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Archiv für die Kategorie: Gesellschaftsrecht

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht

Wie läuft die Gründung einer UG Schritt für Schritt ab?

8. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Andre Kraus
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Wie läuft die Gründung einer UG Schritt für Schritt ab?

In der Praxis hat jeder Gründer ganz bestimmte Vorstellungen über sein zukünftiges Unternehmen in Form einer UG. Die verschiedenen Visionen verleihen jeder Gründung eine gewisse Einzigartigkeit.

Um den Details der individuellen Gründungen unserer Mandanten gerecht zu werden, haben wir den Gründungsvorgang einer UG in diese 8 wichtigen Schritte aufgeteilt:

  • Schritt 1: Die kostenlose Erstberatung
  • Schritt 2: Die eingehende anwaltliche Gründungsberatung
  • Schritt 3: Die Überprüfung der Unbedenklichkeit Ihres gewünschten Gesellschaftsnamens
  • Schritt 4: Die Erstellung Ihrer Satzung – Individueller Gesellschaftsvertrag oder angepasstes Musterprotokoll
  • Schritt 5: Die Beurkundung durch einen Notar
  • Schritt 6: Die Eröffnung des Geschäftskontos und die Einzahlung des vereinbarten Stammkapitals
  • Schritt 7: Die Handelsregistereintragung
  • Schritt 8: Die abschließende Beratung

Erfahren Sie in unserer ausführlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Gründung einer UG mehr zu den einzelnen Schritten.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-08 10:51:222017-03-08 10:51:22Wie läuft die Gründung einer UG Schritt für Schritt ab?

Anmeldung Gewerbe bei Handelsvertretung

6. März 2017/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung /von Frage Steller

Ich übernehme die handelsvertreung für einen österreichischen Hersteller von Verbindungssystemen in Deutschland. Als freier Handelsvertreter führe ich Beratungsgespräche und vermittle Kaufverträge.

Ich möchte in diesem Zusammenhang der Einfachheit halber eine Einzelunternehmeung beim Gewerbeamt anmelden. Ist dies korrekt

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-03-06 08:32:262017-03-06 08:32:26Anmeldung Gewerbe bei Handelsvertretung

GmbH mit 4 Gesellschaftern oder 3 Gesellschafter und stiller Beteiligung / Software und App Programierung

3. März 2017/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage Steller

Hallo,

zunächst danke für die vielen Infos, die Sie oder ihre Mitarbeiter hier geben!

Wir wollen zu 3 eine GmbH gründen. Dabei geht es um die Herstellung von Software / Programmierung einer App.

Wir sind ein Programmierer, ein BWLer und ein Gestalter und wollen gerne eine weitere Person beteiligen, die aber nur Investieren soll. Das heißt, dass wir die Person am liebsten nicht in der täglichen Arbeit dabei haben wollen, nur an vierteljährlichen Meetings, bei dem es um die Strategie geht.

Wenn wir das gemeinsam angehen, wie würden Sie empfehlen vorzugehen? Nimmt man die Person als Gesellschafter in die GmbH auf, macht sie aber nicht zum Geschäftsführer. Wir haben auch von der Möglichkeit gelesen, eine Person als stillen Gesellschafter zu beteiligen. Dann ist sie sozusagen kein GmbH Gesellschafter und nicht an den Geschäften beteiligt, hat aber strategisches Mitspracherecht und bekommt etwas vom Gewinn.

Was können Sie empfehlen?

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-03-03 19:07:562017-03-03 19:07:56GmbH mit 4 Gesellschaftern oder 3 Gesellschafter und stiller Beteiligung / Software und App Programierung

IT Firma UG gründen – Was zu tun, wenn Einlage ausgegeben ist?

2. März 2017/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage Steller

Hallo,

wir wollen zu zweit eine UG für unseren IT service errichten. Dazu wollen wir eine UG ins Handelsregister eintrgen lassen.

Angenommen Sie machen einen Gesellschaftsvertrag und geben Einlage 3000 € an. Wir haben bislang auf der Website gelesen, dass man soviel in die UG einzahlen sollte, bis sie sich von ihren Einnahmen selber trägt.

Was passiert, wenn die 3000 € verbraucht worden sind und wenn die UG weitere Kosten hat? Müssen wir quasi neu gründen und den Gesellschaftsvertrag ändern lassen? Oder können wir der Firma das Geld quasi leihen?

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-03-02 13:44:572017-03-02 13:44:57IT Firma UG gründen - Was zu tun, wenn Einlage ausgegeben ist?

Der Vergleich zwischen der UG und der GmbH – Wann ist die Gründung einer UG vorteilhafter?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-01 18:31:092021-10-14 12:28:36Der Vergleich zwischen der UG und der GmbH - Wann ist die Gründung einer UG vorteilhafter?

Welche Vorteile bietet mir die GmbH als Gründer?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Vorteile bietet mir die GmbH als Gründer?

Die deutsche GmbH ist aufgrund Ihrer zahlreichen Vorteile eine etablierte Gesellschaftsform.

Sie als Gründer können ins besonders von den folgenden Vorteilen der GmbH profitieren:

1. Vorteil: Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung

Wie die Bezeichnung der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ bereits aussagt, besteht ein großer Vorteil der GmbH im Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung. Ihr Privatvermögen als Gesellschafter bleibt in aller Regel unantastbar. Für die eigenen Verbindlichkeiten steht die GmbH selbst mit Ihrem eigenen Vermögen ein (§ 13 GmbHG).

Erfahren Sie hier mehr zu dem Vorteil des Ausschlusses der persönlichen Haftung und möglichen Ausnahmekonstellationen.

2. Vorteil: Gute Reputation

Der GmbH eilt ein sehr guter Ruf unter den hiesigen Gesellschaftsformen voraus. Ausschlaggebend hierfür ist ihr relativ hohes Mindeststammkapital von 25.000 €. Durch dieses finanzielle „Polster“ wird eine GmbH im täglichen Geschäftsverkehr von den Vertragspartnern als sehr solventes und vertrauenswürdiges Unternehmen angesehen.

Durch diesen deutlichen „Vertrauensbonus“ sticht die GmbH im Vergleich zur UG (haftungsbeschränkt) oder der englischen Limited positiv hervor.

3. Vorteil: Schutz Ihrer Privatsphäre durch die eigene Rechtspersönlichkeit der GmbH

Die GmbH verfügt als juristische Person über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet ihr wird eine gesetzlich anerkannte rechtliche Selbstständigkeit zugesprochen, mit der eigenständige Rechte und Pflichten einhergehen.

Durch Ihre eigene Rechtspersönlichkeit führt die GmbH – vertreten durch ihre Organe – unter ihrem eigenen Namen die tagtäglichen Geschäfte und schließt Verträge ab. Neben dem Namen der GmbH tritt einzig und allein der Geschäftsführer der GmbH mit seinem Namen als vertretendes Organ nach außen hin auf.

Sind Sie als Gründer in der Position eines Gesellschafters bleibt Ihr persönlicher Name außen vor. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der GmbH wird Ihre Privatsphäre als gründender Gesellschafter geschützt.

4. Vorteil: Die Steuerersparnisse der GmbH und die Möglichkeit stille Reserven zu bilden

Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer, die derzeit nur 15 % beträgt. Anders als z. B. die Personengesellschaften, die der Einkommensteuer mit Spitzensätzen in Höhe von 45 % unterliegen, kann die GmbH somit deutliche Steuerersparnisse erzielen. Als Rücklage kann das steuerlich Ersparte in Ihrer GmbH verbleiben und neuen Investitionen dienen. Soweit Sie die Gewinne nicht ausschütten, profitieren Sie als Gründer einer GmbH von der niedrigen Besteuerung. Denn im Falle von Ausschüttungen ist auf die Gewinne die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zu zahlen. Nehmen Sie Gewinnausschüttungen vor, wäre der steuerliche Vorteil wieder ausgeglichen.

Weitere Steuerersparnisse können Sie mit der Bildung von stillen Reserven erreichen. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Möglichkeit der Bildung von stillen Reserven.

5. Vorteil: Geschäftsführung frei wählbar

Sind Sie Gesellschafter einer GmbH, müssen Sie nicht zusätzlich die Rolle und Funktion des Geschäftsführers übernehmen. Für die Geschäftsführung der GmbH kann ohne Weiteres ein sog. Fremdgeschäftsführer bestellt werden. Dies kommt auch Ihrer persönlichen Haftung zugute. Denn den Großteil der Haftung übernimmt der Geschäftsführer der GmbH.

6. Vorteil: Ein-Mann-GmbH möglich

Ein weiterer Vorzug der GmbH besteht in der Option eine „Ein-Mann-GmbH“ zu gründen. Sie können Ihr Gründungsvorhaben ohne die Beteiligung weiterer Gesellschafter umsetzen und kommen trotzdem in den Genuss einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

7. Vorteil: Veräußerung der GmbH unproblematisch

Ziehen Sie zukünftig den Verkauf Ihrer GmbH in Erwägung, gestaltet sich dieser sehr einfach. Zur Veräußerung müssen Sie nicht alle Vermögensbestandteile einzeln an den Erwerber übertragen. Vielmehr reicht bereits das Abtreten Ihrer Anteile insgesamt an den Erwerber aus.

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-01 17:44:122021-06-16 13:49:03Welche Vorteile bietet mir die GmbH als Gründer?

Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG

1. März 2017/4 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG – Wann ist die Gründung einer GmbH vorteilhafter?

Die GmbH war lange Zeit der unangefochtene Klassiker unter den deutschen Gesellschaftsformen. Sie glänzt vor allem als haftungsbeschränkende sowie zahlungskräftig eingeschätzte Rechtsform und erfreut sich in Gründerkreisen besonderer Sympathie. In den letzten Jahren bekam sie in ihrer Stellung allerdings Konkurrenz durch ein außergewöhnliches juristisches Konstrukt – die GmbH & Co. KG. Von der einst eher unbekannten Gesellschaftsform, sorgte die Rechtsprechung durch die fortlaufende Bestätigung der Vorteile zu einer immer höheren Wertschätzung in Gründerkreisen. Eine bedeutende Gemeinsamkeit der beiden Gesellschaftsformen besteht in dem persönlichen Haftungsausschluss. Steht Ihnen als Gründer vor dem Hintergrund dieser Bedingung ein höheres Gründungskapital zur Verfügung müssen Sie sich für eine der beiden Gesellschaftsformen entscheiden.

Doch wann ist die GmbH für Ihr Unternehmen die richtige Rechtsform?

Inhalt dieser Seite:

  • Vergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG


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Wahl der richtigen Rechtsform einzelfallabhängig

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform stehen Ihre Präferenzen als Gründer im Vordergrund. Da keine Gründungsvision einer anderen gleicht, lässt sich pauschal nicht festlegen welche Rechtsform die vorteilhaftere ist. Wie so oft kommt es im Ergebnis auf eine Einzelfallbetrachtung Ihres Gründungsvorhabens an.

Anhand der Unterschiedlichkeiten der beiden Gesellschaftsformen lässt sich allerdings eine grundlegende Tendenz bestimmen.

Die GmbH vorteilhaft für kleine inhabergeführte Unternehmen

Grundlegend lässt sich zusammenfassen, dass die GmbH die attraktivere Gesellschaftsform für ein kleines inhabergeführtes Unternehmen ist. Stehen Sie mit Ihrem Vorhaben am Anfang seiner Existenz, ist die GmbH oft vorteilhafter.

Geringerer Gründungsaufwand der GmbH

Bereits im Gründungsprozess verursacht die Rechtsform der GmbH im Vergleich zur GmbH & Co. KG deutlich weniger Aufwand. Während mit einer GmbH ein Unternehmen gegründet wird, bedarf es zur Gründung einer GmbH & Co. KG  die parallele Gründung zweier Gesellschaften:

  • eine GmbH als Komplementärin zur Enthaftung und
  • eine KG als nach außen hin auftretende Gesellschaft.

Laufende Verwaltungskosten und -aufwand der GmbH geringer

Die Kosten und der Aufwand in Bezug auf die Verwaltung des Unternehmens sind bei der GmbH viel geringer. Ausschlaggebend hierfür ist wieder die „Mischform“ der GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG erfordert durch ihre zwei „gemischten“ Unternehmen gesonderte Jahresabschlüsse, IHK-Gebühren, etc..


Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG”? Wir beantworten sie hier kostenlos!



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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-01 17:03:272019-10-24 11:08:27Der Vergleich zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG

Ist die Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

1. März 2017/1 Kommentar/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Ist die Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

Die GmbH gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs und ist damit verpflichtet Bücher zu führen und Bilanzen aufzustellen (§ 13 Abs. 3 GmbHG, §§ 238, 6 HGB).

Buchführung und Bilanzaufstellung ist Aufgabe des Geschäftsführers

Für die ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzaufstellung der GmbH hat der Geschäftsführer zu sorgen (§ 41 GmbHG). Hierzu hat er eine Handelsbilanz zu erstellen. Neben dieser muss er alle Geschäftsvorfälle mittels von T-Konten dokumentieren und die Buchungen auf den zwei buchhalterischen Konten (Soll- und Habenseite) durchführen (= doppelte Buchführung). Wir empfehlen unseren Mandanten immer tägliche Buchungen vorzunehmen, damit die einzelnen Geschäftsvorfälle (z.B. Ausgaben, Einnahmen, etc.) unverzüglich und präzise berücksichtigt werden.

Die doppelte Buchführung gewährt eine schnelle Überprüfbarkeit der Schulden- und Vermögensstände der GmbH.

Erfahren Sie hier unter dem Punkt „Buchführung“ mehr zu einer anfangs fachlichen Unterstützung durch entsprechende Software oder zu Ihren Möglichkeiten der Ausgliederung der Buchführung an einen Steuerberater.

Keine Pflicht zur GuV und zur Veröffentlichung bei kleinen GmbHs

Kleine GmbHs müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufstellen. Von diesem Vorteil können ins besonders frisch gegründete Gesellschaften profitieren. Für kleine GmbHs ist das Einreichen der Bilanz und des dazugehörigen Anhangs ausreichend. Ferner ist beides beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen (§ 267 HGB).

„Kleinstgesellschaften“ von Veröffentlichungspflicht nach §267 HGB befreit

Sog. „Kleinstgesellschaften“ werden sogar von der Veröffentlichungspflicht ihrer Zahlen befreit (§ 276a HGB).

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-01 13:22:442021-06-16 12:35:37Ist die Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

Wie hoch sollte die Stammeinlage einer GmbH sein?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wie hoch sollte die Stammeinlage einer GmbH sein?

Gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG muss das Stammkapital der GmbH mindestens 25.000 € betragen.

Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital

Zur Erbringung des Stammkapitals leisten die Gesellschafter jeweils Einlagen, die ihrer Höhe nach unterschiedlich ausfallen können. Die einzeln erbrachten Stammeinlagen ergeben in der Summe das Stammkapital der GmbH.

Zwei Stammkapitalgrößen von 12.500 € / 25.000 € möglich

Bei der GmbH kann die Höhe des Stammkapitals variieren. Neben der Stammkapitalgröße von 25.000 € gibt es eine zweite Größe von 12.500 €. Mit § 7 Abs. 2 GmbHG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Erbringung eines Stammkapitals von 12.500 € zur Gründung einer GmbH ausreichend ist. Diese Möglichkeit bringt allerdings den Nachteil mit sich, dass die Gesellschafter als Gesamtschuldner persönlich für die Differenz von 12.500 € haften. Diese persönliche Haftung besteht bis zur Erbringung des Mindeststammkapitals von 25.000 €.

Schauen Sie sich hier unser YouTube-Video an, um von Herrn Rechtsanwalt Kraus mehr über das Thema des Stammkapitals einer GmbH zu erfahren.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-01 13:11:492017-06-16 12:26:03Wie hoch sollte die Stammeinlage einer GmbH sein?

Wann sollten die Einlagen erbracht worden sein?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wann sollten die Einlagen erbracht worden sein?

Die Stammeinlagen der Gesellschafter sollten im Moment der Handelsregistereintragung der GmbH vollständig und nachweisbar erbracht worden sein (§ 7 Abs. 1, 2 GmbHG).

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