Muss ich die eidesstattliche Versicherung abgeben?

Wir können Ihnen nur raten, zur festgesetzten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erscheinen. Andernfalls kann ein Gläubiger beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Haftbefehl gegen Sie beantragen. Wenn dieser erlassen wird, kann der Gerichtsvollzieher Sie aufsuchen und verhaften. Gleiches gilt, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben in der eidesstattlichen Versicherung machen. Wer nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bzw. Vermögensauskunft neue Schulden aufnimmt, kann sich unter Umständen wegen eines Betrugs schuldig machen. Sie können die eidesstattliche Versicherung verhindern, indem Sie rechtzeitig eine Privatinsolvenz beantragen.

Einem festgesetzten Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung können Sie nur unter folgenden Umständen fernbleiben:

  • wenn der Gläubiger von weiterer Vollstreckung absieht – ggf. nach Verhandlung über einen außergerichtlichen Vergleich
  • wenn Sie die Schuld bezahlen oder einem Ratenplan (Insolvenzplan) glaubhaft zustimmen, den der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher übermittelt hat
  • wenn Verfahrensfehler vorliegen – z. B. eine nicht ordnungsgemäß erfolgte Zustellung des Titels
  • wenn Sie die eidesstattliche Versicherung in den letzten drei Jahren bereits abgegeben haben
  • wenn Sie ihr Fehlen glaubhaft entschuldigen – z. B. durcheine ernsthafte Erkrankung. Die Erklärung sollten Sie dem Gerichtsvollzieher zusammen mit einem Nachweis (Ärztliches Attest) zukommen lassen. Der Termin wird dann verlegt.

Was ist eine eidesstattliche Versicherung?

Die eidesstattliche Versicherung des Schuldners

Die eidesstattliche Versicherung ist eine wahrheitsgemäße Auflistung der Vermögensverhältnisse. Außerdem bekräftigt der Schuldner durch den geleisteten Eid, dass seine Aussage über sein Vermögen bzw. seine Vermögenslosigkeit der Wahrheit entspricht. Die eidesstattliche Versicherung wird auch Versicherung an Eides statt, Vermögensauskunft oder früher “Offenbarungseid” genannt.

Die eidesstattliche Versicherung kann vom Gerichtsvollzieher verlangt werden, wenn eine Person ihre Schulden über längere Zeit nicht begleichen kann. Diese Vermögensauskunft dient im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Feststellung des Vermögens bzw. der Vermögenslosigkeit des Schuldners.

Mit der eidesstattlichen Versicherung können die Gläubiger genau erfahren, wie groß das Vermögen des Schuldners ggf. noch ist. Die eidesstattliche Versicherung ist insofern ein sehr ernst zu nehmendes Instrument, als dass die Abgabe einer unwahren bzw. falschen eidesstattlichen Versicherung nach § 156 StGB eine Straftat darstellt. Daher sollte der Schuldner stets wahre Angaben machen.

Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verhindern

Eine eidesstattliche Versicherung ist für Schuldner erfahrungsgemäß eine sehr unangenehme Vollstreckungsmaßnahme. Deshalb ist uns viel daran gelegen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verhindern, indem wir schnellstmöglich eine Privatinsolvenz einleiten. Ein großer Nachteil der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist, dass diese auch bei der Schufa angezeigt und ins Schuldnerverzeichnis eingetragen wird.

Die Löschung der Eintragung, dass eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, erfolgt automatisch nach drei Jahren oder auf Antrag, wenn die Schulden schon vorher getilgt wurden.

Nach der Reform des deutschen Vollstreckungsrechtes durch das am 01. Januar 2013 in Kraft getretene „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ heißt die eidesstattliche Versicherung nun auch offiziell „Vermögensauskunft des Schuldners“. Der Begriff eidesstattliche Versicherung wird jedoch weiterhin sehr häufig verwendet.

Wie läuft die eidesstattliche Versicherung in der Praxis ab?

Unsere Rechtsanwältin Johanna Hermann beantwortet im Video die häufigsten Fragen zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Mein Konto ist gepfändet, was kann ich tun?

Bei einer Kontopfändung gilt es, schnellstmöglich mit Ihrer Bank zu sprechen und Ihr Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Sie sollten schnell handeln, weil bei einer Kontopfändung ohne einen Pfändungsschutz innerhalb von zwei Wochen die Auskehr des gesamten Kontoguthabens an den Gläubiger droht – Je nach Schuldenhöhe könnte das Guthaben bis zu einem Kontostand von 0 Euro gepfändet werden.

Falls Sie eine Einzelperson ohne Unterhaltsverpflichtung sind, steht Ihnen nach der Eröffnung des P-Kontos der Pfändungsfreibetrag monatlich zur Verfügung. Wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen, ist eine Bescheinigung nach § 850k ZPO erforderlich, um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen.

Diese Bescheinigungen dürfen nur von einer sogenannten “geeigneten Stelle” ausgestellt werden. Als Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht sind wir eine solche geeignete Stelle. Gerne stellen wir Ihnen die benötigte Bescheinigung aus, mit der Sie den gesamten Ihnen zustehenden Freibetrag auf dem P-Konto erhalten können. Zu diesem Zweck können Sie einfach unser Bestellformular für die P-Konto-Bescheinigung nutzen.

Daneben empfehlen wir, parallel einen sogenannten Pfändungsschutzantrag (“Freigabeantrag nach § 850 k ZPO”) zu stellen, womit auch gerichtlich eine Kontopfändung verhindert werden kann. Dies gilt vor allem dann, wenn weitere berechtigte Aufwendungen Ihrerseits bestehen, die den Pfändungsfreibetrag noch weiter erhöhen – Hier kann das Vollstreckungsgericht Abhilfe schaffen.

Achtung: Wenn Ihre eigene Bank gegen Sie im Wege einer Kontopfändung vollstreckt, nützt Ihnen eine Umstellung zum P-Konto nichts. Sie sollten dann erst recht den Pfändungsschutzantrag beim Vollstreckungsgericht – dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort – stellen. Gleichzeitig eröffnen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank als derjenigen, bei der Sie Schulden haben.

Lesen Sie hier mehr zur Eröffnung des Pfändungsschutzkontos.

Wie viel darf man bei mir pfänden? Ist das anders in der Insolvenz?

In der Privatinsolvenz kann nicht Ihr volles Einkommen gepfändet werden. Vielmehr richtet sich der pfändbare Betrag nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Maßgeblich ist dabei Ihr Nettoeinkommen sowie mögliche Unterhaltspflichten gegenüber Ihren Kindern oder dem Ehepartner.

Einkommen aus Kindergeld oder der Kindesunterhalt wird nicht zum Nettoeinkommen gezählt. Dies sind zweckgebundene Zahlungen, die für die Erziehung des Kindes vorgesehen sind. Diese Zahlungen sind nicht pfändbar und wirken sich daher nicht auf die Pfändungsgrenze aus. Auch das Einkommen des Ehegatten zählt nicht zu Ihrem eigenen Einkommen.

Schauen Sie sich die aktuelle Pfändungstabelle bis 2021 an, um Ihr pfändungsfreies Einkommen genau zu ermitteln. Sie können auch unseren Pfändungsrechner verwenden.

In der Insolvenz wird der Insolvenzverwalter Ihr pfändbares Einkommen ermitteln. Er wird den pfändbaren Betrag dann von Ihrem Einkommen abziehen und auf ein treuhänderisches Konto einzahlen. Sollte Ihr Einkommen jedoch niedriger als Ihr Pfändungsfreibetrag sein, wird bei Ihnen gar nichts gepfändet.

Kann ich in England innerhalb von 18 Monaten die Restschuldbefreiung bekommen?

In einem deutschen Insolvenzverfahren wird Ihnen die Restschuldbefreiung grundsätzlich innerhalb von 6 Jahren erteilt. Dies gilt jedoch nicht für ein Insolvenzverfahren in England. Dieses dauert bis hin zur Restschuldbefreiung 12 Monate. Zusammen mit der Vorbereitung des Verfahrens – v. a. der Begründung eines Lebensmittelpunkts vor Ort – beträgt die Zeit zwischen der Entscheidung zur Entschuldung und der Restschuldbefreiung 18 Monate.

Wir unterstützen Sie dabei sowohl bei der Vorbereitung als auch beim Verfahren selbst. Zunächst muss der Lebensmittelpunkt – der sogenannte COMI – in England oder Wales dargestellt werden. Hiernach gilt es, den Insolvenzantrag, v. a. das mündliche Interview, vorzubereiten. Dies sollte idealerweise noch während Ihrer geschäftlichen Tätigkeit geschehen, insoweit sollten Sie möglichst schnell eine Entscheidung für ein Verfahren in England treffen.

Die englische Restschuldbefreiung ist in Deutschland durch den BGH höchstrichterlich anerkannt(BGH-Urteil vom 18.09.2001, Az. IX ZB 51/01).

Welche Möglichkeiten bestehen für mich, wenn ich Vermögensbestandteile auf anfechtbare Art und Weise übertragen habe – v. a. an Verwandte?

Falls Sie 4 Jahre vor Ihrem Antrag auf Insolvenz Vermögen an Ihre Verwandte übertragen haben, wird dies nach deutschem Recht in der Anfechtung des betreffenden Rechtsgeschäfts münden. In einem solchen Fall kann die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in England für Sie eine Lösung sein – Dort gelten weniger strikte Anfechtungsvorschriften.

Kann ich vor dem Insolvenzverfahren Vermögensbestandteile übertragen?

Die Übertragung von Vermögensbestandteilen (Sachen, Immobilien, Forderungen und Rechte) vor Stellung des Insolvenzantrages können zu einer Anfechtung führen: Das betreffende Rechtsgeschäft würde dann rückgängig gemacht. Geschieht die Übertragung unmittelbar vor oder gar in der Krise, kann auch eine strafrechtliche Haftung vorliegen (§§ 283 StGB ff.).

Eine Anfechtung kann dabei bis zu zehn Jahre zurückwirken. Hier spricht man von der sog. Vorsatzanfechtung, bei der der Empfänger von finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners wissen musste (§ 133 InsO). Zum Nachweis des sogenannten Benachteiligungsvorsatzes genügen dabei auch geringe Indizien.

Falls zum Zeitpunkt der Übertragung des Vermögenswertes die finanzielle Situation Ihrer Unternehmung gut war, stehen auch die Chancen einer unanfechtbaren Übertragung gut. Allerdings können schon kleine Indizien, die auf eine Krise schließen lassen, zur Anfechtung führen.

Bei der Übertragung auf eine nahestehende Person innerhalb von zwei Jahren vor Antragstellung gilt die Vermutung, dass diese von Ihrer Situation wussten (§ 133 Abs. 2 InsO).

Eine unentgeltliche Übertragung ist unabhängig von Vorsatz innerhalb von 4 Jahren vor Insolvenzantragstellung anfechtbar (§ 134 InsO).

Falls also Übertragungen stattgefunden haben, die nicht gegen diese Grundsätze verstoßen, haben Sie keine Anfechtung zu befürchten.Sollten jedoch Verstöße vorliegen, sollten Sie sich unbedingt fachlich beraten lassen.

Eine Lösung für Sie kann die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in England sein – Dort gelten schwächere Anfechtungsvorschriften. Auch hierzu können wir Sie gerne detailliert beraten.

Was geschieht im Falle einer Insolvenz mit meinen Ehepartner?

Auch wenn Ihr Ehepartner über eigenes Vermögen verfügt, wird er ungeachtet des Güterstands für die Verbindlichkeiten des Schuldners nicht einstehen müssen.

Etwas anderes gilt im Rahmen sogenannter „Schlüsselgewalt“ – d. h. Rechtsgeschäften, die den Zweck hatten, den gemeinsamen Haushalt zu bestreiten (§ 1357 BGB). Diese sind allerdings meistens nicht von großem Umfang.

Ansonsten ist eine Mithaft v. a. denkbar, wenn

  • der Ehepartner selbst Partner einer Vereinbarung des Schuldners geworden ist (i.S. gemeinsam unterzeichneter Verträge)
  • beide gesamtschuldnerisch haften – z. B. bei einer Bürgschaft oder auch bei Schulden beim Finanzamt, wenn eine gemeinschaftliche Veranlagung vorlag

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer eine Entnahme aus dem Vermögen der GmbH vor einem Insolvenzantrag machen?

Von einer Entnahme aus dem Vermögen der GmbH ist im Vorfeld einer Insolvenz stark abzuraten: Sie würden sich der Untreue nach § 266 StGB strafbar machen. Ein Geschäftsführer ist gegenüber der GmbH zur Betreuung ihres Vermögens verantwortlich (sog. Vermögensbetreuungspflicht). Dabei werden zumeist beide Tatbestände der Untreue verwirklicht:

Der Missbrauchstatbestand wird erfüllt, weil ein Geschäftsführer durch die Entnahme seine Befugnis missbraucht, indem er über fremdes Vermögen verfügt. Das Vermögen der GmbH ist – auch dann, wenn der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter ist – vom Vermögen des Geschäftsführers getrennt zu betrachten.

Der Treuebruchtatbestand wird erfüllt, weil eine Entnahme während der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung/drohenden Zahlungsunfähigkeit eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht darstellt. Dies gilt auch dann, wenn ein Geschäftsführer

  • sich ein eigenkapitalersetzendes Darlehen an die Gesellschafter zurückzahlen lässt
  • einen berechtigten Anspruch auf Zahlung gegen die Gesellschaft hat (auch bei Lohnanspruch)
  • Scheinverkäufe tätigt
  • Sicherheiten zugunsten von Gläubigern bestellt
  • Gegenstände der GmbH wegschaft.

Gibt es die Möglichkeitvor einem Insolvenzverfahren noch eine Entnahme vorzunehmen?

Während der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens sollten Entnahmen nur im rechtlich zulässigen Rahmen geschehen – Anderenfalls drohen Ihnen als Schuldner Konsequenzen: von der Versagung der Restschuldbefreiung bis hin zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Wenn Sie als Schuldner beispielsweise ein den Gläubigern unbekanntes Konto eingerichtet haben und dieses nach einigen Zahlungseingängen ein Guthaben aufweist, sollten Sie sehr vorsichtig mit Entnahmen sein. Bilden Sie eine Barrücklage – die sogenannte „Kriegskasse“. Daraus sollten Sie nur so viel entnehmen, wie

  1. zur Sicherung Ihres monatlichen Lebensbedarfes
  2. zur Weiterführung Ihrer Unternehmung
  3. zur Finanzierung Ihrer Entschuldung

erforderlich ist. Dies ist ein monatlicher Betrag, der Ihrem Pfändungsfreibetrag zzgl. der notwendigen betrieblichen Ausgaben und Kosten der Entschuldung entspricht. Wenn der Insolvenzantrag gestellt wird, sollten Sie diesen Betrag selbstverständlich angeben.

Wenn Sie jedoch höhere Entnahmen machen und die Zahlung an eine andere Person, leisten, besteht die Gefahr der Rückgängigmachung durch Anfechtung (§§ 129 ff. InsO). Zudem wird in solchenEntnahmen eine sog. Vermögensverschwendung nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO gesehen –Dies stellt einen Versagungsgrund dar.Darüber hinausbegeben Sie sich in strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 283 StGB.

Insoweit sollten Sie Entnahmen vor einem Insolvenzverfahren nur nach einer eingehenden Beratung durchführen.