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Du bist hier: Startseite1 / Bankenrecht

Kleiner Diesel-Gipfel in Rheinland-Pfalz

1. September 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Ilja Ruvinskij
  • Fahrverbot infolge des Diesel-Skandals

Land versucht Fahrverbote zu vermeiden

Verbraucherschützer und Umweltverbände sind sich einig. Der Diesel-Gipfel Anfang August war eine Farce. Nicht nur, dass die primär Betroffenen oder deren Vertreter zum Gipfel überhaupt nicht geladen waren. Man einigte sich außerdem nur auf Software-Updates und eine Umweltprämie, die das Problem nicht löst, sondern lediglich zu umgehen versucht. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von “Micky-Maus-Maßnahmen”. Was auf Bundesebene grandios scheiterte, soll nun auf Landesebene nachgeholt werden. Am 30.08. kamen an einem großen Tisch Vertreter der Landesregierung Rheinland-Pfalz mit Gesandten der betroffenen Städte zusammen.


Inhalt dieser Seite:

  • Land versucht Fahrverbote zu vermeiden
  • Das ist der Landes-Gipfel dem Bundes-Gipfel voraus
  • Beschlossene Maßnahmen
  • Fahrverbot erfolgreich abgewehrt?
  • Widerrufsbelehrung prüfen lassen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Das hat der Landes-Gipfel dem Bundes-Gipfel voraus

Der Rheinland-Pfalz-Gipfel konzentriert sich auf die Städte, die direkt von etwaigen Fahrverboten betroffen wären. Dazu gehören Mainz, Koblenz und Ludwigshafen. Unter dem Titel „Städteforum Saubere Mobilität“ nahmen an dem Treffen in Mainz außerdem Umweltverbände, Industrie- und Handelskammern, sowie die Verbraucherzentrale teil. Zentrales Thema waren die – aus dem Diesel-Skandal resultierenden – Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte.

So wurde in Ludwigshafen beispielsweise ein Wert von 46 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Auch in Mainz waren zwei Messstationen über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auf der Hohenfelder Straße in Koblenz sind Messungen um 43 Mikrogramm pro Kubikmeter an der Tagesordnung. Der Diesel-Gipfel, der Anfang August in Berlin stattfand, war dominiert von Industrie und Politik. Niedergeschlagen hat sich das in den Ergebnissen. Die Interessen der eigentlichen Geschädigten – Bürger und Dieselkäufer – kamen nicht zur Sprache. Die Deutsche Umwelthilfe und Vertreter der Verbraucherzentralen standen nämlich vor verschlossener Tür.

Beim Landes-Gipfel sollte das anders sein. Man hatte die große Unsicherheit der vergangenen Wochen bemerkt und wollte nun konkrete Maßnahmen vorstellen.

Beschlossene Maßnahmen

Bereits am Nachmittag gab es erste Ergebnisse des Krisentreffens. „Wir wollen jetzt gemeinsam mit den drei von Grenzwertüberschreitungen betroffenen rheinland-pfälzischen Regionen ein Aktionsprogramm „Saubere Mobilität“ erarbeiten mit Maßnahmen, die möglichst rasch umgesetzt werden können“, verkünden Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Verkehrsminister Wissing, Umweltministerin Höfken und Staatssekretät Kern.

Auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz kann man die einzelnen Punkte des Aktionsprogramms einsehen.

3 Millionen aus dem Landeshaushalt gegen Fahrverbote

Zum einen möchte die Landesregierung alles unternehmen, um Fahrverbote in Rheinland-Pfalz zu verhindern. Hierzu werden den Städten 3 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Finanziert werden soll unter anderem die Nachrüstung von Dieselbussen. Zunächst gehe es um eine kurz- und mittelfristige Senkung.

Finanzielle Unterstützung aus dem Bundesfonds

Zum anderen setzt sich die Landesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass auch die betroffenen Städte aus dem Bundeland Unterstützung finanzieller Art aus dem Bundesfonds erhalten. Für das ganze Land geht es hier um einen Betrag von mindestens 25 Millionen Euro.


Fokus auf Elektromobilität und Umrüstungen

Bild von einem blauen VW

Der Rheinland-Pfalz-Gipfel konzentriert sich auf die Städte, die direkt von etwaigen Fahrverboten betroffen wären. Dazu gehören Mainz, Koblenz und Ludwigshafen.

Eine Rolle spielt auch die aktive Gestaltung der Mobilität in der Zukunft. Der Plan ist es, die Elektromobilität zu fördern. Zu diesem Zwecke sollen 186 weitere Schnellladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Das Land soll sich außerdem an dem Pilot-Projekt Brennstoffzellenbusse im Rhein-Main-Gebiet beteiligen. Bis Ende 2018 soll es im Gebiet elf Brennstoffzellenbusse geben. Es wird mit Einsparungen von 600 Tonnen CO2 gerechnet. Zusätzlich soll die Neuanschaffung  von Bussen mit alternativen Antrieben gefördert werden. Eine Umrüstung soll es ebenso bei den Dienstwagen der Landesregierung geben.

Einführung der Musterfeststellungsklage

Wie jüngst auch Kanzlerkandidat Schulz und Kanzlerin Merkel fordert die Landesregierung die Einführung eine Musterfeststellungsklage innerhalb der nächsten Legislaturperiode des Landtags. Ein runder Tisch unter dem Motto „Saubere Luft für RLP“ soll künftig die Einhaltung der auferlegten Maßnahmen erleichtern.

Alle Teilnehmer des Gipfels kamen überein, dass weitere Gespräche hilfreich und sogar notwendig seien. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte außerdem , man müsse in einer weiteren Runde auch Vertreter der Automobilbranche und der Arbeitnehmervertreter miteinbeziehen.

Fahrverbot erfolgreich abgewehrt?

Ob die besprochenen Maßnahmen kurz- und mittelfristig ausreichend sind, lässt sich aktuell nur schwer beurteilen. Auffällig ist die große Schnittmenge mit dem von der Umwelthilfe (DUH) aufgestellten Acht-Punkte-Plan für eine saubere Luft. Die Überschneidungen kommen nicht von ungefähr. Denn auch rheinlandpfälzische Städte stehen auf der schwarzen Liste der DUH. Ein Fahrverbot schwebt deshalb auch hier über dem Diesel-Skandal. Die leitet aktuell gegen 45 weitere Städte formelle Verfahren ein.

Darunter auch Ludwigsburg. Auch hier droht eine Klage. Eine Klage, wie sie in Stuttgart schon zu einem Urteil führte, das viele Dieselfahrer verunsicherte: „Ein Fahrverbot ist verhältnismäßig.“, so hieß es im Tenor. Gegen Mainz läuft bereits ein Klageverfahren. Die DUH soll auch gegen Koblenz eine Klage in Betracht gezogen haben. Betrachtet sie die angekündigten Maßnahmen als unzureichend, sind weitere Klageverfahren wahrscheinlich – und das Risiko für Fahrverbote steigt.

Widerrufsbelehrung prüfen lassen

Trotz der durchweg positiven Neuigkeiten vom kleinen Diesel-Gipfel in Rheinland-Pfalz wäre es vermessen, Entwarnung zu geben. Fahrverbote erscheinen nach wie vor als die schnellste und wirksamste Methode, die Grenzwerte der EU zu unterschreiten. Für Diesel-Fahrer gibt es dennoch eine kleine Hoffnung.

Wer seinen Diesel nämlich über die Herstellerbank finanziert hat, kann vom sogenannten Widerrufsjoker profitieren. Dieses Instrument sorgt dafür, dass auch Jahre nach Abschluss des Vertrages ein Widerruf möglich ist und man den Wagen Zug um Zug gegen die geleisteten Zahlungen zurückgeben kann. Bei Finanzierungsverträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, entfällt sogar die Nutzungsentschädigung für den Verschleiß des Wagens. Ihre Vertragsunterlagen überprüfen wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Unsere im Widerruf spezialisierten und erfahrenen Mitarbeiter klären Sie umfassend und individuell zu Chancen und Risiken eines Widerrufs auf. Tatsächlich haben nahezu alle Herstellerbanken Fehler in Ihren Widerrufsbelehrungen gemacht, die die Widerrufsmöglichkeit eröffnen. Der Widerruf kann deswegen einen verlustfreien Ausweg im Diesel-Skandal bieten.


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Ilja Ruvinskij2017-09-01 16:05:092019-11-04 13:42:18Kleiner Diesel-Gipfel in Rheinland-Pfalz

Vergleichsangebote Autobanken

31. August 2017/1 Kommentar/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

Guten Tag meine sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es Fälle bei denen die Autobanken nach Widerruf der Darlehensverträge eine Art Vergleichsangebote unterbreitet haben?

z.B. in Form von Minderung oder Erlassung einer möglichen Restschuld?

Über eine Kurze Rückmeldung wäre ich sehr verbunden!

MFG

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-08-31 10:17:332017-09-18 18:14:44Vergleichsangebote Autobanken

Autokredit widerrufen und Raten zurückerhalten

29. August 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Andre Kraus

So läuft der Widerruf von Autokrediten ab

Stefan Müller ist stolz: Tochter Lea hat es mit ihrer Fußballmannschaft in die Kreisliga geschafft. Etwas ratlos überlegt Stefan, wie er das ganze Team zu den Spielen transportieren soll und stellt fest: Ein größeres Auto muss her!

Nur muss Stefan schnell feststellen, dass er für sein jetziges Auto wesentlich weniger Geld bekommt, als er erwartet hatte: Diesel-Skandal, Auto-Kartell und drohende Fahrverbote haben dafür gesorgt, dass sein PKW mehrere Monatsgehälter an Wert verloren hat. Stefan fühlt sich hintergangen.

Aber es gibt einen Lichtblick: Auf der Internetseite der Stiftung Warentest erfährt Stefan, dass er unter Umständen das Auto zurückgeben und sein Geld wiederbekommen kann. Denn Stefan hat den Autokauf mit einem Darlehen der Auto-Herstellerbank finanziert. Falls ein Kreditvertrag Fehler enthält, kann der betroffene Käufer den sogenannten Widerrufsjoker ziehen und den gesamten Kauf rückabwickeln.

Auf der Seite der Stiftung Warentest findet Stefan einen Link auf den Rückabwicklungsrechner der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Mithilfe des Rechners erfährt Stefan, dass ihm ein Widerruf einen finanziellen Vorteil von ca. 4.500 Euro bringen könnte. Nach einem kurzen Anruf bei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lädt er seine Unterlagen zur kostenlosen Prüfung durch spezialisierte Anwälte hoch.

Und tatsächlich: Im Vertrag befinden sich Fehler. Stefan wurde von der Bank nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt und kann das Auto zurückgeben. Und weil er den Vertrag nach dem Inkrafttreten eines neuen Verbraucherschutzgesetzes am 13.06.2014 abschloss, erhält er sogar nahezu alle Raten zurück, ohne für die bereits gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen.

Mit dem wiedergewonnenen Geld kann sich Stefan endlich doch ein größeres Auto kaufen. Und weil Leas Mannschaft mittlerweile in die Regionalliga aufgestiegen ist und noch mehr Mädchen mitfahren wollen, kauft sich Stefan gleich einen Bus.

Machen Sie es wie Stefan und lassen Sie ihren Auto-Kredit-Vertrag von uns kostenlos prüfen!

Übrigens: Weil Stefan rechtsschutzversichert ist, sind für ihn keine Anwaltskosten entstanden.

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Immobilienvertrag widerrufen

28. August 2017/0 Kommentare/in Darlehenswiderruf /von Andre Kraus

Hier erfahren Sie, wie ein Darlehenswiderruf bei einem Immoblienkredit im Einzelnen abläuft. Ein Thema, das in der Tat sehr viele Häuslebauer betrifft. Schließlich finanzieren die meisten ihre Immobilie durch ein Darlehen. Die Zinsen für diese Darlehen sind in den letzten Jahren stark gefallen. Im Moment unterbieten die Baufinanzierer einander im Kampf um die Kunden. Ein effektiver Jahreszins von 1,5 % ist keine Seltenheit. Wer sich jetzt noch von seinem hochverzinsten alten Kredit lösen möchte, kann das mithilfe des Widerrufsjokers tun.

Aber was ist der Widerrufsjoker genau und warum gibt es ihn?

Nun, der Widerrufsjoker beruht letztlich auf einem Schutz, den der Gesetzgeber für die Verbraucher geschaffen hat. Er hat die Banken verpflichtet, den Kunden umfassend über seine Rechte aufzuklären und hohe Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gestellt.

Erfüllt die Bank ihre Pflicht nicht den Kunden umfassend über sein Widerrufsrecht zu belehren, hat der Kunde praktisch lebenslang das Recht, seinen Darlehensvertrag zu widerrufen. Er kann also wortwörtlich einen Joker ziehen, um sich aus einem Vertrag mit viel zu teuren Zinsen zu befreien. Dann wird alles rückabgewickelt und der Kunde kann die Chance nutzen, ein Darlehen mit geringerem Zinssatz aufzunehmen.

Doch lohnt sich ein Widerruf wirklich? Mit welchen Ersparnissen kann der Kunde rechnen?

Der Zeitpunkt zum Ausüben des Widerrufs war noch nie günstiger. Das liegt an der anhalten Niedrigzinsphase. Viele Magazine titeln „Baugeld war noch nie so günstig“. Und damit haben sie Recht. Zwar werden die Kredite nach und nach wieder teurer, allerdings sind die Zinsen vergleichsweise immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau.

Das ist also die Möglichkeit umzuschulden.

„Warum nicht einfach kündigen?“, wird sich der ein oder andere Fragen. Ganz einfach – bei einer Kündigung müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Ein Ausgleich dafür, dass der Bank Zinszahlungen entgehen. Wer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlt, wird von den günstigen Zinsen durch die Umschuldung wenig bis gar nicht profitieren.

Wenn Sie aber den Widerruf Ihres Immobilien-darlehens erklären, müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Als besonderes Extra erhalten Sie zusätzlich zu den von Ihnen eingezahlten Raten die sogenannte Nutzungsentschädigung von der Bank. Die Bank hat schließlich in der Zeit mit ihrem Geld gearbeitet. Dafür muss Sie Ihnen nun Zinsen zahlen. Insgesamt können Sie so bis zu 20 % der ursprünglichen Kreditsumme sparen.

Welche Verträge sind betroffen?

Zunächst einmal sind die Verträge nach dem 21.06.2016 betroffen. Bei diesen neueren Verträgen haben die Banken nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. In etwa 60 Prozent der Widerrufsbelehrungen finden sich Fehler, die Sie zum Widerruf berechtigen. Immer mehr Fehler in den aktuellen Verträgen werden bekannt. Der Widerrufsjoker bietet also nach wie vor für viele Verbraucher die Chance, günstig umzuschulden.

Was gilt aber für die Verträge vor dem 21.6.2016?

Zum 21.06.2016 trat ein neues gesetzt in Kraft, welches den Widerrufsjoker für die sogenannten Altverträge gesetzlich abschaffen sollte. Der Gesetzgeber hat hier dem Druck der Bankenlobby nachgeben.

ABER: In jüngster Zeit rückt die Problematik der fehlenden Vertragsunterlagen in den Fokus der Gerichte. Diese Thematik hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Genau das hat jetzt auch das Landgericht München in einer aktuellen Entscheidung bestätigt und dem verbraucher ein Widerrufsrecht trotz des neuen Gesetzes zugestanden.  Damit sind sogar alte Verträge von vor dem 10.06.2016 noch heute widerrufbar sein. Zu dieser Thematik empfehle ich Ihnen mein Video „Der Widerrufsjoker für Immobiliendarlehen sticht weiter“.

Wenn auch Sie einen Immobilien-Kredit aufgenommen haben, überprüfen wir gerne kostenfrei, ob auch Ihnen die Möglichkeit eines Widerrufs zusteht. Nutzen Sie unsere Erstberatungshotline oder schreiben Sie uns gerne an.

Mehr zum Widerruf von Darlehensverträgen:
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Will das Kraftfahrtbundesamt den VW-Konzern schonen?

17. August 2017/0 Kommentare/in Widerruf VW-Kredit /von Andre Kraus
  • AUTOKREDIT WIDERRUFEN UND DIE RATEN ZURÜCKERHALTEN

    Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten

    Person öffnet die Hintertür eines Autos

Muss die Bundesregierung härter gegen VW durchgreifen?

Der VW-Konzern hat bei Abgastests betrogen, soviel steht fest. In den USA wurden durch Sammelklagen Entschädigungszahlungen in Höhe von 10.000 Dollar pro Fahrzeug erreicht, insgesamt musste VW dort schon über 20 Milliarden Euro für Entschädigungen und Umrüstungen aufwenden. Die deutsche Regierung zeigte dagegen nur eine zögerliche Reaktion auf die Enthüllungen. Der zuletzt einberufene Dieselgipfel blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Es scheint ganz so, als würden die Interessen der Verbraucher hinter die Belange der Autoindustrie zurückgestellt.

Gefährliche Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft

Vielfach entsteht der Eindruck, dass nicht die Politik, sondern die Wirtschaft das Geschehen bestimmt. Zuletzt geriet der Ministerpräsident Niedersachsens Stephan Weil in die Schlagzeilen, da er seine Erklärung zum Abgasskandal vorher mit dem VW-Konzern abgestimmt und umgeschrieben haben soll. Er erklärte dies damit, dass es bei dem Vorgang „um tausende Arbeitsplätze gegangen“ sei. Gleichzeitig ist das Land Niedersachsen mit 20% an der Volkswagen AG beteiligt. Zusätzlich zahlt das Unternehmen viele Steuern und Abgaben, somit liegt das Wohl des Konzerns aus vielen Gründen im Interesse der Politik. Doch bei einem Gewinn von 6,6 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2017 dürfte beim Wolfsburger Autogiganten kein Grund zur Sorge bestehen. Für eine dermaßen sträfliche Vernachlässigung der schutzwürdigen Belange der Verbraucher ist daher keine vernünftige Rechtfertigung ersichtlich.


Inhalt dieser Seite:

  • Muss die Bundesregierung härter gegen VW durchgreifen?
  • Gefährliche Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft
  • Unzureichender Kompromiss beim Dieselgipfel
  • Vom Politiker zum Auto-Lobbyisten
  • Zulassungsverbot für Porsche Cayenne
  • Was können betroffene VW-Fahrer unternehmen?
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Unzureichender Kompromiss beim Dieselgipfel

Der Dieselgipfel in Berlin Anfang August machte deutlich, dass die Politik nicht gewillt ist, die mächtige Automobilindustrie zur Übernahme von Verantwortung zu zwingen. Der Chef des VW-Konzerns Matthias Müller konnte bei der anschließenden Pressekonferenz seine Freude über die „Sanktionen“, den Diesel-Fahrzeugen nur ein 80-Euro-teures Software-Update zu verordnen, kaum verbergen. Die Kunden fragen sich unweigerlich, wie es mit so einem einfachen Update möglich sein soll, die Autos wieder „sauber“ zu bekommen. Ein härteres Durchgreifen würde den unangenehmen Eindruck von zweifelhaften Verquickungen zwischen Wirtschaft und Politik möglicherweise zerstreuen. Immerhin ist die Idee vom Tisch, mit Steuergeldern eine Art Abwrackprämie für den Skandalmotor EA 189 zu finanzieren.

Vom Politiker zum Auto-Lobbyisten

Immer wieder tauchen Anhaltspunkte für mangelnde Distanz zwischen Politik und Automobilindustrie auf. Zuletzt blockierte die Bundesregierung ein EU-Vorhaben zu strengeren Abgastests, wie die Süddeutsche berichtete. Autos dürfen auch weiterhin die im Labor festgestellten Werte überschreiten. Die Autobranche besitzt auch ein umfangreiches Recht auf Selbstkontrolle und ist damit staatlicher Einflussnahme entzogen. Außerdem ist der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), das Sprachrohr der Autobranche, ein ehemaliger CDU-Politiker. Auch die großen Konzerne leisten sich Lobbyisten, die früher hohe Parteiposten innehatten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wies nach eigenen Angaben die Bundesregierung bereits 2011 auf Widersprüche bei den Abgaswerten hin, doch die Regierung blieb tatenlos, zum Schaden der Bürger.


Zulassungsverbot für Porsche Cayenne – Weitere Baureihen betroffen?

Bild von einem blauen VW

Vielfach entsteht der Eindruck, dass nicht die Politik, sondern die Wirtschaft das Geschehen bestimmt. Zuletzt geriet der Ministerpräsident Niedersachsens Stephan Weil in die Schlagzeilen.

Sportwagenhersteller und VW-Tochter Porsche ist mit seinen Dieselmodellen ebenfalls in den Abgasskandal verwickelt. Hier hat das KBA gleich im Anschluss an die Enthüllungen zum Abgaskartell anscheinend hart durchgegriffen, es kam zu Rückrufaktionen. Derzeit ist das Modell Cayenne sogar von einem Zulassungsverbot betroffen.

Nach Informationen des SPIEGEL waren diese Maßnahmen jedoch längst nicht umfangreich genug. Grund für den hohen Schadstoffausstoß sei nämlich ein Getriebeteil, welches auch in zahlreiche weitere Modelle aus der VW-Markenpalette eingebaut wurde. Damit müsste der Rückruf auch diese Modelle betreffen, was der VW-Konzern natürlich um jeden Preis vermeiden will. Wenn sich diese Vorwürfe bewahrheiten sollten, hätte sich das KBA nachlässig verhalten und den VW-Konzern unzulässig geschont.

Was können betroffene VW-Fahrer unternehmen?

Als betroffener Kunde kann leicht das Gefühl entstehen, man sei der Autobranche ausgeliefert, erst recht, wenn diese unter dem Schutz der Politik steht.

Doch die Verbraucher haben die Möglichkeit, rechtlich gegen die systematische Täuschung durch die Hersteller vorzugehen. Wer eines der betroffenen Fahrzeuge gekauft hat, sollte sich jedoch zeitnah über die ihm zustehenden Ansprüche informieren. Zum Ende 2017 drohen die ersten Ansprüche zu verjähren.

Für den Fall, dass das Fahrzeug per Kredit finanziert wurde, lohnt sich eine genaue Prüfung des Darlehensvertrages. Unsere Experten prüfen, ob eine unzureichende Widerrufsinformation vorliegt. In diesem Fall kann der Vertrag widerrufen und der Autokauf rückabgewickelt werden. In Fällen, in denen der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, ist keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer fällig. Hintergrund ist der sogenannte Widerrufsjoker, der vielen bereits in dem Zusammenhang mit der Rückabwicklung von hochverzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen bekannt sein dürfte.

Der Widerrufsjoker kann auch bei Fahrzeugen zum Einsatz kommen, die nicht vom Dieselskandal betroffen sind. Voraussetzung ist nur, dass der Darlehensvertrag bei einer Herstellerbank im Jahr 2010 oder später geschlossen wurde.


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-08-17 17:34:072019-11-04 13:43:27Will das Kraftfahrtbundesamt den VW-Konzern schonen?

Widerrufsjoker BMW

17. August 2017/1 Kommentar/in Bankenrecht /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Auto bei der BMW Bank finanziert. Die Finanzierung lief im Mai 2017 aus. Da ich aber nun einen extremen Wertverlust befürchte (Diesel) , würde ich gerne meinen Vertrag nachschauen lassen. Brauchen Sie dafür den kompletten Vertrag?
Zur Zeit läuft noch ein Verfahren wegen Schäden am KFZ die beim Kauf schon vorhanden waren. Wäre das ein Problem beim Widerruf oder sogar noch ein Vorteil?

Mfg

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-08-17 11:16:142017-08-17 11:16:14Widerrufsjoker BMW

Mit diesen Autos dürfen Sie bald nicht mehr auf die Straße

14. August 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Andre Kraus
  • Autos fahren auf einer Straße in den Sonnenuntergang
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    Fahrverbot für Euro 5- und Euro 6-Diesel droht

    Update 07.09.2018: Nach Stuttgart und Hamburg ist jetzt Frankfurt am Main als dritte Stadt gezwungen, Fahrverbote für Diesel auszusprechen. Welche Autos dies betreffen wird, erläutern wir Ihnen im folgenden Beitrag.

    Update 28.02.2018: Durch das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Frage nach möglichen Fahrverboten deutlich mit ja beantwortet. Im folgenden Artikel lesen Sie, welche Autos unserer Ansicht nach von Fahrverboten wegen des Abgasskandals betroffen sind oder sein werden. Die Autohersteller drücken sich seit nunmehr über zwei Jahren vor ihrer Verantwortung für die Diesel-Misere, Diesel-Besitzer müssen es nun büßen. Bisher spürten vor allem diejenigen den Dieselskandal, die ihren Diesel gebraucht verkaufen wollen. Die Fahrverbote betreffen aber auch Verbraucher, die ihr Auto nicht verkaufen wollen.

    Wie ein Damoklesschwert hängt das drohende Fahrverbot seit Wochen über den Köpfen der Diesel-Fahrer. Die auf dem Diesel-Gipfel beschlossenen Software-Updates werden überwiegend negativ beurteilt. Nicht nur warnen Experten der EU und des ADAC vor stärkerem Verschleiß einzelner Bauteile. Auch sollen weiterhin Abschalteinrichtungen zur Anwendung kommen und die finale Schadstoffreduktion nur minimal sein. Fahrverbote bleiben deswegen auch weiterhin Thema. Doch wer wäre konkret davon betroffen?

    Inhalt dieser Seite:

    • Fahrverbot für Euro 5- und Euro 6-Diesel droht
    • Euro 5 und Euro 6 Generation betroffen
    • Updates unzureichend
    • Kommen die Fahrverbote?
    • Was können Diesel-Fahrer noch tun?
    • Kostenlose Prüfung der Widerrufsmöglichkeit
    • Ihre Fragen und unsere Antworten

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    Logo der WirtschaftswocheWas wir betroffenen Verbrauchern raten, die Fahrverbote und Wertverlust Ihrer Autos befürchten, erläutert unser Rechtsanwalt und Partner Dr. V. Ghendler in einem aktuellen Artikel in der Wirtschaftswoche

    Euro 5 und Euro 6 Generation betroffen

    Primär geht es beim Abgasskandal um die PKW der Schadstoffnormen Euro 5 und Euro 6. Teilweise sollen diese sogar dreckiger sein als ältere Euro 4-Modelle. Für die älteren Modelle gibt es nun die sogenannte Umweltprämie. Wer den alten Wagen verschrotten lässt und einen Neuwagen ersteht, soll bis zu 10.000 € Zuschuss erhalten. Fahrer der Euro 5 und Euro 6 Modelle haben diese Möglichkeit nicht. Auch nach einer Softwareumrüstung ist es wahrscheinlich, dass sie weiterhin die EU-Grenzwerte überschreiten. Sie wären die Leidtragenden etwaiger Fahrverbote.

    Allerdings soll nach bisherigen Informationen das Fahrverbot zunächst nur für Fahrzeuge der EURO 5-Norm und niedriger gelten. Die EURO 6-Norm wird erst betroffen sein, wenn sich herausstellt, dass die Abgaswerte auch in Zukunft keine Verbesserung zeigen. EURO 6-Diesel sind also vom Fahrverbot bedroht, jedoch nicht nicht konkret betroffen. Dennoch leiden Sie aufgrund des Wertverlusts sowie der Zwangs-Nachrüstungen ebenfalls unter dem Abgasskandal.

    Die folgenden Tabellen (Quelle: Umweltbundesamt) verdeutlichen, welche Fahrzeuge betroffen sind und wie hoch die Stickoxidbelastung durch diese Modelle ist. Hier finden Sie eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Fahrzeuge.

    BMW

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    BMW 118d Euro 5 180 752
    BMW 318d ED Euro 5 180 604
    BMW 320d ED Euro 5 180 226
    BMW 320d Gran Turismo Sport Line Steptronic Euro 6 80 311
    BMW X3 xDrive 20D Euro 6 80 423
    BMW X5 xDRive 30D Euro 6 80 170

    Audi

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Audi A3 1.6 TDI Sportback Euro 5 180 834
    Audi A6 allroad quattro 3.0 TDI Euro 6 80 247


    Fiat

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Fiat Punto Evo 1.3 JTD 16V Euro 5 180 597
    Fiat Doblo 1.6 Multijet Euro 5 180 1791


    Kia

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Kia Optima 1.7 CRDi ISG Euro 5 180 1362


     Mercedes Benz

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Mercedes-Benz Optima 1.7 CRDi ISG Euro 5 180 1362
    Mercedes-Benz A 220 CDI Euro 6 80 368
    Mercedes-Benz ML 350 Bluetec Euro 6 80 254


    Opel

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Opel Astra 1.7 CDTI Euro 5 180 624/885


     Peugeot

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Peugeot 407 SW 2.0 HDi Euro 5 180 822
    Peugeot 308 SW BlueHDi 150 FAP STOP&START Euro 6 80 251
    Peugeot 308 SW BlueHDi 120 FAP SZOP&START Euro 6 80 479


     Renault

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Renault Megane 1.5 dCi Euro 5 180 694
    Renault Grand Scenic 1.6 dCi130 Euro 6 80 850


     Toyota

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Toyota Avensis 2.2 D-4D Combi Euro 5 180 498
    Toyota Yaris 1.4 D-4D Euro 5 180 380


     Volkswagen

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Volkswagen Passat 2. TDI BMT Euro 5 180 919
    Volkswagen Golf VI 2.0 TDI Euro 5 180 861
    Volkswagen Touran 2.0 TDI BMT Euro 5 180 590
    Volkswagen Golf VII 1.6 TDI Euro 6 80 180
    Volkswagen Passat 2.0 BlueTDI Euro 6 80 181


     Mazda

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Mazda CX-5 D LP 4WD Euro 6 80 574
    Mazda CX-5 Euro 6 80 341


     Mini

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Mini Cooper D Euro 6 80 108


     Porsche

    Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Euronorm Stickoxidgrenzwert in mg/km CADC gesamt in mg/km
    Porsche Macan S Diesel Euro 6 80 564

    Diese Aufzählung gibt einen ersten Überblick über die Ausmaße des Dieselskandals und lässt einen ersten Rückschluss zu, wie stark die Beeinträchtigungen durch ein Fahrverbot wären. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass die Aufzählung abschließend ist. Der Porsche Cayenne beispielsweise, für den erst kürzlich ein Zulassungsverbot erging findet auf der Liste des Umweltbundesamtes noch keine Erwähnung.

    Die einzige bisher erfolgte Maßnahme, die die Situation für Euro 5- und Euro 6-Fahrer entschärfen könnte, sind die “umfassende[n] und zügige[n]” Softwareupdates, die die führenden deutschen Hersteller vergangene Woche angekündigt hatte.

    Updates unzureichend

    Dass die zugesicherten Software-Updates unzureichend sind, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Sie stehen für einen Minimalkonsens, die kostengünstigste Maßnahme und die Übermacht der Konzerne. Für gesündere Atemluft oder eine Korrektur der durch die Abgasmanipulation entstandenen Schäden stehen sie nicht.  Wenig überraschend sind deswegen die Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Civey. Ganze 72,8 Prozent der Befragten zeigten sich unzufrieden mit dem Verhalten gegenüber der Automobilindustrie in Sachen Luftverschmutzung. Es werde zu viel Nachsicht geübt. Ganze 80,6 Prozent der befragten städtischen Bevölkerung wünschten sich weniger Rücksichtnahme auf die Interessen der Industrie.

    Diese fühlt sich aber nicht in der Verantwortung. VW-Chef Matthias Müller stellte im Rahmen des Diesel-Gipfels klar, man könne kein „unternehmerisches Versagen“ erkennen. Die teuren mechanischen Updates, die die Konzerne pro Fahrzeug 1.500 € kosten würde, wurden abgelehnt. Das Update hingegen schlägt mit nur 50 € zu Buche.

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    Kommen die Fahrverbote?

    Die obige Liste ist symptomatisch für die aktuelle Situation. Denn sie zeigt, warum ein Fahrverbot von vielen als effektivstes Mittel angesehen wird. Stickoxidbelastungen, die den Grenzwert um bis zu 900 Prozent übersteigen, wären von jetzt auf gleich nicht mehr Problem der Großstädte. Millionen PKW der neuen Schadstoffnormen dürften sich diesen nicht mehr nähern. Für die große Zahl der Betroffenen ist die damit einhergehende sauberere Atemluft vermutlich nur ein geringer Trost. Denn sie können ihren Wagen dann in folgenden Städten nicht mehr fahren: Stuttgart, Berlin, Aachen, Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Köln, Limburg, Mainz, München, Offenbach, Reutlingen und Wiesbaden. Gegen all diese Städte hat die Deutsche Umwelthilfe geklagt, um ein Fahrverbot gerichtlich zu erzwingen.

    Es ist offensichtlich, dass die Nutzbarkeit der Euro 5- und Euro 6-Diesel dadurch erheblich eingeschränkt wäre. Im schlimmsten Fall müssten sich betroffene Fahrer vor jeder Dienstreise oder privaten Fahrt erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen sie in eine bestimmte Stadt einreisen können. Trotzdem wäre ein Fahrverbot „verhältnismäßig“. So zumindest sahen es die Stuttgarter Richter im ersten Urteil, das ein zeitnahes Fahrverbot begünstigt. Nach dem Stuttgarter Urteil ist es durchaus wahrscheinlich, dass auch weitere Gerichte diesem Tenor folgen werden.

    Was können Diesel-Fahrer noch tun?

    Eine unangenehme Situation für Diesel-Eigentümer, die sich aktuell in einer Bredouille befinden. Den Eigentümern der Euro 5- und Euro 6-Generation wurde keine Umweltprämie angeboten. Ihr teils noch fabrikfrischer Wagen verkommt mit jeder neuen Schlagzeile weiter zu einem Minusgeschäft. Das Fahrzeug verliert beinahe täglich an Wert, jedes neue Urteil, das ein Fahrverbot in einer weiteren Stadt begünstigt, wird diesen Effekt verstärken. Ein Verkauf erscheint deswegen nicht als Lösung des Problems. Möglich ist es jedoch, gegen den Hersteller vorzugehen, sofern das jeweilige Modell vom Abgasskandal betroffen ist. Schließlich hat dieser durch die Abschaltsoftware einen mangelhaften Wagen geliefert. Er ist damit in der Pflicht, den Mangel zu beheben und für den entstandenen Schaden Ersatz zu leisten.

    Eine weitere attraktive Option ergibt sich für Käufer, die ihren Diesel über die Herstellerbank finanziert haben. Bei Finanzierungsvertrag und Kaufvertrag handelt es sich nämlich um sogenannte verbundene Verträge. Wurde der Kunde beim Abschluss des Finanzierungsvertrages fehlerhaft belehrt, führt das im Ergebnis auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.

    Er muss den PKW zurückgeben und erhält dafür sämtliche von ihm getätigte Zahlungen zurück. Gerade bei Finanzierungen, die nach dem 13.06.2014 datiert sind, lohnt es sich, denn hier muss nicht einmal eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden. Kunden mit älteren Verträgen müssen zwar für Abnutzung eine Pauschale zahlen, trotzdem kann sich auch hier der Widerruf gegenüber einem verlustreichen Verkauf rechnen.

    Kostenlose Prüfung der Widerrufsmöglichkeit

    Ob sich ein Widerruf rentiert, ist klar vom Einzelfall abhängig. Faktoren, die hier eine Rolle spielen, sind zum Beispiel der Finanzierungszeitpunkt, die zurückgelegten Kilometer und der Restwert des PKW. Außerdem muss erst einmal festgestellt werden, ob die Widerrufsinformation überhaupt fehlerhaft ist. All dies bieten wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Unsere kompetenten Mitarbeiter sind auf dem Gebiet des Widerrufsrechts sehr erfahren und prüfen Ihren Vertrag auf Fehler. Anschließend erhalten Sie eine individuelle Beratung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs.

    Ihr Anwaltsteam im Bereich Abgasskandal/Widerruf Autokredit:

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    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

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    Ilja Ruvinskij
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    Fatbardha Kameraj
    Rechtsanwältin

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    Ludger Knuth
    Rechtsanwalt

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    René Brustmann
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    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-08-14 11:12:222021-09-17 16:39:33Mit diesen Autos dürfen Sie bald nicht mehr auf die Straße

    Nutzungsentgelt bei fondsgebundenen LV

    14. August 2017/0 Kommentare/in Bankenrecht /von Frage Steller

    Guten Tag,
    ich habe bei der Heidelberger Lebensversicherung vor Ca. 12 Jahren eine fondsgebundene LV abgeschlossen. Der aktuelle Rückkaufswert liegt Ca 10% über den gezahlten Beiträgen, was einer Verzinsung von ca. 1% p.a. entspricht.

    Lohnt sich ein Widerruf? Ich habe gelesen, dass es bei fondsgebundenen LV keine Nutzungsentschädigung gibt. Dann wäre eine Kündigung sinnvoller.

    Für eine kurze Info wäre ich dankbar.

    Mfg

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-08-14 07:40:482017-08-14 07:40:48Nutzungsentgelt bei fondsgebundenen LV

    Die häufigsten Fehler in Autokredit-Verträgen

    14. August 2017/0 Kommentare/in Widerruf Autokredit /von Ilja Ruvinskij
    • Bild von einer Autotür
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      Widerrufsjoker gilt auch für Autokredite

      Der Abgasskandal hat den Stein ins Rollen gebracht. Bei der Suche nach Möglichkeiten der Schadenskompensation wurden auch die Kreditverträge zahlreicher Autobanken genau unter die Lupe genommen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die meisten Vertragsunterlagen Fehler in der Widerrufsinformation enthalten. Diese Fehler haben zur Folge, dass die Darlehensverträge noch Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen werden können.

      Am 26.03.2020 wurde dazu nun ein einschlägiges Urteil des Europäischen Gerichtshofes getroffen. Dabei ging es darum, dass die von den meisten Banken verwendeten Verträge in einem entscheidenden Punkt unverständlich sind. Da dies nicht zum Nachteil der Verbraucher führen darf, wurde in dem Urteil des EuGHs (Aktenzeichen C 66-19) entschieden, dass so gut wie alle Autokreditverträge widerrufbar sind. Autofahrer haben dadurch jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat.

      Der Widerrufsjoker, mit dessen Hilfe inzwischen hunderttausende hochverzinste Immobilienkredite und unrentable Lebensversicherungen rückabgewickelt worden sind, kommt somit auch im Bereich der Autofinanzierung zum Einsatz. Davon profitieren können alle Autofahrer, die ihren PKW bei der Herstellerbank oder einer Drittbank finanziert haben.

      Alle weiteren Infos über die häufigsten Fehler in Autokredit-Verträgen erfahren Sie in diesem Beitrag.



      Inhalt dieser Seite:

      • Was ist der Widerrufsjoker?
      • Die Vorteile des Widerrufs eines Autokredits
      • Fehler in Autokreditverträgen
      • Verstoß in Autokreditverträgen betreffend § 492 Abs. 2 BGB
      • Weitere häufige Fehler


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      Was ist der Widerrufsjoker?

      Der Widerrufsjoker ermöglicht es dem Verbraucher einen Kreditvertrag auch noch viele Jahre nach dem Vertragsabschluss rückabwickeln zu können. Er basiert auf gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz und soll den Kunden bei einem Abschluss eines Kreditvertrags schützen, da die Banken letztendlich häufig doch am längeren Hebel sitzen. Daher werden der Bank Pflichten auferlegt, wie der Vertrag genau auszusehen hat, damit sie den Verbraucher nicht übervorteilen kann. Denn wenn die Bank sich trotz ihrer Expertise nicht an diese Regeln hält, kann der Kunde den Vertrag “ewig” widerrufen, auch noch nach mehreren Jahren. Wie allerdings jetzt festgestellt wurde, haben zahlreiche Banken einen gravierenden Fehler gemacht, der nun zu Ihrem Vorteil werden kann.

      Die Vorteile des Widerrufs eines Autokredits

      Bei einem Widerruf des Kredits wird auch der damit verbundene KFZ-Kaufvertrag rückabgewickelt. Im Zuge dessen gibt der Kunde seinen gebrauchten PKW zurück an die Bank und erhält im Gegenzug die Anzahlung sowie die geleisteten Raten wieder. Vor allem bei Problemen mit dem Auto, sei es wegen der aktuellen Diesel-Krise (Abgasskandal) oder einfach, weil man mit dem Auto unzufrieden ist, sollte man den Widerrufsjoker in Betracht ziehen. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen worden sind, gilt eine besonders verbraucherfreundliche Regelung: hier müssen die Kunden keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten. Die finanziellen Vorteile der Rückabwicklung können Sie mithilfe unseres Rückabwicklungsrechners ermitteln.

      Fehler in Autokreditverträgen

      Nach der Untersuchung einiger hundert Autokreditverträge lässt sich eine Bestandsaufnahme der aufgefundenen Fehler machen. Einige Patzer der Banken sind bereits aus der Auseinandersetzung mit den Immobilienkrediten bekannt und gerichtlich abgeurteilt, einige Andere sind neu. Besonders interessant ist ein bestimmter Fehler. Verträge, die einen sogenannten „Kaskadenverweis“ enthalten, also einen Verweis auf seitenlange Gesetzestexte, wurden nämlich am 26.03.2020 vom Europäischen Gerichtshof für widerrufbar erklärt. Diesen und weitere häufige Fehler haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt.


      Verstoß in Autokreditverträgen betreffend § 492 Abs. 2 BGB

      Wie jetzt bekannt wurde, haben Banken jahrelang fehlerhafte Autokredit-Verträge vergeben. Davon betroffen sind Millionen Autofahrer, die dadurch nun ein Recht auf den außerordentlichen Widerruf haben. Denn die Banken haben in ihren Verträgen nicht klar und deutlich angegeben, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) genügt dies nicht den Anforderungen des Europarechts für Kreditverträge. Deshalb können die Verträge auch noch nach Jahren widerrufen werden.

      Der Fall ist allerdings nicht ganz neu. Bereits seit längerer Zeit gab es Streit um dieses Thema. Auch der BGH hat sich damit schon beschäftigt. Vom Europäischen Gerichtshof wurde letztendlich am 26.03.2020 entschieden, dass Verträge mit einem sogenannten „Kaskadenverweis“ widerrufbar sind.

      Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich, es ist also rechtskräftig. Deutsche Gerichte sind jetzt weitestgehend an das Urteil gebunden.

      Der entscheidende Satz, den so gut wie jeder Kunde so oder so ähnlich in seinem Vertrag finden kann, lautet:

      Die Frist zum Widerruf beginnt erst, nachdem Sie alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB erhalten haben.

      Ausschlaggebend bei dem Urteil ist, dass der genannte § 492 Abs. 2 BGB dabei nur ein Verweis auf Artikel 247 des EGBGB ist. Dort wird wiederum auf zahlreiche weitere Vorschriften verwiesen. Aus diesem einen Satz wird also ein Verweis auf seitenlange Vorschriften. Dieses gerne genutzte Konstrukt, der sogenannte „Kaskadenverweis“, wird den Banken jetzt zum Verhängnis, die Kunden hingegen dürfen sich freuen.

      Auch wer sein Recht nicht gerichtlich durchsetzen will, hat sehr gute Aussichten. Denn durch das EuGH-Urteil werden die Banken es gar nicht erst auf einen Prozess ankommen lassen.

      Durch den Widerruf wird der Kunde so gestellt, als hätte er den Vertrag nie unterschrieben. Millionen von Autobesitzern können jetzt wieder vom Widerruf ihres Kfz-Darlehens profitieren und ihre gesamte Anzahlung und alle gezahlten Raten zurückerhalten.


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      Weitere häufige Fehler

      Verstoß gegen 247 § 6 Abs. 1, Nr. 5 EGBGB a.F. – keine Angabe des einzuhaltenden Verfahrens bei Kündigung des Vertrags durch Kreditnehmer (z.B. VW-Bank, Seat Bank, Audi Bank, Lexus Bank)

      Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, bei Vergabe eines Verbraucherdarlehens den Kreditnehmer auf die ihm zustehenden Kündigungsrechte hinzuweisen. An dieser Stelle haben mehrere Autobanken Fehler unterschiedlicher Art gemacht. Entweder wurde der Kunde überhaupt nicht auf sein Kündigungsrecht hingewiesen oder aber der Hinweis erfolgte an einer nicht besonders gekennzeichneten Stelle in den AGB, und damit – rechtlich gesehen – außerhalb des eigentlichen Vertrages.

      Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass das Fehlen von Informationen zum Kündigungsrecht des Kreditnehmers oder das „Verstecken“ dieser Informationen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig ist und ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht begründet. Wir zitieren aus der obengenannten Entscheidung.

      “Eine ordnungsgemäße Belehrung über diesen Punkt erfordert, dass dem Darlehensnehmer verdeutlicht wird, wann eine Kündigung des Darlehensgebers wirksam ist und wie der Darlehensnehmer den Vertrag selbst kündigen kann. Dabei sind die Bestimmungen des § 500 BGB zu beachten. Erforderlich ist auch der Hinweis darauf, dass befristete Verträge nach § 314 BGB gekündigt werden können (Regierungsentwurf, BT-Drucks. 16/11643, Seite 128; Erman/Saenger, BGB, 14. Aufl., § 492 Rdn. 14; Palandt/Weidenkaff, BGB, 75. Aufl., Art. 247 § 6 EGBGB Rdn. 2). (…)

      Nach dem Vorbringen der Beklagten waren die vorgenannten Angaben nicht in der von den Parteien unterzeichneten Vertragsurkunde selbst, sondern in den dieser beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten (…) Zur Wahrung des Verständlichkeitsgebots (vgl. Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, 20122, § 492 Rdn. 26) muss der Kreditvertrag (…) einen klaren und prägnanten Verweis auf die einschlägigen spezifischen Abschnitte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditgebers enthalten und damit dem Verbraucher ermöglichen, genau zu erkennen, an welcher Stelle die einzelnen Elemente der zwingenden Angaben zu finden sind, die nicht im Kreditvertrag ausgeführt sind (EuGH, Urteil vom 9. November 2016, C-42/15, NJW 2017, 45, 46 Rdn. 33 f. unter Bezugnahme auf den Schlussantrag der Generalanwältin vom 9. Juni 2016, C-42/15, BeckRS 2016 81398 Nr. 52).”


      • einzuhaltendes Verfahren durch Kündigung bei der Bank
      • Das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung
      • Einzuhaltendes Verfahren bei Kündigung durch die Bank
      • Bild fehlerhafter Vertrag Kündigung durch die Bank
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      Verstoß gegen § 356b BGB a.F. – fehlende Vertragsunterlagen

      Gemäß § 356b Abs. 1 BGB a.F. muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine für diesen bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags zur Verfügung gestellt haben. Verstößt er gegen diese Pflicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Was unter einer Vertragsurkunde zu verstehen ist, hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich nochmal definiert. Darunter ist ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes schriftliches Original des Vertrags zu verstehen. Um absolute Klarheit über die eingegangenen Verpflichtungen zu haben, muss der Kreditnehmer nach der Konzeption des Gesetzgebers ein Dokument in den Händen halten, welches seine eigene Unterschrift enthält.

      Tatsächlich werden zahlreiche Kreditnehmer feststellen, dass Ihnen kein Dokument vorliegt, welches Unterschriften beider Vertragsparteien trägt. Vielmehr noch: bei der Durchsicht ihrer Unterlagen werden sie auch kein Schriftstück finden, das auch nur ihre eigene Unterschrift trägt. Dieser „schriftliche Vertragsantrag“ befindet sich nämlich allein bei der Bank.

      Den meisten Kreditnehmern liegt auch keine fristauslösende Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrags vor. Denn eine Abschrift (in der Regel eine Fotokopie) muss zumindest eine Unterschrift des Kreditnehmers enthalten. Tatsächlich behält der Kunde aber lediglich eine Blankoversion der Vertragsunterlagen. Diese reicht aber nicht aus, damit die Widerrufsfrist beginnt.

      Veranschaulichen lässt sich dies sehr deutlich an einem Darlehensvertrag der VW-Bank:


      • Bild von fehlerhaften Vertragsunterlagen
      • Bild von fehlerhaften Vertragsunterlagen
      • Bild von fehlenden Vertragsunterlagen
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      Verstoß gegen Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 1 EGBGB a.F. – Unzutreffende und irreführende Angabe des Tageszinses (Tageszins 0,00 %) (VW-Bank, Seat-Bank, BMW-Bank, Fiat-Bank, Renault-Bank, Ford-Bank)

      Wer einen Kreditvertrag widerruft muss das Darlehen zurückführen und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung Zinsen auf die Darlehenssumme entrichten. Schließlich hatte der Kreditnehmer auch die Möglichkeit, das Darlehen zu nutzen.

      Im Rahmen der Widerrufsinformation muss die Bank den Darlehensnehmer auf den genauen Zinsbetrag in Euro pro Tag hinweisen.

      Diese Aufklärungspflicht haben zahlreiche Kreditinstitute verletzt. In den Widerrufsinformationen vieler Autobanken findet sich die folgende Angabe:

      „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen.“


      • Bild von fehlerhaftem Vertrag
      • Bild von fehlerhaftem Vertrag
      • Bild von fehlerhaftem Vertrag
      • Bild von fehlerhaften Darlehensvertrag
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      Freilich ist es der Bank gestattet, bei einem Widerruf keine Zinsen zu erheben. Problematisch ist allerdings die nur zwei Sätze zuvor in der Widerrufsinformation enthaltene Bestimmung wonach:

      „Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten.“

      Da Autokredite nur in allerseltensten Fällen zinslos vergeben werden, vielmehr stets ein Zinssatz von einigen Prozent vereinbart wird, ist die Aussage, es sei lediglich ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen, widersprüchlich und für den Verbraucher verwirrend. Ein kardinaler Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot.

      So sah es z.B. auch das Landgericht Hamburg:

      “Gleichwohl ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, weil entgegen Artikel 247 § 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 EGBGB a. F. unzutreffend – jedenfalls aber irreführend – über die Widerrufsfolgen, insbesondere über den im Falle des Widerrufs zu zahlenden Zinsbetrag, aufgeklärt wird. (…) Letztlich kann jedoch dahinstehen, ob die Angabe eines Tageszinsen von 0,- € zutreffend war oder nicht: Jedenfalls ist die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Widerrufsfolgen irreführend und genügt deswegen nicht den Anforderungen des Artikel 247 § 6 Absatz 2 EGBGB a. F.. Denn in der Widerrufsbelehrung heißt es, dass der Darlehensnehmer im Falle des Widerrufs „für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten“ habe. Gemäß dem Darlehensvertrag betrug der vereinbarte Sollzins p.a. 7,94%. Dies steht erkennbar im Widerspruch zu der Angabe, der Darlehensnehmer habe „pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,- € zu zahlen“. Bei einem durchschnittlichen Verbraucher schafft dies eine Unsicherheit über die Widerrufsfolgen, die – wie die gesetzliche Wertung insbesondere in Artikel 247 § 6 Absatz 2 Satz 2 EGBGB a. F. zeigt – durch Angabe des taggenauen Zinsbetrages vermieden werden soll.”


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      Verstoß gegen Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 1 EGBGB a.F. – Unzutreffende Angabe zu den Widerrufsfolgen – Wertverlust

      Die zum VW-Konzern gehörigen Autobanken, wie die VW-Bank, die Audi-Bank, die Seat-Bank oder die Skoda-Bank verwendeten bei der Darlehensvergabe nahezu identische Formulare. All diese Kreditunterlagen weisen eine Besonderheit auf. Die Bestimmungen zum Widerruf sind räumlich aufgespalten.

      Zum einen existiert da die eigentliche Widerrufsinformation auf der letzten Seite des Darlehensvertrages vor dem Feld für die Unterschriften.

      Zum anderen findet sich in den Darlehensbedingungen unter Ziffer 6 eine weitergehende Bestimmung zum Widerruf. Geregelt ist dort u.a. Folgendes:

      „6. Widerruf 1.a) Wertverlust

      Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z.B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines PKW) zu ersetzen.“


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      https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Ilja Ruvinskij https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Ilja Ruvinskij2017-08-14 06:00:402020-05-15 16:05:07Die häufigsten Fehler in Autokredit-Verträgen

      Seat Finanzierung durch Seat Bank

      13. August 2017/1 Kommentar/in Widerruf VW-Kredit /von Frage Steller

      Sehr geehrte Damen und Herren,am 24.4.13 habe ich einen Seat Leon durch die Seat Bank finanzieren lassen.Am 3.5.17 war die Schlussrate fällig,die ich auch beglichen habe.Da ich ein neues Auto kaufen möchte versuche ich natürlich meinen Diesel Seat Leon zu verkaufen.Leider zeigt keiner Interesse.Kann ich auch meinen Seat Leon an die Bank zurückgeben oder an den Seat Händler oder ist der Widerruf nicht mehr möglich.MFG Ute Bissling

      https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-08-13 20:51:322017-08-13 20:51:32Seat Finanzierung durch Seat Bank
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