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Archiv für die Kategorie: Englische Insolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Englische Insolvenz

Hindert der Vergleich alle Gläubiger an der Vollstreckung?

30. September 2013/0 Kommentare/in Englische Insolvenz /von wp_admin
  • Bild Restschuldbefreiung

Nach s. 260(2) Insolvency Act 1986 bindet ein Vergleich in der Gläubigerversammlung jeden stimmberechtigten Gläubiger sowie jeden, der im Falle der Anzeige der Gläubigerversammlung an ihn, stimmberechtigt gewesen wäre. Das bedeutet, dass alle Gläubiger, deren Forderungen im Rahmen der Insolvenz berücksichtigt worden wären, an der Vollstreckung gehindert sind. Neue Verbindlichkeiten sind hiervon naturgemäß nicht erfasst.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2013-09-30 12:54:562015-04-03 22:52:43Hindert der Vergleich alle Gläubiger an der Vollstreckung?

Beendet der Vergleich das Verfahren in England?

30. September 2013/0 Kommentare/in Englische Insolvenz /von wp_admin

Mit Abschluss des Vergleichs ist das Insolvenzverfahren beendet. Alle Wirkungen und Auflagen der Insolvenzeröffnung entfallen mit sofortiger Wirkung.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2013-09-30 12:54:062015-04-03 22:52:50Beendet der Vergleich das Verfahren in England?

Welche Grundvoraussetzung muss erfüllt sein?

30. September 2013/0 Kommentare/in Englische Insolvenz /von wp_admin

Innerhalb der EU können Schuldner die Insolvenz an dem Ort beantragen, wo ihr Lebensmittelpunkt ist. Das bedeutet beispielsweise für ein Insolvenzverfahren in England, dass der Schuldner seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in den letzten sechs Monaten vor Insolvenzantragstellung in dem Land haben muss. Dementsprechend müssen Schuldner nach England umziehen und bereits mindestens sechs Monate vor Antragstellung dort einen Wohnsitz haben, um die englische Insolvenz durchführen zu können.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2013-09-30 12:44:162013-11-08 23:35:42Welche Grundvoraussetzung muss erfüllt sein?

Wie sicher ist die Entschuldung?

30. September 2013/0 Kommentare/in Englische Insolvenz /von wp_admin

Wenn Schuldner die Insolvenz in England mit kompetenter Unterstützung durchführen, die Auflagen des Insolvenzverwalters einhalten, wahrheitsgemäße Angaben machen und kooperieren ist die Entschuldung sehr wahrscheinlich. Im Gegensatz zu Deutschland kann die Restschuldbefreiung bei der Insolvenz in England nicht nach Ablauf der Wohlverhaltensphase versagt werden. Lediglich eine Annullierung des Insolvenzverfahrens ist möglich, wenn zum Beispiel der Lebensmittelpunkt in England nur vorgetäuscht war.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2013-09-30 12:43:202013-09-30 12:43:20Wie sicher ist die Entschuldung?

Was passiert mit dem Eigentum und Vermögen des Schuldners?

30. September 2013/0 Kommentare/in Englische Insolvenz /von wp_admin

Eigentum und Vermögen des Schuldners, soweit es dem Insolvenzbeschlag unterliegt, geht automatisch auf den Insolvenzverwalter über.

Ausdrücklich ausgenommen sind

  • Werkzeuge und sonstige Gegenstände, die der Schuldner zur Ausübung seines Berufs benötigt;
  • Kleidung, Möbel und sonstige Haushaltsgegenstände für die häusliche Grundversorgung des Schuldners und seiner Familie;
  • Vermögensgegenstände, bezüglich derer der Schuldner Treuhänder ist;
  • bestimmte Rechte im Hinblick auf sozialen Wohnraum.
https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2013-09-30 12:42:322013-10-02 14:29:36Was passiert mit dem Eigentum und Vermögen des Schuldners?

Wo ist die Durchführung der EU-Insolvenz vorteilhafter? In England, Frankreich oder Spanien?

30. September 2013/0 Kommentare/in Englische Insolvenz /von wp_admin

Die Unterschiede im Verfahrensablauf in England, Frankreich und Spanien sind nicht so gravierend, dass diese für die Entscheidung, wo das Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann, eine wichtige Rolle spielen. Lediglich in sehr speziellen Einzelfällen dürfte diese Entscheidung nach den Unterschieden im Verfahrensablauf getroffen werden. Der Vorteil der englischen Insolvenz liegt deshalb mehr im sprachlichen Bereich, da die meisten Menschen bereits zumindest Grundkenntnisse der englischen Sprache haben.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2013-09-30 12:41:412013-09-30 12:41:41Wo ist die Durchführung der EU-Insolvenz vorteilhafter? In England, Frankreich oder Spanien?

Wie lange dauert das Verfahren in England?

30. September 2013/0 Kommentare/in Englische Insolvenz /von wp_admin

Das eigentliche Verfahren dauert in England ein Jahr. Hinzu kommen allerdings eine Vorbereitungszeit von mindestens einem halben Jahr und noch etwa 3 Monate für die Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 wp_admin https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png wp_admin2013-09-30 12:40:352013-09-30 12:40:35Wie lange dauert das Verfahren in England?

Insolvenz im EU-Ausland: unterschiedliche Dauer der Insolvenz in der EU

12. September 2013/26 Kommentare/in Englische Insolvenz /von Andre Kraus
  • Das Bild zeigt ein Dokument und einen Stempel

Insolvenz – Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

Sie wollen schneller als nach 6 Jahren schuldenfrei sein? Sie können nach einem Jahr Verfahrensdauer mit unserer Begleitung durch ein Insolvenzverfahren in Großbritannien Ihre Restschuldbefreiung bekommen. So dauert ein Insolvenzverfahren in England (sogenannte EU Insolvenz) nur 1 Jahr, während man in Deutschland 6 Jahre auf die Restschuldbefreiung warten muss (seit dem 1.10.2020: 3 Jahre). Hierbei wird die englische Restschuldbefreiung in Deutschland zwingend anerkannt.

UPDATE 2021: Im Zuge der Corona-Krise wurde das Insolvenzverfahren in Deutschland flächendeckend verkürzt. Wer ab dem 1.10.2020 ein Insolvenz beantragt hat, hat nur noch eine Verfahrensdauer von 3 Jahren zu erwarten. Insolvenzen, die zwischen dem 17.12.2019 und den 30.09.2020 beantragt wurde, fallen unter eine Übergangsregelung. Mehr auf unseren Seiten zur Privatinsolvenz und zur Regelinsolvenz

Inhalt dieser Seite:

  • Deutsches/ englisches Insolvenzverfahren im Vergleich
  • Insolvenz im Ausland
  • Wir beraten Sie
  • Beratung und Begleitung während des Verfahrens
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Das deutsche/das englische Insolvenzverfahren im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten

Das deutsche Insolvenzverfahren steht im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten nicht schlecht  da. Viele bieten überhaupt keine Restschuldbefreiung oder bergen Einschränkungen wie Mindestquoten. Die schuldnerfreundliche Lösung bietet dabei eine Insolvenz in Großbritannien. Dort erhalten Sie Ihre Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten.  Untenstehend einige Beispiele für die unterschiedliche Verfahrensdauer von Insolvenzverfahren  in der EU:

  • Bulgarien: keine Restschuldbefreiung.
  • England: automatische Beendigung des Verfahrens (selbstständiger Eintritt der Restschuldbefreiung) nach 12 Monaten – auf Anordnung in Einzelfällen sogar früher.
  • Griechenland: Restschuldbefreiung nach 6 Jahren.
  • Italien: keine Restschuldbefreiung.
  • Österreich: Restschuldbefreiung lediglich nach 7 Jahren und der Erfüllung einer Mindestquote.
  • Polen: Restschuldbefreiung nach 5 Jahren.
  • Schweden: Restschuldbefreiung grds. nach 5 Jahren.
  • Schweiz (kein EU-Mitglied): keine Restschuldbefreiung, lediglich ein erweiterter Vollstreckungsschutz.
  • Spanien: Restschuldbefreiung lediglich in Höhe von 50 % Ihrer Verbindlichkeiten.

Insolvenz im Ausland: Bei Verlagerung des sog. COMI „Center of Main Interest“ möglich

Ob eine Insolvenz im Ausland möglich ist, bestimmt sich nach dem sogenannten COMI – „Center of Main Interest“. Dazu ist es notwendig, dass man seinen Lebensmittelpunkt in dem Land hat, in dem das Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Konkret heißt das für Sie, dass der Wohnsitz im Ausland darstellbar sein muss. Zudem ist es erforderlich, dass man Sprachkenntnisse, soziale Kontakte und ähnliche Umstände ggf. nachweisen kann. Hierbei unterstützen wir Sie durch eine umfassende Betreuung unserer Mandanten.

Wir beraten Sie: Bei lediglich vager Darstellung des COMI droht Ihnen die Versagung der Anerkennung einer Restschuldbefreiung

Bild vom Big Ben in London mit Pferdestatur rechts

Ob eine Insolvenz im Ausland möglich ist, bestimmt sich nach dem sogenannten COMI – „Center of Main Interest“.

Dabei ist unser Ziel, eine Versagung der Anerkennung einer Restschuldbefreiung zu verhindern. So sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln nur vage Ausführungen über die tatsächliche Lebenssituation für ein eventuell günstigeres und schnelleres Insolvenzverfahren im Ausland nicht ausreichend (Amtsgericht Köln, Beschluss vom 19.0 1. 2012 – 74 IN 108/10). Mit diesem Urteil soll ein sogenanntes „Forum Shopping“ verhindert werden, d. h. ein Insolvenztourismus, in dessen Rahmen Schuldner ohne jegliche Vorbereitung und Verlegung des COMI in eine andere Rechtsordnung flüchten, um von einer vorteilhaften Verfahrensregelung zu profitieren.

Insolvenz im EU-Ausland: Wir beraten und begleiten Sie während des gesamten Insolvenzverfahrens

Hieraus folgt das Bedürfnis, eine Insolvenz im Ausland gut vorzubereiten und die persönliche Begleitung des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens sicherzustellen. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten während eines Insolvenzverfahrens in England – dem EU-Mitgliedsstaat mit der kürzesten Verfahrensdauer. Nur hierdurch kann sichergestellt werden, dass ein redlicher Mandant in den Genuss der verkürzten Verfahrensdauer und einer kurzfristigeren Restschuldbefreiung kommt.


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