Wie verhalte ich mich, wenn meine Gläubiger dem Vergleichsangebot nicht einheitlich zugestimmt haben?

In der Praxis kann es durchaus dazu kommen, dass Ihre Gläubiger sich von sachlichen Argumenten nicht überzeugen lassen. Stimmen dann nicht alle Gläubiger Ihrem Vergleichsangebot zu, ist Ihr außergerichtlicher Schuldenvergleich zunächst gescheitert. Nutzen Sie die Zeit und schätzen Sie Ihre Situation realistisch und sachlich ein.

Scheitert Ihr Einigungsversuch, sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen. Denn: Eine gescheiterte außergerichtliche Einigung eröffnet weitere Lösungsalternativen zur Bewältigung Ihrer Schuldensituation. Beispielsweise Folgende:

  • Neues Vergleichsangebot und Nachverhandlungen
  • Sollten Sie anhand der Gläubigerreaktionen und -antworten als auch Ihres finanziellen „Spielraums“ zu dem Ergebnis kommen, dass eine Angebotsnachbesserung erfolgsversprechend sein könnte, bietet sich eine weitere Vergleichsrunde an.
  • Nach Absprache mit Ihnen, wird Ihren Gläubigern ein überarbeitetes erhöhtes Angebot unterbreitet.
  • Wir werden versuchen, Ihre Gläubiger von Ihrem nachgebesserten Vergleichsangebot zu überzeugen. Die Nachverhandlungen bilden einen fließenden Prozess, bei dem wir Sie auf der Grundlage unseres Erstangebots begleiten.
  • Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
  • Haben Sie im Rahmen Ihrer Vergleichsverhandlungen die sogenannte Kopf- und Summenmehrheit erreicht, bietet sich das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (gemäß § 309 Absatz 1 InsO) als weitere Lösungsalternative an, soweit Sie von einem Verbraucherinsolvenzverfahren Gebrauch machen können.
  • Kopf- und Summenmehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte Ihrer Gläubiger, Ihrem außergerichtlichen Vergleichsangebot zugestimmt haben und diese Hälfte auch mehr als die Hälfte der Forderungen insgesamt gegen Sie innehat.
  • Im Rahmen eines erfolgreich durchgeführten gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, wird die Zustimmung von den ablehnenden Gläubigern durch das Insolvenzgericht ersetzt.
  • Lassen Sie sich bei diesem Schritt anwaltlich beraten und vertreten.
  • Letztendlich bleibt Ihnen als Lösungsalternative die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Wirkt eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung attraktiver auf meine Gläubiger?

Ermöglicht Ihr Budget Ihnen, frei zwischen einer Einmalzahlung und einer Ratenzahlung zu wählen, hängt die richtige Wahl insbesondere von Ihrer Gläubigerstruktur ab.

Grundsätzlich empfinden die meisten Gläubiger eine Einmalzahlung als attraktivste Alternative der Rückzahlung.

Der Grund hierfür besteht darin, dass die Einmalzahlung weniger Verwaltungsaufwand auf Seiten der Gläubiger verursacht und zu einem schnellen Abschluss führt. Monatliche Ratenzahlungen hingegen bedeuten einen erheblichen Verwaltungsaufwand für ihre Gläubiger.

Dennoch sollten Sie die Gläubigerstruktur bei der Ausarbeitung der Rückzahlungsmodalitäten berücksichtigen.

Inkassounternehmen beispielsweise bevorzugen eher Ratenzahlungen. Die Inkassobüros spekulieren darauf, dass Sie als Schuldner den vereinbarten Ratenzahlungen nicht mehr nachkommen können und der abgeschlossene Vergleich platzt. Die Absicht dahinter besteht darin, dass das Inkassounternehmen Ihnen nach dem Scheitern des Vergleichs den vollen Betrag der ursprünglichen Forderung in Rechnung stellen kann.

Müssen alle meine Gläubiger dem Vergleichsangebot zustimmen?

Ja. Der Abschluss Ihres außergerichtlichen Vergleichs besteht in der Einigung zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern.

Damit ein außergerichtlicher Schuldenvergleich wirksam zustande kommt, müssen alle Gläubiger dem Angebot zustimmen. Erst nach erfolgter Zustimmung aller Gläubiger, können Sie die vereinbarten Zahlungen aufnehmen, um durch den abgeschlossenen Vergleich Ihre Schuldenfreiheit zu erreichen.

In der Praxis kann es durchaus dazu kommen, dass Ihre Gläubiger sich von sachlichen Argumenten nicht überzeugen lassen und Ihrem Vergleichsangebot nicht zustimmen. Der außergerichtliche Schuldenvergleich gilt dann als gescheitert.

Kosten

Was für kosten entstehen wenn sie mich in der Insolvenz berate?

Forderungen nachwirkend einreichen

Hallo,

kann man als Tochtergesellschaft (sitz in Deutschland) Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft (sitz in England) nachwirkend einreichen? Das Insolvenzverfahren wurde ende November 2014 nach englischem Recht eröffnet. Der Geschäftsbetrieb der Muttergesellschaft wurde vollständig eingestellt.Wie verläuft sowas? kann man trotzdem noch Forderungen für die Tabelle einreichen?

Verfahrenskosten Regelinsolvenz

Ich und meine Frau sind seit 3 Jahren in der Regelinsiolvenz (Beginn 01/2014). Ist es möglich vom Treuhänder zu erfahren, welche Kosten für Treuhänder/Gericht bisher angefallen sind und welche dieser Kosten durch die mtl. Pfändungsbeträge (es werden durchschnittlich ca. Euro 700-1000 Euro vom Lohn abgezogen) beglichen wurden? Und wie erfahren wir, welche Kosten nach 6 Jahren aus heutiger Sicht noch übrig bleiben? Es ist nirgends nachzulesen, ob der Treuhänder eine z.B. jährliche Auskunftspflicht gegenüber dem Schuldner hat.Warum hat der Gesetzgeber hierfür nicht vorgesorgt, denn man beginnt ja unter Umständen nach 6 Jahren wieder mit Schulden (wir haben beide vorsorglich eine Stundung der Verfahrenkosten beantragt – werden bei unseren mtl. gepfändeten Beträgen denn nur die Kosten des Treuhänders oder auch die des Gerichts beglichen)? Mir Grüßen aus Bayern

Falsch berechnete Pfändungsraten

Schönen guten Tag,

Die Insolvenz wurde im April 2016 eröffnet. Seither wurden die Pfändungsrarten falsch berechnet, denn die Unterhalts berechtigte Person, wurde schlichtweg vergessen. Die Differenz wird nun nach gezahlt.
Nun stellt sich die Frage, wer kommt für die Kosten auf, die aufgelaufen sind, aufgrund nicht gezahlter Beiträge, wie zB. Strom und Zahnarzt Rechnung? Zudem wirft der Anwalt des Zahnarztes vorsätzliche Handlung vor, welche ja in dem Glauben korrekter Pfändungsraten, meiner Meinung nach nicht begangen wurde.

Es grüßt Sie freundlichst und dankbar für Ihre hilfreiche Seite
Cobao

Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe im März einen Laden eröffnet der leider überhaupt nicht läuft .
Da ich die ganzen Monate nur draufbezahlt habe kann ich nun meinen Zahlungen nicht mehr nachkommen und muß eine Regelinsolvenz beantragen .
Nun meine Frage
Mein Ehemann von dem ich aber getrennt lebe möchte sich jetzt ein Haus für 5000 Euro kaufen wird dieses dann auch gepfändet ?
Und wird sein Vermögen (das Haus) oder sein Gehalt auch angerechnet ?
Z.B.wenn ich Harz 4 bekomme
Muß er auch zahlen für meine Schulden ?
P.S. Nur ich alleine habe die Kredite für
den Laden aufgenommen.
Und wird das
Vielen Dank
Ivonne Metzger

Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist bei mir eingeleitet . Ich verfüge über ein Einkommen , das die Pfändungsfreigrenze überschreitet . Ich bin EU-Rentner und arbeite ehrenamtlich . Ich würde von meinem Arbeitgeber die von mir vorverauslagten Fahrkosten zurück erstattet bekommen. Zählt dann dieser Betrag (rd. 50 €) auch zu meinem Einkommen ? Dann würde ja das von mir vorverauslagte Fahrgeld auch gleich gepfändet werden oder nicht ?
Habe dazu keine Information im Internet erhalten .
MfG Martin Schützler

Sachgeschenk vom Arbeitgeber

Guten Tag.
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Ich führe jeden Monat meinen pfändbaren Betrag über den AG an den Insolvenzverwalter ab. Nun ist es so, dass mein AG (Schmuckunternehmen) jedem Mitarbeiter eine kostenlose Personalbestellung über Schmuck zu einem bestimmten Betrag gewährt. Allerdings hat mein AG mir dieses Privileg verweigert mit der Begründung er dürfe mir keinen Schmuck überlassen, da ich in der Privatinsolvenz sei. Ich fühle mich wie ein Verbrecher mit dieser Aussage.
Er sagt, dass wäre angeblich so im Gesetz verankert. Stimmt das? Handelt es sich hier nicht auch um eine Ungleichberechtigung von Mitarbeitern? Ich möchte es einfach nur verstehen. Selbst wenn ich dieses Geschenk annehmen DÜRFTE, würde ich jetzt getrost darauf verzichten. Mir geht es einfach ums Prinzip.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße!