• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Weitere Tätigkeitsgebiete
      • Banken-, Versicherungs- und
        Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Arbeitsrecht
      • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
  • Büros
  • Beiträge
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Privatinsolvenz
    • Privatinsolvenz Ablauf
    • 11 Tipps zur Privatinsolvenz
    • So gehen wir für Sie vor
    • Pfändungsrechner
    • Pfändungstabelle
    • P-Konto
    • Privatinsolvenz Lexikon
    • Fragen und Antworten
    • Erste Hilfe bei Gläubigerantrag
    • Kosten
  • Regelinsolvenz
    • Regelinsolvenz Ablauf
    • 11 Tipps zur Regelinsolvenz
    • So gehen wir für Sie vor
    • Fragen und Antworten zur Regelinsolvenz
    • Regelinsolvenz Lexikon
    • Erste Hilfe beim Gläubigerantrag
    • P-Konto
    • Kosten
  • Außergerichtlicher
    Vergleich
    • Schuldenvergleich Ablauf
    • 11 Tipps zum Schuldenvergleich
    • So gehen wir für Sie vor
    • Vorzeitige Entschuldung: Vergleich in der Insolvenz
    • P-Konto
    • Fragen und Antworten
    • Kosten
  • Insolvenzplan
    • Insolvenzplan Ablauf
    • 7 Tipps zum Insolvenzplan
    • So gehen wir für Sie vor
    • Fragen und Antworten
  • Schuldner-
    beratung
    • Schuldnerberatung Ablauf
    • So gehen wir für Sie vor
    • Kosten der anwaltlichen Schuldnerberatung
    • Aktuelle
      Pfändungstabelle
  • Weitere
    Leistungen
    • UG Insolvenz
      • Kosten
    • GmbH Insolvenz
      • Kosten
    • Eigenverwaltung
    • Schutzschirmverfahren
    • Verbraucherinsolvenz
    • Insolvenzarbeitsrecht
    • Auffanggesellschaft
    • Vorinsolvenzliche Sanierung
    • Insolvenzanfechtung
    • EU Insolvenz
      • Englische Insolvenz
      • Französische Insolvenz
      • Irische Insolvenz
      • Spanische Insolvenz
  • Menü

Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet

29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Als Antwort auf die steigende Zahl unserer Mandanten im Ruhrgebiet freuen wir uns, nun auch in dessen Zentrum Essen unsere rechtliche Unterstützung anbieten zu können.

Entschuldung in Essen: Zweigniederlassung im Ruhrgebiet

Somit wird es umso einfacher, Insolvenz wohnortnah in Essen anzumelden. Das Team der Kanzlei in Essen steht Ihnen bei der Durchführung Ihrer Insolvenz tatkräftig zur Seite. Als geeignete Person nach § 305 InsO können wir Ihren Antrag auf Privatinsolvenz komplett erstellen. Im Gegensatz zu öffentlichen Schuldnerberatungen können Sie unsere Hilfe unverzüglich in Anspruch nehmen. Von dem Erstgespräch über die Anmeldung Ihrer Insolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung verlieren wir keine Zeit und ermöglichen Ihnen so einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Wir arbeiten darauf hin, Sie so schnell wie möglich von finanziellen Lasten zu befreien.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir bieten Ihnen auch in Essen unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.


Inhalt dieser Seite:

  • Entschuldung in Essen: Zweigniederlassung im Ruhrgebiet
  • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen

Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen lauten:

 

KRAUS Anwaltskanzlei

Weidkamp 180
D – 45356 Essen

Telefon: +49 201 – 857 95 407

E-Mail: essen@anwalt-kg.de



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-29 17:02:242019-08-30 12:00:23Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet

Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung

29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Sie stehen vor der Entscheidung Privatinsolvenz anzumelden, um sich zu entschulden? Ihre Unternehmung ist zahlungsunfähig und Sie wissen nicht, wie Sie diese retten können?


Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.


Inhalt dieser Seite:

  • Insolvenz in Hamburg: Zweigstelle in der Hansestadt Hamburg eröffnet
  • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Insolvenz in Hamburg: Zweigstelle in der Hansestadt Hamburg eröffnet

Wir freuen uns, Ihnen nun auch in der Hansestadt rund um das Thema der Insolvenz zur Seite stehen zu können. Durch die Eröffnung unserer Zweigstelle am Ballindamm haben Sie nun die Möglichkeit, unweit Ihres Wohnsitzes unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die kostenfreie telefonische Erstberatung für alle Fragen zu einem Insolvenzantrag und Ihrer Entschuldung schon heute. Unabhängig davon, ob Sie eine Privat- oder Regelinsolvenz anstreben oder einen außergerichtlichen Vergleich durchführen wollen, sind wir mit unserem gesamten Team jetzt auch in Hamburg für Sie da. Als berechtigte Person nach § 305 InsO können wir Ihnen selbstredend auch das Scheitern eines außergerichlichen Vergleiches bescheinigen und so die Voraussetzung für ein Privatinsolvenzverfahren schaffen.

Kontaktieren Sie uns jetzt im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs.

Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg

Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg lauten:

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Ballindamm 3
D – 20095 Hamburg

Telefon: +49 40 – 609 43 990

E-Mail: hamburg@anwalt-kg.de

Hier finden Sie die Kontaktdaten und Anfahrtsskizze zu unserem Büro in Hamburg.



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-29 17:01:262019-11-05 16:04:32Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung

Insolvenz in Frankfurt am Main: Zweigstelle in der Finanzmetropole am Main

29. August 2014/2 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Sie suchen einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt in Frankfurt? Wir freuen uns, jetzt auch in Hessen für Sie vor Ort zu sein.

Insolvenz Frankfurt: Zweigstelle in Frankfurt eröffnet

In unserer Frankfurter Zweigstelle können Sie ab sofort wohnortnah unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich entschieden haben, sich privat oder mit Ihrer Unternehmung durch eine Insolvenz zu entschulden, können wir Sie hierbei nun schnell und einfach begleiten.  Als geeignete Stelle nach § 305 InsO sind wir dazu berechtigt. Auch in Bezug auf einen außergerichtlichen Vergleich stehen wir in Frankfurt ab sofort zu Ihrer Verfügung.


Inhalt dieser Seite:

  • Insolvenz Frankfurt: Zweigstelle in Frankfurt eröffnet
  • Insolvenz Frankfurt: Wir beraten Sie zu allen Themen um Privat- und Regelinsolvenz
  • Kontaktdaten Frankfurt
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Insolvenz Frankfurt: wir beraten Sie zu allen Themen um Privat- und Regelinsolvenz

Wir beraten Sie ohne lange Wartezeiten. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Erstberatung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin vor Ort. Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen rund um die Privat- und Regelinsolvenz.

Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Frankfurt

Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Frankfurt lauten:

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Schumannstraße 27
D – 60325 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 – 348 79 040

E-Mail: frankfurt@anwalt-kg.de



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz in Frankfurt am Main: Zweigstelle in der Finanzmetropole am Main eröffnet”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


The last comment needs to be approved.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-29 17:00:392019-09-10 10:53:48Insolvenz in Frankfurt am Main: Zweigstelle in der Finanzmetropole am Main

Insolvenz in Berlin: Neue Zweigniederlassung in der Hauptstadt

29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Wir sind ambitioniert, Ihnen Ihr Insolvenzverfahren so angenehm wie möglich zu gestalten. Ab 2014 sind wir nun auch in der Hauptstadt vertreten und können Sie vor Ort unterstützen.

Privatinsolvenz Berlin: WIR HABEN EINE ZWEIGSTELLE IN BERLIN EINGERICHTET

Durch die Eröffnung unserer Berliner Zweigstelle können Sie nun einfache und schnelle eine Privatinsolvenz in Berlin beantragen. Unsere anwaltliche Vertretung in Ihrem Insolvenzverfahren ist nicht an Ihren Wohnbezirk gebunden. Sie können unsere Hilfe in der Privatinsolvenz unabhängig davon in Anspruch nehmen, ob Ihr fester Wohnsitz sich in Neukölln, Charlottenburg, Tempelhof oder anderen Bezirken befindet.


Inhalt dieser Seite:

  • Wir haben eine Zweigstelle in Berlin eingerichtet
  • Anwaltliche Vertretung bei Ihrer Entschuldung
  • Vorteile einer anwaltlichen Schuldnerberatung
  • Kontaktdaten
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

Über


20.000

geprüfte Fälle


Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

Offene Fragen? – Einfach anrufen:



0221 – 6777 00 55



(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Privatinsolvenz Berlin: Anwaltliche Vertretung bei Ihrer Entschuldung

Schon vor dem eigentlichen Antrag sollten Sie sich mit einer grundlegenden Fragestellung beschäftigen: Wen möchten Sie mit der Abwicklung Ihrer Insolvenz beauftragen? Unsere anwaltliche Vertretung bei Ihrem Insolvenzverfahren bringt Ihnen deutliche Vorteile gegenüber öffentlichen Schuldnerberatungen in Berlin:

Privatinsolvenz Berlin: Vorteile einer anwaltlichen Schuldnerberatung

BIld vom Brandenburgertor in Berlin

Ab 2014 auch in Berlin.

Bei uns haben sie keine Wartezeiten von mindestens sechs Monaten. Öffentliche Schuldnerberatungen sind meist so überlastet, dass schon für ein Erstgespräch über die Rahmenbedingungen einer Insolvenz lange Wartezeiten anfallen. Um die Wohlverhaltensperiode in kürzester Zeit hinter sich zu lassen und die am Ende des Insolvenzverfahrens stehende Restschuldbefreiung zu erlangen, gilt es, mit dem Antrag auf Insolvenz keinesfalls zu zögern. Wir können Sie dabei unterstützen, Ihre Situation unverzüglich in Angriff zu nehmen und sich so schnellstmöglich von der Schuldenlast zu befreien. Als geeignete Person gemäß § 305 InsO sind wir dazu berechtigt. Zudem können wir als auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte durch unsere starke Verhandlungsposition lukrativere Vergleiche aushandeln. Zwar entstehen in Folge einer anwaltlichen Vertretung Kosten, doch werden diese durch den immensen Zeitvorteil und die rechtlich fundierte Vorgehensweise ausgeglichen.

Jetzt können Sie unsere anwaltliche Vertretung in Ihrem Insolvenzverfahren auch in Berlin vor Ort in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns gerne kostenfrei zu einer telefonischen Erstberatung.

Privatinsolvenz Berlin: Kontantdaten unserer Zweigstelle in Berlin

Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Berlin lauten:

Friedrichstraße 90
10117 Berlin

Telefon 030-57702633 (Mo-So, 9-22 Uhr)

E-Mail: berlin@anwalt-kg.de



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz in Berlin: Neue Zweigniederlassung in der Hauptstadt”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-29 16:59:522019-08-30 11:48:46Insolvenz in Berlin: Neue Zweigniederlassung in der Hauptstadt

Wer wird Ihr Insolvenzverwalter in der Privatinsolvenz?

29. August 2014/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Das Bild zeigt ein Dokument und einen Stempel
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Privatinsolvenz: Die Wahl des Insolvenzverwalters trifft das Gericht

    Nach Einreichung des Antrags auf Insolvenzeröffnung bei Ihrem zuständigen Gericht wird Ihnen ein sog. Insolvenzverwalter bestellt. Die Zuteilung erfolgt nur durch das Gericht und kann durch Sie nicht beeinflusst werden. Der Insolvenzverwalter ist in der Regel ein auf dem Gebiet des Insolvenzrechts erfahrener Anwalt und wird regelmäßig von dem Gericht mit solchen Aufgaben betraut.

    Inhalt dieser Seite:

    • Die Wahl des Insolvenzverwalters trifft das Gericht
    • Der Insolvenzverwalter holt sich beim ersten Termin Informationen rein
    • Abfrage persönlicher und finanzieller Daten durch den Insolvenzverwalter
    • Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsbeistand
    • Zurückhaltung mit dem Insolvenzverwalter reicht nicht aus
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


    Schuldenanalyse vom Fachanwalt



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    20.000

    geprüfte Fälle


    Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Der Insolvenzverwalter holt sich beim ersten Termin Informationen ein

    Im Rahmen einer Privatinsolvenz müssen Sie zu Beginn des Verfahrens einen verpflichtenden, ersten Termin mit dem Insolvenzverwalter wahrnehmen.  Während dieses Termins wird er mit Ihnen alle Einzelheiten des Verfahrens erörtern und von Ihnen alle relevanten Informationen einfordern. Da Privatinsolvenzen für den Insolvenzverwalter zum täglichen Geschäft gehören und man möglichst wenig Arbeit investieren möchte, bleibt es in der Regel bei diesem einmaligen, persönlichen Treffen. Bitte bedenken Sie dies immer! Stellen Sie dem Insovlenzverwalter während des laufenden Verfahrens möglicht wenige fragen – Sie können sich hierzu gerne an uns wenden!

    Lediglich einmal jährlich: Abfrage persönlicher und finanzieller Daten durch den Insolvenzverwalter

    Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Insolvenzverwalter in jährlichen Abständen Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse abfragen – z. B. den Wechsel des Arbeitgebers oder Ihres Wohnortes. Sie sind dazu verpflichtet, ihm die geforderten Informationen zukommen zu lassen. Des Weiteren sollten Sie ihn  unaufgefordert über den Wechsel Ihres Wohnortes, Arbeitgebers oder die Veränderung Ihrer Vermögensverhältnisse o. ä. in Kenntnis setzen.  Sollten Sie also erben, mehr verdienen oder eine Kündigung erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, dies dem Insolvenzverwalter umgehend mitzuteilen. Ansonsten sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter nicht in Kontakt treten!

    Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsbeistand

    Bitte bedenken Sie auch, der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Rechtsbeistand. Sie sollten Ihn nicht wegen eventueller Rechtsfragen kontaktieren. Pflegen Sie am besten ein höfliches aber distanziertes Verhältnis zu Ihrem Insolvenzverwalter.

    Zurückhaltung mit dem Insolvenzverwalter zahlt sich aus

    Wenn sich die Abläufe eingespielt haben, wird Sie der Insolvenzverwalter immer seltener kontaktieren. Dies ist positiv zu bewerten und spricht für ein richtiges Verhalten Ihrerseits.


    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Wer wird Ihr Insolvenzverwalter in der Privatinsolvenz?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-29 16:58:282020-09-08 11:01:18Wer wird Ihr Insolvenzverwalter in der Privatinsolvenz?

    LG Stuttgart zur Erwerbsobliegenheit: keine schematische Betrachtung

    29. August 2014/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gehört es zu den Obliegenheiten des Schuldners einer ihm zumutbaren, beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Diese Erwerbsobliegenheit beinhaltet auch, falls der Schuldner nicht bereits berufstätig ist, aktiv nach einer Anstellung zu suchen und sich zu bewerben. Das LG Stuttgart hat hierzu eine schuldnerfreundliche Entscheidung gefällt:


    Inhalt dieser Seite:

    • Schuldnerfreundliche Entscheidung des LG Stuttgart
    • Keine schematische Betrachtung
    • Bloße Zahl der Bewerbungen nicht ausschlaggebend
    • Das LG Stuttgart wirkt einer starren Praxis entgegen
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


    Schuldenanalyse vom Fachanwalt



    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

    Über


    20.000

    geprüfte Fälle


    Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:



    0221 – 6777 00 55



    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Erwerbsobliegenheit: schuldnerfreundliche Entscheidung des LG Stuttgart

    Ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit kann gem. § 4 c InsO dazu führen, dass das Insolvenzgericht die Stundung der Verfahrenskosten aufhebt. Dies bedeutet für den Schuldner eine massive Belastung. Eine solche Entscheidung darf allerdings nicht willkürlich erfolgen.

    LG Stuttgart zur Erwerbsobliegenheit: keine schematische Betrachtung

    Jüngst hat das Landgericht Stuttgart (mit Beschluss vom 27.03.2013, Az.: 19 T 30/13) festgestellt , dass bei der Beurteilung einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit nicht nur eine schematische Betrachtung der Sachlage vorgenommen werden darf.  Es müssen auch die branchenbezogenen, regionalen und persönlichen Umstände geprüft und durch das Insolvenzgericht berücksichtigt werden.

    LG Stuttgart: bloße Zahl der Bewerbungen nicht ausschlaggebend

    Das Gericht darf also die Bemühungen des Schuldners nicht nur an der bloßen Zahl seiner Bewerbungen bei potentiellen Arbeitgebern messen. Es muss auch das Alter des Schuldners, seine Ausbildung, Sprachkenntnisse und andere für eine Erwerbstätigkeit relevanten Faktoren berücksichtigen. Darunter fällt auch die Erwerbsbiographie des Schuldners mit eventuellen Zeiten der Arbeitslosigkeit. Deshalb können auch wenige – dafür aber realistische – Bewerbungen ausreichen um der Erwerbsobliegenheit nachzukommen.

    Das LG Stuttgart wirkt einer starren Praxis entgegen

    Hat der Schuldner in der Insolvenz trotz aller persönlicher Faktoren eine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt und nutzt er diese Möglichkeit nicht, kann diese nicht ausreichende Bemühung die Gläubigerinteressen beeinträchtigen. Das Insolvenzgericht kann mit dieser Begründung  eine Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten veranlassen. Durch das Urteil des LG Stuttgart werden Sie als Schuldner Freiräume bei der Ausschöpfung der Erwerbsobliegenheit erhalten. Vor allem wird der Insolvenzverwalter von Ihnen bei Vorliegen besonderer Umstände keine alleine an der Anzahl an Bewerbungen anknüpfende Bewerbungstätigkeit verlangen.



    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “LG Stuttgart zur Erwerbsobliegenheit: keine schematische Betrachtung der Bewerbungsbemühungen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-29 16:58:012019-08-30 11:11:06LG Stuttgart zur Erwerbsobliegenheit: keine schematische Betrachtung

    Insolvenz und UG

    27. August 2014/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

    In wie weit darf ein Insolvenzverwalter Einsicht in die Bücher einer UG nehmen, wenn der Schuldner nur 25% an den Geschäftsanteilen hat?
    Was darf der Insolvenzverwalter von der UG verlangen, bzw. hat er da dort auch Mitspracherecht?

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2014-08-27 17:42:422014-08-27 17:42:42Insolvenz und UG

    Privatinsolvenz geplant ,soll ich Ratenzahlungen einstellen

    16. August 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Ich habe bei 4 Gläubigern gesamt ca 35000 euro Schulden.Bei meinem Einkommen von 1200 Euro ist es mir nicht mehr möglich,die Raten von gesamt 400 Euro zu bezahlen.Bis jetzt habe ich sie bezahlt.Bei der Schuldnerberatung sagte man,Privatinsolvenz kann nur eingeleitet werden,wenn schon Pfändungen drohen und ich soll die Ratenzahlungen komplett einstellen.Soll ich jetzt schon ein Chiro Konto bei einer anderen Bank eröffnen,denn meine Bank ,Postbank,ist einer der Gläubiger.Und gibt es da Fragen bei der neuen Bank ?

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2014-08-16 16:31:472014-08-16 16:31:47 Privatinsolvenz geplant ,soll ich Ratenzahlungen einstellen

    Privatinsolvenz, Wohlverhaltensperiode nach ca. 3 Jahren (Start 12.2010) erreicht

    16. August 2014/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Nach einer ‘komplexeren’, aber nicht unkontrollierbaren, Insolvenz-Phase (mit Einbeziehung des europäischen Auslands, Gesellschaften, öffentlichen Institutionen u.a.) wurde nun die Wohlverhaltensphase erreicht. Man muss ggf. anmerken, dass der größte Teil der eigenen Verbindlichkeiten als Haftungsschuld Dritter entstanden war, wozu keine persönliche Schuldfrage zu stellen ist.

    Während der Insolvenz gab es ganz spartanischen Kontakt mit dem Treuhänder (gesamt ggf. 5 Kontakte binnen 3 Jahren), aber Fragen kamen auch nicht auf, da ich durchaus gut organisiert und beruflich aktiv bin.
    Persönlich kennengelernt haben wir uns nicht (es liegen auch ca. 900 km dazwischen), gesprochen haben wir auch noch nie.
    Es scheint aber alles Eingesandte immer sehr wohlwollend aufgenommen worden zu sein, denn Beanstandungen gab es nicht. Auch in dem Sonderfall, dass keine deutsche Steuererklärung eingereicht wird, konnte gut nachvollzogen werden, dass es sich um Tatsachen handelt. Zumindest kam auch hierzu keinerlei weitere Rückmeldung oder Vorgabe. Ein geführtes Postausgangsbuch weißt auch auf meiner Seite sehr gut nach, dass alle Abrechnungen und Informationen (wenn von meiner Seite aus vonnöten), eingereicht wurden.

    Es sind jetzt nun die Kleinigkeiten und Abänderlichkeiten zur Wohlverhaltensphase (es liegen schlichtweg Wissenslücken vor):

    1)
    Einsendung von monatlichen Abrechnungen – weiterhin notwendig?

    2)
    Anzeige von Zuwendungen, Gelder und oder wirtschaftliche Hilfestellungen privater Dritter – ist dies jetzt grundsätzlich notwendig?

    3)
    Aufwands-Erstattungen (KM-Geld, Erstattung von geldlichen Bar-Vorlagen) – sind diese jetzt grundsätzlich anzeigeflichtig?

    4)
    Bisher wurden noch keinerlei Gelder einbehalten bzw. vom Treuhänder angefordert (dies liegt unter anderem an der Kombination zwischen geringem Einkommen und der Anzahl von unterhaltspflichtigen Personen) – welche Gebühren kommen in Zukunft auf mich zu? Was ist mit den Kosten für das Insolvenzverfahren, wann werden diese abgerufen? Kann man dazu bereits jetzt eine Ansparung betreiben und ohne, dass Zugriff entsteht?

    5)
    Wenn Ansparungen betrieben werden, ggf. im Rahmen einer Risiko-Absicherung/Bausparvertrag, sind diese für den Treuhänder zugreifbar ab einer Höhe X? Man könnte in diesem Zusammenhang auch von einer Zweckgebundenheit/ Altersvorsorge (bspw. wenn ein Unfall mit Todesfolge eintreten würde, wären die Hinterbliebenen in der Lage die Kosten daraus zu leisten) sprechen?

    6)
    Ist der Wechsel von diesem Treuhänder zu einer anderen, geeigneten Person (Rechtsanwalt, Steuerberater o.a.) möglich?
    Wie wird dies beantragt?
    Muss dieser Antrag ggf. besondere Gründe vorweisen, welchen das Gericht erst stattgeben muss?
    Was wären relevante Gründe für einen Wechsel?
    (anfänglich wurde in einem Formular-Teil abgefragt, ob der Treuhänder zur Insolvenz ggf. auch die Wohlverhaltensperiode begleiten soll – dies wurde verneint, allerdings ist noch keinerlei neue Information hierzu erfolgt; somit ergibt sich diese Frage unter Punkt 6)

    Vielen Dank für die Beantwortung bereits im Vorfeld.

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2014-08-16 07:43:142014-08-16 07:43:14Privatinsolvenz, Wohlverhaltensperiode nach ca. 3 Jahren (Start 12.2010) erreicht

    Überschuldung: Fast jeder zehnte Deutsche ist betroffen

    11. August 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Das Bild zeigt ein Dokument und einen Stempel
    Telefonische Erstberatung

    KOSTENLOS

    0221 – 6777 00 55

    Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

    Kostenlosen Rückruf anfordern

      Fast zehn Prozent der Bundesbürger überschuldet

      Es beginnt mit einzelnen unbezahlten Rechnungen. Dann steigern sich die Mahnungen auf dem Küchentisch und auf einmal findet man sich im Kostendschungel nicht mehr zurecht. Der Kreislauf, der Privatpersonen oder Selbstständige in die Zahlungsunfähigkeit führt, beginnt oft schleichend. Am Anfang stehen unvorhergesehene Ereignisse: plötzliche Erkrankungen, Arbeitsplatzverlust oder häufig auch Scheidungen. Scheinbar alltägliche Geschehnisse, die jedoch einen Riss in die finanzielle Lage bringen, der dauerhaft nicht gekittet werden kann.

      Überschuldung ist kein Einzelfall in Deutschland. Ca. 6,5 Millionen Privatpersonen werden aktuell als zahlungsunfähig bezeichnet – das entspricht fast jedem zehnten deutschen Staatsbürger über 18 Jahren. Neben Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit als Folgeerscheinungen der Rezession mindern auch erhöhte Miet- und Nebenkosten sowie die gestiegenen Beiträge für Gesundheit und Altersvorsorge das persönliche Budget.

      Inhalt dieser Seite:

      • So läuft das Verfahren der Insolvenz ab
      • Überblick über die finanziellen Verhältnisse
      • Außergerichtlicher Einigungsversuch
      • Antrag auf Insolvenz
      • Wohlverhaltensperiode
      • Restschuldbefreiung
      • Eine neue Möglichkeit: Das Insolvenzplanverfahren
      • Insolvenz im Ausland
      • Unsere Erste-Hilfe-Tipps bei Überschuldung
      • Ihre Fragen und unsere Antworten


      Schuldenanalyse vom Fachanwalt



      ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

      Über


      20.000

      geprüfte Fälle


      Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

      Offene Fragen? – Einfach anrufen:



      0221 – 6777 00 55



      (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

      Mit der Zahlungsunfähigkeit beginnen die unangenehmen Folgeerscheinungen. Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür, die Briefe und Mahnungen der Gläubiger wachsen radikal an – möglicherweise steht sogar eine Lohnpfändung bevor. Immer mehr Personen wählen in der scheinbar ausweglosen Situation den Weg der Insolvenz. Mithilfe dieser durch den Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit können sich Privatpersonen ebenso wie Unternehmen in einem Zeitraum zwischen drei und sechs Jahren von nahezu all ihren Schulden befreien. Am Ende des Prozesses steht die einmalige Chance auf einen absoluten Neustart – auf persönlicher und geschäftlicher Ebene.

      So läuft das Verfahren der Insolvenz ab

      Das Verfahren der Insolvenz besteht im Groben aus verschiedenen Abschnitten. Wenn der Schuldner sich professionelle Hilfe, z.B. durch einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt, gesucht hat, nimmt das Verfahren seinen Lauf.

      Überblick über die finanziellen Verhältnisse

      Zunächst wird ein Überblick über die finanzielle Gesamtsituation geschaffen. Alle Gläubiger werden mitsamt ihren Forderungen ermittelt. Wir unterstützen Sie dabei, alle nötigen Informationen zusammenzutragen und auf ihre aktuelle Gültigkeit zu überprüfen.

      Außergerichtlicher Einigungsversuch

      Was dann folgt, wird als außergerichtlicher Einigungsversuch bezeichnet. Indem wir den Gläubigern einen mit Ihnen zusammen entwickelten Betrag anbieten, der einen Teil ihrer Forderungen abdecken würde, schlagen wir somit einen Vergleich vor. Nun hängt das weitere Vorgehen von den Zusagen der Gläubiger ab. Es ist aufgrund der meist sehr geringen Vergleichssumme davon auszugehen, dass nicht alle Gläubiger dem Vergleich zustimmen. Somit gilt der Vergleich als abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch die Voraussetzung für einen Antrag auf Insolvenz geschaffen! Diese Voraussetzung kann Ihnen nur von einer anerkannten Stelle erteilt werden. Wir als auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte können Ihnen diese Bescheinigung ausstellen.


      Antrag auf Insolvenz

      Wir reichen für Sie bei Gericht den benötigten Antrag auf Insolvenz ein. Nach ca. 5 Wochen wird das Verfahren eröffnet. Dabei wird Ihnen ein Treuhänder an die Seite gestellt, der Ihr verwertbares Vermögen an die Gläubiger verteilt. Auch über das pfändbare Einkommen darf er verfügen. Der unpfändbare Teil bleibt aber unter Ihrer eigenen Verfügung.

      Wohlverhaltensperiode

      Bild von einem Mann am Laptop mit einer Kreditkarte in der Hand

      Das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung.

      Nun beginnt die Wohlverhaltensperiode. Die Dauer dieses Abschnittes ist seit der Reform 2014 gestaffelt. Je nach der Höhe der Zahlungen an die Gläubiger, kann die Wohlverhaltensperiode verkürzt werden.

      Zahlen Sie 35% der Forderungen plus Verfahrens-und Gerichtskosten zurück, dauert die Wohlverhaltensperiode 3 Jahre.

      Wenn Sie die Verfahrens- und Gerichtskosten begleichen, können Sie eine Wohlverhaltensperiode von 5 Jahren beanspruchen.

      Können Sie keine außerordentlichen Zahlungen leisten, beträgt Ihre Wohlverhaltensperiode die gewohnten 6 Jahre. Danach sind Sie unabhängig von der Höhe Ihrer Schulden schuldenfrei.

      Restschuldbefreiung

      Das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Restschuldbefreiung. Sie wird Ihnen nach der Wohlverhaltensperiode erteilt. Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen Ihre Restschuldbefreiung versagt werden kann. Nehmen Sie daher unbedingt von Anfang an professionelle Hilfe in Anspruch! Eine Versagung der Restschuldbefreiung würde das ganze Verfahren und die Wohlverhaltensperiode nichtig machen.

      Unterhaltszahlungen und Forderungen aufgrund von Strafverfahren und Steuerschulden werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Diese Forderungen bleiben auch nach dem Verfahren bestehen.

      Eine neue Möglichkeit: Das Insolvenzplanverfahren

      Durch die Reform des Insolvenzrechts können Sie seit Juli 2014 das den vorher Unternehmen vorbehaltenen Insolvenzplanverfahren nutzen. Dieses Verfahren bietet die unschlagbare Möglichkeit, innerhalb von kürzester Zeit schuldenfrei zu werden. Gemeinsam mit Ihnen wird ein individueller Plan festgelegt. Hierbei wird überlegt: Welche Summen können Sie den Gläubigern anbieten? In welchen Abständen können Sie diese zahlen? Wer könnte Ihnen eventuell finanziell unter die Arme greifen, um einen angemessenen Plan vorzulegen? Der ausgereifte individuelle Plan wird daraufhin den Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle Gläubiger und das Gericht dem Insolvenzplan zu, kann Ihre Entschuldung beginnen! Durch unsere Erfahrungen können wir gemeinsam mit Ihnen realistische Insolvenzpläne mit hoher Erfolgsaussicht entwickeln. Wenn Sie sich die Möglichkeit des Insolvenzplanverfahrens für sich vorstellen können, zögern sie nicht, diese Chance auf schnelle Entschuldung in Angriff zu nehmen! Sichern Sie sich aber kompetente fachliche Unterstützung zu, um das Gelingen des Plans zu sichern und eine optimale Bilanz zu erhalten.

      Insolvenz im Ausland

      Durch die Reform des Insolvenzrechts 2014 hat die Regierung Erleichterungen für die Schuldner geschaffen – wie z.B. die Möglichkeiten zur Schuldenbefreiung nach 3 oder 5 Jahren. Damit soll der Unterschied zu dem in anderen EU-Staaten geltenden Insolvenzrecht verringert werden. Dennoch sind in einigen EU-Staaten weiterhin angenehmere Umstände im Insolvenzverfahren zu finden. Wenn Sie sich vorstellen können, einige Zeit im Ausland zu verbringen, können Sie die Option einer angenehmeren und schnelleren Entschuldung nutzen. Informieren Sie sich unter der Rubrik Englische Insolvenz über Ihre Möglichkeiten und unsere Angebote. Sie können auch direkt unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.

      Unsere Erste-Hilfe-Tipps bei Überschuldung

      Auch wenn Ihre Situation ausweglos erscheinen mag, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu suchen! Ein Ausstieg aus der Schuldenfalle ist jederzeit möglich. Sie können sich diesen schaffen, indem Sie den ersten Schritt machen und sich Unterstützung durch fachlich kompetente Berater holen. Nur so entgehen Sie dem Teufelskreis, der Sie automatisch in immer höhere Schuldenberge treibt.

      Wir bieten Ihnen Unterstützung ohne undurchsichtiges Kleingedrucktes. Nutzen Sie dazu unsere kostenfreie telefonische Erstberatung. Wir beraten Sie unverbindlich – Sie gehen durch Ihren Anruf keinerlei Verpflichtungen ein.


      Schuldenanalyse vom Fachanwalt



      ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL   ✔ UNVERBINDLICH

      Über


      20.000

      geprüfte Fälle


      Jetzt kostenlos den besten Entschuldungsweg finden!

      Offene Fragen? – Einfach anrufen:



      0221 – 6777 00 55



      (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

      Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Überschuldung: Fast jeder zehnte Deutsche ist betroffen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


      https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-11 15:46:342020-09-08 10:59:47Überschuldung: Fast jeder zehnte Deutsche ist betroffen
      Seite 252 von 280«‹250251252253254›»
      Kostenrechner

      Kosten der anwaltlichen Begleitung. Auf Basis von Beratungshilfe bereiten wir Ihre Entschuldung kostenlos vor.

      0,- €

      Unsere Preise enthalten die MwSt.
      Pfändungsrechner

      Zufriedene Mandanten

      Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

      So gehen wir für Sie vor
      1. Ausführliche Erstberatung kostenfrei / ohne Wartezeit
      2. Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
      3. Ihre Entschuldung durch Vergleich oder Insolvenz
      Unsere Prinzipien
      1. Anwaltliche Gewähr - Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen - zu einem Festpreis
      2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
      3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
      4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
      5. Schnelligkeit - Eine Wartezeit sehen wir nicht vor
      Aktuelle Beiträge
      • Fälschungssichere P-Konto-Bescheinigungen durch neue Sicherheitsfunktion17. Mai 2023 - 10:51
      • Gründe für Schulden – Die Unterschiede zwischen Jung und Alt4. Juni 2019 - 17:27
      • Schuldneratlas 2018 – Immer mehr Deutsche sind überschuldet5. Dezember 2018 - 12:05
      • Schuldenampel – Das sind die Kennzeichen für Überschuldung5. November 2018 - 16:43
      Anwaltliche Erstberatung

      Kostenfrei

      0221 – 6777 00 55

      Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

      Kostenlosen Rückruf anfordern

        Schnellnavigation

        • Kontakt
        • Büros
        • Stellenangebote
        • Impressum
        • Datenschutzerklärung

        Insolvenzrecht

        • Privatinsolvenz
        • Regelinsolvenz
        • Außergerichtlicher Vergleich
        • Insolvenzplan
        • P-Konto
        • GmbH Insolvenz
        • Übersicht Insolvenzrecht

        Unternehmensrecht

        • GmbH Gründung
        • UG Gründung
        • GmbH Beendung
        • UG Beendung
        • DE Markenanmeldung
        • Bewertungsentfernung
        • Übersicht Unternehmensrecht

        Mitgliedschaften

        Kontakt

        Telefon: 0221 – 6777 00 55
        E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

        Social Media

        YouTube
        Twitter
        Facebook
        Instagram

        Hinweis

        KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

        © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
        KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei 3202 Bewertungen auf ProvenExpert.com
        Nach oben scrollen