Schulden
Ich habe eine sehr eichtige frage .
Und zwar wie genau läuft das mit einen privat insolvenz , weil ich denke das es für mich das bestele is eine privatinsolvenz amzumledem da ich einige schulden habe ..
ich hoffe sie können mir helfem
Ich habe eine sehr eichtige frage .
Und zwar wie genau läuft das mit einen privat insolvenz , weil ich denke das es für mich das bestele is eine privatinsolvenz amzumledem da ich einige schulden habe ..
ich hoffe sie können mir helfem
Wenn ich Privatinsolvenz beantragte muss da ein gewisser Zeitraum sein zum letzten Kredit sein.Habe Anfang des jahres ein autokredit abgeschlossen habe noch alters Kredite

Für viele Menschen trugen nicht akzeptierte Kündigungen von abgeschlossenen Verträgen zu einer Schuldensituation bei. Verträge wie etwa die der Mobilfunktarife, Stromversorgung oder dem Internetanschluss können schon lange online abgeschlossen werden. Die Anforderungen an die Kündigung stellten bislang aber einen Aufwand dar, der es vielen Verbrauchern erschwerte, eine solche durchzuführen. Die Unternehmen forderten in der Vergangenheit mittels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dass die Kündigung der Verträge in der Schriftform erfolgen musste, also durch einen Brief, der eigenhändig unterzeichnet auf postalischem Wege an das Unternehmen zugestellt werden musste. Das Schriftformerfordernis erschwerte vielen Verbrauchern die Kündigung und trug somit zu einer ungewollten Verlängerung der Verträge bei.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

Durch die Gesetzesänderung wird die Kündigung der Verträge erleichtert.
Eine Gesetzesänderung erleichtert Ihnen nun die Kündigung Ihrer Verträge, die ausschließlich online zustande gekommen sind. Seit dem 1. Oktober 2016 besteht das Schriftformerfordernis bei einer solchen Kündigung nicht mehr. Das am 17.12.2015 vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ bringt wichtige Änderungen. Durch die Gesetzesänderung werden zum 1. Oktober 2016 alle Klauseln in den AGBs unwirksam, die für die Kündigung und andere Mitteilungen gegenüber dem Unternehmen die Schriftform als Mindesterfordernis vorsehen.
Die Gesetzesänderung hat dafür gesorgt, dass die Textform nun ausreichend ist. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher die Kündigung nun durch eine E-Mail, ein Fax und sogar durch eine SMS vornehmen können. Das Kündigungsschreiben muss nicht mehr eigenhändig unterschrieben sein.
Dies betrifft neben Telefon-, Strom-, Internet-, und Handyverträgen beispielsweise auch Fitnessverträge. Auch bei Online-Einkäufen kann der Rücktritt vom Vertrag via E-Mail nicht mehr durch die AGB des Unternehmens ausgeschlossen werden.
Tipp: Verwahren Sie Ihre Kündigung via E-Mail, Fax oder SMS sorgfältig auf. Im Streitfall sind Sie als Verbraucher in der Pflicht die rechtzeitige Kündigung nachzuweisen.
Allerdings sind auch wichtige Ausnahmen zu berücksichtigen. So gilt weiterhin das Schriftformerfordernis bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses und des Mietvertrages. Hierfür ist die Schriftform, also die Kündigung mittels eines eigenhändig unterschriebenen Briefes, gesetzlich geregelt und muss auch in Zukunft eingehalten werden.
Von der Änderung des AGB-Rechts sind allerdings nur Verträge betroffen, die Sie ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen haben. Für bereits vor diesem Datum bestehende Verträge gilt die Gesetzesänderung nicht rückwirkend.
Ich habe beim insolvezverwalter mein Auto angegeben das scheint jetzt so das ich es los werde oder kann ich bei im kaufen.
Frage; Kann ich jetzt mein Auto meinem sonhn verkaufen?
Vor 3 Wochen ist meine Mutter verstorben und ich bin nach Hause gefahren um meinen Stiefvater zu unterstützen. Meine Mutter hat sich um die Finanzen gekümmert und auch einige schulden gemacht wo mein Stiefvater unterschrieben hat. Kurz und gut nun hat er laut Schufa ca. 20000 € Schulden und möchte in Privatinsolvenz gehen. Er bekommt ca. 1300 € Rente incl. Witwenrente. Da ich seit 16 Jahren in Estland wohne und mein Stiefvater niemanden mehr hat würde er gerne zu uns ziehen. Er wohnt jetzt noch in einer 3 Zimmer Wohnung welche er zum 30 November gekündigt hat. Auf Grund des Schufa Eintrages bekommt er praktisch auch keine neue Wohnung. Nun zu meinen Fragen:
1. Kann er Insolvenz beantragen und gleichzeitig umziehen?
2. Nach welchem Recht gilt die Pfändungsfreigrenze (in Estland ca. 400 €, obwohl Lebenshaltungskosten höher sind als in Deutschland)
3. Kann er so schnell umziehen oder…?
Die 7 Jahre der Privatinsolvenz waren am 4.2.2016 zu Ende. Die Restschuldbefreiung ist auch erteilt. Nach Angaben de Rechtspflegers wurde das Bestätigt. Allerdings ist bis heute, 8.10.2016 nichts Schriftliches mitgeteilt worden. Der Rechtspfleger meinte, das müsse er auch nicht machen. Ein Gerichtsbeschluss muß doch schriftlich zugestellt werden. Kann man das erzwingen?
Mit freundlichen Grüßen
V. Sauermann
Mir ist die Rest schuld Befreiung versagt worden, gibt es eine
neue Chance Privatinsolvenz anzumelden?
Sehr geehrter Herr Kraus,
Meine Frage bezieht sich auf die P-Konto pfändungsfreigrenze! Warum sind Pfändungsfreigrenzen in der Tabelle und bei der Bank P-Konto unterschiedlich?
Kann man Pfändungsfreibetrag bei der Bank (P-Konto) mit dem freibetrag von Tabelle angleichen?
Beispiel: lohngehalt 2400€ mon 4 Unterhaltspflichtigen Personen – laut Tabelle kann nur 50€ gepfändet werden, und bei der Bank P-Konto pfändungsfreigrenze ist 2153.50€
2400 lohn – 50 Arbeitgeber – 196.50 Bank = 2153.50 bleibt.
MfG
Hallo,
Hatte im Jahr 2015 eine Beschäftigung als Helfer zur Aushilfe habe vom Jobcenter eine Überzahlung bekommen die nicht durch mein verschulden zustande gekommen ist die sie jetzt zurückfordern meine Frage:Meine Privatinsolvenz wurde am 20.01.2016 eröffnet laut schreiben vom Gericht, kann diese Forderung noch mit in der Insolvenz aufgenommen werden oder bekomme ich jetzt Probleme mein Schlusstermin ist am 25.10.2016 vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Steinadler53
Hallo,
Ich bin Frau DAVILA, da hat die suche nach darlehen seit mehr als 3 monaten
ich war viele male betrogen auf websites darlehen zwischen insbesondere
will macht ein darlehen zwischen privatperson bei mehreren personen.
Aber jedes mal, wenn ich zu tun haben, die durch falsche kreditgeber und
ich bekomme nichts auf meinem konto. Aber zum glück bin ich
stieß auf eine frau namens LYSE wirklich einfach und freundlich, die mir helfen
finden mein darlehen in höhe von 60.000€, die ich erhalten auf meinem konto 48 stunden
nach ohne zu viele protokolle.
Also sie, die im bedürfnis als mich, sie können ihm schreiben, und
lysemarie3@gmail.com
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
