In der Beratungspraxis sind viele ratsuchende Mandanten an einem Umschuldungskredit und dessen Vermittlung interessiert.
Mit der Umschuldung wird das Ziel verfolgt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus verschiedenen Krediten und Finanzkäufen zu einer Gesamtschuld zusammenzufassen. Auf diesem Weg der Umschuldung kann Ihre Kreditwürdigkeit wiederhergestellt werden.
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Erfahrungsgemäß wirkt eine Umschuldung auf viele unserer Mandanten erleichternd. Die Tilgung einer Gesamtschuld führt im Vergleich zu vielen separaten Schuldenpositionen zu einer gewissen Überschaubarkeit der eigenen Schuldensituation. Zudem können Sie durch den neu geschaffenen Kredit von günstigeren Zins- und Tilgungssätzen profitieren.
Die Kombination dieser Vorteile schafft den Eindruck, dass die Bewältigung der Schuldensituation wieder in greifbare Nähe rückt.
Durch eine Umschuldung können Ihnen allerdings auch zusätzliche Zinsen und Zusatzkosten in Form von Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsgebühren entstehen. Diese Kosten gilt es stets zu berücksichtigen.
In der Praxis ist die Durchführung einer Umschuldung nicht immer sinnvoll. Vielmehr sollten Sie die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen und die Umstände und Möglichkeiten Ihres Einzelfalls richtig einschätzen.
Die nachfolgenden Gesichtspunkte sollen Sie bei der Einschätzung Ihrer Umschuldungssituation unterstützen:
Im Rahmen der Umschuldung wird die Bank Ihnen eine gewisse Ratenhöhe zur Tilgung der neuen Gesamtschuld vorschlagen. Schätzen Sie gewissenhaft ein, ob Sie die Ratenzahlung langfristig leisten können. Können Sie dies nicht, sollten Sie keine Umschuldung vornehmen. Die Erleichterung der Umschuldung wäre dann nur von kurzer Dauer.
Ihre berufliche und finanzielle Zukunft sollte relativ klar sein, damit Sie die Vereinbarung mit der neuen Bank nicht gefährden. Schätzen Sie Ihre zukünftigen Möglichkeiten über einen längeren Zeitraum nüchtern ein.
Grundsätzlich sollten Sie sich nicht auf Umschuldungsangebote aus der Zeitung oder dem Internet einlassen. Suchen Sie den Kontakt zu einer seriösen Bank und lassen Sie sich dort persönlich beraten. So entgehen Sie potenziellen Betrugsfällen.
Eine Schuldnerberatung kann Ihnen bei der Beschaffung und Vermittlung eines Umschuldungsdarlehens grundsätzlich nicht helfen.
Durch die oben aufgeführten Zusatzkosten und Zinsen, die mit einer Umschuldung einhergehen, werden sich Ihre Schulden erhöhen. Versuchen Sie einen Forderungsnachlass mit Ihren Gläubigern auszuhandeln, um die Schulden überschaubar zu halten.
Eine Umschuldung kann für Sie insbesondere dann zweckdienlich sein, wenn Ihr Arbeitgeber nicht von Ihrer Schuldensituation erfahren soll. Dies wird häufig von Personen mit befristeten Arbeitsverträgen oder Arbeitnehmern, die finanzielle Verantwortung im Arbeitsverhältnis übernehmen, gewünscht.
Wenn ich meinen derzeitigen Arbeitsvertrag selbst kündige und einen neuen Job finde, der aber schlechter bezahlt wird, kann mir der Insolvenzverwalter daraus einen Strick drehen?
Wenn ich so wenig von meinem Gehalt behalten kann, würde ich mir lieber einen Job suchen, der mir sehr viel weniger Einsatz und Kraft abverlangt, der mir also das Leben einfacher macht. Muss ich das dann begründen? Oder ist es mir jederzeit möglich, einen anderen auch schlechter bezahlten Job anzunehmen, so lange er in Vollzeit ist?
Vielen Dank
Wenn ich eine Schuldenbereinigung beantragt habe bzw. In Auftrag gegeben habe kann ich mich dann trotzdem selbständig machen ich brauche keine Kredite kein Darlehen einfach nur selbständig machen.
Ich hoffe auf Antwort
LG Madlen
Seit 15 Jahren bin ich als selbständiger Versicherungskaufmann tätig. Aber von 2012- bis 2015 habe ich kaum Einkünfte, daswege habe ich Schulden gesammelt. 2016 was schon deutlich besser.
Meine Frage : ” Wie kann ich mich entschülden und trotzdem Selbstständig bleiben …Danke im Voraus
Guten Tag.
Können Sie mir bitte erklären, warum verschiedeme Banken die Gläubiger sind und bereits Pfandrechte usw. haben, keine Insolvenzen beantragen?
Liegt das an den Kosten oder weil die Banken die Forderungen Abschreiben oder was?

Die Zahl der überschuldeten Privatpersonen und damit auch die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland ist im Jahr 2016 zum dritten Mal in Folge angestiegen. Der verzeichnete Anstieg ist deutlicher als erwartet.
Zu diesem Ergebnis kamen Analysten der Wirtschaftsauskunftei Creditreform in ihrem aktuellen „SchuldnerAtlas Deutschland“.
Mit dem „SchuldnerAtlas“ berichten die Creditreform sowie ihre Tochtergesellschaften Boniversum und microm über eine jährlich durchgeführte Analyse zur Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland.
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Am Donnerstag, den 10. November 2016 berichtete die Creditreform in Düsseldorf über die aktuellen Zahlen aus ihrem „SchuldnerAtlas“. Zum Stichtag am 1. Oktober 2016 haben die Analysten der Creditreform eine Überschuldungsquote von 10,06% für die gesamte Bundesrepublik gemessen. Folglich sind derzeit über 6,8 Millionen volljährige Menschen überschuldet und können ihre Rechnungen durch nachhaltige Zahlungsstörungen nicht mehr begleichen.
Obwohl die Bevölkerung Deutschlands deutlich zugenommen hat, stieg die Überschuldungsquote um 1,9% im Vergleich zum Vorjahr 2015 an. Die Zahl der Überschuldeten nahm somit um knapp 131.000 Personen zu. Dass die Überschuldungsquote trotz des deutlichen Bevölkerungsanstiegs im Jahr 2016 zugenommen hat, verdeutlicht, wie akut das Problem der Überschuldung in Deutschland ist.
Laut der Wirtschaftsauskunftei Creditreform beruht der aktuelle Anstieg der Überschuldungszahlen ausschließlich auf dem Zuwachs der „harten Fälle“ mit hoher Überschuldung. Diese Fälle mit hoher Überschuldungsintensität verzeichneten ein Plus von 5,6% im Vergleich zum Vorjahr 2015. Ihre Zahl stieg in den vergangenen 12 Monaten um rund 220.000 Fälle an.
Die Zahl der Fälle mit geringer Überschuldungsintensität (sprich: nachhaltige Zahlungsstörungen) sank um 3,2%. Das entspricht einem Rückgang von etwa 89.000 Einzelfällen.
Laut „SchuldnerAtlas“ verzeichnet auch die „Altersüberschuldung“ weiterhin einen Anstieg.
Als besonders auffälliger Trend sticht dabei der Anstieg der Überschuldung in der Altersklasse der über 70-Jährigen hervor: Hier stieg die Quote um 1,34%. Im Vergleich zum Vorjahr 2015 stieg die Anzahl der verschuldeten Menschen in dieser Altersklasse um rund 25.000 Menschen an. Insgesamt beläuft sich die Zahl der über 70-jährigen Überschuldeten auf circa 174.000 Fälle.
Im Vergleich mit anderen Altersgruppen fällt hier der Anstieg der Überschuldungsquote im direkten Vergleich eher gering aus. Werden die Vergleichswerte aus dem Mehrjahresvergleich von 2013 bis 2016 berücksichtigt, ist die Zunahme allerdings besorgniserregend und überdurchschnittlich hoch.
Die nächst jüngere Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen verzeichnete ebenfalls ein Plus von 7% (etwa 33.000 mehr Einzelfälle). In dieser Altersklasse sind im Jahr 2016 insgesamt knapp 504.000 Fälle der Überschuldung zu zählen.
Ursächlich dafür, dass immer mehr alte Menschen in Deutschland Ihre Rechnungen nicht bezahlen können, sind nicht nur die geringen Renten oder schlecht bezahlte Nebenjobs. Der kontinuierliche Anstieg ist vielmehr auf die Fälle mit hoher Überschuldungsintensität zurückzuführen. Das bedeutet, dass die Probleme vielmehr in auftürmenden Schuldenbergen liegen, die nur schwer abgetragen werden können.
Die Deutschen geraten immer seltener durch unachtsamen Konsum in kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten. Eher entstehen tiefe und dauerhafte Schuldensituationen. Das Gesamtbild in Deutschland wird folglich durch eine lange Schuldnerbiografien geprägt.
Erfreulich ist der Rückgang der Überschuldungsquote in der jüngsten Altersklasse (unter 30 Jahren) im diesjährigen Vergleich.
Derzeit sind knapp 1,66 Millionen junge Menschen in Deutschland als überschuldet einzustufen. Das ergibt eine Überschuldungsquote von 14,50%. Diese Altersgruppe verzeichnete allerdings einen deutlichen Rückgang von etwa 28.000 Einzelfällen im Vergleich zum Vorjahr.
Der Anstieg der Überschuldungsfälle verteilt sich dieses Jahr in etwa zahlenähnlich auf die Geschlechter.
Die Überschuldungsquote der Frauen stieg um 2,4%. Dies sind etwa 63.000 Einzelfälle mehr als im Jahr 2015.
Die Quote der Männer stieg um 1,6% an. Im Vergleich zum Vorjahr 2015 kamen somit circa 68.000 Überschuldungsfälle hinzu.
Insgesamt können derzeit in Deutschland etwa
als überschuldet oder zumindest nachhaltig zahlungsgestört angesehen werden.
Entgegen den Erwartungen der Auskunftei zeichnete sich die Zuwanderung von Flüchtlingen im Jahr 2015 nicht in der Statistik ab. Allerdings besteht unverändert eine starke Schulden- und Armutsbedrohung für die zugewanderten Menschen.
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sehr geerte damen und herren,
ich war in der privatinsolvenz,und wollte fragen ob und wann ich wieder das beantragen kann? oder eine vergleichsverhandlung durchführen kann??
Hallo,
Ist eine zivilrechtliche Steuerschuld beim Finanzamt durch eine Privatinsolvenz auch nach der Beendigung der Privatinsolvenz hinfällig bzw. für den Schuldner getilgt, wenn der Schuldner zuvor ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gehabt hat, die Auflagen des Strafverfahrens allerdings alle erfüllt hat?
Meine persönliche Situation stellt sich wie folgt dar:
1. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung 2013. Alle Auflagen erfüllt, also auch die Summe, um die es ging, bezahlt. Damit wurden die fünf strafrechtlichen der insgesamt zehn Jahre, die bei einer Steuerhinterziehung betrachtet werden, abgehakt.
2. 2014: Forderung der Nachzahlung der anderen, also zivilrechtlichen Jahre durch das Finanzamt.
3. Umzug nach England und Privatinsolvenz dort von 2015 auf 2016.
4. Jetzt: Forderung/Vollstreckungsankündigung des Finanzamtes für einige der zivilrechtlichen Jahre. Begründung: auch die zivilrechtlichen Jahre hätten die Privatinsolvenz in England überlebt, da ich eben zuvor/initial strafrechtlich verurteilt wurde.
Können Sie hier mir den richtigen Rat geben, ob die Forderung des Finanzamtes gerechtfertigt ist?
Danke im Voraus und besten Gruß
Nein. Eröffnen Sie bitte ein neues Konto bei einer anderen Bank und stellen Sie Ihre Zahlungseingänge schnellstmöglich auf dieses Konto um. Bevorzugt sollten Sie ein Pfändungsschutzkonto errichten.
Die Errichtung eines neuen Kontos verfolgt dabei sehr wichtige Ziele:
– Das neue Konto schützt Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger
– Die Einrichtung eines neuen Kontos ist ein altbewährter taktischer Schritt, der Ihr Vergleichsvorhaben stützt
Erst wenn die Abbuchungen und Pfändungen Ihrer Gläubiger ins Leere laufen, werden diese bereit sein auf einen Teil ihrer ursprünglichen Forderung zu verzichten.
Ja. Ihre Vergleichsverhandlungen sollten Sie mittels eines Gesamtvergleichsplans führen.
Dieser Plan sollte Ihre gesamten Gläubiger mit allen einzelnen Forderungspositionen berücksichtigen. Mittels einer einheitlichen Quote sorgen Sie für eine gerechte Quotenverteilung. Ziel ist es, Ihre Gläubiger allesamt gleich zu behandeln und Ihren Vergleich abzusichern.
Grundsätzlich herrscht im Rahmen der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, Sie werden bei der Ausarbeitung Ihres Vergleichsangebots durch keinerlei Formvorschriften eingeschränkt. Rein theoretisch könnten Sie frei mit einzelnen Gläubigern über jeweils ungleiche Rückzahlungsbeträge verhandeln.
In der Praxis raten wir von diesem Vorgehen ab, da sonst folgende Risiken auftreten können:
Hinzu kommt, dass viele Gläubiger ihre Zustimmung von der Zustimmung der anderen Gläubiger zur gleichen Quote abhängig machen.
Vor dem Hintergrund dieser Aspekte empfehlen wir unseren Mandanten stets den Gesamtvergleichsplan.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
