Privatinsolvenz und Erbantritt vom Vater
Hallöchen,
folgender Sachverhalt:
Mein Mann befindet sich in der Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase) und leider verstarb sein Vater vor knapp 3 Wochen plötzlich an Krebs.
Antrag auf Pflegegeld wurde knapp 2 Monate vor seinem Ableben gestellt.Nun kam gestern die Mitteilung,dass sein Vater nun Rückwirkend Anspruch auf Pflegegeld nach Entscheidung lt. Aktenlage hat…und eine Summe von knapp 1000€ auf dem Konto meines Mannes eingeht für seinen verstorbenen Vati. Ansonsten gab es bei Erbannahme wirklich keinerlei Vermögen zu übernehmen.
Nun meine Frage:kann das rückwirkend gezahlte Pflegegeld meinem Mann Ärger bereiten bezüglich seiner Privatinsolvenz ?bzw in wie weit kann/wird sowas als “Vermögen”angerechnet? Und besteht irgend eine Möglichkeit, dieses Geld vielleicht direkt als “Schenkung “o.ä.an mich abzutreten oder zumindest damit die Beerdigungskosten ansatzweise tilgen zu können.?Jedenfalls ohne die Gefährdung seiner Privatinsolvenz.
Danke schon mal im voraus!
LG Dani



