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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Privatinsolvenz 2014 jetzt oder erst nach der Reform?

18. Dezember 2013/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Achtung: die Reform der Insolvenz ist am 01.07.2014 in Kraft getreten! Lesen Sie hier mehr dazu..

Achtung: die Reform der Insolvenz ist am 01.07.2014 in Kraft getreten! Lesen Sie hier mehr dazu..

Die Reform der Privatinsolvenz tritt am 01.07.2014 in Kraft. Hierzu stellen uns viele Mandanten die Frage, ob ein Antrag jetzt oder später gestellt werden sollte.

Privatinsolvenz 2014: IHRE VOR- UND NACHTEILE

Von der Reform der Privatinsolvenz 2014 können Sie als entweder profitieren oder Nachteile erleiden – durch eine unserer Meinung nach nicht weit genug gehende Regelung der Verkürzung der Restschuldbefreiung kommt sie leider einer nur kleinen Schuldnergruppe zugute.

Privatinsolvenz 2014: Unsere 2 Ratschläge an Mandanten

Wir empfehlen angesichts der Reform der Privatinsolvenz 2014 grundsätzlich zweierlei:

– Mandanten, welche von einem Antrag auf Privatinsolvenz nach jetzigem Recht profitieren, empfehlen wir zumeist eine sofortige Antragstellung
– Mandanten, welche von der Reform der Verbraucherinsolvenz 2014 profitieren, empfehlen wir zu einem Insolvenzantrag nach ihrem Inkrafttreten

Privatinsolvenz 2014: DIE SCHULDNERFREUNDLICHEN ÄNDERUNGEN

Die Reform der Privatinsolvenz 2013 bietet Schuldnern mit einem hohen Einkommen und einen relativ geringen Schuldenstand einen Vorteil: Wenn in den ersten 36 Monaten 35% der angemeldeten Forderungen und die Verfahrenskosten (ca. 1500 – 3000 €) bedient werden, wird eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach lediglich 3 Jahren gewährt (Verkürzung des Insolvenzverfahrens).

Die Berechnung der 35 % Ihrer Gesamtschulden ist einfach. Sie multiplizieren die Schuldsumme mal 0,35.

Viel schwieriger gestaltet sich die Berechnung der Kosten des Insolvenzverfahrens.  Denn diese Kosten richten sich nach dem Betrag, welchen Sie an die Gläubiger während der Insolvenz zurückzahlen (nicht nach der Schuldsumme!). Somit können sie erheblich variieren.

3-Jahres Insolvenz Rechner

Bitte geben Sie Ihre geschätzte Schuldensumme ein.

Diesen Betrag benötigen Sie zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre.

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Schätzwert handelt.

Können innerhalb von 5 Jahren die Verfahrenskosten gedeckt werden, tritt die Restschuldbefreiung, sparen Sie ein Jahr.

Privatinsolvenz 2014: DIE VERKÜRZUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG KOMMT LEIDER NUR EINEM SEHR GERINGEN TEIL DER SCHULDNER ZUGUTE

Die Reform der Privatinsolvenz 2014 kommt unserer Meinung nach einem viel zu geringen Teil der Schuldner zugute. Statistisch gesehen bieten die meisten Verbraucherinsolvenzverfahren eine deutlich geringere/gar keine Befriedigung der Gläubiger, sodass nur ein sehr geringer Teil von der Reform der Verbraucherinsolvenz 2014 profitieren wird.

Privatinsolvenz 2014: SOLLTE DIE VERKÜRZUNG IHNEN HELFEN, SOLLTEN SIE WARTEN – ANDERENFALLS ZÖGERN SIE NICHT!

Sollten Sie von der neuen Rechtslage nach der Reform der Privatinsolvenz 2014 profitieren, dann sollten Sie unbedingt zuwarten! Fragen Sie uns, wie wir Ihnen in dieser Zeit beim Umgang mit Ihren Gläubigern helfen können. Anderenfalls zögern Sie nicht mit der Stellung des Insolvenzantrags, um (1) schneller zu Ihrer Entschuldung, (2) zum umfassenden Pfändungsschutz und ggf. (3) zu den Vorteilen der jetzigen Rechtslage zu kommen.

Privatinsolvenz 2014: DIE VORTEILE DER JETZIGEN RECHTSLAGE

Die derzeitige Rechtslage vor der Reform der Verbraucherinsolvenz 2014 bietet Ihnen einige deutlich bessere Bedingungen. Insbesondere folgende Nachteile wird es für Schuldner zugunsten von Gläubigern geben:

1. ÄNDERUNG: GENÜGEN EINES SCHRIFTLICHER ANTRAGS AUF VERSAGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG STATT DES DERZEIT ERFORDERLICHEN MÜNDLICHEN ANTRAGSTELLUNG

2. ÄNDERUNG: AUSWEITUNG DER VERSAGUNG WEGEN UNANGEMESSENER VERBINDLICHKEITEN ODER VERMÖGENSVERSCHWENDUNG AUF DREI JAHRE

3. ÄNDERUNG: MÖGLICHKEIT DER NACHTRÄGLICHEN VERSAGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG AUF GRUNDLAGE DER § 290 InsO

4. ÄNDERUNG: EINTRITT DER ERWERBSOBLIEGENHEIT BEREITS AB ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

5. ÄNDERUNG: ZUSÄTZLICHE, VON DER ERTEILUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG AUSGENOMMENE FORDERUNGEN

6. ÄNDERUNG: EINTRAGUNG VON VERSAGUNG UND WIDERRUF DER RESTSCHULDBEFREIUNG IM SCHULDNERVERZEICHNIS

UNSER RATSCHLAG: LASSEN SIE SICH BERATEN, OB SIE ZUWARTEN ODER EINEN ANTRAG AUF INSOLVENZ NACH JETZIGEM RECHT STELLEN

Wenn Sie ein hohes Einkommen haben, sollte Ihr Antrag nach dem Inkrafttreten der Reform gestellt werden. Anderenfalls sollten Sie nicht zögern. Wir führen für Sie gerne eine entsprechende Beratung durch!

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2013-12-18 18:48:162016-09-27 14:26:50Privatinsolvenz 2014 jetzt oder erst nach der Reform?

Berechnung des pfändbaren Einkommens: Berechnung nach Bruttomethode

5. Dezember 2013/6 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Berechnung des pfändbaren Einkommens: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nach der Bruttomethode berechnet

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich den Streit um die Berechnung des pfändbaren Einkommens beigelegt. Zur Entscheidung stand, ob das pfändbare Einkommen nach der Brutto- oder der Nettomethode errechnet werden soll.


Inhalt dieser Seite:

  • Berechnung des pfändbaren Einkommens
  • Nettomethode bietet großen Vorteil
  • Sie haben mehr von dem Urlaubsgeld/ Weihnachtsgeld
  • So funktioniert die Berechnung nach der Nettomethode
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Die Nettomethode bietet Ihnen bei der Berechnung Ihres pfändbaren Einkommens einen großen Vorteil: Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld bleibt bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen unberücksichtigt

Nach der Bruttomethode müssen zunächst die nach § 850 a ZPO unpfändbaren Beträge (zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld) von dem Bruttogehalt abgezogen werden und anschließend auf das Gesamteinkommen entfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben in Abzug gebracht.

Im Gegensatz dazu werden nach der Nettomethode die nach § 850a ZPO unpfändbaren Beträge – so v. a. das Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld – unberücksichtigt gelassen. Sodann werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen und das pfändbare Einkommen allein aus dem verbleibenden Betrag berechnet.

Die Nettomethode hat den Vorteil, dass bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens die auf die unpfändbaren Bezüge entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge also nur einmal abzuziehen sind.

Bei der Bruttomethode wird eine doppelte Berücksichtigung der auf den unpfändbaren Teil entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bewirkt. Das führt dazu, dass das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers umso niedriger ausfällt, je höher die unpfändbaren Bezüge iSd. § 850a ZPO sind. Dies führt zu einer Schuldnerbenachteiligung!

Das Bundesarbeitsgericht entschied sich zugunsten des sozialen Schutzes von Schuldnern für die Nettomethode: Sie haben mehr von dem Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld

Dementsprechend führte der BAG dazu aus:

„Die Nettomethode sichert den mit den Pfändungsschutzvorschriften beabsichtigten sozialen Schutz des Schuldners und vermeidet die mit der Bruttomethode einhergehende und mit der gesetzgeberischen Absicht in keinem vernünftigen Zusammenhang stehende Benachteiligung des Pfändungsgläubigers.“

So funktioniert die Berechnung nach der Nettomethode:

Die unpfändbaren Bezüge (wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden vom Bruttobetrag in Abzug gebracht. Dadurch wird sichergestellt, dass sie nicht der Pfändung unterliegen und Ihnen als Schuldner ungeschmälert erhalten bleiben. Im Ergebnis werden Sie als Schuldner so gestellt, als ob Sie diese Beträge überhaupt nicht erhalten hätten. Weitere Informationen zum Thema Privatinsolvenz.


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2013-12-05 18:21:402020-07-01 17:19:13Berechnung des pfändbaren Einkommens: Berechnung nach Bruttomethode

Handeln Sie sofort! Gesetzlicher Schuldenerlass der Krankenkasse – nur noch bis Ende 2013

14. November 2013/0 Kommentare/in Allgemein, Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Falls Sie Ihre Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen konnten und deshalb nicht krankenversichert sind oder vorübergehend die Zahlungen an die Krankenversicherung eingestellt haben, sollten Sie sofort handeln!

Gesetzlicher Schuldenerlass: Schulden bei der Krankenversicherung werden noch bis Ende 2013 erlassen

Versicherte mit Schulden und Nichtversicherte profitieren ab dem 1. August 2013 von einem nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenerlass. Damit soll Menschen entgegengekommen werden, die aus finanziellen Gründen die Zahlungen an ihre Krankenversicherung einstellen mussten.


Inhalt dieser Seite:

  • Schulden bei der Krankenversicherung werden noch bis Ende 2013 erlassen
  • Durch Versicherungspflicht Schulden angesammelt
  • Vor allem Selbstständige und erwachsene Kinder
  • Handeln Sie als gesetzlich Versicherter sofort
  • Auch als privat Versicherter profitieren Sie
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Durch die Versicherungspflicht haben sich oftmals Schulden von mehreren tausend Euro bei der Krankenversicherung angesammelt

Der häufigste Grund für den nunmehr in Kraft stehenden Schuldenerlass: Seit der Einführung der  Versicherungspflicht haben sich in vielen Fällen meist mehreren tausend Euro Verbindlichkeiten bei Krankenkassen angesammelt. Dies gilt seit 2007 – jeder ist für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich und muss sich bei einer Kasse versichern. Wer über einen gewissen Zeitraum nicht versichert war, musste beim Wiedereintritt in eine gesetzliche Krankenkasse bislang Beiträge und Säumniszuschläge für die nichtversicherte Zeit nachzahlen. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Krankenversicherern.

Vor allem Selbstständige und erwachsene Kinder nach Ausbildungsabschluss profitieren vom gesetzlichen Schuldenerlass der Krankenversicherungen

Eine besonders betroffene Berufsgruppe sind Selbstständige. Diese sparen oftmals an der Pflichtversicherung und sehen sich hiernach horrenden Verbindlichkeiten gegenüberstehen.  Viele andere Menschen sind aus Unkenntnis in diese Schuldenfalle getappt:  In etwa erwachsene Kinder, die nach abgeschlossener Ausbildung oder aus Altersgründen nicht mehr über ein Elternteil versichert sind, waren von der Pflicht betroffen,  sich lückenlos weiter zu versichern.

Gesetzlicher Schuldenerlass Krankenversicherung: Handeln Sie als gesetzlich Versicherter sofort

Wenn Sie ehemaliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Erlass stellen! Ehemaligen Mitgliedern gesetzlicher Versicherungen, die noch bis Ende Dezember 2013 in ein Versicherungsverhältnis zurückkehren, werden alle Beiträge und die entfallenden Säumniszuschläge für ihre versicherungslose Zeit erlassen. Falls Sie versichert sind,  aber sich mit Ihren Beitragszahlungen im Rückstand befinden, wird der Säumniszuschlag für die nicht gezahlten Beiträge von fünf auf ein Prozent gesenkt.

Gesetzlicher Schuldenerlass Krankenversicherung: Auch als privat Versicherter profitieren Sie

Auch wenn Sie sich in einer privaten Krankenkasse bis Ende des Jahres versichern, bekommt den so genannten Prämienzuschlag und somit die Beiträge erstattet, welche sich in der versicherungsfreien Zeit angesammelt haben. Diese ergeben sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat. Wenn Sie sich privat versichern müssen  und dabei hohe Beitragsschulden haben, können Sie ohne weitere Kosten wieder Mitglied werden.  Sollten Sie die laufenden Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht laufend aufbringen können, werden Sie auch rückwirkend in einen sog. Notlagentarif eingruppiert und so weniger zahlen müssen. Schnelles Handeln lohnt deshalb auch als Privatversicherter!



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Handeln Sie sofort! Gesetzlicher Schuldenerlass der Krankenkasse – nur noch bis Ende 2013”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2013-11-14 20:38:282019-08-28 12:01:41Handeln Sie sofort! Gesetzlicher Schuldenerlass der Krankenkasse - nur noch bis Ende 2013

Insolvenz & Rente

3. November 2013/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe vor meiner Heirat Mai 2013 Insolvenz beantragt und das Verfahren wurde genehmigt. Ich bin also in der laufenden Insolvenz. Allerdings verdiene ich ( 62 Jahre alt )nur 400.- € netto und kann so nichts zurück zahlen an die Schuldner bzw. Insolvenzverwalter.
Leider ist die Firma meines Mannes in der Zwischenzeit auch konkurs und er wird ebenfalls Insolvenz anmelden müssen. Jetzt bekommt mein Mann ab 1.1.2014 seine Rente von 1400.-€ Habe ich das richtig verstanden das mein Mann mir gegenüber erst einmal unterhaltspflichtig ist. Und ich ihm gegenüber auch? Das würde dann bedeuten jeder von uns dürfte 1100.-€ verdienen also insgesamt 2200.-€ die Pfändungsfrei wären? Alles was darüber liegt wäre dann zum Teil Pfändbar? Ich wäre wirklich sehr froh über eine klare Antwort. MfG

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-11-03 22:35:452013-11-03 22:35:45Insolvenz & Rente

Antrag der Pfändungsfreigrenze

29. Oktober 2013/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Hallo Herr Kraus,
ich bin seit wenigen Tagen in der 2. Phase der Regelinso. Nach einer Umschulung bleibt für mich nur der Weg, wieder ein Gewerbe anzumelden. Mein Verwalter sagt, dass ich bis auf 0,- gepfändet werde. Ich hörte davon, dass ich bei Gericht nun eine Pfändungsfreigrenze beantragen kann. Könne Sie mir bitte sage;
1) wo bekomme ich das Antragsformular?
2) mein neues EU wird natürlich fixe- und variable Kosten haben. Wie wird das vom Gericht berücksichtigt, also, wie errechne ich die Höhe der beantragten Grenze?
3) ist die Summe der fix-/variablen Kosten und der gültigen Freigrenze der Verbraucherinso die Summe welche ich beantragen kann?
4) wie entscheiden die Gerichte i.d.R.? Ziehen sie evtl. etwas ab? Wer entscheidet ob mein Antrag i.d. Höhe angemessen ist?
5) wie lange dauert der Entscheid und kann der Freibetrag rückwirkend beantragt werden?
6) und zuletzt; kann ich einen zweiten Antrag stellen, sollte der erste abgelehnt werden (evtl. zu hoch gepokert)?

Ich hoffe das Sie mir bei diesen dringenden Fragen schnell weiterhelfen können. Danke und Gratulation zu dieser gelungenen, einzigartigen Plattform.

Freundlichst,
Manfred S.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-10-29 08:59:282013-10-29 08:59:28Antrag der Pfändungsfreigrenze

Gerichtlicher Schuldenvergleich und Nebentätigkeit (450-Euro-Basis)

28. Oktober 2013/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Ich stehe kurz vor einem gerichtlichen Schuldenvergleich und nach Köpfen und Summe sieht es sehr gut für mich aus, daß eine Privatinsolvenz vermieden werden könnte..
Meine. Frage ist, darf ich bei einem gerichtlichen Schuldenvergleich, Summe X fehlt mir ja dann mtl. zum Lebensunterhalt, und habe noch eine unterhaltspflichtige Person, noch eine Nebentätigkeit auf 450 Euro ausüben? Ich habe auch eine beitragspflichtige Beschäftigung ,

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-10-28 05:05:122013-10-28 05:05:12Gerichtlicher Schuldenvergleich und Nebentätigkeit (450-Euro-Basis)

Wird Berufsgenossenschafts-Rente/ Unfallrente (BG Rente) gepfändet?

23. Oktober 2013/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,

wird meine Unfallrente gepfändet? Ich beziehe eine Berufsgenossenschafts-Rente/ Unfallrente (BG Rente) aus einem Arbeitsunfall. Wird sie zum Einkommen hinzugerechnet?

MfG
Ruri

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-10-23 12:04:382013-10-23 12:04:38Wird Berufsgenossenschafts-Rente/ Unfallrente (BG Rente) gepfändet?

Rechte in der Wohlverhaltensphase

16. Oktober 2013/3 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrte Herr Kraus,
ich habe mit großem Interesse den einen oder anderen Beitrag Ihrer Website gelesen und muss Ihnen sagen, dass diese sehr gelungen ist. Die Idee mit den Videos finde ich sehr gut, da viele Menschen ( mich eingeschlossen ) Schwierigkeiten haben, dieses „Rechtsdeutsch“ zu verstehen. Hier setzen Sie an und vermitteln in verständlicher Sprache Rechtswissen.
Sehr interessant fand ich Ihren schriftlichen Beitrag zu den Rechten in der Wohlverhaltensperiode.
Ich darf Geld ansparen usw. sind Dinge welche in vorher nicht wusste, welche auch so im Netz noch nicht von mir gefunden wurden. Ob Sie wohl so nett sind, mir zu verraten in welchen Gesetzen es genau beschrieben steht, welche Rechte ich habe?
Kurz zu mir:
Ich habe selber Verbraucherinsolvenz anmelden müssen ( durch Mietpreller und Mietnomaden bedingt). Das Verfahren wurde am 21.6.2011 eröffnet . Und bei meinem Treuhänder ist es manchmal ganz gut wissen, ich sag mal „ Wo der Hammer hängt“.
Vielen Dank für Ihre Mühe und für die wirklich gut gemachte Website!
Mfg
Bartholo2010

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-10-16 09:02:242013-10-16 09:02:24Rechte in der Wohlverhaltensphase

Kontoeröffnung trotz Privatinsolvenz

14. Oktober 2013/3 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich war eben auf der Sparkasse Rhein Neckar Nord und es wurde mir die Eröffnung eines neuen Girokontos verweigert da ich negative Schufa Einträge habe, was natürlich stimmt da ich seit August offiziell in der privat Insolvenz bin.
Ich hatte davor ein Konto bei der Volksbank Rhein Neckar, diese haben mein Konto gekündigt nachdem ich den offenen Dispo nicht monatlich zurückgezahlt habe.
Momentan besitzt meine Freundin ein Konto bei der VR Bank Rhein Neckar, ich bin bevollmächtigt dennoch hätte ich gerne ein eigenes Konto für meinen Gehaltseingang, da ich ab morgen dem 15.10.2013 einen Vollzeit Job annehme.

Ist die Sparkasse nun verpflichtet mir ein Konto für Jedermann bzw. auf Guthabenbasis zu geben – ich denke ja, oder?
Irgendwohin muss mein Arbeitgeber doch meinen Lohn überweisen können.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Königsdorfer

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2013-10-14 12:43:072013-10-14 12:43:07Kontoeröffnung trotz Privatinsolvenz

Gauner betrügen Schuldner in der Privatinsolvenz: Keine Zahlung an „PAZ–Justizzahlstelle“/„Zentrales Registergericht“

11. Oktober 2013/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Derzeit befindet sich eine bundesweite Betrugsmasche im Umlauf, vor der Sie gewarnt sein sollten. Schuldnern, die sich in der Privatinsolvenz / Regelinsolvenz befinden werden  derzeit Rechnungen über 79 Euro zugestellt. Bezahlen Sie auf keinen Fall!

Betrüger geben sich den Anschein der Amtlichkeit

Mittels eines amtlich wirkenden Schreibens und unter Verwendung echter Aktenzeichen sowie des Geburtsdatums werden derzeit Schuldner, welche sich im Insolvenzverfahren befinden, zu Zahlungen aufgefordert. Dabei  handelt es sich um eine Betrugsmasche: Es werden falsche Rechnungen erstellt, die den Anschein der Amtlichkeit erwecken. Die angegebene Bankverbindung führt nach Bulgarien. Den Schuldnern wird angedroht, dass diese im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung mit ihrem gesamten Privatvermögen haften würden.

Hüten Sie sich vor allem kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das betrügerische Schreiben geht Insolvenzschuldnern zumeist kurz nach Eröffnung ihres Insolvenzverfahrens zu – zu diesem Zeitpunkt sind die meisten mit dem Verfahren nicht vertraut, sodass es bereits zu vielen Zahlungen gekommen ist.


Inhalt dieser Seite:

  • Betrüger geben sich den Anschein der Amtlichkeit
  • Hüten Sie sich vor allem kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • PAZ-Justizzahlstelle / Zentrales Registergericht existieren nicht
  • Leisten Sie als Schuldner nur Zahlungen an ein Konto einer staatlichen deutschen Bank
  • Weitere Kriterien der Echtheit
  • Fragen Sie im Zweifel nach
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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PAZ–Justizzahlstelle/ein Zentrales Registergericht existieren nicht

Eine „PAZ–Justizzahlstelle“/ein „Zentrales Registergericht“ existieren nicht. Echte Kostenrechnungen würden grundsätzlich von Ihrem Insolvenzgericht erlassen werden. Durch die Verwendung amtlich klingender Bezeichnungen von Zahlungsempfängern erwecken die Täter bei den Opfern den Anschein eines behördlichen Handelns.

Leisten Sie als Schuldner nur Zahlungen nur an ein Konto einer staatlichen deutschen Bank (z. B. die Deutsche Bundesbank)

Bild von einem Buch

Haben Sie Zweifel an einer Rechnung, sollten Sie die Echtheit durch eine Anfrage bei der Gerichtskasse oder Insolvenzabteilung des für Sie als Insolvenzgericht zuständigen Amtsgerichts bestätigen lassen.

Sollten auf Sie sich als Schuldner in einem Insolvenzverfahren befinden und auf Sie Verfahrenskosten zukommen, sollten Sie folgendes beachten:  Rechnungen der Gerichtskasse Ihres zuständigen Insolvenzgerichtes (Amtsgerichtes) nennen als Kontoverbindung immer ein Konto bei einer staatlichen, deutschen Bank  – in etwa der Deutschen Bundesbank. Nur in diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass ein amtliches Schreiben vorliegt.

Weitere Kriterien der Echtheit von Kostenrechnungen: Gebührentatbestand und Nummer des Kostenverzeichnisses

Zudem sollte eine ordnungsgemäße Kostenrechnung

  1. den jeweils zutreffenden  Gebührentatbestand und
  2. die Nummer des Kostenverzeichnisses des Gerichtskostengesetzes

angeben.

Fragen Sie im Zweifel bei der Gerichtskasse oder der Insolvenzabteilung Ihres Insolvenzgerichtes nach

Haben Sie Zweifel an einer  Rechnung, sollten Sie die Echtheit durch eine Anfrage bei  der Gerichtskasse oder Insolvenzabteilung des für Sie als Insolvenzgericht zuständigen Amtsgerichts bestätigen lassen. Zahlen sollten Sie unter keinen Umständen!



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gauner betrügen Schuldner in der Privatinsolvenz: Keine Zahlung an „PAZ–Justizzahlstelle“/„Zentrales Registergericht“”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2013-10-11 20:28:572019-08-28 11:54:22Gauner betrügen Schuldner in der Privatinsolvenz: Keine Zahlung an „PAZ–Justizzahlstelle“/„Zentrales Registergericht“
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