Privatinsolvenz
Ich habe 1999 ein Haus gebaut und bezahle dieses noch ab.
Kann ich das Haus behalten und die Raten weiterbezahlen?
Außerdem gehe ich im Sommer in Rente. Wie verhält es sich dann mit einem Insolvenzvefahren?
Ich habe 1999 ein Haus gebaut und bezahle dieses noch ab.
Kann ich das Haus behalten und die Raten weiterbezahlen?
Außerdem gehe ich im Sommer in Rente. Wie verhält es sich dann mit einem Insolvenzvefahren?
Ich beziehe Nachtschichtzulage zum Lohn. bis jetzt wurde von meinen Lohn nichts abgezogen (gepfändet) In diesen Monat wurde mir das erste mal was einbehalten obwohl der Verdienst sich nicht geändert hat gehören die Nachtschichtzuschläge zum Pfändbaren Arbeitslohn dazu oder nicht.
Ich bin vor ca.. 19 Monaten ins Ausland gegangen weil mich meine Lebenssituationen völlig überrannt hat (Burnout, Job verloren, Beziehung kaputt).
Ich habe lange gebraucht um mich wieder zu fangen und möchte jetzt die Dinge regeln. In dieser Zeit habe ich die Darlehen und das Kindergeld nicht bedient / bezahlt. Da ich keinen festen Wohnsitz habe, habe ich auch keine Schreiben erhalten. Was kann ich jetzt sinnvolles tun?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Verlobte und ich werden in den nächsten 2-3 Monaten nach Hamburg ziehen.
Sie haben dort auch ein Büro wie ich gesehen habe, welches wir durchaus aufsuchen werden.
Da wir beide aktuell Schulden haben, die wir natürlich loswerden wollen, möchten wir folgende Frage vorab schon beantwortet haben.
Werden wir jeweils mit 630€ separat berechnet, da zwei Klienten, oder gelten die 630€ auch für uns beide, und wir werfen alle Gläubiger in einen Topf, und bezahlen halt die Gläubiger einzeln?
Das wäre eine sehr wichtige Frage und deshalb freue ich mich schon auf Ihre Antwort.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Cakido
GutenTag,Ich möchte eine außergerichtlichen Vergleich von meine Schulden runten kommen ,wie und was muss ich da machen .Ich bin zwar noch Verheiratet aber Leben getrennt ,und aus meiner ersten Ehe haben ich auch noch Schulden ,da mein Erster Mann verstorben ist trage ich auch noch Schulden davon .Ich würde mich sehr freuen über eine Antwort ,und ob Sie mir weiterhelfen können .Mit freundlichen Gruß Annegret Weigelt
habe schulden von meinem vater geerbt ein haus das nicht abbezalht wurde und ein kredit, da durch das ich eine zeit lang arbeitslos war konnte ich auch nicht zahlen und ein kredit was noch mein vater hatte wollen sie von mir erlöst haben. duch das haus kredit wir jetzt mein lohn gefähndet arbeite schon seit vier jahren wieder in der krankenpflege. bin ledig und würde wieder schulden frei sein wie lange dauert so ein prosses und was muss ich dafür tun?
Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Ghendler,
mein Arbeitgeber hat in den vergangenen Jahren versäumt, die mir über eine Vertriebsvereinbarung zustehende Büropauschale zu zahlen. Nun soll ich eine Nachzahlung i.H.v. ca. € 3.700 erhalten. Da ich im Aussendienst arbeite, keinen Arbeitsplatz bei meinem Arbeitgeber und zuhause ein Büro zu diesem Zweck eingerichtet habe, ist diese monatliche Pauschale von € 105 als Kostenerstattung für die Mehrkosten an Räumlichkeit und Nebenkosten zu sehen. Ist dieser Betrag erstattbar wie meine Reisekosten (d.h. bei der Höhe des pfändbaren Einkommens unberücksichtigt) oder läuft dieses Geld komplett in die Pfändung (meine Insolvenzeröffnung war im Dez. 2015)?
Wäre es sinniger, meinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, diese Nachzahlung erst in der Wohlverhaltensphase zu leisten?

Häufig kommen neben den organisatorischen und rechtlichen Fragen zum Ablauf der Vorbereitungsphase, der Eröffnungsphase und der Wohlverhaltensperiode seitens der Mandantinnen und Mandanten auch zielgerichtete Fragen bezüglich der Voraussetzungen um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen auf. Gerade in Bezug auf die Voraussetzungen kommt nicht selten folgende Frage auf: Spielen die Schuldenhöhe und die Gläubigeranzahl vor beziehungsweise in der Insolvenz eine gesonderte Rolle?
Die Antwort lautet: Grundsätzlich nicht!
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Der Gesetzgeber sieht keine gesetzliche Mindestschuldenhöhe als auch keine Begrenzung der Schuldenhöhe nach oben insgesamt vor. Allerdings ist hier zu beachten, dass geringfügige Liquiditätslücken keinen Insolvenzgrund darstellen. Das entscheidende Kriterium aus Sicht des Schuldners oder der Schuldnerin ist letztendlich nur, dass er oder sie aufgrund seiner oder ihrer Einkommensverhältnisse auch mittelfristig keine Aussicht haben wird, die Schuldensumme insgesamt in absehbarer Zeit zu tilgen.
Als Beispiel: Als Untergrenze kann bei Zahlungsunfähigkeit zum Beispiel eine Schuldenhöhe von ca. 2.000,- € angesehen werden, wenn der Schuldner beziehungsweise die Schuldnerin aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse (z. B. Hartz-IV-Empfänger) mittellos ist und somit auch mittelfristig keine Aussicht auf Tilgung der Schulden besteht.
Auch bei der Gläubigeranzahl sieht der Gesetzgeber keine gesetzliche Mindestanzahl von Gläubigern als auch keine Begrenzung der Gläubiger insgesamt vor. Demnach kann das Insolvenzverfahren auch mit einem einzigen Gläubiger eröffnet werden.
Als Beispiel: Dem Schuldner / der Schuldnerin ist die Möglichkeit zur Eröffnung des Insolvenzverfahren schon gegeben, wenn nur ein Gläubiger, zum Beispiel die Bank, die einen Kredit für die Anschaffung eines Autos gegeben hat, vorhanden ist.
Den Insolvenzverfahren im Allgemeinen stehen grundsätzlich keine Mindestanzahl von Gläubigern und ebenso keine Mindesthöhe von Schulden als auch keine Begrenzung in beiden Fällen nach oben entgegen. Die Gläubigeranzahl beziehungsweise die Struktur der Gläubiger und ebenso die Struktur der Schulden können allerdings eine wichtige Rolle spielen, wenn zwischen dem Privatinsolvenzverfahren, sprich dem Insolvenzverfahren für Verbraucher, und dem Regelinsolvenzverfahren, sprich dem Insolvenzverfahren für Selbstständige, zu differenzieren ist. Ehemals Selbstständige können gemäß § 304 Absatz 1 Satz 2 InsO von einem Privatinsolvenzverfahren Gebrauch machen, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Die Vermögensverhältnisse sind gemäß § 304 Absatz 2 InsO überschaubar, wenn der ehemals selbstständige Schuldner / die ehemals selbstständige Schuldnerin zu dem Zeitpunkt zu dem der Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens gestellt wird, 19 oder weniger Gläubiger hat. Unter Forderungen aus Arbeitsverhältnissen werden neben den offenen Lohnforderungen der ehemals Angestellten auch zum Beispiel Rückstände bezüglich der Sozialversicherung bei den Krankenkassen etc. verstanden.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Guten Tag,
kann der Vermieter (eine große Wohnungsbaugesellschaft) bei einer Insolvenz den Mietvertrag kündigen.
Ich plane evtl. einen Privatinsolvenz für 3 Jahre (wenn möglich) zu eröffnen.Ich mache mir allerdings große Sorgen das mir der Vermieter dann die Wohnung kündigen könnte.
Ich habe noch keine Negativeinträge in der Schufa,welche sich durch die Insolvenz dann aber ergeben würden.Aber dann würde man doch wiederum keine Wohnung bekommen.
Ich bin echt etwas unsicher ob ich den Schritt wagen kann.
Muss ich vor Beantragung der Insolvenz alle Zahlungen einstellen und auf Mahnbescheide warten…oder wie wäre der Anfang richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Gibt es die Möglichkeit, die Einkommenssteuerrückerstattung zu behalten, wenn Sie nur aus den berufsbedingten Fahrtkosten besteht (tägl. 250 Km Hin- und zurück, 125 Km einfach)?
Ich meine die Fahrtkosten für 2015 (bis August 2015), da war ich noch im Insolvenzverfahren und bin seit August 2015 in der Wohlverhaltensphase.
Ich rede von wirklich hohen Fahrtkosten, die auch tatsächlich angefallen sind, dadurch, dass mein Arbeitsplatz 130 Km weit entfernt liegt.
Den Antrag für die Einkommenssteuer für 2015 wurde noch NICHT eingereicht.
Danke.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
