Neugründung
Moin,
ich habe vor ein Gastronomiebetrieb zu kaufen und mein Steuerberater/Anwalt stellt sich folgendes Szenario vor:
Der Kauf des Komplexes wird über eine “Besitz-Gesellschaft”, welche eine Gmbh sein soll abgewickelt.
Das Betreiben, welches ebenfalls durch mich erfolgt würde er gerne in einer seperaten GmbH als “Betreiber-Gesellschaft” abwickeln.
Laut seiner Aussage kann man so steuerliche Vorteile ausspielen, indem man zum Beispiel die Pacht/Miete an den Umsatz koppelt und den “Gewinn der Betreiber Gesellschaft mindert”, um Beispielsweise Sonderabzahlungen des Kredites leisten kann,
da der Gewinn der Betreiber-Gesellschaft somit geringer ist und eine geringere Steuerlast anfällt.
Ist dies zutreffend? Oder ist die Steuerlast der “Besitzgesellschaft” in diesem Fall höher, sodass es eigentlich keinen Unterschied macht, ob man 2 oder 1 Unternehmen gründet, da der Aufwand der dahinter steht ja deutlich höher ist als bei nur einer GmbH?
Vielen Dank
Gruß Daniel



