P-Konto Quellenfreigabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 22.06.2022 befinde ich mich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Ab Juli 2022 wird der Pfändbare Betrag an den Insolvenzverwalter abgeführt. Der unpfändbare Betrag wird monatlich auf mein P-Konto überwiesen, dieser ist höher, als der P-Konto-SOCKELBETRAG 1360 Euro. Ich bin privat krankenversichert und muß diese aus dem unpfändbaren Betrag bezahlen. Arztrechnungen und Medikamente muß ich vorab bezahlen und kann diese dann der KK zur Erstattung vorlegen. Dies Kosten sind wegen einer chronischen Diabeteserkrankung nicht unerheblich. In diesem Monat überwies mir die KK über 400 Euro für Medikamente und über 200 Euro für Arztrechnungen. Der Sockelbetrag ist somit um ein Vielfaches überschritten. Da die Bank ja das Geld über dem Sockelbetrag einbehält, komme ich nicht an die Erstattungsbeträge. Was kann ich machen??
Mit freundlichen Grüßen
Margita Becker



