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Archiv für die Kategorie: GmbH & Co. KG Gründung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / GmbH & Co. KG Gründung

Ist meine persönliche Haftung ausgeschlossen?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
  • GmbH & Co KG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist meine persönliche Haftung ausgeschlossen?

Grundsätzlich ja.

Als Gesellschafter einer GmbH & Co. KG haften Sie grundsätzlich nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die im geschäftlichen Betrieb entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten. Ausnahmen von diesem Grundsatz können insbesondere in Fällen der sog. „Durchgriffshaftung“ eintreten.

Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG entscheiden Sie sich für eine haftungsbeschränkende Gesellschaftsform. Die GmbH & Co. KG haftet in aller Regel für ihre Verbindlichkeiten selbst und in voller Höhe aus ihrem Gesellschaftsvermögen heraus.

In dem persönlichen Haftungsausschluss der Gesellschafter ist eines der wichtigsten Ziele sowie gleichermaßen einer der größten Vorteile der Gründung einer GmbH & Co. KG zu sehen.

Großer Nachteil der herkömmlichen Kommanditgesellschaft (KG) unschädlich gemacht

Bei der herkömmlichen KG bestand einer der größten Nachteile in der unbeschränkten privaten Haftung des Komplementärs. Mit der gemischten Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG wurde dieser Nachteil unschädlich gemacht. In die Position des Komplementärs der GmbH & Co. KG wird eine GmbH eingesetzt. Diese haftet als sog. Komplementär-GmbH nur beschränkt in Höhe ihrer Stammeinlagen.

Die Gesellschafter der GmbH in der Komplementärrolle haften nach der vollständigen Erbringung ihrer Stammeinlagen in die GmbH grundsätzlich nicht mehr persönlich. Die Kommanditisten der GmbH & Co. KG haften ebenfalls ab der vollständigen Erbringung nur in der Höhe ihrer Kommanditeinlagen.

Damit das Ziel der privaten Haftungsbeschränkung aller Gesellschafter erreicht wird, kommt es bei der Gründung einer GmbH & Co. KG zu einer zeitlich übereinstimmenden Einlageneinbringung aller Gesellschafter.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-15 22:26:222017-03-24 18:53:05Ist meine persönliche Haftung ausgeschlossen?

Was ist eine GmbH & Co. KG?

15. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung /von Andre Kraus
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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-15 22:19:132021-08-08 11:42:01Was ist eine GmbH & Co. KG?

1-Mann-GmbH: So gründen Sie alleine eine GmbH

22. Februar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-02-22 20:35:212021-08-11 16:08:181-Mann-GmbH: So gründen Sie alleine eine GmbH

Gewerbeanmeldung: Erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten

20. Februar 2017/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-02-20 21:02:342021-10-07 10:16:40Gewerbeanmeldung: Erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten

Für IT-Unternehmen GmbH & Co KG alleine gründen?

15. Februar 2017/1 Kommentar/in GmbH & Co. KG Gründung /von Frage Steller

Hallo,

mein Steuerberater hat mir geraten, für meine IT-Firma eine GmbH & Co KG zu gründen. Kann ich das auch alleine machen? Ich finde dazu bislang keine eindeutigen Informationen.

Ist es auch richtig, dass ich dann keine Entnahme über das Geschäftsführergehalt machen muss, sondern quasi als Gesellschafter der KG entnehmen kann?

Kostet mich die Gründung bei Ihnen 600,00 Euro oder kommen mehr kosten für den Gesellschaftsvertrag usw. dazu? Wie lange dauert die Gründung?

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-02-15 16:42:132017-02-15 16:42:13Für IT-Unternehmen GmbH & Co KG alleine gründen?

Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten

9. Januar 2017/2 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 19:41:482021-10-07 10:55:12Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten

Haftung des GmbH / UG Geschäftsführers für seine Unterlagen

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 17:49:412021-09-28 12:36:50Haftung des GmbH / UG Geschäftsführers für seine Unterlagen

Produktion und Import von Konsumgütern – Gründung einer GmbH & Co KG oder GmbH?

9. Januar 2017/1 Kommentar/in GmbH & Co. KG Gründung /von Frage Steller

Hallo!

Ich habe bereits seit einiger Zeit ein Gewerbe und vertreibe relativ erfolgreich B2C-Güter in Deutschland und den Beneluxländern. Dazu zwei Fragen:

1. Kann man überhaupt eine GmbH & Co. KG alleine gründen?

2. Wenn ja, würden Sie mir diese “Rechtsform” empfehlen oder eine einfache GmbH?

MfG Lindau

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-01-09 15:29:592017-01-10 21:07:24Produktion und Import von Konsumgütern - Gründung einer GmbH & Co KG oder GmbH?

Welche Vor- und Nachteile birgt die GmbH & Co. KG?

9. Januar 2017/2 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die Vorteile im Überblick

Ein besonderer Vorteil der GmbH & Co. KG besteht in der Beschränkung der persönlichen Haftung. Durch die Mischform wurde ein großer Nachteil der „klassischen“ KG ausgeschaltet – die „Vollhaftung“ des Komplementärs. Während die GmbH & Co. KG die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt, rückt die GmbH in die Stellung des Komplementärs. Dadurch haften die Gesellschafter der GmbH & Co. KG nach Einbringung ihrer Einlagen nicht mehr mit dem privaten Vermögen. Die Gesellschafter der Komplementärs-GmbH hingegen haften nicht mehr, sobald die Einlage der GmbH erbracht worden ist. Da beide Einlagen bei der Gründung einer GmbH & Co. KG zeitgleich erbracht werden, ist die private Haftung beschränkt.

Inhalt dieser Seite:

  • Vorteile
  • Nachteile


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Alles zum Thema GmbH & Co. KG Gründung

Für Familien- und Traditionsunternehmen vorteilhaft ist die Möglichkeit auch bei der Beteiligung vieler Kommanditisten die Leitung des Gesamtunternehmens zu zentrieren, da die eigentlich nicht zur Vertretung der KG befugten Kommanditisten über eine Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer die KG lenken können. In der Praxis sind die Kommanditisten häufig zeitgleich als Gesellschafter der GmbH tätig. Hierdurch kann eine umfassende Leitungsbefugnis im gesamten Unternehmen sichergestellt werden.

Gleichzeitig können Gesellschafter und Investoren leichter einbezogen werden – ohne sich dabei an der Geschäftsführung beteiligen zu müssen.  Zur erleichterten Aufnahme bedarf es lediglich der Abänderung des KG-Gesellschaftsvertrags. Eine erneute notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Die vorgenommenen Änderungen müssen lediglich notariell zum Handelsregister angemeldet werden.

Durch die erleichterte Aufnahme von Gesellschaftern oder Investoren kann eine steuerlich vorteilhafte Beteiligung am Gewinn des Unternehmens geschaffen werden. Im Falle einer Entnahme ist diese ebenfalls steuerlich vorteilhaft, da die GmbH & Co. KG-Gesellschafter mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert werden. Im Vergleich zu GmbH-Gesellschaftern, die neben der Kapitalertragssteuer auch die Körperschaftssteuer zu entrichten haben, wirkt sich der individuelle Einkommenssteuersatz steuerlich vorteilhaft aus.

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH & Co. KG in steuerlicher Hinsicht liegt im Bereich der Gewerbesteuer. Aufgrund der Tatsache, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, hat sie einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 24.500 €. In den darauffolgenden Jahren unterliegt sie einer günstigen Staffelungsregelung. Zudem kann von einer deutlichen Gewerbesteuerentlastung profitiert werden, da die anfallende Gewerbesteuer bei den Kommanditisten in Höhe des vom Hebesatz unabhängigen Pauschalbetrags auf die Einkommenssteuer angerechnet werden kann, soweit die Kommanditisten die Einkommensteuer tatsächlich entrichten müssen. Andernfalls besteht keine Anrechnungsmöglichkeit und die Gewerbesteuer muss abgeführt werden.

Da die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist und eine individuelle Besteuerung der Gesellschafter stattfindet, ist die Verlustverrechnung mit anderen Einkünften möglich. Verluste der KG-Gesellschafter können von den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsquellen abgezogen werden.

Die GmbH & Co. KG bietet weiterhin die Option der buchwertneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern. Dies sorgt bei der Anteilsübereignung für eine höhere Fungibilität, da statt der Anteile auch Wirtschaftsgüter übertragen werden können.

Vorteilhaft ist weiterhin die unkomplizierte Veräußerung einer GmbH & Co. KG. Ist der Unternehmensverkauf entschieden, genügt es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Auch auf Seiten des Käufers besteht ein Vorteil der GmbH & Co. KG in der Schaffung von Abschreibungspotenzial. Der Kauf einer GmbH & Co. KG ermöglicht es dem Käufer den Kaufpreis abzuschreiben. Dieser Umstand sorgt in der Praxis oftmals zu höheren Kaufpreisen für eine GmbH & Co. KG.

Die Nachteile im Überblick

Einer der größten Nachteile bei der Gründung einer GmbH & Co. KG besteht in den Formalitäten.

Im Gründungsprozess entsteht durch die Gründung und Kombination zweier Gesellschaften ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf. Es bedarf bei der Ausarbeitung eines umfänglichen Gründungsplans, zweier individueller Gesellschaftsverträge sowie der Eintragung in das Handelsregister.

Auch im Bezug auf die laufenden Verwaltungskosten birgt die Rechtsform der GmbH & Co. KG Nachteile. Da zwei Unternehmen bestehen, ist die Erstellung von gesonderten Jahresabschlüssen erforderlich. Zudem entstehen höhere IHK-Gebühren. Ein weiterer Nachteil kann in dem Erfordernis der doppelten Buchführung und Bilanzierung gesehen werden.


Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Welche Vor- und Nachteile birgt die GmbH & Co. KG?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 13:23:512019-10-24 11:32:51Welche Vor- und Nachteile birgt die GmbH & Co. KG?

Fremdkapital

6. Januar 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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    Fremdkapital

    Fremdkapital ist der Teil des Kapitals, der aus fremden Mitteln besteht, die dem Unternehmen von außen durch Fremdkapitalgeber zur Verfügung gestellt werden oder aus den sog. Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen) von innen herausgebildet werden.

    Das Gegenstück zum Fremdkapital ist das Eigenkapital. Zusammen bilden die beiden Positionen das Gesamtkapital der Gesellschaft.

    Kennzeichnend für Fremdkapital ist, wenn die Kapitalüberlassung nach den allgemein geltenden schuldrechtlichen Regelungen durch den Fremdkapitalgeber kündbar und befristet ist.

    Die Gläubiger, die der Gesellschaft das Fremdkapital überlassen, werden nicht an dem Unternehmen beteiligt. Im Gegenzug wird durch die Kapitalüberlassung ein in aller Regel erfolgsunabhängiger Anspruch auf Zins und Tilgung begründet.

    Fremdkapital grundsätzlich aus der Außenfinanzierung

    Bis auf die Bildung von Rückstellungen, welche aus der Innenfinanzierung resultieren, stammt Fremdkapital grundsätzlich aus der Außenfinanzierung.

    Typische Fälle von Fremdkapital aus der Außenfinanzierung sind u.a.:

    • Kontokorrentkredite
    • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    • Anleihen
    • Bankdarlehen
    • Kundenkredite

    Fremdkapital in der Bilanz

    Da das Fremdkapital die Ansprüche der Gläubiger, Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter widerspiegelt, wird es auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

    Gemäß § 266 Abs. 3 HGB wird die Verbuchung des Fremdkapitals auf der Passivseite getrennt nach Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen vorgenommen. Durch Addition der entsprechenden Bilanzposten kann das Fremdkapital berechnet werden. Die relative Höhe hingegen wird häufig anhand von Kennzahlen gemessen und bestimmt. In der Praxis spielen hier die Kennzahlen der Fremdkapitalquote und die des Verschuldungsgrades eine wesentliche Rolle.

    Bilanzrechtlich wird bei der Bilanzierung die Laufzeit und die Art der Herkunft des Fremdkapitals verlangt.

    Unterscheidung nach der Fristigkeit des Fremdkapitals

    Das Fremdkapital wird der Gesellschaft von Gläubigern kurz-, mittel- oder langfristig zur Verfügung gestellt. In der Praxis spielt diese Unterscheidung für die Unternehmen mit Blick auf die anstehende Liquiditätsbelastung eine bedeutende Rolle.

    Fremdkapital, das innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden muss, wird als kurzfristiges Fremdkapital bezeichnet. Typische Positionen können Kontokorrentkredite und befristete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sein.

    Als mittelfristiges Fremdkapital wird Fremdkapital mit einer Rückzahlungsfrist von 1 bis 5 Jahren bezeichnet. Beispiel: Die XYZ GmbH schließt mit der X-Bank einen Darlehensvertrag über ein Fälligkeitsdarlehen. Laut Vertrag beläuft sich die Frist der Rückzahlung auf 4 Jahre.

    Langfristiges Fremdkapital ist Fremdkapital, das dem Unternehmen länger als 5 Jahre zur Verfügung steht bzw. gestellt wird. Typische Positionen wären Anleihen und größere Bankdarlehen.

    Die typischen Merkmale von Fremdkapital

    Nicht in allen Fällen lässt sich Fremdkapital so leicht von Eigenkapital unterscheiden. Entscheidend ist die Abgrenzung für Analysten und Gläubiger sowie das Unternehmen selbst dennoch.

    Zur Abgrenzung wird häufig auf das Bestehen einer Rückzahlungsmöglichkeit zurückgegriffen. Besteht auch nur die geringste Möglichkeit einer Rückzahlung, dann gehört die entsprechende Bilanzposition zum Fremdkapital. Aus diesem Grund zählen auch die sog. Rückstellungen zum Fremdkapital. Denn bei Rückstellungen (z. B. Pensionsrückstellungen) besteht zumindest eine 50%-ige Rückzahlungsmöglichkeit.

    Fremdkapital lässt weiterhin u.a. anhand dieser typischen Merkmale erkennen und von Eigenkapital abgrenzen:

    • Die Überlassung von Fremdkapital ist befristet
    • Durch die Kapitalüberlassung wird ein Anspruch auf Zins und Tilgung begründet
    • Die Fremdkapitalgeber werden grundsätzlich nicht am Unternehmen beteiligt und es bestehen in aller Regel keine Mitbestimmungsrechte in der Leitung des Unternehmens
    • Die Gläubiger übernehmen keine Haftung
    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-06 18:45:422020-11-30 14:20:12Fremdkapital
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