Die Verbraucherinsolvenz kann von allen Privatpersonen beantragt werden. Dies gilt unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit. Einen Antrag auf Privatinsolvenz können Sie stellen, wenn Sie
Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Privatinsolvenzverfahren soll allen in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen die Möglichkeit geben, einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden zu beginnen – unabhängig davon, wie viel Ihre Gläubiger am Ende erhalten.
Aus denselben Erwägungen können selbstverständlich auch ausländische Staatsbürger mit Wohnort in Deutschland Privatinsolvenz beantragen.
Auch für Kleinunternehmer kommt Privatinsolvenz in Betracht. Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Hierbei gibt es 3 Voraussetzungen:
Ansonsten können Sie einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen.
Eine weitere Voraussetzungen einer Privatinsolvenz ist, dass Sie zahlungsunfähig sind. Unwichtig ist dabei, wie hoch Ihre Schulden sind. Sie können sich durch eine Verbraucherinsolvenz entschulden, wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen können?
Hallo zusammen.
Wie verhält es sich bei folgendem Fall.
Meine Einnahmen kommen durch 50% Angestelltenverhältnis, 40% selbstständiger Arbeit, und 10% 450€ Basis zusammen. So grob.
Nun ist mein Angestelltenvertrag tatsächlich gekündigt worden und ich stehe vor der Frage Selbsständigkeit ausbauen oder neuen Arbeitgeber suchen. In jedem Fall würde ich gerne die Privatinsolvenz eingehen.
Als rein selbstständiger geht das ja nicht. Die Frage also, was ist der klügste Schritt.
Unser TH hat gesagt, das im letzten Jahr der Wohlverhaltensphase weniger gepfändet wird, als die 5 Jahre vorher. Stimmt das und um wie viel handelt es sich dabei?
Hallo liebe Leute,habe gehört, wenn Mensch am Monatsende noch Geld auf seinem Guthabenkonto hat, würde das spätestens im zweiten Monat trotz P-Konto und laufendem Insolvenzverfahren einfach runtergenommen. Ist da was drann? Kann mir jemand sagen, auf welchen Paragrafen man sich da beruft? Vielen Dank für Eure Mühen im voraus, ich hab in der Insolvenzordnung nichts gefunden, grüße Euch
Hallo,
also ich habe grob ca 2000€ Schulden und ich war auch schon bei einer Beratungsstelle diesbezüglich.
Ich will /werde auch in die Privatinsolvenz gehen natürlich wenn die außergerichtliche Einigung nicht klappt.
Ein Neues Konto habe ich auch schon angelegt.
Meine Frage is jetzt:
Da zu den Gläubigern 4 Handyverträge gehören, die ich auch in die Insolvenzmasse mit einbeziehen möchte, soll ich die auch ab sofort nicht mehr bedienen?
Die werden ja noch von meinem alten Konto abgebucht. soll ich das einfach so laufenlassen oder alles was an raten/ etc kommt zurück buchen lassen?
Ich bedanke mich im voraus
Mit freundlichem Gruß
Andreas
Hallo
Ich werde eine Privatinsolvenz beantragen,möchte mir aber als Rentner mit monatlicher Rente von 1280,00 Euro noch 450,00 Euro als Minijob dazuverdienen.
Meine Frage: Kann ich über diese 450,00 Euro frei verfügen,oder werden diese zur Rente eingerechnet und die Pfändungstabelle erhöht sich dann für mich??
Danke für eine schnelle Antwort
Ich bin Rentner. 63 Jahre alt. Ich beziehe eine Witwenrente in Höhe von ca. 520,00€ und eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe von ca. 720,00€. Was bleibt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens davon übrig?
Hallo,
unsere GmbH hat ca. 120.000, Verbindlichkeiten.
Davon ca 70.000,- beim Bundesamt der Justiz
und ca. 20.000 bei FA. Dazu 3 Gläubiger á ca. 10.000,-
Wie hoch schätzen Sie die Chancen eines aussergerichtlichen Vergleiches ein?
VG
Hans
Ich werde morgen mein neues Kto eröffnen.ich habe mich schon informiert bezüglich des p-Kontos.da ich bei meiner Hausbank schon ein p-Konto habe kann ich kein weiteres einrichten.ist das richtig?was kann ich machen?