Bei dem angeschlagenen Startup-Unternehmen Auctionata folgen erste Konsequenzen des zuvor eingeleiteten vorläufigen Insolvenzverfahrens. Laut Angabe von „Gründerszene“ müssen vermutlich mehr als 70 Mitarbeiter die Gesellschaft verlassen. Die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters Christian Graf Brockdorff ließ diese Zahlen auf Anfrage von „Gründerszene“ unkommentiert. Lediglich der Umstand, dass bei einer Betriebsversammlung des Unternehmens Freistellungen verkündet wurden, fand laut „Gründerszene“ Bestätigung.
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Das Unternehmen „Auctionata“ wurde 2012 von Alexander Zacke und Georg Untersalmberger mit Investorenkapital in Berlin gegründet. Die Aktiengesellschaft tritt spezialisiert auf Internetauktionen als Livestream-Auktionshaus und Versandhändler für diverse Kunst- und Luxusobjekte sowie Antiquitäten und Sammlerstücke auf. Die Auktionen, die per Livestream im Internet übertragen werden, finden seit Dezember 2012 statt. Als Pionier im Online-Auktionswesen galt Auctionata als einstiger Hoffnungsträger der Branche.
Der rasante Aufstieg des Unternehmens zeichnete sich ins besonders in steigenden Nutzerzahlen und hohen Umsätzen ab. In diversen Finanzierungsrunden stiegen immer mehr Risikokapitalgeber ein, die mit mehr als 95 Millionen Dollar das Unternehmen finanziert haben sollen. Unter diesen Risikokapitalgebern befanden sich u.a. das Venture-Capital-Unternehmen Earlybird und Kreos Capital.
Im Mai 2016 kam es dann zu einer Fusion zwischen Auctionata und Paddle8. Das Unternehmen „Paddle8“ war bis dahin ein US-amerikanischer Wettbewerber Auctionatas. Die Fusion verschaffte der Auctionata AG einen Platz unter den zehn größten Auktionshäusern der Welt außerhalb von China. Es zählte bis dahin zu einem der am schnellsten wachsenden Unternehmen der Branche. Im Dezember 2016 wurde das Unternehmen von „Auctionata AG“ in „Auctionata Paddle8 AG“ umfirmiert.
Mediale Aufmerksamkeit wurde dem Unternehmen insbesondere in den letzten Monaten zuteil. Im Mittelpunkt der Berichterstattung standen finanzielle Schwierigkeiten, Umstrukturierungspläne und eine mögliche Insolvenz.
Wie das Unternehmen nun in einer offiziellen Pressemitteilung auf der eigenen Homepage mitgeteilt hat, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16. Januar 2017 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff der Kanlei BBL Bernsau Brockdorff bestellt.
Der CEO der Gesellschaft – Thomas Hesse – sieht u.a. als Grund der finanziellen Schieflage die hohen Fusionskosten an. So äußerte er sich gegenüber „Gründerszene“ wie folgt:
„Der Zusammenschluss von Auctionata und Paddle8 hat sehr viel Geld gekostet.“
Laut Auctionata soll mit dem vorläufigen Insolvenzverfahren eine interne Umstrukturierung und Aufteilung von Auctionata, Paddle8 und ValueMyStuff ermöglicht werden. Der CEO von Auctionata – Thomas Hesse – äußerte sich diesbezüglich gegenüber der „WirtschaftsWoche“ insoweit, dass eine Sanierung des Unternehmens angestrebt werde. Ziel der Insolvenz sei die Rekapitalisierung. Zu diesem Zweck sei man weiter mit vielversprechenden Investoren in Gesprächen. Laut eines Sprechers der Kanzlei gegenüber „Gründerszene“ heißt es zudem, dass es ein Fortführungskonzept bestehen würde. Dieses Konzept sei den Gläubigern der Gesellschaft bereits bekannt und solle umgesetzt werden.

Für viele Privatpersonen und Selbstständige ist eine Insolvenz der wirtschaftlich sinnvollste Weg zur Entschuldung. Doch wie sieht es für die Gläubiger aus? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die verschiedenen Gläubigergruppen, die regelmäßig im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Ansprüche gegen den Insolvenzschuldner anmelden bzw. anmelden können. Einige Gläubiger erhalten im Insolvenzverfahren eine höhere Zahlung aus der Insolvenzmasse als andere Gläubiger.
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Die Regelungen zu den absonderungsberechtigten Gläubigern findet sich in den §§ 49 bis 52 InsO.
Die erste Gruppe der Gläubiger sind die Insolvenzgläubiger. Der Begriff des Insolvenzgläubigers ist im § 38 InsO geregelt. Insolvenzgläubiger sind alle Gläubiger, deren Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde. Insolvenzgläubiger werden vom Gericht aufgefordert, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Daher ist es wichtig, alle Gläubiger bei Antragstellung aufzuführen, damit diese die Möglichkeit haben, Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Sie erhalten häufig eine sehr geringe Quote auf ihre Forderung. Diese Quote nennt sich auch Insolvenzquote. Häufig ist diese Quote sehr niedrig und der Gläubiger erhält keine oder eine sehr kleine Befriedigung. Das liegt daran, dass die Verfahrenskosten zuerst aus der Insolvenzmasse befriedigt werden, erst dann kommen die Insolvenzgläubiger. In einem solchen Fall kann auch über einen außergerichtlichen Fall vor einem Insolvenzverfahren oder über einen Vergleich in der Insolvenz nachgedacht werden.
Die nächste Gruppe von Gläubigern sind die sogenannten aussonderungsberechtigten Gläubiger. Die Regelungen über die Gläubigergruppe finden sich in den §§ 47, 48 InsO. Diese Gläubigergruppe zeichnet sich dadurch aus, dass sie dingliche oder schuldrechtliche Aussonderungsansprüche geltend machen können. Hierzu zählen insbesondere Eigentümer von Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden oder Gläubiger, die schuldrechtliche Rückgabeansprüche geltend machen können. Die aussonderungsberechtigten Gläubiger können die Gegenstände aus der Insolvenzmasse herausverlangen. Diese Gläubigergruppe zählt daher nicht zur Gruppe der “Insolvenzgläubiger”, da ihre Forderung nicht zur Insolvenzmasse zählt. Die Insolvenzmasse muss daher zu Beginn des Verfahrens vom Insolvenzverwalter um die Gegenstände der aussonderungsberechtigten Gläubiger bereinigt werden. Diese Gegenstände stehen nicht zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung.
Die Regelungen zu den absonderungsberechtigten Gläubigern findet sich in den §§ 49 bis 52 InsO. Der überwiegende Anteil an Sicherungsnehmern sind absonderungsberechtigte Gläubiger. Hierzu zählen die Banken und Zulieferer, die ihre Forderungen über eine Sicherungsübereignung oder eine Sicherungsabtretung haben sichern lassen. Personalsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Garantien, geben dem Sicherungsgeber kein Absonderungsrecht. Vielmehr sichert sich hier der Gläubiger dadurch ab, dass er einen zusätzlichen Schuldner erhält.
Massegläubiger haben sehr gute Aussichten auf eine vollständige Befriedigung ihrer Forderung. Die Vorschriften über die Massegläubiger finden sich in den §§ 53 bis 55 InsO. Zu den Masseverbindlichkeiten zählen unter anderem die Kosten des Insolvenzverfahrens. Als Kosten des Insolvenzverfahrens werden die Gerichtskosten und die Vergütung für den Insolvenzverwalter bezeichnet. Außerdem gehören die Verbindlichkeiten dazu, die der Insolvenzverwalter in der Insolvenz eingegangen ist. Wenn beispielsweise der Insolvenzverwalter für die Aufrechterhaltung des Betriebs eines Unternehmens Verträge mit Lieferanten abschließt, dann sind diese Forderungen Masseforderungen. Auf diese Weise wird häufig der Betrieb und eine mögliche Sanierung eines Unternehmens ermöglicht. Bei Verbraucherinsolvenzen wird der Insolvenzverwalter in der Regel keine neuen Verbindlichkeiten eingehen.
Wer nachrangige Insolvenzforderungen anmeldet, der wird vermutlich kein Geld in der Insolvenz sehen. Nachrangige Insolvenzforderungen werden nämlich erst dann befriedigt, wenn alle anderen ihr Geld bekommen haben. Dieser Fall tritt in einer Insolvenz faktisch nie ein. Bei nachrangigen Forderungen handelt es sich häufig um Forderungen auf Rückgewähr von Darlehen, die der Gesellschaft (häufig einer GmbH oder einer UG) gewährt worden sind. Diese Gläubiger werden deshalb nachrangig behandelt, weil sie häufig das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung kannten. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren ohne entsprechende Beteiligungen werden häufig keine nachrangigen Insolvenzforderungen angemeldet. Nachrangige Insolvenzgläubiger werden in den allerseltensten Fällen bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt.
Gläubiger können in verschieden Gruppen eingeteilt werden und müssen daher sowohl im Insolvenzverfahren, als auch im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren unterschiedlich behandelt werden. Eine unkorrekte Einordnung und Behandlung des Gläubigers kann dazu führen, dass er bei Vergleichsverhandlungen das Angebot nicht annehmen wird oder gerichtliche Maßnahmen einleitet. Es ist daher immer ratsam, sich professionelle Unterstützung bei einem solchen Vorgehen zu suchen.
Ich bin mit einem kleinen Laden in die Insolvenz gegangen und dazu läuft die Privatinsolvenz. Zur Zeit habe ich ein P-Konto laufen auf dem mein monatliches Gehalt von knapp 900€ eingehen. Da meine Bank (Volksbank) immer wieder ärgert (habe geringe Überbeträge in den nächsten Monat hinein ohne über die 1073€ zu kommen und Bank gibt diese an den IV),riet mir ein Insolvenz-Anwalt dazu mein P-Konto aufzulösen und mir ein neues Guthaben Konto einzurichten (nicht als P-Konto). Gibt es Fälle in denen das Sinnvoll ist oder sollte man unbedingt das P-Konto behalten?
Mein Mann wurde von meinem Gläubiger aufgefordert, mein Gehalt ( wir haben ein gemeinsames Konto) an die zu überweisen. Mein Einkommen liegt im Monat durchschnittlich bei 520,00 €. Soll ich ein P-Konto einrichten? Ich habe seit letztem Jahr schon eine Eidesstattliche über eine Teilzahlung des Gläubigers in Höhe von 1000,00 € abgegeben. Aktuell besteht eine Teilforderung in Höhe von 4500,00 € zur Pfändung weswegen sie meinen Mann zur Zahlung meines Gehaltes auffordern. Dürfen die das überhaupt?
Ich bekomme seit 09/2000 etw 900,- Euro Rente und etwa 300,- Euro mtl als Zusatzrente, alpos insgesamt 1200,- Euro an Rente monatlich. Ich habe ein P-Konto, wobei auf der notwendigen Bescheinigung augrund meiner Heirat der Freibetrag für 2 Personen. Somit liege ich mit meiner Rente unter meinem Freibetrag. Meine Frau hat keine Arbeit und bekommt auch kein Arbeitslosengeld und kein Hartz. Sie bekommt allerdings 580 Euro an Unterhalt. Leider wurden die beiden Kinder meiner Frau nicht anerkannt, weil ich Ihnen zwar meinen namen übertragen habe, aber nicht adoptiert habe.
Nun habe ich 2 Fragen:
1. Sollte meine Frau (entweder nach meinem Insolvenzantrag, oder auch noch vorher) Arbeit finden, und somit eigenes Einkommen hätte, würde dies bei mir eingerechnet?
2- Spricht etwas dagegen, wenn ich während einer laufenden Insolvenz die beiden Kinder adoptieren würde?
Sie könnten mir mit den Antworten sehr helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Hardrath
P.S. Ich kann ab nächsten Monat leider erst wieder neu beginnen zu sparen, werde aber dann wegen meinem Insolvenantrag nochmals auf sie zukommen.
Hallo zusammen, ich habe von der Bank ein Vergleichsangebot erhalten. Darum steht u.a. folgender Satz :
Der kunde erklärt, dass er für die Abwicklung dieses Vergleichs erforderliche oder zweckmässige weitere Handlungen oder Erklärungen jeweils unverzüglich vornehmen bzw. abgeben und bestmöglich an der Abwicklung dieses Vergleichs mitwirken wird.
Was heisst denn das konkret ?
Besten Dank
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
unter anderem auf Grund einer gescheiterten Selbstständigkeit haben sich bei meiner Frau und mir etliche Verbindlichkeiten angehäuft, welche wir nicht mehr mit einzelnen Ratenzahlungen bewältigen können.
Dennoch möchten wir natürlich unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und unsere Schulden begleichen!
Gibt es eine Obergrenze was die Anzahl der Gläubiger betrifft um einen außergerichtlichen Schuldenvergleich anzustreben?
Mit Ihrer Antwort würden Sie uns sehr helfen!
Freundliche Grüße
Michael Yoon
ich habe zur Zeit 2 Wohsitze
Einen in Deutschland und einen in der Schweiz bei meiner
Tochter
Meine Insolvenz dauert noch 1 1/2 Jahre
Kann ich den deutschen Wohnsitz ohne Probleme
abmelden?
Mfg

Das deutsche Handelsunternehmen „Butlers“ hat nach Angaben des Wirtschaftsmagazins „WirtschaftsWoche“ Ende Januar 2017 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln gestellt.
Butlers ist vielen als Einrichtungskette bekannt. 1999 wurde die erste Butlers-Filiale von den Brüdern Wilhelm und Paul Josten mit Frank Holzapfel in Köln eröffnet. Mittlerweile betreibt Butlers rund 160 Filialen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien und Großbritannien. Im Inland ist Butlers in vielen Städten und Einkaufszentren zu finden. Neben den Filialen betreibt das Unternehmen zudem einen Online-Shop für mehrere Länder. Das deutsche Handelsunternehmen spezialisierte sich auf den Verkauf von Wohnaccessoires, Dekorationsartikeln, Möbeln und Geschenken. Bis dato zählte sich Butlers insbesondere im Bereich der Wohnaccessoires zu den hiesigen Marktführern.
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Januar 2917 wurde von dem Unternehmen bekannt gemacht, dass sie einen Insolvenzantrag gestellt haben.
Auf den Insolvenzantrag hin wurde Jörg Bornheimer von der Wirtschaftskanzlei Görg zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Butlers GmbH & Co. KG sowie für die Tochtergesellschaft Butlers Handel GmbH bestellt. Dem Wirtschaftsmagazin wurde dies durch einen Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters bestätigt. Dieser äußerte sich zudem insoweit, dass Butlers mit dem laufenden Insolvenzverfahren auf die Sanierung des Unternehmens abzielt.
Jörg Bornheimer äußerte sich in einer inzwischen verschickten Mitteilung des Unternehmens wie folgt:
„Wir wollen die Chance nutzen, mit den Instrumenten der Insolvenzordnung das Handelsgeschäft so reibungslos wie möglich fortzuführen und uns markt- und wettbewerbsfähig neu zu positionieren.“
Wilhelm Josten – Mitbegründer des Unternehmens – fügte der Mitteilung folgendes hinzu:
„Alle Filialen und der Online-Shop bleiben normal geöffnet.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Was passiert mit einer gemeinsamen Eigentumswohnung, wenn ein Ehepartner Privatinsolvenz anmeldet, weil sein Unternehmen insolvent wird. Die Wohnung ist noch kreditbelastet, Der Marktwert übersteigt das Kreditvolumen, das auf der Wohnung lastet um ca. das dreifache.
Kann das Paar gezwungen werden, die Wohnung zu verkaufen, um die Schulden zu tilgen?
Wird dann nur die Hälfte des Verkaufswertes zur Deckung der Schulden verwendet und die andere Hälfte verbleibt beim Partner (Annahme der Partner haftet nicht für die Schulden des Partners, da sie nicht zur Deckung des gemeinsamen Lebensunterhaltes entstanden sind, sondern durch des dessen unternehmerische Tätigkeit).
Würde diese Wohnung in die Zwangsversteigerung gehen oder wie lange hätte man Zeit den Verkauf selbst zu organisieren?
Hier ist vielleicht noch ein Sonderfall. Der insolvente Partner besitzt noch alleine eine weitere Eigentumswohnung. Würde diese vorrangig zur Tilgung der Schulden gepfändet/zwangsversteigert?
Vielen Dank
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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