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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

Brexit und englische Insolvenz: Deutsche Privatinsolvenz gewinnt an Sicherheit

24. Juni 2016/2 Kommentare/in Englische Insolvenz, Privatinsolvenz /von Andre Kraus
  • Privatinsolvenz einleiten - News und Videos - Alle Informationen

Brexit und die englische Insolvenz: Warum eine Privatinsolvenz in Deutschland an Sicherheit gewinnt

Am 24.06.2016 fand in Großbritannien das Referendum über die Mitgliedschaft von Großbritannien in der Europäischen Union – kurz auch “Brexit” – statt. Zur allgemeinen Überraschung stimmten dabei 51,9 % der Wähler für den Austritt Großbritanniens aus der EU. Im folgenden stellen wir Ihnen die Auswirkungen des Brexits auf die Entscheidung dar, eine Insolvenz in England oder die Privatinsolvenz in Deutschland durchzuführen.



Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.


Inhalt dieser Seite:

  • Brexit und die englische Insolvenz
  • Möglichkeit, eine schnellere Restschuldbefreiung zu erlangen
  • Allgemeine Anerkennung
  • Wegfall der EU-Verordnung
  • Ungewisse Folgen
  • Stärkung der deutschen Privatinsolvenz
  • Sinnvolle Alternative
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Englische Insolvenz bis zum Brexit eine Möglichkeit, eine schnellere Restschuldbefreiung zu erlangen

Viele deutsche Schuldner haben sich zur englischen Insolvenz entschieden. Diese bietet Schuldnern den Vorteil, die Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten Verfahrensdauer zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Schuldner seinen Lebensmittelpunkt nach England verlagert (der sogenannte “COMI”). Im Klartext bedeutet dies für einen Schuldner, dass er nach England ziehen und dort leben muss – anderenfalls wird das englische Insolvenzverfahren nicht eröffnet bzw. die englische Restschuldbefreiung in Deutschland trotz komplett durchlaufender englischer Insolvenz nicht anerkannt. Angesichts der sehr hohen Lebenshaltungskosten, die einen Aufenthalt in England für gewöhnliche Arbeitnehmer unmöglich machen, wäre dies sehr unangenehm. Erschwerend kommt die generelle Skepsis der englischen Insolvenzrichter dazu, welche dem sogenannten Insolvenztourismus Einhalt gebieten möchten, indem sie bei deutschen Schuldnern besonders misstrauisch sind.

Englische Restschuldbefreiung wurde in Deutschland und der EU bis jetzt allgemein anerkannt

Die englische Restschuldbefreiung (Discharge) wird nach jetziger Rechtslage bei redlichen Schuldnern durch deutsche Gerichte anerkannt (BGH-Urteil vom 18.09.2001, Az. IX ZB 51/0). Dies beruht auf der europäischen Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000, welche die gegenseitige Anerkennung von Insolvenzverfahren in allen EU-Staaten vorsieht.

Wegfall der EU-Verordnung: Der Brexit kann das Ende der englischen Insolvenz bedeuten

Mit dem Brexit wird die Grundes für die derzeit gültige Anerkennung der britischen Discharge innerhalb der EU wegfallen. Im schlimmsten Fall könnte es für einen Schuldner bedeuten, dass er trotz eines vollständig abgeschlossenen englischen Privatinsolvenzverfahrens keine Anerkennung in Deutschland widerfährt. 

Der Brexit kann ungewisse Folgen für die englische Restschuldbefreiung haben

Der Brexit kann aus heutiger Sicht viele mögliche Folgen für die englische Restschuldbefreiung haben:

  • Verständigt sich Deutschland mit England noch vor dem Austritt über eine vollständige gegenseitige Anerkennung, würde die englische Discharge weiterhin in Deutschland gelten.
  • Kommt es nicht zur Einigung oder verzögert sich diese, kann es sein, dass Deutschland freiwillig die englische Discharge anerkennt – sei es für vergangene oder auch für künftig eingeleitete englische Insolvenzverfahren deutscher Staatsbürger.
  • Gegebenenfalls kommt es zu einer befristeten Anerkennung vergangener oder künftiger englischer Privatinsolvenzverfahren.
  • Es kommt weder zu einer Einigung noch zur Anerkennung. Künftige Insolvenzen werden nicht möglich sein bzw. im schlimmsten Fall werden bereits durchlaufene Insolvenzen nicht anerkannt.

Folge des Brexit: Stärkung der deutschen Privatinsolvenz

Die mannigfaltigen denkbaren Folgen führen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für deutsche Schuldner, die eine englische Privatinsolvenz bereits durchlaufen haben oder – vor allem – eine Insolvenz in England planen. Es lässt sich mithin nicht voraussagen, welche Folge der Brexit für deutsche Schuldner haben wird. Die zwei Schlussfolgerungen sind deshalb:

  • Alleine eine wohlwollende Einigung Deutschlands mit England oder eine großzügige Entscheidung der BRD, die englische Discharge trotz EU-Austritts weiter anzuerkennen, wird zur Praktikabilität des englischen Insolvenzverfahrens in Deutschland führen. Kommt es nach dem Brexit weder zur Einigung noch zu einer solchen Entscheidung, entfällt jegliche Rechtsgrundlage für eine gegenseitige Anerkennung. Dass eine solche nicht selbstverständlich ist, lässt sich anhand der Schweiz festhalten: Zwischen der BRD und der Schweiz gibt es keine gegenseitige Anerkennung.
  • Die Privatinsolvenz in Deutschland ist deshalb für Schuldner, die eine Schuldenbereinigung durch ein Insolvenzverfahren planen, die sicherere Alternative.

Ein Insolvenzverfahren in England könnte im worst-case-scenario zur Durchführung des gesamten Insolvenzverfahrens (12 Monate) unter Tragung aller Kosten ohne das Ergebnis einer in Deutschland anerkannten Discharge bedeuten. In diesem Fall wäre eine auf das Staatsgebiet Großbritanniens beschränkte Restschuldbefreiung für den deutschen Schuldner nur ein schwacher Trost.

Sinnvolle Alternative: Das deutsche Insolvenzplanverfahren

Als sinnvolle Alternative zu einer englischen Insolvenz empfiehlt sich das deutsche Insolvenzplanverfahren. Auf diesem Wege ist eine Entschuldung rechtssicher und innerhalb eines Jahres zu erreichen. Es besteht so auch kein Zweifel über das Anerkenntnis der daraus resultierenden Restschuldbefreiung. Ein Schuldner erspart sich die horrenden Kosten eines Insolvenzverfahrens in Großbritannien sowie die dafür notwendige Verlagerung seines Lebensmittelpunkts. Regelmäßig beansprucht ein Insolvenzplanverfahren lediglich die Hälfte der Kosten einer englischen Insolvenz.

Lesen Sie hier mehr zu den Erfolgsaussichten eines Insolvenzplans.



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Brexit und englische Insolvenz: Deutsche Privatinsolvenz gewinnt an Sicherheit”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2016-06-24 20:55:522019-11-14 15:10:03Brexit und englische Insolvenz: Deutsche Privatinsolvenz gewinnt an Sicherheit

Anpassung bzw. Übergang auf neues Insolvenzrecht

18. Juni 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit Januar 2013 in der Privat bzw. Verbraucherinsolvenz. Ich habe erfahren, dass seit Juli 2014 das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten ist. Nun meine Frage bzw. Fragen:

1. Ist es möglich eine Anpassung bzw. Übergang auf das neue Insolvenzrecht zu stellen? Und ist es nicht Diskriminierung, wenn die alten Insolvenzler viel schlechter behandelt werden als die neuen?

2. Was passiert, wenn man während der Wohlverhaltenszeit seine Schulden vor dem Ende der Insolvenz (6-jährigen Zeit) nicht ganz zurückzahlt und man die RSB bekommt? Steht man trotzdem negativ in der Schufa drin oder habe ich die Schulden umsonst zurückgezahlt? Und ist es möglich den Schufa-Eintrag komplett sofort nach Rückzahlung der Schulden löschen zu lassen oder bleibt dieser unbedingt 3-4 Jahre in der Schufa ob man zahlt oder nicht?

3. Darf man aus seinem unpfändbarem Geld, also mit seinem eigenen Geld, Zahlungen an einzelne Gläubiger tätigen? Ich habe nämlich nur 4 Gläubiger. Bei einem Gläubiger 16.000 €, bei einem anderen 3.500 €, bei dem dritten 1.000 € und bei dem letzten 500 €. Ich würde nämlich gerne zuerst die “kleineren Gläubiger” erledigen wollen, da dies einfacher ist und dass nur noch ein einziger Gläubiger bleibt. Ist dies möglich oder strafbar?

Über eine Rückinfo würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank im Voraus.

Freundliche Grüße,

Andy M.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2016-06-18 12:27:442016-06-18 12:27:44Anpassung bzw. Übergang auf neues Insolvenzrecht

letzte Zahlung bei Ende der Insolvenz

17. Juni 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Meine Verbraucherinsolvenz ist zum 07.06.2016 beendet. Wird für den Monat Juni die volle Rate eingefordert?
Im Schreiben vom Insolvenzverwalter wird eine “Motivationsprämie” erwähnt und gefragt, ob ich diese ausbezahlt haben mochte oder den Gläubigern zukommen lassen will. Was ist das und was soll ich machen?

Danke.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2016-06-17 10:36:102016-06-17 10:36:10letzte Zahlung bei Ende der Insolvenz

Lebenspartner

10. Juni 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Guten Tag,

In wie fern wird das Gehalt bzw. Vermögen von meiner Lebenspartnerin in die Privatinsolvenz mit eingerechnet?

Mfg

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2016-06-10 14:08:002016-06-10 14:08:00Lebenspartner

Privatinsolvenz – Kinder

9. Juni 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Inwieweit werden Kinder einer Privatinsolvenz Person im Rahmen der Schuldenregulierung bzw. während des Verfahrens zur Kasse gebeten?

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2016-06-09 12:17:532016-06-09 12:17:53Privatinsolvenz - Kinder

Gerichtlicher Vergleich – Vergleich trotz Ablehnung durch Gläubiger

8. Juni 2016/0 Kommentare/in Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz /von Dr. V. Ghendler

Gerichtlicher Vergleich – Vergleich trotz Ablehnung durch Gläubiger

In diesem Video geht es um den gerichtlichen Vergleich. So werden Sie Ihre Schulden los, obwohl einige Gläubiger den Vergleich abgelehnt haben. Der gerichtliche Vergleich ist Ihre Möglichkeit, einen gescheiterten Vergleich zu nehmen und daraus dennoch eine Restschuldbefreiung abzuleiten.

Voraussetzungen für einen gerichtlichen Vergleich

Die Voraussetzung für einen gerichtlichen Vergleich ist, dass ein außergerichtlicher Vergleich gescheitert ist. Das heißt, dass der außergerichtliche Vergleich nicht zustande gekommen ist, weil einige Gläubiger abgelehnt haben. Dies muss allerdings mit einer Kopf- und Summenmehrheit geschehen sein. Eine Mehrzahlt muss dem Vergleich zugestimmt haben, und das diese Gläubiger, die den Vergleich zugestimmt haben, gleichzeitig auch die Mehrheit der Forderungen auf sich vereinigt.

Voraussetzungen schaffen – Kopf- und Summenmehrheit

Wir erzeugen diese Voraussetzung, indem wir zunächst einmal einen außergerichtlichen Vergleich durchführen. Danach reichen wir einen Insolvenzantrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht ein und regen an, dass ein gerichtlicher Vergleich durchgeführt werden soll. Das Gericht schließt sich unserer Anregung auch meistens dann an, wenn im Vorfeld der Insolvenz eine Kopf- und Summenmehrheit vorgelegen hat. Dann wird das Insolvenzgericht Unterlagen anfordern, die es zur Durchführung des gerichtlichen Vergleichs benötigt. Daraufhin werden die Gläubiger wieder mit unserem letzten Angebot angeschrieben. Wenn es dann wieder zur selben Zustimmungsquote kommt, wie in der letzten Vergleichsrunde, und es keine Widersprüche vorliegen (gegen die wir auch im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs vorgehen), dann werden die Gläubiger, die nicht zugestimmt haben, überstimmt.

Gläubiger die nicht antworten, gelten als zustimmende Gläubiger

Wichtiges Detail: Gläubiger die nicht antworten, gelten als Zustimmung. In so einem Fall können Sie eine Insolvenz vermeiden und erhalten die Restschuldbefreiung durch einen außergerichtlichen Vergleich, obwohl einige Gläubiger nicht zugestimmt haben.

Alles zum Thema Privatinsolvenz

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2016-06-08 19:12:392017-01-16 13:05:45Gerichtlicher Vergleich - Vergleich trotz Ablehnung durch Gläubiger

Wohlverhaltensperiode: Die größten Erleichterungen

8. Juni 2016/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz /von Dr. V. Ghendler

Wohlverhaltensperiode: Die größten Erleichterungen

In diesem Video geht es um die Wohlverhaltensperiode und um die Erleichterungen, die sie Schuldnern im Insolvenzverfahren bietet. Die Insolvenz ist in zwei Phasen untergliedert. Zum einen in das Insolvenzverfahren im engeren Sinne und dem anschließend in die Wohlverhaltensperiode.
Das Insolvenzverfahren im engeren Sinne das dient dazu das Vermögen des Schuldners zu erfassen. Der Insolvenzverwalter übernimmt diese Tätigkeit. Wenn Vermögen vorhanden ist, wird dieses Vermögen verwertet und an die Gläubiger verteilt. Das ist für den Schuldner die Gegenleistung dafür, dass der Schuldner nach Ende des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erfolgt und das während des Insolvenzverfahrens Vollstreckungsschutz gilt. Nachdem diese Phase mit dem Schlusstermin beendet ist, beginnt die Wohlverhaltensperiode.

Erster Vorteil: Kontakt mit Insolvenzverwalter reduziert sich drastisch

Die Phase hat nur Vorteile. Der Kontakt mit dem Insolvenzverwalters drastisch reduziert. Der Kontakt ist meistens schon sehr gering und beschränkt sich auf den ersten Termin, aber etwas anderes kann der Fall sein, wenn Vermögen tatsächlich vorhanden ist und dieses verwertet werden muss. In der Wohlverhaltensperiode beschränkt sich der Kontakt auf einen jährlichen Fragebogen, in dem der Schuldner positiv bestätigen muss, dass er seinen Obliegenheiten nachgekommen ist. Dies ist die einzige Kontaktpflicht, die Schuldner in der Wohlverhaltensperiode mit dem Insolvenzverwalter haben.

Zweite Erleichterung in der Wohlverhaltensphase: Sie dürfen sparen

Schuldner dürfen in der Wohlverhaltensphase Neuerwerb tätigen können. Neuerwerb bedeutet für Schuldner, dass das Vermögen gemehrt werden darf. Schuldner können daher in der Wohlverhaltensphase sparen und müssen keine Angaben über das Gesparte gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter machen. Schuldner können auch Geschenke bekommen oder dürfen sogar im Lotto gewinnen und dürfen den Gewinn behalten. Ausgenommen hiervon sind Erbschaften, denn diese müssen Schuldner gegenüber dem Insolvenzverwalter angeben und die Erbschaft wird zur Hälfte an die Gläubiger verteilt.

Tipp zur Erbschaft in der Wohlverhaltensphase bzw. in der Insolvenz

Wenn Sie einen engen Familienkreis haben, können Sie die Erbschaft ausschlagen. Die Erbschaft geht dann auf den nächsten Angehörigen über. Dies ist nicht verboten und sie müssen dieses Vorgehen auch nicht rechtfertigen oder begründen. So werden die Gläubiger keine Kenntnis von der Erbschaft erlangen und die Erbschaft bleibt im Familienkreis.

Alles zum Thema Privatinsolvenz

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2016-06-08 19:07:122017-01-16 13:05:23Wohlverhaltensperiode: Die größten Erleichterungen

Privatinsolvenz – Ratenzahlung

8. Juni 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe leider eine erhöhte Anzahl von Gläubigern. Und nach Inanspruchnahme Ihres Kostenrechners bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich diesen Betrag lediglich in 12 Monaten begleichen könnte.

Wäre dies von Ihrer Seite akzeptabel?

viele Grüße

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2016-06-08 11:37:082016-06-08 11:37:08Privatinsolvenz - Ratenzahlung

Finanzierung Hauskauf

7. Juni 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Ich habe ein Haus für 63000 € erworben. Die mündliche Zusage des Objektes für die notwendige Finanzierung des Kreditinstitutes hatte ich mir eingeholt, leider nicht schriftlich. Jetzt bin ich im Zahlungsverzug und der Verkäufer hat bereits seinen Rechtsanwalt zur Einleitung von weiteren Schritten gegen mich eingeschaltet. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Einen neuen Geldgeber habe ich bisher nicht gefunden. Die monatlich Belastung wäre für mich tragbar gewesen, allein schon durch die Mieteinnahmen.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2016-06-07 12:17:512016-06-07 12:17:51Finanzierung Hauskauf

Privatinsolvenz anmelden

7. Juni 2016/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne eine Privatinsolvenz anmelden. Wie lange dauert die Beantragung der Insolvenz?

Vielen Dank

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2016-06-07 08:27:232016-06-07 08:27:23Privatinsolvenz anmelden
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