Was ist eine Pfändung?

Das müssen Sie über eine Pfändung bzw. Kontopfändung wissen

Eine Pfändung, oder auch Kontopfändung genannt, ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durch einen Gläubiger in Ihr Vermögen. Wenn Sie als Schuldner eine offene Forderung nicht begleichen können, hat Ihr Gläubiger die Möglichkeit einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Dieser Vollstreckungstitel muss Ihnen als Schuldner zugestellt werden. Durch diesen Titel kann Ihr Gläubiger einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, in Ihr Vermögen als Schuldner zu vollstrecken. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind vollstreckbare Urteile, Beschlüsse und Vollstreckungsbescheide. Der Gläubiger kann zum Beispiel durch einen Gerichtsbeschluss Ihr Konto pfänden lassen.

Im Gegensatz zu privaten Gläubigern wie Unternehmen und Privatpersonen, benötigen öffentliche Gläubiger, wie zum Beispiel Behörden, für eine Pfändung keinen Vollstreckungstitel. Im öffentlichen Recht wird ein Vollstreckungstitel durch die sogenannte Vollstreckungsanordnung ersetzt.

Insolvenz

Meine Frage wehren
Mein Insolvenzantrag leuft seid 3.2.12
Wann binn ich Schulden frei
Grüße
Uzuner

Wohlverhaltensphase / CFD-Handel

Hallo

Vor einigen Monaten wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen und und die Restschuldbefreiung angekündigt. Jetzt beginnt das 4. Jahr der Verbraucherinsolvenz. Nach Beginn der jetzigen Phase eröffnete ich ein Handelskonto für CFDs. Nun meine Frage: Müssen Gewinne und Bonuszahlungen daraus dem IV gemeldet und Beträge abgeführt werden? Ich habe des öfteren schon gelesen, dass Gewinne (z.B. Lotto) nicht abzuführen sind. Trifft Letzteres auch auf Handel mit CDFs (Social-Trading) zu und gilt gleiches für Bonuszahlungen? Vielen Dank vorab!

Gruß
Walter H.

Das können Sie bei einer Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz behalten

In diesem Video geht es um die Sachen, die Sie in einer Insolvenz behalten dürfen. Grundsätzlich sollte man wissen, dass es einen Insolvenzverwalter gibt. Dieser ist meist ein Rechtsanwalt, der vom Insolvenzgericht bestimmt wird. Er stellt anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle fest, was pfändbar ist und was Sie behalten können.

Ihr Arbeitseinkommen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Pfändungstabelle pfändbar. Die Pfändungstabelle ist eine Tabelle, in der die Einkommensbeträge aufgelistet sind, die an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen bzw. die darüber Aufschluss geben, wann Sie nichts abzuführen haben. Wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben und nicht verheiratet sind, dann dürfen Sie 1.078,88 Euro behalten. Wenn Sie zwei Unterhaltspflichten haben, dann dürfen Sie fast 2.000,00 Euro pfändungsfrei behalten.

Haushaltsgegenstände sind generell unpfändbar. Dazu zählen Computer, Fernseher und Kücheneinreichtung. Genauso unpfändbar sind alle Gegenstände im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit unpfändbar. Selbst Kraftfahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen unpfändbar sein.

Verträge dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Die Unternehmen und auch der Insolvenzverwalter werden Ihre Dauerschuldverhältnisse wie Telekommunikationsverträge nicht kündigen.

Bei Finanzierungen von Immobilien muss man unterscheiden: Wenn der Wert des Hauses den Wert des noch zu finanzierenden Betrags unterschreitet, dann können Sie die Immobilie weiterzahlen. Dann kriegen die anderen Gläubiger (neben dem im Prinzip absonderungsberechtigten Gläubiger) kein Geld aus dem Verkauf im Rahmen der Zwangsversteigerung. In diesem Fall hat der Insolvenzvewalter kein Interesse daran, den Vertrag zu kündigen. Das gleiche gilt für Autofinanzierungen, wobei Sie auch hier die Freigabe des Insolvenzverwalter zusätzlich benötigen. Man könnte auch über eine Vertragsübernahme durch eine Dritte Person nachdenken.

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Verkürzung der Privatinsolvenz auf 5 Jahre

In diesem Video geht es um die Verkürzung der Regellaufzeit der Insolvenz von 6 Jahren auf 5 Jahre. Im Jahr 2014 trat die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahren in Kraft. Die wichtigste Veränderung war die Verkürzung der Verfahrensdauer.

Die meisten Veränderungen hat man sich von der Verkürzung auf 3 Jahre erhofft. Diese sollte gemäß der Vorausdiskussionen Eintreten nach Zahlung von 25 % oder 35 % der Schuldsumme. So sah es zu Beginn auch aus: Im Gesetz wurde verankert, dass nach Zahlung von 35 % und Zahlung der Verfahrenskosten das Verfahren auf 3 Jahre verkürzt werden konnte. Allerdings erfüllte die Verkürzung die Erwartungen nicht. Obwohl 35 % der Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Jahren von den Schuldnern erfüllt werden können, dennoch ist eine höhere Einzahlung erforderlich. Es müssen nämlich zusätzlich die Verfahrenskosten abgeführt werden. In den meisten Fällen müssen ca. 55 % der Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Jahren erfüllt werden. In diesen Genuss kommen daher sehr wenige Schuldner.

Zum Renner entwickelt hat sich die Verkürzung auf 5 Jahre. Die Voraussetzung ist, dass die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren bezahlt sind. Stand heute sind es 35 Euro pro Monat, wenn man von einer Laufzeit von 60 Monaten ausgeht. Das erfolgt, wenn Ihr pfändbares Einkommen mindestens 35 Euro übersteigt. Ansonsten können Sie sich im Regelfall mit dem Insolvenzverwalter absprechen. Dieser wird Ihnen dann die Möglichkeit geben, das Geld auf ein Konto freiwillig aus Ihrem unpfändbaren Vermögen zu zahlen. Es gibt außerdem weitere Möglichkeiten

Wichtig ist, dass Sie einen Antrag auf Verkürzung stellen. Diesen sollten Sie dann stellen, wenn die Verfahrenskosten vollständig abgeführt werden und die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind. Sie sollten daher regelmäßig Kontakt zum Insolvenzverwalter suchen, um über die gezahlte Höhe informiert zu bleiben.

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