PFändungsschutzkono
Habe gestern eine Kündigung meines Kontos von meiner Bank bekommen.Darf mir die Bank kündigen ,trotz Privatinsollvenz.Was soll ich machen
Habe gestern eine Kündigung meines Kontos von meiner Bank bekommen.Darf mir die Bank kündigen ,trotz Privatinsollvenz.Was soll ich machen
Guten Abend,
ich hätte eigentlich 2 Fragen. Ich hoffe sehr, sie könnten mir helfen.
Da diese zusammen hängen.
1. Habe ein P-Konto mit einer Pfändung drauf, aber diese ist Ruhend gestellt da ich eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen habe. Von meinem Gehalt wird ein Teil gepfändet und monatlich eine Rate wird bezahlt. Die Bank verweigert mir die Rückumstellung von einem P-Konto auf ein Girokonto. Die sagen die Pfändung muss ganz raus. Darf sie mir das verweigern?
2. Da Sie mir das verweigert haben, kommt mein Gehalt auf das Konto meiner Ehefrau und ich überweise denn Freibetrag auf mein P-Konto. Damit bezahle ich die Fixkosten. Die Fixkosten belaufen sich fast so viel wie der Freibetrag. Würde Ich das nicht machen würde zum Leben außer das Kindergeld nichts übrig bleiben.
Jetzt hat meine Ehefrau ein Schreiben bekommen mit dem §154 AO und wird gefordert innerhalb 4 Wochen den Gehaltseingang von mir abzustellen. Hat die Bank hier Recht? Ich hatte mir das durchgelesen und finde das wir hier nichts falsches machen da auch die Pfändung in ruhend gestellt ist.
Haben sie vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dogan Helvaci
Schönen guten Tag,
ich bin Privatinsolvenz und habe einen P-Konto. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder(10 & 4).
Meine Ehefrau ist seit August Erwerbstätig. Sie arbeitet als Verkäuferin in Teilzeit.
Muss ich jetzt ein neues P-Konto Bescheinigung anfordern oder wird es automatisch geändert?
Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.
Entschuldigen Sie für die Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Harun Tuncer
Sehr geehrte Damen und Herren,
Und zwar bin ich Wohlverhaltensphase, und zwar habe ich mit Freunden einen kleinen Urlaub gebucht und alles über mich laufen. Alle haben mir jetzt das Geld überwiesen, und leider hat es die Freigrenze überschritten und habe jetzt kein Zugriff drauf. Es ist also da aber nicht verfügbar.
Es ist auch nicht für mich sondern bezahle damit den Kurz Trip meiner Freunde.
Ist der beträgt im nächsten Monat wieder verfügbar oder wird der Betrag von der Bank zum insolvenzverwalter überwiesen?
Ich habe jetzt Angst das das Geld meiner Freunde verloren gegangen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gänßmantel
Hallo.
Die Inkasso hat mir von meinem P-Konto fast 170 Euro abgezogen obwohl ich seit letztem Monat meinen Freibetrag erhöht habe.
Ich möchte mein Geld wieder zurück haben.Ich bekomme Bürger und Kindergeld aufs Konto.Kann die Bank das Geld zurückbuchen.Ich möchte mein Geld zurück haben da ich nicht damit einverstanden bin daß man mir meine Jobcenter Leistungen pfändet.
Mit freundlichen Grüßen
Galesic
Guten Tag, wie wäre es denn, wenn man zwei Monate nur 1000€ Lohn bekommt, kann man dann dafür im dritten Monat 1400 + (1400-1000) + (1400-1000) = 2200 € auf das Konto ohne pfändbaren Anteil überwiesen bekommen? Danke!
ich bin Inhaber einer Kneipe, jetzt bahnt sich eine Pfändung an.
Meine monatlichen Fixkosten betragen 3000€+ Ware (1000€ ca) und ich muss SV Beiträge selbst zahlen und auch von etwas leben (Gewinn Monat ca 2100€) wie bekomme ich das hin das ich meinen Betrieb weiter führen kann und meine Kosten decken kann? Kann man eine solche Erhöhung beantragen vom über 4,000€?
Hallo. Wie lange hat die Bank Zeit den erhöhten Freibetrag nach Vorlage der Bescheinigung zur Verfügung zu stellen?
Hallo ich habe eine Frage :
Es geht darum ich lebe mit einer Frau und zwei Kindern zusammen wir gehen beide arbeiten und ich habe ein p Konto da ich der mehr Verdiener in unserer Beziehung bin und natürlich auch dadurch mehr kosten habe da ich ja für die drei aufkomme wollte ich fragen wie hoch kann mein Freibetrag sein und wie komme ich an eine Bescheinigung.
Lg Ramona wiegleb
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe einen Betrag auf meinen P-Konto überwiesen bekommen, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt.
Seit 01.12.21 gilt das neue PKoFoG.
Die Zeitspanne für die nicht verbrauchtes Guthaben vor Pfändungen geschützt auf den P-Konto verbleiben kann, wurde auf drei Monate verlängert. § 899 Abs. 2 ZPO.
Die Bank hat nach den zweiten Monat den Restbetrag den Gläubiger überwiesen.
Ich habe reklamiert.
Die Antwort ist eine Frechheit. Wir haben das Geld schon überwiesen an den Gläubiger, Ende.
Ich möchte mein Geld zurück haben, es sind 703 Euro.
Kann ich Ihnen ein Mandat dafür übertragen. Ich wohne in München.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
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E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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