Immobilien späteres Erbe

Sehr geehrte Damen und herren,
am 30.11.2012 habe ich Privatinsolvenz eingeleitet meine Frage wäre wenn ich jetzt in ein Grundbuch eingetragen würde also das dient für mein späteres Erbe würde das jetzt noch in die Insolvenz kommen oder nicht.Was würde ich verlieren oder darf ich das jetzt überhaupt schon ? Wann würde denn soetwas nichts mehr ausmachen also zu welchem Zeitpunkt.Wenn ich die Restschuldbefreiung bekomme vom Gericht kann ich dann damit schon meine Schufa bereinigen lassen ? Oder sind es danach tatsächlich nochmal 3 Jahre bis ich das dann machen kann ?
Vielen Dank für eine Antwort

Aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

– Gesamtschulden 70000,- auf Grund Betriebsprüfung meines ehemaligen Einzelhandelsgeschäftes.
– 3 Gläubiger : IHK nur 500,-, der Rest verteilt auf 2 Finanzämter für Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer
– Über dem Freibetrag könnte monatlich ca. 530,- € von meinem Lohn gepfändet werden.
– Weitere Verwertung von Vermögen jeglicher Art liegt nicht vor.

1) Welche Betrag sollte als Einmalzahlung, durch die Bereitstellung eines Darlehens von familiärer Seite, bei einem Schuldenbereinigungsplan mindestens angeboten werden, damit eine Zustimmung realistisch wäre ?
Könnte man z.B. eine 3-jährige Insolvenzdauer als Rechnungsgrundlage annehmen, in der neben Verfahrenskosten 35℅ der Schulden getilgt sein müssen, und die Gebühren des Insolvenzverwalters unberücksichtigt lassen.
Also 36 x 530,- zzgl. Verfahrenskosten + Summe x

2) Wenn ein Plan abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit einen höheren Betrag anzubieten ?

3) Wenn ich sie für die Durchführung beauftragen würde, welche Kosten entstehen dadurch, insbesondere in Hinsicht auf den härtesten Gegner, den man sich als Schuldner wünscht, dem Finanzamt.

Ich bedanke mich im Voraus !
Mit freundlichen Grüßen !
H. Malik

Restschuldbefreiung nach 3 Jahren / Kosten des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter erhält u.a. eine Vergütung von 40% der Insolvenzmasse (bei Masse bis 25.000 Euro). Der Treuhänder (wenngleich diieselbe Person) wird während der Wohlverhaltensperiode in der Regel mit 5% (mind. 119€ / Jahr) der in der Wohlverhaltensperiode vereinnahmten Beträge vergütet.

Meine Frage:
Beinhaltet die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zum Ende des Insolvenzverfahrens (in meinem Fall etwa 1 Jahr nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens) bereits die gesamte Vergütung des Insolvenzverwalters – oder wird dessen ‘endgültige’ Vergütung erst am Ende der Wolhverhaltensperiode festgesetzt und die bereits der Masse entnommene Vergütung (Schlussrechnung am Ende des Insolvenzverfahrens) zum Abzug gebracht?

Mit anderen Worten: Gibt es zweimal eine Schlussrechnung des Insolvenzverwalters oder ist mit 40% der Insolvenzmasse nur die Masse gemeint, die bis zum Ende des Insolvenzverfahrens festgestellt wurde, also ohne die in der Wohlverhaltensperiode vereinnahmten Beträge (welche m.E. ja auch zur Insolvenzmasse zählen)?

komme ich aus der insolvenz raus zwecks neuen arbeitgeber

habe ca 10.000 € schulden habe neue arbeit und verdiene jetzt ca 2000 € meine pfändungsgrenze is bei 1468 weil ich ein kind habe und unerhat zahle mein neuer chef is nicht begeistert von der insolvenz weil dadurch viele arbeit bei ihm is will jetzt raus und meine schulden so wieder ab bezahlen geht das

Ratenplan

Ich benötige kleinere Rate von meinen Gläubigern, da ich meine jetzigen Raten nicht bezahlen kann. Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und habe ein regelmäßiges Einkommen.