Sie wollen schneller als nach 6 Jahren schuldenfrei sein? Sie können nach einem Jahr Verfahrensdauer mit unserer Begleitung durch ein Insolvenzverfahren in Großbritannien Ihre Restschuldbefreiung bekommen. So dauert ein Insolvenzverfahren in England (sogenannte EU Insolvenz) nur 1 Jahr, während man in Deutschland 6 Jahre auf die Restschuldbefreiung warten muss (seit dem 1.10.2020: 3 Jahre). Hierbei wird die englische Restschuldbefreiung in Deutschland zwingend anerkannt.
UPDATE 2021: Im Zuge der Corona-Krise wurde das Insolvenzverfahren in Deutschland flächendeckend verkürzt. Wer ab dem 1.10.2020 ein Insolvenz beantragt hat, hat nur noch eine Verfahrensdauer von 3 Jahren zu erwarten. Insolvenzen, die zwischen dem 17.12.2019 und den 30.09.2020 beantragt wurde, fallen unter eine Übergangsregelung. Mehr auf unseren Seiten zur Privatinsolvenz und zur Regelinsolvenz
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Das deutsche Insolvenzverfahren steht im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten nicht schlecht da. Viele bieten überhaupt keine Restschuldbefreiung oder bergen Einschränkungen wie Mindestquoten. Die schuldnerfreundliche Lösung bietet dabei eine Insolvenz in Großbritannien. Dort erhalten Sie Ihre Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten. Untenstehend einige Beispiele für die unterschiedliche Verfahrensdauer von Insolvenzverfahren in der EU:
Ob eine Insolvenz im Ausland möglich ist, bestimmt sich nach dem sogenannten COMI – „Center of Main Interest“. Dazu ist es notwendig, dass man seinen Lebensmittelpunkt in dem Land hat, in dem das Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Konkret heißt das für Sie, dass der Wohnsitz im Ausland darstellbar sein muss. Zudem ist es erforderlich, dass man Sprachkenntnisse, soziale Kontakte und ähnliche Umstände ggf. nachweisen kann. Hierbei unterstützen wir Sie durch eine umfassende Betreuung unserer Mandanten.

Ob eine Insolvenz im Ausland möglich ist, bestimmt sich nach dem sogenannten COMI – „Center of Main Interest“.
Dabei ist unser Ziel, eine Versagung der Anerkennung einer Restschuldbefreiung zu verhindern. So sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln nur vage Ausführungen über die tatsächliche Lebenssituation für ein eventuell günstigeres und schnelleres Insolvenzverfahren im Ausland nicht ausreichend (Amtsgericht Köln, Beschluss vom 19.0 1. 2012 – 74 IN 108/10). Mit diesem Urteil soll ein sogenanntes „Forum Shopping“ verhindert werden, d. h. ein Insolvenztourismus, in dessen Rahmen Schuldner ohne jegliche Vorbereitung und Verlegung des COMI in eine andere Rechtsordnung flüchten, um von einer vorteilhaften Verfahrensregelung zu profitieren.
Hieraus folgt das Bedürfnis, eine Insolvenz im Ausland gut vorzubereiten und die persönliche Begleitung des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens sicherzustellen. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten während eines Insolvenzverfahrens in England – dem EU-Mitgliedsstaat mit der kürzesten Verfahrensdauer. Nur hierdurch kann sichergestellt werden, dass ein redlicher Mandant in den Genuss der verkürzten Verfahrensdauer und einer kurzfristigeren Restschuldbefreiung kommt.
Hallo Hr. Kraus,
Ich bin seit 2008 in einer Privatinsolvenz und bekomme seither meinen Lohn auf die 999 Euro runter gepfändet aber lt der neuen Pfändungstabelle würde mir ja mittlerweile viel mehr zustehen. Wieso wird dieser Betrag denn nicht angepasst? Wird denn immer lt der Tabelle bei Beginn der Insolvenz gerechnet. Wenn nicht, an wenn muss ich ich denn wenden damit mein Freibetrag angepasst wird?
Auch liegt bei mir der Fall von nicht abgeführten steuern und Krankenkassenabgaben ( ich wurde als Strohmann benutzt von meinem Bruder und Vater und nach seinem plötzlichen Tod kamen ca. 150000 € Forderungen auf mich zu / lange Geschichte ) vor, mehrere Gläubiger werden nach Beendigung meiner Insolvenz ihre Forderungen noch bekommen wollen, allerdings wurde mir Anfang dieses Jahres ein Urteil zugeschickt in dem die Anklage wegen Bankrotts gegen mich aufgehoben wurde und parallel wurde mein Vater zu einer Geldstrafe verurteilt und nach mehreren Zeugenaussagen ( alle meine Gläubiger ) als tatsächlicher Geschäftsführer erkannt.
Werden sich diese Gläubiger denn jetzt noch immer bei mir melden? Wenn ja wie soll ich vorgehen?
Ich bin ihnen für eine Beratung sehr dankbar.
Vielen dank im Voraus.
Liebe Grüße
Moin aus HH,
kann ich mir im Regel,- und/oder Privatinsolvenzverfahren während der Wohlverhaltensphase, aber nach dem Schlusstermin des Insolvenzverfahrens, von meinem Vater eine Wohnung schenken lassen, ohne das sie unter den Insolvenzbeschlag fällt?
Viele Grüsse
Manfred Muster
Ich, ledig, 48 Jahre habe hohe Schulden durch Geschäftskredite und Immobilien,
die in meinem Besitz sind. Geschäft wurde 2007 beendet. Seit dieser Zeit bin ich in der Schweiz tätig und habe tatkräftig versucht, so nach und nach meine Schulden
abzuzahlen. Jetzt bin ich leider an einem Punkt angekommen wo ich nicht mehr genug verdiene, um allen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Ich besitzte schon lange 3 Immobilien die hoch verschuldet sind. Kreditsumme gesamt ca. 185.000 Euro. Derzeitiger Wert der Immobilien einiges niedriger als die bestehenden Kredite! Dazu habe ich noch 2 Geschäftskredite über ca. 68.000 Euro. Alle Kredite sind bei ein und derselben Bank(Kreissparkasse)
finanziert. Das ist der Gläubiger Nummer 1:
Der zweite Gläubiger hat noch Anspruch auf ausstehende Pachtzahlungen
vom Geschäft über eine Summe von ca. 6.000 Euro. ( zahle seit 2008 mtl. 150 Euro ab, Anfangsbetrag waren ca. 13.000 Euro).
Im Moment kann ich noch alles bezahlen, aber das ist nur noch eine Frage
von Monaten, da ich leider immer weniger verdiene, zeitweise war ich arbeitslos.
Bin zu 100 % in der Schweiz tätig, Hauptwohnsitz in Deutschland.
Dummerweise hatben beim Kauf einer meiner Immobilien im Jahr 1989 meine
Eltern mit Ihrem eigenen Haus eine Bürgschaft unterschrieben!!!
Deswegen wollte ich auch nie in Insolvenz gehen, sonst wären meine zur
Rechenschaft gezogen worden.
Bei der Bürgschaft handelt es sich um 75000 Euro für ein Haus. Der Kredit beläuft sich derzeit noch auf 90.000 Euro. Da die Immobilienpreise in dieser Region im Keller sind, kann ich im Moment nur einen Verkaufspreis von ca.
45.000 Euro erreichen. Ich hätte jetzt zumindest einen Käufer der diese Summe
bezahlt. Somit wäre der Kredit des Hauses noch ca. 45.000 Euro, somit wäre die Bürgschaft meiner Eltern auf 45.000 Euro reduziert.
Ich möchte mit der Bank einen Vergleich anstreben, dass z.B. die Bank die beiden anderen Wohnungen (beide vermietet) in meinem Besitz
“zurücknimmt”, mir die Geschäftskredite ” erlässt”, dafür versuche ich eine
Einmalzahlung an die Bank zu leisten über ca. 10.000 Euro( das Geld muss ich mir wieder mal von der Familie leihen), und zusätzlich eine monatliche Zahlung
über eine vereinbarte Summe mit einer Festgesetzten Laufzeit, z.B.
mtl. 400 Euro. So dass die Restsumme der Bürgschaft einigermassen
getilgt wäre. Und ich nach dieser Zeit all meine Schulden los bin.
Die letzten Jahre habe ich monatlich mindestens 1000 Euro an die
Kreissparkasse für Kredite/ Immobilien bezahlt. Durch weniger Verdienst und mehreren Arbeitslosigkeiten bin ich immer wieder in die Predullie gekommen,
so dass ich meinem Freund ( 8000 Euro) und meinem Vater ca. 14.000 Euro
Schulde. Allerdings erlassen mir beide die Schulden, wenn ich einen vernünftigen Weg aus diesem Dillemma finde.
Entschuldigen Sie die lange Einführung, aber kürzer wars nicht möglich.
Ich war noch nie in Zahlungsverzug, ich habe immer alles bezahlt,
aber es ist kein Ende in Sicht!!!
Vielleicht haben Sie Erfahrung mit einem ähnlichen Fall.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Freundliche Grüsse
Karin Unger
Sehr geehrter Herr Kraus,
aus zwei gescheiterten Betrieben ( Einzelunternehmen ) haben sich nun bei meinem Mann ca. 430,000 Euro Schulden angesammelt.Aus Angst einer Straftat , da er sicherungsübereignetes Vermögen verkauft hat, hat er bislang keine Insolvenz beantragt.Eine EV wurde bereits abgelegt und eine Lohnpfändung ( Finanzamt,Krankenkasse )liegt bereits vor.Leider sind wir finanziell nicht in der Lage die Anwaltsgebühren auf einmal tragen zu können,bieten Sie auch Ratenzahlung an?
Mit freundlichen Gruß
Kleber
habe vor ca.6monaten einen Anwalt beauftragt meine Insolvenz bei gericht einzureichen.dieser wollte erstmals 250euro honora.erst vor kurzem konnte ich 150euro begleichen.jetzt kam ein schreiben das die frist zum einreichen abgelaufen wäre!..ist das möglich? mfg j.preusker vielen dank im voraus!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach schwerer Krankheit bin ich nun Schwerbehindert und habe sowohl mein Haus und Arbeitsplatz verloren. Dadurch habe ich das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren angestrebt und durchlaufe es mittlerweile. Ich habe mittlerweile wieder eine Arbeit, kann aber meine Verpflichtungen nicht nachkommen. Deshalb habe ich nun mehrere Mahnbescheide und eine Kontopfändung. Ich bin also vollkommend handlungsunfähig und sowieso “zahlungsunfähig” Deshalb strebe ich eine Privatinsolvenz an. Können Sie mir helfen?
Mit freundlichen Grüßen
D. Thiel
Hallo Herr Kraus,
ich war Geschäftsführerin einer GmbH gegen die 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In 2008 erwirkte der Insolvenzverwalter einen rechtskräftigen Titel vor dem LG gegen mich. Das Insolvenzverfahren gegen die GmbH läuft nunmehr seit 8 Jahren. Ich musste bereits 2x die EV abgeben, letztmalig Mai 2013. Der Insolvenzverwalter hat nun beim AG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen mich privat gestellt. Ich beziehe ein Nettogehalt von ca. € 1090,00 von dem ca. € 30,00 monatlich pfändbar sind. Was passiert, wenn ich beantrage, das Verfahren gegen mich mangels Masse abzulehnen? Ich gehe davon aus, dass das Insolvenzverfahren gegen die GmbH bald eingestellt wird. Kann der Insolvenzverwalter oder die Gläubiger, die er vertritt, danach auch noch die Forderung aus dem o.g. Urteil weiterhin gegen mich durchsetzen ?
Da neben der Forderung des Insolvenzverwalter meinerseits nur noch geringfügige Schulden bestehen, möchte ich davon absehen selbst einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.
Besten Dank für Ihre Hilfe
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis und habe 5 Gläubiger.
2 Gläubiger haben schon mein Konto nun für lange Zeit gepfändet, aber auf eine Lohnpfändung abgesehen, da mir deswegen dann vielleicht mein Arbeitgeber mit irgendwelchen Gründen kündigen könnte.
Wenn ich jetzt Privatinsolvenz mache, können mich dann alle meine Gläubiger nicht mehr pfänden oder bleibt die Pfändung der 2 aktuellen Gläubiger bestehen?
Wie werden dann alle meine 5 Gläubiger befriedigt? Erhalten diese alle denselben Anteil bis zu meinem unpfändbaren Einkommen?
Ich habe noch einen Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel mit einer vor-
sätzlich unerlaubten Handlung gegen mich hat; solche Forderungen können
ja leider nicht durch die Privatinsolvenz gelöscht werden, sondern während der
Wohlverhaltensphase können die Gläubiger nicht mehr vollstrecken, aber danach leider wieder. Wie kann man solche Forderungen doch los werden?
Kann man dies auch durch ein Insovenzplanverfahren oder andere Methoden erreichen? Könnte ein Insolvenzplanverfahren bei mir möglich sein?
Für eine baldige Antwort bedanke ich mich schon im Voraus
MfG
H.Heiber
Guten Tag Herr Kraus,
ich denke darüber nach in die Regelinsolvenz zu gehen. Von einem Bekannten habe ich gehört, dass ab 2014 unter bestimmten Konditionen die Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden kann.
Gilt diese verkürzte Zeit auch auf die Regelinsolvenz?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
