Sehr geehrter Herr Ghendler,
Stand: Regelinsolvenz wurde beendet, Restschuldbefreiung in 2015 erteilt.
Danach sind durch Täuschung leider weitere Schulden angefallen (leider nach gerichtlichem Vergleich rechtssicher), die wohl langfristig nicht mehr beglichen werden können, ergänzendes Alg2 wurde beantragt. Es existieren 4 Schuldner.
Ab wann besteht die erneute Möglichkeit auf Insolvenzantrag? Wäre es dann eine Privatinsolvenz?
Kann der Antrag jederzeit gestellt werden und welche Auswirkungen hätte dieser auf die zu zahlende Schuld, unabhängig von der zu beantragenden Restschuldbefreiung?
Wann kann der Antrag auf Restschuldbefreiung unter dieser Konstellation gestellt werden und wann der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten?
Die Paragraphen sind alle etwas undurchsichtig, ich hoffe, Sie können da ein wenig Licht ins Dunkle bringen….
M f G
Wagner