Frage zu den Kosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Nachfrage zu Ihren Kosten: Im Kostenrechner wird unterschieden zwischen Schuldenvergleich und Privatinsolvenz. Wenn ich in Privatinsolvenz will, dann muss ich aber ja vorher einen Vergleich mit den Schuldnern versuchen. Bei 11 Stück z.B., wie bei mir, kostet nach ihrem Rechner, der Schuldenvergleich 873,46 Eur und die Insolvens ja 655,21 Eur. Ist der Vergleichsversuch in den Kosten für die Insolvens schon enthalten oder ist das so zu verstehen, dass erst die Gebühren für den Schuldenvergleich gezahlt werden und dann noch extra die für die Insolvens also zusammengerechnet werden muss. Das habe ich nicht ganz verstanden. Ich freue mich auf ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
W.

Englische Insolvenz abgelehnt

Hallo,
meine englische Insolvenz wurde vor einem Jahr abgelehnt.
Ich habe seit dem nur damit Zeit verbracht den Grund zu erfahren.
Nachdem ich nun endlich ein “transcript of Judge HHJ David Cooke'” gemacht habe, habe ich nun schriftlich den Grund erfahren.
Laut Richter wurde die Insovenz abgelehnt weil ich angeblich nicht Glaubhaft beweisen konnte dass ich in England lebe.
Obwohl ich ich einen auf mich laufenden Mietvertrag, Kontoauszüge sowie Gehaltsnachweise zur Prüfung abgegeben hatte.
Mittlerweile musste ich aus Geldmangel bei meiner englischen Freundin in deren Wohnung einziehen.
Was kann ich gegen die Ablehnung unternehmen damit ich doch noch in die Isolvenz gehen kann.
Da ein Neustart ohne englische Insolvenz nicht möglich ist.
viele Grüße
schöngeist

Antragsberechtigung

Wie sind die Chancen auf einen Vergleich in England?

Die Chancen, von England aus einen Vergleich mit den Gläubigern zu schließen, sind wesentlich höher als bei einem Versuch von Deutschland aus.

Auch wenn der Schuldner in Deutschland bereits vergeblich versucht hat, sich mit seinen Gläubigern zu vergleichen, ist ein neuer Versuch von England aus dringend zu empfehlen.

Der veränderte Lebensmittelpunkt führt auf Gläubigerseite häufig zu einer anderen Lagebeurteilung. Wenn die Gläubiger erst einmal erkennen, dass der Schuldner nicht 6 Jahre lang einem umfassenden Zugriff ausgesetzt ist, sondern maximal 36 Monate, kann dies ganz andere Vergleichsmöglichkeiten eröffnen. Hinzu kommt, dass ein Schuldner bei einer Insolvenz in England in geringerem Umfang als in Deutschland oder gar nicht zu Zahlungen verpflichtet sein kann. In der Regel erfolgen dann Vergleiche aus England heraus auf deutlich niedrigerem Niveau als zuvor in Deutschland verhandelt und von den Gläubigern abgelehnt wurden.