Nach langem Suchen, hoffe ich hier auf Erfahrung und Antworten. Kurz zum Thema: Es geht um rückständige Zahlungen beim Finanzamt, nach 2 verpassten Terminen (der 2. leider aufgrund der Fehlinformation einer Kollegin in Vertretung beim Finanzamt / aufgrund eines zu späten Steuererklärungseingangs) ist der automatische Weg der Antrag auf richterliche Untersuchung, was laut Finanzamt schon in Gang und nicht zu stoppen ist. Die Bitte um einen neuen Termin wurde abgelehnt.
Das bedeutet: jederzeit kann mit Schlüsseldienst der GV hier rein. Laut FA kann das nächste Woche oder in 3 Monaten sein. Solange, bis ich gezahlt habe, was aufgrund einer abgelehnten Stundung und der finanziellen Situation nicht möglich ist.
Meine Fragen: Wann ist jederzeit? Wann kann der GV diese lästige Pflicht zumeist wahr machen (Uhrzeit)? Gibt es Erfahrungswerte?
Wann kann man damit grundsätzlich rechnen: Montag bis Freitag oder auch Samstag? Welche Uhrzeiten? Wann erfahrungsgemäß nicht. Ich bin nicht gewalttätig ;-) auch wenn meine Nerven langsam brach liegen und ich mich nicht mehr aus der Wohnung heraus traue! Ist es wirklich nicht möglich beim Finanzamt einen dritten Termin zu erwirken?
Danke!