubiger haben also keine Ansprüche mehr. Aus diesem Grund kann in diesem Fall nicht anders entschieden werden, als wenn der Schuldner die Gläubiger vollständig befriedigt hätte. Eine mögliche Versagung der Restschuldbefreiung nach den  §§ 296 f InsO kommt dann mangels antragsbefugter Gläubiger nicht mehr in Betracht. Eine weitere Durchführung der Wohlverhaltensperiode wäre daher sinnlos, mithin unverhältnismäßig (vgl. LG Berlin, ZInsO 2009, 443, 444; FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 299 Rn. 13; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 299 Rn. 11; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl., § 299 Rn. 6 ff).

BGH: ein Gläubigertausch ist möglich, auch bei Neuverschuldung durch Kreditaufnahme

Laut BGH steht einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nicht entgegen, wenn der Schuldner einen Gläubigertausch vornimmt und die Teilbefriedigung der alten Gläubiger durch eine Kreditaufnahme bei einem Neugläubiger finanziert. (so aber AG Köln, NZI 2002, 218; vgl. auch Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl, § 299 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 299 Rn. 15).
Ein solches Verhalten steht auch nicht dem Zweck der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode der vorzeitigen Restschuldbefreiung entgegen. Zwar soll die Restschuldbefreiung dem Schuldner einen Ausstieg aus der lebenslangen Schuldenhaftung und damit einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Dieses wäre bei einem, bloßen Gläubigerwechsel nicht gewährleistet. Bei dem Kreditgeber handelt es sich jedoch um einen Neugläubiger. Dies hat zur Folge, dass seine Forderung gegen den Schuldner nicht von der Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 InsO erfasst ist. Insbesondere kehrt der Treuhänder an diese keine Bezüge aus, weil es sich bei ihm nicht um einen Insolvenzgläubiger handelt (§ 292 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Folglich macht es keinen Sinn, wegen der Forderung des Neugläubigers das Restschuldbefreiungsverfahren zu Ende zu führen, weil weder die Forderung des Neugläubigers durch das Verfahren betroffen ist, noch Insolvenzgläubiger bestehen.
BGH, Beschluss vom 29. September 2011 – Az. IX ZB 219/10

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Privatinsolvenz und Heirat

29. Januar 2013/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Guten Herr RA Kraus,
habe eine Frage und hoffe ich komme damit weiter. Und zwar, wir haben am 14.12.2012 geheiratet. Mein Mann und ich sind vor der Ehe 2010 in die Privatinsolvenz gegangen. Ich habe 2 Kinder die mit im Haushalt leben. Mein Mann geht arbeiten, ich bekomme volle Erwerbminderungsrente und Kindergeld für 2 Kinder.
So wie geht es weiter, der Treuhänder meines Mannes sagt nun, sie steigen in der Tabelle zwar höher ( Steuerklasse und Kinder drauf ) bekommen aber nicht mehr Geld raus, da sie für Ihre Frau nicht Unterhaltspflichtig sind, da ihre Frau eigenes Einkommen hat. Ich habe Rente 691,00 plus 360,00 Euro Kindergeld.
Stimmt das so ??? Wer kommt denn für die Kinder auf ?? Ich bekomme keinen Unterhalt, mein jetziger Mann ist nicht der Vater der Kinder , somit hat er mit den Kinder nichts zu tun, die werden auch nicht mit berücksichtigt, so der Treuhänder meines Mannes.
Vielen Dank im voraus, hoffe nur Sie können mir weiter helfen.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-01-29 11:03:092013-01-29 11:03:09Privatinsolvenz und Heirat

Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensperiode/im Insolvenzverfahren

25. Januar 2013/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von wp_admin
  • Privatinsolvenz einleiten - News und Videos - Alle Informationen

Insolvenz: Wahrung der Erwerbsobliegenheit

Sie genügen der Obliegenheit des Schuldners, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen (Erwerbsobliegenheit), wenn Sie sich

(1) bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden,

(2) laufend Kontakt zu den dort für Sie zuständigen Mitarbeitern halten und

(3) sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen.


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Bewerben Sie sich 2-3 Mal wöchentlich auf einschlägige Stellenanzeigen

Dazu sollten Sie etwa stetig einschlägige Stellenanzeigen sondieren und sich regelmäßig bewerben. Laut Bundesgerichtshof genügen dazu zwei bis drei Bewerbungen in der Woche gelten, falls entsprechende Stellen angeboten werden. Es reicht nicht, wenn Sie sich durchschnittlich alle drei Monate bewerben, sonst aber keine Sondierung der Stellenanzeigen nachweisen können.

Wenn Sie die oberen Grundsätze befolgen und deshalb ohne Beschäftigungsverhältnis bleiben bzw. nur einen geringen Gewinn/Erwerb erwirtschaften, der unterhalb des statistisch möglichen Gehaltes liegt, genügen Sie der Erwerbsobliegenheit.

Was muss man tun, um der Erwerbsobliegenheit in der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz nachzukommen?

Der Entscheidung des BGH lag dieser Sachverhalt zugrunde: Das Insolvenzgericht eröffnete am 27. Mai 2002 auf den Eigenantrag des Schuldners das (vereinfachte) Insolvenzverfahren und kündigte am 28. November 2003 die Restschuldbefreiung an. Am 30. Januar 2004 hob es nach Vollzug der Schlussverteilung das Insolvenzverfahren auf. In der Wohlverhaltensperiode war der Schuldner selbständig und unselbstständig erwerbstätig; der Treuhänder vereinnahmte in dieser Zeit vom Schuldner insgesamt 13.872,18 €. Im Anhörungstermin zur beabsichtigten Erteilung der Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO) beantragte der beteiligte Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung, weil der Schuldner seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen sei und als Selbständiger keine Gelder an den Treuhänder abgeführt habe, obwohl er dazu nach § 295 Abs. 2 InsO verpflichtet gewesen wäre. Er hätte nach Ansicht des Gläubigers als Leiter eines gehobenen Restaurants zwischen 3.500 € und 4.000 € brutto verdienen und dementsprechend monatlich 1.000 € bis 1.500 € an den Treuhänder abführen können und müssen. Am 4. März 2009 hat das Insolvenzgericht dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt.

Die Rechtsmittel des Gläubigers hatten keinen Erfolg.

Bundesgerichtshof: Zur Wahrung der Erwerbsobliegenheit genügen zwei bis drei Bewerbungen sowie die laufende Lektüre einschlägiger Stellenanzeigen

Der BGH führte dazu aus:

„Zu der Obliegenheit des Schuldners, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen, gehört es, sich im Regelfall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und laufend Kontakt zu den dort für ihn zuständigen Mitarbeitern zu halten. Weiter muss er sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen, etwa durch stetige Lektüre einschlägiger Stellenanzeigen und durch entsprechende Bewerbungen. Als ungefähre Richtgröße können zwei bis drei Bewerbungen in der Woche gelten, sofern entsprechende Stellen angeboten werden.(…)Der Schuldner wird dem Bemühen um eine Arbeitsstelle nicht gerecht, wenn er durchschnittlich alle drei Monate eine Bewerbung abgibt, sonst aber keine Aktivitäten entfaltet.“

Bundesgerichtshof: Für die Wahrung der Erwerbsobliegenheit in der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz sind lediglich statistische Einkommensmöglichkeiten nicht entscheidend

„Der Schuldner habe, soweit es ihm möglich gewesen sei, angemessene Erwerbstätigkeiten ausgeübt, die jedoch stark saisonabhängig immer wieder befristet gewesen seien. Er habe sich in den übrigen Zeiten um eine angemessene Tätigkeit bemüht. In den verbleibenden Zeiträumen ohne Beschäftigungsverhältnisse habe er freiberuflich gearbeitet. Es sei nicht zielführend, zur Klärung der Frage, ob die ausgeführte Erwerbstätigkeit angemessen gewesen sei, auf entsprechende Einkommenstabellen für das Segment der gehobenen Gastronomie abzustellen. Die statistisch möglichen Einkommensmöglichkeiten sagten nichts darüber aus, ob es dem Schuldner auch bei Entfaltung entsprechender Bemühungen habe gelingen können, durchgängig seiner Qualifikation entsprechend angestellt zu werden. Soweit der Schuldner selbständig tätig gewesen sei, könne ein zunächst geringer Gewinn nicht isoliert gesehen werden. Er habe als Selbständiger immerhin einen Gewinn von 19.877 € erwirtschaftet. Dass er nicht noch höhere Einkünfte erzielt habe, sei ihm nicht als Verschulden anzulasten.”

BGH – Beschluss vom 19. Mai 2011 , IX ZB 224/09



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Pfändungstabelle 2013

21. Januar 2013/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kraus,

Ich bin stark verschuldet und strebe deshalb eine Restschuldbefreiung durch Verbraucherinsolvenz an. Wo finde ich die aktuelle Pfändungstabelle? Gibt es eine neue Pfändungstabelle 2013 ?
Ich verdiene als Angestellter 2350 Euro und habe zwei Kinder. Wie hoch ist demnach mein pfändungsfreier Betrag?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan L.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-01-21 16:45:312013-01-21 16:45:31Pfändungstabelle 2013

Privatinsolvenz

20. Januar 2013/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr RA Kraus,
nachdem bisherige Unwägbarkeiten steuerlicher Art jetzt geklärt sind beschäftige ich mich mit den Verfahren “Außergerichtlicher Vergleich” und wahrscheinlich anschließend Privatinsolvenz . Hierzu habe ich jetzt zunächst zwei Fragen:
1)
Im Eigenantrag Verbraucherinsolvenz, amtl. Fassung 3/2002 wird im Ergänzungsblatt 5K die Erklärung über Schenkungen und entgeltliche Veräußerungen verlangt für die zurückliegenden Zeiträume 4 Jahre und
2 Jahre.
Im Formular KV 14 – Auskunft in Insolvenzsachen – Privatpersonen, Einzelunternehmer – Vermögensverzeichnis gem. § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO – wird unter Pos. V – Sonstiges erstreckt sich die Erklärungsfrist für Schenkungen an nahestehende Personen auf 10 Jahre.
Welche Zeitspanne ist im Privatinsolvenzverfahren zu berücksichtigen? Ist evtl. dem Treuhänder gegenüber ein 10-Jahreszeitraum zu erklären – und wenn dort etwas nicht angegeben oder vergessen wurde stellt dies einen Grund zur Verweigerung der Restschuldbefreiung dar?
2.
Wenn ich die verschiedenen Meldungen zur Neufassung des Verbraucherinsolvenzverfahrens richtig interpretiere kann mit der Einführung der neuen Wohlverhaltensdauer von nur noch 3 Jahren (bei 25 % Zahlungsquote) noch vor der Bundestagswahl 2013 gerechnet werden.
Ist es deshalb sinnvoll oder geboten, generell die Einleitung / Beantragung eines Schuldenbereinigungsverfahrens bis zur Rechtsgültigkeit dieses neuen Insolvenzrechts noch auszusetzen?
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüssen
Albert Flieger

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-01-20 14:11:502015-12-10 18:16:59Privatinsolvenz

schon bestehende Vereinbarunge

11. Januar 2013/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,
was wird aus bereits bestehenden Vereinbarungen (wie z.B. eine mit Gläubiger vereinbarte Ratenzahlung), nach dem man die Privatinsolvenz beantragt hat?

Meine Eltern sind höchst überschuldet und haben vor Paar Tagen eine Forderung von einer Wohnungsgesellschaft bekommen, nach der sie entweder die geschuldete Summe zahlen müssen, oder die Wohnung innerhalb von 4 Wochen räumen müssen. Kann man dies mit einer Insolvenz verhindern, oder sollte man zuerst eine Vereinbahrung mit dem Gläubiger treffen und dann die Insolvenz beantragen? Beide sind arbeitstätig, bekommen aber dennoch eine Unterstützung vom Staat (Harz4), sodass sie aus den Schulden nicht mehr heraus können.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana I.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-01-11 22:50:192013-01-11 22:50:19schon bestehende Vereinbarunge
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