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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

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Bußgeld in der Insolvenz

20. November 2017/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
  • Bußgeld in der Insolvenz

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    Keine Erzwingungshaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Oft werden wir mit der Frage konfrontiert, wie es sich mit einem Bußgeldbescheid in einem Insolvenzverfahren verhält. Fraglich ist insbesondere, ob ein Bußgeld, das vor der Insolvenz entstanden ist, noch im Insolvenzverfahren vollstreckt werden kann. Hierbei ist besonders die Frage relevant, ob zur Vollstreckung auch Erzwingungshaft angeordnet werden kann, um den Schuldner zur Zahlung zu zwingen.


    Inhalt dieser Seite:

    • Keine Erzwungenheiten nach Eröffnung
    • Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit
    • Zahlungsunfähigkeit nicht Zahlungsunfähigkeit
    • Ausnahmen vom Vollstreckungsverbot
    • Ersatzweise Strafhaft
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Unterscheidung von Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit

    Die grundlegende Frage bei der Anordnung von Erzwingungshaft ist, ob Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Bei Zahlungsunfähigkeit liefe die Intention der Erzwingungshaft ins Leere, denn der Schuldner kann das Bußgeld nicht bezahlen, ob er will oder nicht.

    Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit, der für die Eröffnung der Insolvenz Voraussetzung ist, ist hierbei nicht deckungsgleich mit dem Begriff der Zahlungsunfähigkeit bei Bußgeldvollstreckungen. Eine Insolvenzeröffnung sagt daher noch nicht automatisch, dass eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Ordnungswidrigkeitsrechts vorliegt. Allerdings lehnt das Gericht die Durchsetzung der Bußgeldforderung im Insolvenzverfahren gleichwohl ab: Die Erzwingungshaft (gemeint ist hier die Haft zur Erzwingung des Zahlungswillens) ist als Maßnahme der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 89 InsO zu verstehen und schon deshalb unzulässig, sobald die Eröffnung der Insolvenz erfolgt ist.

    Zahlungsunfähigkeit ist nicht gleich Zahlungsunfähigkeit

    Allerdings ist zu beachten, dass Verwaltungen sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein noch nicht darauf verweisen lassen müssen, dass eine Vollstreckung wegen bestehender Zahlungsunfähigkeit ausgeschlossen ist. Hierfür ist nämlich die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 96 OWiG maßgeblich, die strenger definiert ist, als die Voraussetzung zur Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens. Allerdings akzeptiert die Rechtsprechung, dass das Vollstreckungsverbot gemäß § 89 InsO auch für Bußgeldvollstreckungen gilt.
    Dies bedeutet: Es gibt generell keinerlei Vollstreckungsmöglichkeit für vor der Insolvenz liegende Bußgeldtatbestände, weil es auf die „Zahlungsfähigkeit“ als Kriterium gar nicht ankommt.


    Ausnahmen vom Vollstreckungsverbot des Bußgeldes

    Beachten Sie aber:

    • Das Vollstreckungsverbot gilt nicht für Bußgeldtatbestände, die nach Eröffnung des Verfahrens neu entstehen.
    • Bußgeld-Forderungen wegen § 302 Ziff. 2 InsO bleiben von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Bußgelder können also in der Insolvenz zwar nicht vollstreckt werden, nach der Restschuldbefreiung bestehen sie gleichwohl fort und können dann (nach der Restschuldbefreiung) auch wieder vollstreckt werden.

    Ersatzweise Strafhaft

    Bild von Tasse, Laptop, Notizblock und Stift mit Lineal

    Die Intention liefe bei Zahlungsunfähigkeit ins Leere, da der Schuldner zahlungsunfähig ist.

    Bei der ersatzweisen Strafhaft wird – anders als bei Bußgeldern – die Strafe selbst vollstreckt. Die haftweise Vollstreckung erfolgt bei Geldstrafen dann, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird (oder ein Surrogat nicht geleistet wird, wie z.B. „Sozialstunden“). Mit der Haft wird die Strafe selbst vollstreckt, während bei Bußgeldern die Erzwingungshaft nicht der Verbüßung dient, sondern den Willen des Bußgeldschuldners brechen soll, damit dieser die geschuldete Zahlung vornimmt. Ein Bußgeld kann man deshalb auch nicht „absitzen“ (die in Haft umgewandelte Geldstrafe schon). Geht ein Schuldner mit einer bestehenden Geldstrafe in Insolvenz, muss er dafür sorgen, dass zum Beispiel die mit der Staatsanwaltschaft vereinbarten Teilbeträge aus seinem unpfändbaren Einkommen weiter gezahlt werden bzw. Sozialstunden ersatzweise erfolgen können. Denn die strafrechtliche Haft kann auch unabhängig von der Insolvenz vollstreckt werden.


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    Ist Weihnachtsgeld pfändbar?

    20. November 2017/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Andre Kraus

    In diesem Video geht es um die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld. Zur Weihnachtszeit erreicht uns wieder vielfach die Frage: Ist Weihnachtsgeld eigentlich pfändbar? Weihnachten ist ja eine Zeit der Nächstenliebe. Viele freuen sich über die Geschenke an Heiligabend.

    Aber müssen Sie auch etwas von dem Weihnachtsgeld an den Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter abgeben? Denn eigentlich ist das Weihnachtsgeld doch dafür gedacht, die zusätzlichen Ausgaben für die Weihnachtsgeschenke zu decken. Die gute Nachricht ist: Einen Teil des Weihnachtsgeldes dürfen Sie auf jeden Fall behalten. Wieviel sie behalten dürfen, hängt Vor allem davon ab , wie viel Weihnachtsgeld Sie bekommen und wie hoch Ihr monatliches Brutto Gehalt ist. Im Gesetz ist eine Höchstgrenze für die Summe, die sie behalten dürfen, vorgeschrieben.

    Der Betrag der für Sie verbleibt liegt bei der Hälfte Ihres monatlichen Bruttoeinkommens, allerdings bis höchstens 500 Euro. Das bedeutet für Sie: Sie behalten 500 Euro des Weihnachtsgeldes wenn ihr Bruttoeinkommen über 1000 Euro liegt. Wenn Sie weniger als 1000 Euro verdienen, verbleibt Ihnen noch maximal die Hälfte des Bruttoeinkommens.

    Ein Beispiel: Sie verdienen 800 Euro Brutto und Ihr Weihnachtsgeld beträgt 1000 Euro. In diesem Fall wäre die Hälfte des Bruttoeinkommens 400 Euro. Dieser Betrag verbleibt Ihnen als unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes. Die restlichen 600 Euro werden dann auf das normale Arbeitseinkommen angerechnet und können entsprechend der Pfändungstabelle gepfändet werden. Beim Weihnachtsgeld ist es außerdem wichtig, dass es auch wirklich in Verbindung mit Weihnachten gezahlt wird.

    Achten Sie also darauf, dass Ihr Chef das Weihnachtsgeld nicht zu früh oder zu spät auszahlt. Die Gerichte sehen den Zeitraum vom 15.November bis 15.Januar als einen im Zusammenhang mit Weihnachten stehenden Zeitraum an. Wenn Sie Rückfragen zum Thema Weihnachtsgeld haben oder eine sonstige Frage zu einer Schuldensituation, finden Sie auf unserer Webseite zahlreiche weitere Artikel und Informationen.

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    Riester-Rente ist pfändungssicher

    20. November 2017/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Andre Kraus

    In diesem Video beschäftigen wir uns mit einem aktuellen Gerichtsurteil, dass zahlreiche Menschen in Schuldensituationen betrifft. Es geht nämlich um Sparer, die eine sogenannte Riester-Rente abgeschlossen haben.

    In dem Urteil ging es wieder einmal um die Unterscheidung von pfändbarem oder unpfändbarem Vermögen. Der BGH hat nämlich gesagt, dass die Ersparnisse aus der häufig abgeschlossene Riester-Rente im Fall einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden können. Viele Insolvenzverwalter hatten bisher in der Privatinsolvenz die Kündigung und Auszahlung der Riester-Verträge verlangt. Dieser Praxis hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.

    Wir von der Kraus Ghendler Anwaltskanzlei dürfen erwähnen, dass wir unsere Mandanten auch schon in der Vergangenheit genau so beraten haben. Der Pfändungsschutz für Altersrenten ist in der Zivilprozessordnung festgelegt. Normalerweise ist die Altersvorsorge nur geschützt, wenn sie nicht vor dem 60. Lebensjahr auszahlbar ist. Aber der Bundesgerichtshof hat jetzt von höchster Stelle bestätigt, dass Riester-Renten trotz der vorzeitigen Kündbarkeit ebenfalls vor Pfändungen geschützt sind.

    Dies liegt daran, dass sie nicht auf andere Personen übertragbar sind. Es gelten noch bestimmte Voraussetzungen, die der Riester-vertrag erfüllen muss, damit die Ersparnisse tatsächlich unpfändbar ist. Der Vertrag muss erstens förderfähig sein und darf zweitens die Höchstgrenze noch nicht überschritten haben.


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    Allgemeine Frage

    15. November 2017/2 Kommentare/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Hallo Herr RA,
    meine Frage ist lt meinem Schuldnerberater belief sich meine Schuldsumme auf 60.000 EUR allerdings über die 100% EUR Summe weiss ich alleridngs nicht bescheid da meine VL Leistungen unter anderem unter Abzug gebacht werden müssen sowie Pfändungen die von den Schuldner vor der Insolvenz bereits getätigt wurden.

    Daher meine Frage wie und vorallem wann bekomme ich über die Summe bescheid die bei der Berechnung für die 35 % Regel (bei Verkürzung auf 3 Jahren) von Relevanz ist? Zudem gibt es bereits erste Erfahrungen bei Personen die nach 3 Jahren rausgehen ? Da auch hier mein Schuldnerberater mir damals die Info gab das der Satz nicht klar definiert ist was der Insolvenzverwalter an “Honorar” nimmt.

    Eine letzte Frage wäre mir dann noch gestattet wann sollte man den Antrag auf 3 jahre besten Falls stellen ? Da mein großer Bruder mir wenn Geld fehlen sollte am Ende des Tages dieses vorstreckt und ich ihm dann dieses zurückzahle… und ich dieses gerne auch entsprechend gerne im vorraus planen wollen würde…

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen Beste Grüße Thomas

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-11-15 09:17:322017-11-15 09:17:32Allgemeine Frage

    Privatinsolvenz und Unterhalt

    14. November 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Hallo, bisher konnte mir noch niemand auf meine Frage adäquat antworten:
    Ich befinde mich nun seit Herbst 2012 in der Privatinsolvenz. Mein Sohn ist als unterhaltsberechtigte Person anerkannt. Ich zahle einen festgelegten Unterhalt, der damals ( 2002) festgelegt wurde für meinen Sohn, der volljährig (=24 Jahre) ist und alleine lebt, seine Mutter ist gestorben. Eine Ausbildung und Studium hat nicht geklappt. Anfang diesen Jahres hat er bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit angefangen und eine 2 jährige Ausbildung zum Informatiker dort bei der Bundeswehr angefangen.
    Ich zahle immer noch meinen Unterhalt, er verdient natürlich auch als Zeitsoldat.
    Einen Fragebogen habe ich bis heute nicht von meinem Insolvenzverwalter bekommen, noch nicht einen. Ich sende jeden Monat meinen Gehaltsnachweis an meinen Insovenzverwalter und er teilt mir mit, was von meinem Netto pfändbar ist und das überweise ich dann auf das Insolvenzkonto. Muss ich auf meinen Insolvenzverwalter zugehen und Ihm das Einkommmen meines Sohnes offenlegen oder den Unterhalt für meinen Sohn einstellen und dieses dem Insolvenzverwalter mitteilen ?
    Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.
    MfG Lupo_60

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-11-14 16:06:032017-11-14 16:06:03Privatinsolvenz und Unterhalt

    Schuldenvergleich

    13. November 2017/1 Kommentar/in Außergerichtlicher Vergleich /von Frage Steller

    Hallo, ich habe eine dringende Frage. Ich habe bei einem Bank 19000 Euro Schulden und bei einem anderen Bank 9000 und 4000 Euro beim anderen Gläubigern dann noch Dispokredit 7000 Euro.. Ich zahle es auch immer pünktlich ab meine Raten. Nun will ich etwas an meinem Leben ändern in dem ich in die Türkei auswandern werde und meine Arbeit zum Ende des Jahres gekündigt habe. Januar 2018 werde ich in die Türkei gehen und auch dort arbeiten. Mein Monatslohn wäre 4500 lira (ca. 1100 Euro). Damit könnte ich meine ganzen Raten nicht abbezahlen.. Ich könnte einen Vergleich anbieten meiner Schulden. Ca. 39000 Euro Schulden habe ich im gesamten. Ich könnte ca 15000 Euro im gesamten den Gläubigern anbieten. Sonst könnte ich sowas aus der Türkei mit meinem Lohn nicht mehr zurück zahlen außer das ich diese 15000 Euro anbiete. Was denken Sie könnte ich damit erfolg haben?
    Würde mich sehr freuen wenn sie mir eine Antwort geben könnten. Viele Grüße
    Nihat Dogan

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-11-13 21:34:062017-11-13 21:34:06Schuldenvergleich

    Insolvenz Antrag falsch ausgefüllt

    13. November 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Wenn ich den Insolvenz Antrag falsch ausfülle, was passiert dann? Ich weis nicht alle Zinsen von Krediten die ich zu Zeitpunkt des ausfüllen des Antrages habe…

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-11-13 17:43:312017-11-13 17:43:31Insolvenz Antrag falsch ausgefüllt

    Verfahrenskosten

    13. November 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Guten Tag, ich habe geheiratet. Meine Frau war im Insolvenzverfahren, dieses war im Sommer 2015 zu Ende. Sie bekommt die Verfahrenskosten gestundet und musste in 2015 und 2016 Einkommensnachweise abgeben und einen Fragebogen ausfüllen.

    Dort wird auch nach dem Ehepartner gefragt. MUSS ich mein Vermögen und meine Einkünfte dort angeben, wenn dieses Jahr ein Fragebogen kommt? Ich kannte meine Frau bei Beendigung des Verfahrens noch gar nicht, wir haben vor 3 Wochen erst geheiratet.

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-11-13 11:18:072017-11-13 11:18:07Verfahrenskosten

    Wohlverhaltensperiode

    10. November 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem. Ich bin in der Wohlverhaltensperiode und habe von der Versicherung einen kaskoschaden ausgezahlt bekommen. Ich habe ein P-Konto. Nun hat die Bank einen Teil an mich ausgezahlt (bis zur monatlichen Freigrenze) den darüberhinaus gehenden Betrag hat die Bank an die auf meinem Konto – noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Pfändungen – an die Gläubiger ausgezahlt. Die Bank sagt nun sie hat keine Kenntnis von meiner Insolvenz, da der Insolvenzverwalter dies nicht mitgeteilt hat. Der Insolvenzverwalter sagt, er muss das der BAnk nicht mitteilen und ich soll nun über einen Anwalt versuchen das Geld zurückzuholen. Stimmen es das der Insolvenzverwalter der BAnk nicht mitteilen muss? Habe ich überhaupt noch eine Chance das Geld zurückzukriegen? Was wäre die richtige Vorgehensweise?

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-11-10 09:31:242017-11-10 09:31:24Wohlverhaltensperiode

    gemeinsame Veranlagung bei der Steuer

    10. November 2017/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

    Hallo,

    Zum Hintergrund meiner Frage:

    – Mein Mann und ich werden gemeinsam steuerlich veranlagt. Ich habe also die Steuerklasse 5 und mein Mann die drei.
    – Ich bin in privatinsolvenz gegangen dieses Jahr, mein Mann hat damit nichts zu tun und ist auch nicht in Insolvenz.
    – Ich verdiene brutto 800 € im Monate mit befristetem Vertrag für 10,5 Monate p.a.
    d.h. mein gesamtes Jahreseinkommen ist an sich steuerfrei, aber mit der Steuerklasse 5, zahle ich monatlich Steuern, p.a. 792 €,
    – die 792 € werden in der gemeinsamen Veranlagung als Ehepaar dann zurückerstattet werden.
    – Mit dieser Rückerstattung übersteigt mein monatliches Einkommen 554 € netto + 792 € = 1346 € im Rückerstattungsmonat die Pfändugnsfreigrenze,

    Meine Fragen:
    – muss ich 151,34 € abführen, obwohl es sich ja tatsächlich um einen Anspruch handelt den ich in 10,5 Monaten erworben habe, mein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt, nur weil der Betrag aufeinmal ausgezahlt wird?
    – kann ich beantragen, dass mein Mann die gemeinsame Veranlagung nicht offen legen muss?
    Danke für eine Info

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-11-10 08:21:382017-11-10 08:21:38gemeinsame Veranlagung bei der Steuer
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