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Archiv für die Kategorie: GmbH Gründung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / GmbH Gründung

Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

Fehler während einer Gründung sind besonders unerfreulich und nicht erwünscht. Sie schlagen sich finanziell nieder und ihre Behebung kostet Zeit. Aufgrund dessen ist es wichtig Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und die sog. „Gründungsfehler“ durch entsprechendes Handeln zu vermeiden.

Die Entstehung von Gründungsfehlern

In der Praxis entstehen Gründungsfehler meist im Zuge der überstürzten Vornahme der GmbH-Gründung oder sind auf eine nicht ausreichende eigene Vorbereitung zurückzuführen.

Die zwei gängigsten Bereiche, in denen Gründungsfehler während der GmbH-Gründung entstehen, sind welche des

  • betriebswirtschaftlichen Bereichs oder des
  • rechtlichen Bereichs.

Betriebswirtschaftliche Gründungsfehler erkennen und vermeiden

Die allgemein bekannten und am weitesten verbreiteten Gründungsfehler sind betriebswirtschaftlicher Natur.

Typische Gründungsfehler sind hier immer wieder auf

  • Qualifikationsdefizite – Insbesondere das Fehlen von kaufmännischem Know-how
  • Mangelnde branchen-, markt- und wettbewerbsspezifische Sachkenntnisse
  • Brüchige Finanzierungskonzepte
  • Lückenhafte Konzeption des Marketings
  • Schwache Gründungsstrukturierung und -planung

zurückzuführen.

Betriebswirtschaftliche Gründungsfehler können Sie durch eine frühzeitige und vorausschauende eigene Vorbereitung als Gründer vermeiden.

Erfahren Sie anhand der in diesem Beitrag vorhandenen Schritt-für-Schritt-Anleitung welche eigenen Vorbereitungsmaßnahmen Sie im Vorfeld einer GmbH-Gründung treffen sollten.

Rechtliche Gründungsfehler erkennen und vermeiden

Mit den ersten Gedanken der Planung der eigenen Selbstständigkeit kommen vielen Gründern bereits unzählige Rechtsfragen auf. Offene rechtliche Fragen machen es dem Laien schwer rechtliche Gründungsfehler selbst zu vermeiden. Während die betriebswirtschaftlichen Gründungsfehler mit einer gründlichen eigenen Vorbereitung vermieden werden können, gestaltet es sich bei den rechtlichen Fehlern etwas schwieriger. Hier kommt es nicht auf Ihre persönliche Fähigkeit als Unternehmer an die GmbH aufzubauen und zu führen. Vielmehr bedarf es eingehender juristischer Kenntnisse, die es Ihnen ermöglichen Ihre GmbH rechtssicher zu gründen.

In der Praxis verkennen viele Gründer als rechtliche Laien die mit der GmbH-Gründung einhergehenden rechtlichen Risiken und das daraus resultierende sehr hohe finanzielle Risiko.

Theoretisch gesehen können Sie die Gründung Ihrer GmbH ohne die Begleitung eines Anwalts vollziehen. Charakteristisch für rechtliche Gründungsfehler ist allerdings, dass sie durch eine gute anwaltliche Gründungsberatung vermieden werden können.

In der Praxis häufig vorkommende Gründungsfehler rechtlicher Natur entspringen insbesondere den folgenden Gebieten, auf die wir Sie gerne aufmerksam machen möchten:

  • Verzögerungen der Eintragung zum Handelsregister – Wie vermeiden Sie Verzögerungen in Bezug auf die Handelsregistereintragung Ihrer GmbH?
  • Wettbewerbsrecht – Wie werben Sie rechtssicher und vermeiden überflüssigen und kostenintensiven Ärger mit der Konkurrenz? Wie werben Sie ohne Abmahnungsgefahr?
  • Urheberrecht – Wie vermeiden Sie Verstöße gegen fremdes Eigentum? Wie erstellen Sie rechtlich sichere Homepages sowie Flyer, Texte, Logos, etc. zu Werbezwecken?
  • Auf Startup-Unternehmen spezialisierte Betrüger – Wie erkennen Sie auf Startup-Unternehmen und Gründungen spezialisierte Betrüger? Wie erkennen Sie kriminelle Finessen und zweifelhafte Aufforderungen zur Zahlung? Wie vermeiden Sie, dass Betrüger die Eintragung Ihrer GmbH zum Handelsregister behindern?
  • Nachfolgehaftung (§ 25 Abs. 1 HGB) – Wie vermeiden Sie die Nachfolgehaftung bei der Unternehmensübernahme?

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  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-15 13:11:012017-06-16 12:39:33Was sind die häufigsten Gründungsfehler und wie vermeide ich sie?

Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

In der Praxis kommt es immer wieder zu übereilten Gründungen einer GmbH, die zu Gründungsfehlern und nachträglichen Änderungen führen können. Die Behebung solcher Fehler und die Vornahme nachträglicher Änderungsmaßnahmen kostet Sie viel Zeit und Geld. Aus diesem Grund sollten Sie sich als Gründer bereits im Vorfeld einer GmbH-Gründung ausreichend Zeit für die eigene sorgfältige Vorbereitung einplanen, durch die Sie Gründungsfehler und nachträgliche Änderungen vermeiden können.

Bei den Vorbereitungen auf die jeweiligen Gründungen handelt es sich nicht um Standardprozesse. Geprägt durch die jeweiligen Umstände, Wünsche und Vorstellungen der Gründer sticht jeder Vorbereitungsvorgang durch besondere Individualität hervor.

Trotz dieser Individualität gibt es vier wichtige Schritte, die wir unseren Mandanten stets für eine eigene vorausschauende Vorbereitung empfehlen:

  • Schritt 1: Erstellen Sie einen Business- bzw. Geschäftsplan
  • Schritt 2: Sorgen Sie für die Sicherstellung der Finanzierung und gestalten Sie Marketingkonzepte
  • Schritt 3: Sammeln und befassen Sie sich mit den grundlegenden juristischen Fragestellungen Ihrer GmbH-Gründung
  • Schritt 4: Suchen Sie den Unternehmensnamen für Ihre GmbH aus

Ausführliche Informationen zu den vier Schritten Ihrer eigenen Vorbereitung auf eine erfolgreiche GmbH-Gründung haben wir für Sie in diesem Beitrag bereitgestellt.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-15 12:22:212017-06-16 12:38:14Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer GmbH vor?

Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

Unmittelbar nach den vier Schritten Ihrer eigenen Vorbereitung beginnt der eigentliche Gründungprozess Ihrer GmbH. Beeinflusst durch die zukünftige Vorstellung der eigenen Selbstständigkeit eines jeden Gründers, handelt es sich bei sämtlichen Gründungen um unverwechselbare und einmalige Vorgänge.

Um den individuellen Details jeder Gründung Rechnung zu tragen und unseren Mandanten eine rechtssichere Gründung zu gewährleisten, gliedert sich die Gründung einer GmbH bei uns in die folgenden 8 bedeutenden Schritte:

  1. Die kostenfreie Erstberatung zur Interessenabwägung und gemeinsamen Erörterung, ob die GmbH für Sie die richtige Rechtsformwahl ist
  2. Die ausführliche anwaltliche Gründungsberatung mit dem Ziel Ihnen eine rechtssichere Gründung zu gewährleisten
  3. Die Prüfung des von Ihnen erwünschten Firmennamens im Rahmen einer Unbedenklichkeitsabfrage bei der IHK
  4. Die Ausarbeitung des GmbH-Gesellschaftsvertrags – Entsprechend Ihren Wünschen angepasste Satzung oder zugeschnittenes Musterprotokoll
  5. Die Vereinbarung eines Beurkundungstermins und die notarielle Beurkundung
  6. Die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank Ihrer Wahl und die anschließende Einzahlung des beschlossenen Mindeststammkapitals
  7. Die Eintragung Ihrer GmbH in das Handelsregister
  8. Die Abschlussberatung

Ausführliche Informationen zu den 8 Schritten Ihrer GmbH-Gründung erhalten Sie in der in diesem Beitrag bereitgestellten Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-15 11:43:372017-06-16 12:38:37Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

10. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die Gesellschafterversammlung – Wozu dient sie?

In der GmbH laufen nahezu alle Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung zusammen. Sie ist ein zwingendes und besonders wichtiges Organ der GmbH. Die Gesellschafterversammlung ist die Gesamtheit der GmbH-Gesellschafter und wird grundsätzlich wiederkehrend durch diese gebildet.

Oberstes Willensbildungsorgan der GmbH

Da die GmbH den Gesellschaftern als Anteilseignern „gehört“, bündelt sich eine besonders gewichtige Entscheidungskompetenz in ihr. Durch die Organisation der Gesellschaftergesamtheit ist in der Gesellschafterversammlung das oberste Willensbildungsorgan einer GmbH zu sehen.

Hauptaufgabe ist die Willensbildung durch Beschlussfassung

Als Willensbildungsorgan besteht die Hauptaufgabe der Gesellschafterversammlung in der Willensbildung der GmbH. Als „Wille“ definiert wird in ihr festgelegt wie die Tätigkeit der GmbH gestaltet und geführt wird.   Der definierte Gesellschaftswille ist anschließend vom Geschäftsführer auszuführen.

In der Gesellschafterversammlung kann jeder Gesellschafter durch die Ausübung seines Stimmrechts die Entscheidungen der GmbH beeinflussen. Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen zur Willensbildung erfolgen durch Beschlussfassung grundsätzlich nach der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt dem Gesellschafter eine Stimme (§ 47 Abs. 1 und 2 GmbHG). Die Gesamtanzahl der Stimmen richtet sich nach den jeweils vereinnahmten Geschäftsanteilen des Gesellschafters.

In dem Gesellschaftsvertrag der GmbH können von der einfachen Mehrheit abweichende Regelungen bestimmt werden. In der Praxis entscheiden sich die Gesellschafter häufig für die Einstimmigkeit in einzelnen Entscheidungsbereichen.

Satzungsänderungen und die Umwandlung oder Auflösung der GmbH bedürfen zwingend einer ¾ Mehrheit.

Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung

Weitere Kernaufgaben der Gesellschafterversammlung sieht das Gesetz in § 46 GmbHG vor. Der Gesetzgeber räumt ihr jedoch eine weitgehende Autonomie ein. In der Satzung können weitere, freie und konkretisierende Regelungen getroffen werden.

Weitere Kompetenzbereiche der Gesellschafterversammlung sind unter anderem:

  • Gesellschaftsvertrag – insbesondere Festlegung des Unternehmensgegenstands und -zwecks sowie Satzungsänderungen
  • Finanzierung – Verantwortung über die finanzielle Ausstattung der GmbH insbesondere der Beschluss von Kapitalerhöhungen, Festlegung der Rahmenbedingungen der einzubringenden Einlagen, Bestimmung von Nachschüssen
  • Weisung, Kontrolle und Bestellung der Geschäftsführung – unter anderem Überwachung und -prüfung der Geschäftsführung, die Bestellung der einzelnen Geschäftsführer und anschließende Weisungsbefugnis
  • Beschlussfassung – unter anderem über die Umwandlung oder Auflösung der GmbH
  • Gewinne – insbesondere die Gewinnverwendung

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Gesellschafterversammlung und über ihren konkreten Aufgabenkreis.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-10 16:31:142017-06-16 12:37:26Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

10. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Der Aufsichtsrat – Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

Der Aufsichtsrat ist ein Organ, welches als Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften eingesetzt wird. Seine Kernkompetenz liegt in der Kontrolle der Geschäftsführung. Die Errichtung eines GmbH-Aufsichtsrates ist zum Teil im Gesetz vorgeschrieben, sie kann aber auch freiwillig im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.

Einrichtung eines GmbH-Aufsichtsrats grundsätzlich freiwillig

Während bei Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) die Pflicht zur Errichtung eines Aufsichtsrats besteht, gehört er bei einer GmbH grundsätzlich nicht zu den zwingend vorgeschriebenen Organen. Vielmehr können Sie den Aufsichtsrat bei Ihrer GmbH freiwillig einrichten. In diesem Fall finden die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) entsprechend Anwendung (§ 52 GmbHG).

Pflicht zur Einrichtung bei in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern

Von dem Grundsatz der freiwilligen Errichtung eines GmbH-Aufsichtsrats gibt es allerdings eine Ausnahme. Beschäftigen Sie mit Ihrer GmbH in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer, steht die Gesellschaft in der gesetzlichen Pflicht einen Aufsichtsrat als kontrollierendes Organ zu installieren (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG).

Bildung eines Aufsichtsrats bei erhöhtem Kontrollbedürfnis sinnvoll

Unter Umständen kann die freiwillige Bildung eines Aufsichtsrats für Ihre GmbH durchaus sinnvoll sein.

Zum einen kann durch seine Einrichtung ein optimales Zusammenspiel unterschiedlicher Organkompetenzen erreicht werden. Durch die relativ freien Möglichkeiten des Zusammenspiels kann durch den Aufsichtsrat ein wertvolles unterstützendes Organ geschaffen werden.

Zum anderen kann die Errichtung eines Aufsichtsrats als Kontrollgremium angepasst an die Bedürfnisse Ihrer GmbH sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte für ein erhöhtes Kontrollbedürfnis über die Geschäftsführung bestehen. Verfügt Ihre GmbH über einen geringen Bestand an Gesellschaftern, so stellt diese Empfehlung allerdings eher eine Ausnahme dar.

In der Praxis bleibt es dabei, dass in der Bildung eines Aufsichtsrats bei kleineren und mittelständischen GmbHs in der Regel keine Notwendigkeit besteht.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-10 14:02:432017-06-16 12:37:46Ist die Bildung eines Aufsichtsrats sinnvoll?

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

10. März 2017/3 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Der Gesellschafter – Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

Der einzelne Inhaber eines Geschäftsanteils (=Anteilseigner) einer GmbH wird als Gesellschafter bezeichnet (§ 16 Abs. 3 GmbHG, § 2 MitbestG).

In die Stellung eines GmbH-Gesellschafters gelangen Sie durch die Beteiligung an ihrer Gründung oder durch den späteren Eintritt in Form von Beteiligungen am Kapital. Neben natürlichen Personen sind auch juristische Personen in der Funktion eines Gesellschafters denkbar (zum Beispiel eine GmbH als Komplementärin einer GmbH & Co. KG).

Inhalt dieser Seite:

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich?


Der Rechte- und Pflichtenkreis eines GmbH-Gesellschafters

Als Inhaber von GmbH-Geschäftsanteilen sind Sie als Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Rechtsform in Deutschland am weitesten verbreitet ist. Als GmbH-Gesellschafter werden Ihnen zahlreiche Rechte zugestanden, aber auch einige Pflichten aufgetragen.

Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten im Gesetz und in den Regelungen der GmbH zugrunde liegenden Satzung zu finden.

Die Rechte und Pflichten, die Ihnen als Gesellschafter zustehen und obliegen, können grundlegend in zwei Kategorien unterteilt werden:

  1. Vermögensrechte und Vermögenspflichten
  2. Verwaltungsrechte und Verwaltungspflichten

Die Vermögensrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters

Die Vermögensrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters ergeben sich an der zuvor erfolgten Beteiligung am Gesellschaftskapital.

Die wichtigsten Vermögensrechte sind unter anderem:

  • Der Gewinnanspruch auf den erzielten Reingewinn der GmbH entsprechend Ihrer jeweiligen Gesellschaftsanteile (§ 29 Abs. 1 GmbHG)
  • Bezugsrechte – Im Falle von Kapitalerhöhungen haben Sie als Gesellschafter ein Anrecht auf die „frisch“ herausgegebenen Anteile der GmbH
  • Ein anteiliges Beteiligungsrecht am Liquidationserlös der GmbH

Die wichtigsten Vermögenspflichten umfassen unter anderem:

  • Die Einlagepflicht – Diese Pflicht sieht insbesondere die Pflicht zur Einbringung der vereinbarten Stammeinlage vor
  • Die Pflicht Verluste der Gesellschaft auszugleichen

Die Verwaltungsrechte und -pflichten eines GmbH-Gesellschafters

Neben den Vermögensrechten und -pflichten bestehen für Sie als GmbH-Gesellschafter auch Verwaltungsrechte und -pflichten.

Die wichtigsten Verwaltungsrechte sind insbesondere:

  • Das Teilnahmerecht an Gesellschafterversammlungen
  • Das Stimm- und Rederecht (§ 47 GmbHG)
  • Das Recht auf Information und Kontrolle über die Angelegenheiten Ihrer GmbH. Gemeint sind vor allem Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Bücher, den schriftlichen Verkehr, die Verträge, etc. der GmbH (§ 51a Abs. 1 GmbHG)

Die wichtigste Verwaltungspflicht ist die allgemeine Pflicht zur Treue gegenüber Ihrer GmbH.

Die Treuepflicht umfasst unter anderem die Pflicht

  • zur Interessenwahrung der GmbH,
  • zur Rücksichtnahme auf die Gesamtheit der Gesellschafter,
  • zum Unterlassen von Handlungen die der GmbH schaden sowie
  • zur Stimmabgabe auf der Gesellschafterversammlung.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Rechte, Pflichten und Haftungsmöglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters.

Alle Informationen zur GmbH Gründung auf einen Blick:


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-10 12:18:112020-04-06 10:29:08Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter einer GmbH?

Haftung bei der Firmenfortführung nach § 25 HGB

8. März 2017/0 Kommentare/in Auffanggesellschaft Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Gründungsberatung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
Weiterlesen
https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-08 18:38:102021-03-03 16:18:29Haftung bei der Firmenfortführung nach § 25 HGB

Welche Anforderungen, Aufgaben und Pflichten übernehme ich als Geschäftsführer einer GmbH?

8. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Anforderungen, Aufgaben und Pflichten übernehme ich als Geschäftsführer einer GmbH?

Der Geschäftsführer ist ein besonders wichtiges Organ der GmbH. Er ist das notwendige und zugleich einzige Vertretungsorgan der Gesellschaft. Erst durch ihn erlangt die GmbH die entsprechende Handlungsfähigkeit als juristische Person eigenständig agieren zu können. Während die Gesellschafter einer GmbH sich weitestgehend aus der Führung der Geschäfte heraushalten, obliegt dem Geschäftsführer die Geschäftsführung entsprechend des Gesellschaftswillens.

Fremdgeschäftsführung möglich

Die Aufgabe der Geschäftsführung der GmbH muss mindestens von einem Geschäftsführer übernommen werden, wobei die Bestellung mehrerer Geschäftsführer möglich ist (§ 6 Abs. 1 GmbHG).

Die Rolle des Geschäftsführers kann durch die GmbH-Gesellschafter selbst übernommen werden. Möglich ist aber auch die Bestellung einer sog. „anderen Person“ – dem sog. Fremdgeschäftsführer (§ 6 Abs. 3 GmbHG).

Die Bestellung erfolgt entweder im Gesellschaftsvertrag oder nach Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts des GmbHG, der die §§ 35 – 52 umfasst.

Rolle des GmbH-Geschäftsführers strikt geregelt

Der Geschäftsführer trägt mit seinen Aufgaben und Pflichten jeden Tag viel Verantwortung für die GmbH. Aus diesem Grund knüpft der Gesetzgeber explizit geregelte Anforderungen, Aufgaben und Pflichten an dieses Organ.

Anforderungen des Gesetzgebers an den GmbH-Geschäftsführer

Die Anforderungen, die der Gesetzgeber an einen GmbH-Geschäftsführer stellt, sind in § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG geregelt. Demnach kann als Geschäftsführer nur

  • eine natürliche Person, die
  • unbeschränkt geschäftsfähig ist

berufen werden. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit eines Geschäftsführers hängt vom Eintritt seiner Volljährigkeit ab. Die Volljährigkeit erlangt grundsätzlich jede natürliche Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB).

Beschränkungen des Gesetzgebers an den Geschäftsführer einer GmbH

In § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 3 GmbHG sieht der Gesetzgeber allerdings auch einige Gründe vor, die eine Bestellung zum Geschäftsführer ausschließen können. Demnach kann nicht Geschäftsführer sein, wer

  • als Betreuer bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt unterliegt,
  • aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt (sog. Berufs- oder Gewerbeverbot) oder
  • wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten (u.a. wegen Insolvenzverschleppung oder Begehung von Insolvenzstraftaten nach den §§ 283 bis 283d StGB) verurteilt worden ist.

Aufgabenbereich eines GmbH-Geschäftsführers

Dem GmbH-Geschäftsführer wird ein breiter Aufgabenbereich zugeschrieben.

Aus externer Sicht übernimmt der Geschäftsführer die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der GmbH (§ 35 Abs. 1 S. 1 GmbHG).

Intern besteht seine Hauptaufgabe in der Sorge dafür, dass der Gesellschaftszweck erreicht wird. Hierzu hat der Gesellschafter die zur Erreichung erforderlichen Handlungen selbst festzulegen. Ferner hat er darauf zu achten, dass die Handlungen vollzogen werden. Zur Aufgabenerfüllung sind durch den Geschäftsführer alle Maßnahmen in

  • organisatorischer,
  • kaufmännischer und
  • personeller Hinsicht

zu ergreifen.

Bei der Aufgabenerfüllung sind insbesondere Satzungsregelungen, Gesellschafterweisungen und die geltenden Regelungen des Gesetzes zu beachten.

Die umfangreiche Funktion eines GmbH-Geschäftsführers umfasst zudem viele weitere Aufgaben, unter anderem:

  • Die ordnungsgemäße Buchführung und Aufstellung von Bilanzen (§ 41 GmbHG)
  • Die Geschäftsführung und -leitung
  • Die Erledigung der Steuerpflichten
  • Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister
  • Die Einberufung der Gesellschafterversammlung

Pflichtenkreis des GmbH-Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH geht mit Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages verschiedene gesetzlich festgelegte Pflichten ein.

Zu dem Pflichtenkreis eines GmbH-Geschäftsführers zählen unter anderem:

  • Die Sorgfaltspflichten – z.B. Die Pflicht die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG)
  • Die Treuepflicht – Die Pflicht zur Loyalität gegenüber der GmbH
  • Die Pflicht das Kapital der GmbH zu erhalten
  • Die Verlustanzeigepflicht – Sobald 50 % des GmbH-Stammkapitals verloren sind, hat er die Gesellschafterversammlung einzuberufen
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Handelsregister
  • Die Pflicht Auskünfte und Informationen an die Gesellschafter zu erteilen
  • Haftungspflichten gegenüber der GmbH & Dritten (§ 43 GmbHG)
  • Die Insolvenzantragspflicht, sobald die GmbH insolvenzreif ist (§ 15a InsO)

Weitere Informationen über die Organe der GmbH, insbesondere den Geschäftsführer und seine Aufgaben, Pflichten sowie seine Haftung haben wir in einem weiterführenden Beitrag für Sie zusammengestellt.

Mehr zur GmbH Gründung
  • GmbH Gründung - das sollten Sie wissen
  • Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-08 13:34:432020-02-12 12:52:04Welche Anforderungen, Aufgaben und Pflichten übernehme ich als Geschäftsführer einer GmbH?

Welche Nachteile birgt die Gesellschaftsform der GmbH?

8. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Nachteile birgt die Gesellschaftsform der GmbH?

Neben ihren zahlreichen Vorteilen birgt die GmbH auch einige Nachteile.

Hohes Mindeststammkapital

Bei der Gründung einer GmbH besteht ein großer Nachteil in dem hohen Mindeststammkapital von 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Es muss bei ihrer Eintragung zum Handelsregister mindestens zur Hälfte auf dem Geschäftskonto nachweisbar eingezahlt worden sein.

Das Stammkapital der GmbH dient zum Schutz der Gläubiger vor einer zu geringen Haftungsmasse für die Schulden der Gesellschaft.

Insbesondere für Existenzgründer stellt das hohe Mindeststammkapital eine nicht zu unterschätzende finanzielle Hürde dar.

Persönliches Haftungsrisiko der Gesellschafter bei Gründung mit 12.500 € Stammkapital

Zur Gründung einer GmbH reicht bereits die Einzahlung von 12.500 € Stammkapital aus. Die Haftung der Gesellschafter bezieht sich aber auf das gesamte Mindestkapital der GmbH – also mindestens 25.000 €.

Entscheiden Sie sich für die Gründung mit einem Stammkapital von 12.500 €, entsteht ein Risiko der persönlichen Gesellschafterhaftung. Bis Ihre GmbH nicht zumindest 25.000 € Mindestkapital angespart hat, bleibt es bei einer persönlichen Haftung der Gesellschafter als Gesamtschuldner für den Differenzbetrag.

Aufwändige Gründung

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Im Vergleich zu Personengesellschaften sind die Gründungsformalitäten wesentlich umfangreicher.

Ins besonders von

  • der Erstellung ausführlicher Gründungsunterlagen (u.a. des Gründungsplans) und
  • eines individuell angepassten GmbH-Gesellschaftsvertrages über
  • die notariellen Beurkundungsschritte und
  • die Gewerbeanmeldung bis hin
  • zur Eintragung zum Handelsregister

bedarf es zur Gründung einer GmbH besonderer Verwaltung und Beratung.

Erfahren Sie hier mehr über die Gründung Ihrer GmbH und die damit einhergehenden Formalitäten.

Die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Ein weiterer Nachteil der GmbH besteht in der strengen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. In der Praxis geht mit dieser Pflicht ein deutlicher Mehraufwand einher. Insbesondere kann in den Anfängen Ihrer Selbstständigkeit in der Erfüllung der ordnungsgemäßen Buchführung eine beträchtliche Herausforderung bestehen.

Hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzierung und der Veröffentlichung hiervon unterliegt die GmbH den strikten Regelungen

  • des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und
  • hat als Handelsgesellschaft nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) zu bilanzieren (§ 13 Abs. 3 GmbHG, §§ 238, 6 HGB)

Dies umfasst die Pflicht zur „doppelten Buchführung“ und die Pflicht zur Aufstellung von

  • Handelsbilanzen,
  • Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) und
  • teuren Jahresabschlüssen.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht Ihrer GmbH.

Geschäftsführerhaftung bei Verstößen

Die Aufgabe der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzaufstellung fällt in den Aufgaben- und Pflichtenkreis der Geschäftsführung Ihrer GmbH (§ 41 GmbHG).

Bei Verstößen gegen diese Pflicht drohen dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen und eine zivilrechtliche Haftung aus seinem Privatvermögen (§§ 283, 283 b StGB, 43 GmbHG).

Die Gewerbesteuerpflicht

Ein weiterer Nachteil aus steuerlicher Sicht besteht darin, dass Sie mit einer GmbH regelmäßig einen Gewerbebetrieb betreiben. Die GmbH unterliegt als ausgeübtes Gewerbe der Gewerbesteuer in Höhe von ungefähr 15 %.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Besteuerung Ihrer GmbH.

Strikte Trennung von Gesellschaftsvermögen und Gesellschaftervermögen

Das Vermögen der Gesellschafter muss zwingend strikt von dem Vermögen der GmbH zu trennen sein. Häufig bei kleineren Gesellschaften vorkommend, kann dieser Nachteil zu

  • unterschiedlichen steuerrechtlichen Sanktionen aufgrund von verdeckten Gewinnausschüttungen und
  • der sog. Durchgriffshaftung auf das private Vermögen der GmbH-Gesellschafter im Falle von einer Vermögens- und Sphärenvermischungen führen.

Lesen Sie hier mehr zu der möglichen Haftung der Gesellschafter einer GmbH.

Mehr zur GmbH Gründung
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  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-08 11:09:482017-06-16 12:22:53Welche Nachteile birgt die Gesellschaftsform der GmbH?

GmbH mit 4 Gesellschaftern oder 3 Gesellschafter und stiller Beteiligung / Software und App Programierung

3. März 2017/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage Steller

Hallo,

zunächst danke für die vielen Infos, die Sie oder ihre Mitarbeiter hier geben!

Wir wollen zu 3 eine GmbH gründen. Dabei geht es um die Herstellung von Software / Programmierung einer App.

Wir sind ein Programmierer, ein BWLer und ein Gestalter und wollen gerne eine weitere Person beteiligen, die aber nur Investieren soll. Das heißt, dass wir die Person am liebsten nicht in der täglichen Arbeit dabei haben wollen, nur an vierteljährlichen Meetings, bei dem es um die Strategie geht.

Wenn wir das gemeinsam angehen, wie würden Sie empfehlen vorzugehen? Nimmt man die Person als Gesellschafter in die GmbH auf, macht sie aber nicht zum Geschäftsführer. Wir haben auch von der Möglichkeit gelesen, eine Person als stillen Gesellschafter zu beteiligen. Dann ist sie sozusagen kein GmbH Gesellschafter und nicht an den Geschäften beteiligt, hat aber strategisches Mitspracherecht und bekommt etwas vom Gewinn.

Was können Sie empfehlen?

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-03-03 19:07:562017-03-03 19:07:56GmbH mit 4 Gesellschaftern oder 3 Gesellschafter und stiller Beteiligung / Software und App Programierung
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