Obligenheiten
Hallo,
seit einem Jahr läuft bei mir die Verbraucherinsolvenz. Die Wohlverhaltensphase ist noch nicht eröffnet. In zwei Monaten ziehe ich um. Muss ich den Insolvenzverwalter schon jetzt darüber informieren oder reicht es am Tag des Umzugs die neue Adresse zu melden.



