Privatinsolvenz
Hallo.
Wie lange werden die Unterlagen z.b kontoauszüge zurück verfolgt bei einer Privatinsolvenz
Hallo.
Wie lange werden die Unterlagen z.b kontoauszüge zurück verfolgt bei einer Privatinsolvenz
Guten Tag, Habe meine 50% beteiligung an einer GmbH verkauft und würde als GF entlastet.
Zwei Monaten später droht insolvenz wegen großen mengen an Ware (verkauf anfang des Jahres) die zurückgeschickt werden von einem Großkunden. Bin ich da noch in der Verantwortung/kann der Verkauf zurückgedreht werden ? Die Lage der Firma war bereits sehr slecht aufgrund großen ausgaben/Gehälter an der GF der nun die Firma übernommen hat.
Ein alter Beschluss ca. 8 Jahre wurde aufgrund von bewust gewollten Nichtbezahlen der Schuld( u.a. Arbeitsverweigerung einer Mitarbeiterin ) nicht bezahlt. Jetzt ist ein Regelinsolvenzverfahren in die Wege geleitet worden aufgrund dieses alten Beschlusses gegen mich als ehem. GF . Die Firma ist seit ca. 8 Jahren erloschen.
Diese Schuld stammt aus einem Vertragsverhältnis einer längst erloschenen LTD. Der Arbeitsvertrag wurde auch von der LTD geschlossen. Ich war GF. der Zweign. in BRD. Die Verwaltung war in UK.
Ebenfalls noch ein paar alte Steuerschulden gegenüber dem FA welche sich nicht erklären lassen, aus früheren Zeiten. Heute ist mein Vater gestorben – als Erbin bin ich vorgeschlagen. Werde wohl das Erbe ausschlagen, oder gibt es eine andere Möglichkeit ?
Guten Tag,
Meine Wohlverhaltensperiode endete im Mai 2013.
Habe ich ein Anrecht auf Aushändigung (nicht Einsicht) meiner Akte, wenn ich die Kanzlei von der Aufbewahrungspflicht befreie?
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens benötige ich zur Klärung des Zugewinnausgleichs meinen Schuldenstand.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich befinde mich seit ca. 2,5 jahren in der Wohlverhaltensperiode.
Demnächst erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2000,00 Euro für eine medizinische Medikamentenstudie, die auch einige Tage Übernachtung im Krankenhaus erfordert.
Meine Frage: Muss ich diesen Betrag, welcher als eine Aufwandsentschädigung für das Risiko einer Medikamenteneinnahme und der Krankenhausaufenthalte gezahlt wird, komplett an den Treuhänder abführen.
Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich sehr.
Freundliche Grüße und Danke für Ihr Engagement in diesem Forum
Lutz W.
Ich habe ein Nettoeinkommen von rund 900 Euro und erhalte vom Arbeitgeber zusätzlich Fahrtkostenerstattung. Der Überweisungsbetrag liegt meist bei 1150 bis 1250 Euro. In diesem Monat werden die Fahrtkosten deutlich höher ausfallen.
Lt. ZPO 850a sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar. Die Rechtspflegerin, bei der ich vorgesprochen habe, meinte, sie müsse das erst mit dem Gläubiger abklären. Wie ist die genaue Rechtslage? Hat der Gläubiger zu entscheiden, ob die Fahrtksten gepfändet werden können oder nicht? Die Rechtspflegerin kannte übrigen NICHT die aktuelle Pfändungstabelle und war auch nicht hilfsbereit.
Guten Abend,
heute befand sich ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss im Briefkasten.
Zur Sache: Aufgrund einer Forderung wg. “Überbezahlung meiner Bezüge in den letzten 5 Jahren” habe ich einen Rechtsanwalt aufgesucht.
Diesem wurden sogleich auch meine finanziellen Verhältnisse dargelegt.
Doch leider wurde ich nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass man sich auf dem Amtsgericht einen “Beratungsschein” holen kann.
Hiervon erfuhr ich leider erst später durch eine Bekannte.
Ich beklagte mich schriftlich bei diesem Rechtsanwalt (insbesondere aufgrund der Höhe seiner Kostenrechnung (für einen einzigen Brief?) und dem mir zugestellten Mahn/Vollstreckungsbescheid.
Ich beklagte mich schriftlich, warum er mich nicht auf diesen Beratungsschein hingewiesen hätte, worauf ich prompt zur Antwort bekam, er müsse seine Mandanten hierüber nicht ungefragt informieren und seine Kostenrechnung wäre korrekt, da diese nach Streitwert berechnet wurde.
Ich beziehe lediglich eine Hinterbliebenenrente über das Landesamt für Finanzen, da mein verstorbener Mann als Polizeibeamter tätig war.
Der Rechtsanwalt erläuterte sogar noch während unserem Erstgespräch, dass ich mich schon alleine nach Abzug des monatlichen Beitrags für meine private Krankenversicherung am “Existenzminimum” befinden würde.
Somit war ihm meine finanzielle Situation durchaus bewusst.
Da ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin und mir nur wünsche, dass diese Sache endlich ein Ende findet, bot ich dem Rechtsanwalt an, seine Kosten von knapp €300,00 in monatlichen Raten in Höhe von €10,00 Euro zu tilgen, was er allerdings sofort ablehnte.
Er schrieb zurück, er verlange mindestens eine Tilgungsrate von €50,00.
Ich erklärte ihm daraufhin, dass ihm von Anfang an meine finanzielle Situation bekannt war und ich diesen Betrag beim besten Willen nicht aufbringen kann.
Ich bot ihm erneut eine Rate von monatlich €10,00 an.
Doch darauf habe ich keinerlei Rückantwort mehr erhalten…heute dann dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Briefkasten.
Was kann ich jetzt tun, um eine mögliche Kontopfändung zu verhindern?
Aufgrund meiner chron. Erkrankung bin ich zwingend auf die tägliche Einnahme zweier Lungensprays angewiesen.
Da ich privat krankenversichert bin (zu 70% beihilfeberechtigt), muss ich mit verordneten Medikamenten zunächst in Vorauskasse treten.
Ich darf gar nicht daran denken, aufgrund dieser Sache womöglich Ende des Monats (Kontoeingang meiner Hinterbliebenenrente) meine Lungensprays nicht holen kann…
Das alles ist ein wahrhaftiger Albtraum für mich…ich hoffe das man mir helfen kann?
Herzlichen Dank im voraus.
Hallo,
Ich bin verheiratet und habe 3 Kinder zwischen 7 Monaten und 6 Jahren.
Wir bewohnen ein Haus was mein Mann geerbt hat.
Meine Frage ist:
Müssen wir das Haus verkaufen wenn wir eine Privatinsolvenz beantragen. Oder können wir das Haus behalten
Mit freundlichen Grüßen
A. Sielaff
Guten Tag,
meine IV/WVP endet am 13.01.2020. Was kann ich tun, damit die
Restschuldbefreiung auch zeitnah erfolgt? Ich befürchte, dass über die Weihnachtstage und Neujahr das Gericht der Vorgang liegen bleibt und auch der Treuhänder erst wieder Mitte Januar 2020 tätig wird. Kann ich hier mit einem Gespräch im Vorfeld erreichen, dass das Verfahren bereits im Dezember 2019 beendet wird?
Hallo , ich habe schulden von 1400 euro und habe nur ein Einkommen von 690 Alg1 aber November werde ich nur noch 414 euro bekommen und habe derzeit noch keine guten Aussichten auf Arbeit wäre es mir möglich mich Insolvent zu melden mut diesen Vorraussetzungen
Mit freundlichen Grüßen
Haki Acar
Telefon: 0221 – 6777 00 55
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