Widerruf BMW Kredit
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.04.2014 habe ich meine BMW per Leasing gekauft und ausbezahlt!
meine frage ist,ob ich Recht habe auf eine Widerruf Autokredit?
Vielen Dank
Ujupi
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.04.2014 habe ich meine BMW per Leasing gekauft und ausbezahlt!
meine frage ist,ob ich Recht habe auf eine Widerruf Autokredit?
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Der Widerruf von Darlehensverträgen – insbesondere von Immobiliarkrediten – war nie so populär wie in den letzten Jahren. Kredite zum Nullzins machen das Umschulden besonders attraktiv. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sorgt dafür. dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Der Vertrag kann so praktisch ewig widerrufen werden. Durch das Urteil des LG Düsseldorfs hat sich ein neuer Angriffspunkt ergeben, der viele Verträge widerrufbar machen könnte.
Wer sich von seinem hochverzinsten Kredit trennen will, kann diesen womöglich ohne teure Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen.
Das LG Düsseldorf hat nun eine Vielzahl von Verträgen für widerrufbar erklärt.
Betroffen sind Verträge von Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparda-Banken.
Der Widerruf ermöglicht eine Umschuldung zu günstigen Konditionen: Einsparungen von bis zu 20 % der Kreditsumme sind möglich.
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Das Landgericht Düsseldorf musste sich kürzlich mit einer neuen Konstellation auseinandersetzen. In dem am 15.12.2017 entschiedenen Fall ging es um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2010.
Der Darlehensgeber hatte unter Punkt 26 folgende Klausel eingesetzt:
„26 Abbedingung von § 193 BGB: Die Parteien bedingen die Regel des § 193 BGB ab, wonach dann, wenn an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist und der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärung- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag tritt. Durch das Abbedingen dieser Regelung kann beispielsweise die Fälligkeit einer Rate auch an einem allgemeinen Feiertag, einem Sonnabend oder einem Sonntag eintreten.“
Das Gericht erklärte diese Klausel für unzulässig. Sie würde den Verbraucher verwirren, der dadurch ein Fehlverständnis entwickeln könnte. Er könnte irrigerweise davon ausgehen, dass eine Widerrufsfrist, deren Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, auch an diesem Tag endet. Tatsächlich aber findet § 193 BGB auch auf Widerrufsfristen Anwendung. Die Frist endet demnach am folgenden Werktag.
Ein Verbraucher könnte aufgrund dieser Fehlannahme davon abgehalten werden, von seinen Rechten Gebrauch zu machen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich ohne Kostenrisiko zum Widerruf Ihres Darlehensvertrages beraten.
Senden Sie uns eine Kopie Ihres Darlehensvertrages per E-Mail an Widerruf@anwalt-kg.de oder laden Sie Ihn auf unserer Homepage hoch.
Innerhalb von maximal drei Werktagen prüfen wir für Sie kostenfrei, ob auch bei Ihnen ein Widerrufsrecht besteht.
Anschließend entscheiden Sie, ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.
Die Verhandlungen mit Ihrer Bank führen wir für Sie auf Wunsch.
Auch die gerichtliche Vertretung – sofern erforderlich – übernehmen wir.
Die Widerrufsmöglichkeit wegen dem unzulässigen Ausschluss von § 193 BGB in den AGB des Kreditvertrages trifft keineswegs nur einen Vertrag. Die fehlerhaften AGB finden sich in einer Vielzahl von Verträgen. Betroffen sind Verträge der Volksbanken, Sparda-Banken und Raiffeisenbanken. Diese Kreditgeber verwendeten die fehlerhafte Klausel.
Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob auch bei Ihnen die unzulässige Klausel verwendet wurde, oder ob aus einem anderen Grund womöglich ein Widerrufsrecht besteht. Ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, liegt bei Ihnen. Unsere auf dem Gebiet des Widerrufsrechts versierten Mitarbeiter beraten Sie ausführlich zu Chancen und Risiken eines Widerrufs.
Der Vertrag besteht nicht mehr.
Der Kunde muss eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Er erhält keine Nutzungsentschädigung für die gezahlten Raten.
Die hohe Vorfälligkeitsentschädigung macht eine Kündigung wirtschaftlich unattraktiv.
Es bleibt genug Zeit, eine günstige Anschlussfinanzierung zu suchen, denn nach dem Widerruf besteht eine Frist von 30 Tagen, um die Restschuld zu begleichen.
Es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Die Bank zahlt dem Kunden eine Nutzungsentschädigung für die von ihm bereits gezahlten Raten.
Durch Nutzung einer günstigen Umschuldung sind Ersparnisse von bis zu 20 Prozent der Kreditsumme möglich.
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Hallo,
Ich heiße Morten Ziemann, fahre einen VW Touran bj 12/2014. Er ist ein Diesel-schummelsoftware Auto und wurde bereits zurück gerufen um eine neue Software draufzuspielen. Ich habe einen Finanzierungsvertrag bei der VW Hausbank. Das klingt für mich alles so, als wenn ich berechtigt wäre um mein Geld zurück zu bekommen. Können sie mir sagen was ich dafür tun müsste?
lg Morten Ziemann
Hallo. Angenommen, ich habe Erfolgreich mein Auto zurückgeben können, wie sieht dann die Provision für Ihre Leistungen als Kanzlei aus?
Und welche Kosten entstehen, wenn es eben nicht geklappt hat mit der Widerrufung?
Gruß

Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Widerrufsexperten
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Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus hat mit einem Kamerateam unsere Kanzleiräume besucht. Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler erläutert den Zuschauern, wie Verbraucher erfolgreich gegen die Banken der Autohersteller vorgehen können. Der Widerrufsjoker steht allen Verbrauchern offen, die in den letzten Jahren einen Autokredit abgeschlossen haben, und ist die effizienteste Waffe im Abgasskandal. Den Beitrag von Plusminus können Sie hier sehen:
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Neben den Ausführungen unseres Rechtsanwalts Dr. V. Ghendler erzählen auch zwei unserer Mandanten von ihren Fällen. Beide Mandanten hatten ein Diesel-Fahrzeug von Audi erworben und per Kreditvertrag bei der Audi-Bank finanziert (Autokredit Widerruf). Kurz nach Abschluss der Verträge wurden die Abgas-Manipulationen von VW publik. Auch Audi als Tochter des VW Konzerns war bekanntermaßen an dem schmutzigen Skandal beteiligt. Der Volkswagen-Konzern spielte die Vorwürfe herunter oder versuchte, sich bei den Kunden zu entschuldigen. Wiedergutmachung leisteten Audi und VW jedoch nicht. Mit dieser Gleichgültigkeit des VW Konzerns sowie dem großen Wertverlust ihrer Autos wollten sich unsere Mandanten nicht abfinden. Sie wandten sich daher an unsere Kanzlei und nahmen unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung und Vertragsprüfung an.
Unsere Widerrufsexperten erkannten schnell, dass die Unterlagen der Mandanten einige der häufigsten Fehler in Autokredit-Verträgen aufwiesen. Beispielsweise hatte ein Mandant keine Ausfertigung des Vertrags erhalten, die von Audi bzw. der Volkswagen Bank selbst unterschrieben war. Somit hatte er faktisch nie die vollständigen Vertragsunterlagen erhalten. Darüber hinaus fehlte die Angabe, um welche Art des Darlehens es sich handelt. Auch der vorgeschriebene Hinweis auf das Recht des Kunden, einen Tilgungsplan zu verlangen, war inmitten anderer Angaben versteckt und somit unverständlich.
Der gravierendste Fehler: Der Kunde wurde im Vertrag nicht darauf hingewiesen, dass er ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besitzt. Lediglich das Kündigungsrecht der Bank ist klar beschrieben. Kündigungsrechte des Darlehensnehmers finden sich dagegen nur an einer der hintersten Stellen in den AGB. Dieser klare Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot bedeutet nicht zuletzt gemäß eines Urteils des Frankfurter Oberlandesgerichts einen zeitlich unbeschränkten Kündigungsgrund.
Im Ergebnis berechtigen diese Fehler auch lange nach Vertragsschluss noch zum Widerruf, da die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat.
Fehlende Unterschrift: Statt Unterschriften findet sich nur ein Hinweis, dass die VW Bank eine unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrags besitzt.

Kein Hinweis auf Kündigungsrecht: Das Kündigungsrecht der Bank ist vollständig im Vertrag aufgeführt. Dass der Darlehensnehmer aber ebenso ein Kündigungsrecht besitzt, verschweigt die VW Bank.

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Herr Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler konnte für unsere Mandanten sogar genau berechnen, welche finanziellen Vorteile der Widerruf haben würde. Unsere Mandanten vermeiden nicht nur den Schaden im Abgasskandal, sondern erhalten sogar unschlagbare Konditionen für das Auto. Der finanzielle Vorteil lässt sich durch unseren Widerrufsrechner ermitteln, den auch die Stiftung Warentest bereits positiv erwähnt hat. Einer der Mandanten kaufte den Wagen beispielsweise im März 2015 und fuhr seitdem nur 22.000 Kilometer. Im Ergebnis wird er bei erfolgreichem Widerruf fast die gesamten bisher gezahlten Beträge zurückerhalten. Dies ergibt sich aus einer rechnerischen Gesamtleistung des Wagens, die je nach Fahrzeugklasse zwischen 200.000 und 250.000 Kilometern liegt. 22.000 Kilometer sind also nur rund 10 % der Gesamtfahrleistung.
Auch wenn das Ziel nicht die Rückgabe des Autos, sondern Schadensersatz ist, bietet der Rechner einen Anhaltspunkt für den zu erwartenden finanziellen Ausgleich für den Schaden im Abgasskandal durch den Wertverlust.
Sie müssen nicht mehr zahlen
abzgl. Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer
Sie erhalten zurück
Sie erhalten zurück (2. Methode)
Viele Verbraucher finanzieren ihr Auto per Kredit, den sie mit einer Herstellerbank abschließen. Diese Verträge sind sehr oft nicht korrekt formuliert, insbesondere fehlen wichtige Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht.
Bei fehlerhaften Verträgen ist ein Widerruf möglich, auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Verbraucher haben davon regelmäßig einen attraktiven finanziellen Vorteil.
Unsere anwaltliche Prüfung von Vertragsunterlagen für Autokredite ist kostenfrei. Wir beraten Sie im Anschluss an die Prüfung kostenfrei zum bestmöglichen Vorgehen.
Autokredite sind seit geraumer Zeit ein beliebtes Mittel, ein Auto zu erwerben, ohne den gesamten Kaufpreis vorher ansparen zu müssen. Die Hersteller freut es: Sie verkaufen mehr Autos und verdienen gleich doppelt daran. Denn für die Durchführung der Kreditfinanzierung haben die Hersteller ihre eigenen Banken gegründet. Die Volkswagen Bank gibt es beispielsweise bereits seit 1949. Mittlerweile gibt es darüber hinaus die Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und SKODA Bank. Auch Mercedes, BMW und weitere Hersteller haben ihre eigene Bank.
Das ARD-Magazin Plusminus berichtet bereits seit 1975 über Wirtschafts- und sozialpolitische Themen. Bei Plusminus werden Verbraucher schwerpunktmäßig zu den Bereichen Wirtschaft, Reise & Verkehr, Altersvorsorge, Wohnen und Gesundheit sowie Umwelt und Internet informiert. Die Sendung ist jeden Mittwoch um 21:45 in der ARD zu sehen, Wiederholungen laufen regelmäßig auf den Regionalprogrammen. Außerdem ist die Sendung in der ARD Mediathek abrufbar. Mit Plusminus liefert die ARD informative Hintergrundberichte neben investigativen Recherchen und Tests. Darüber hinaus bietet Plusminus Tipps und Handlungsvorschläge für Verbraucher, Konsumenten und Steuerzahler.
Herr Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler und das Kamerateam der ARD für Plusminus zum Widerruf von Autokrediten


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Mit dem Widerruf von Autokrediten berichtet die ARD über ein Thema, auf das sich diese Kanzlei schon lange spezialisiert hat. Denn die millionenfach genutzten Verträge zur Autofinanzierung wurden von den Herstellern selten korrekt formuliert. Stattdessen sind zahlreiche Verträge unvollständig, unübersichtlich und rechtlich fehlerhaft. So wie unsere Mandanten aus der Sendung Plusminus betrifft dies deutschlandweit hunderttausende Kunden. Die Widerrufsmöglichkeit des Autokredits schlummert also noch in unzähligen Verträgen.
Insbesondere sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen enthalten. Verbraucher müssen umfassend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert werden. Doch die gut bezahlten Anwälte der Autokonzerne haben diese wichtige Verbraucherinformation falsch oder gar nicht in die Verträge aufgenommen. Falsch belehrte Kunden haben deswegen das Recht, auch Jahre später noch ihre Verträge zu widerrufen. Wenn Sie von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, geben Sie das gebrauchte Auto zurück. Im Gegenzug erhalten Sie Ihre über die Jahre geleisteten Ratenzahlungen sowie die Anzahlung zurück. Diese Rechtslage wurde auch vor Gericht mehrfach bestätigt. Fraglich ist nur, ob für die Bank für die Abnutzung des Autos eine Nutzungsentschädigung von der Rückzahlung abziehen darf. Dies wurde von Gerichten bisher nicht einheitlich beantwortet. Doch selbst wenn eine Entschädigung zu zahlen ist, so sind die Abzüge bei einer üblichen Fahrzeugnutzung relativ gering und erreichen keinesfalls den Wertverlust des Autos bei einem regulären Verkauf über Autoscout24 oder an einen Gebrauchtwagenhändler.
Für sich genommen ist der Widerrufsjoker bereits ein großes Thema, da er auch auf Lebensversicherungen und Immobiliendarlehen anwendbar ist. Doch wie auch Plusminus berichtet, kommt bei Autokrediten noch ein zweiter Punkt hinzu: der Abgasskandal. Denn der von VW ausgelöste Dieselskandal wurde von Autoherstellern und Politik nur unzureichend aufgeklärt. Entschädigungen für Kunden, die ohne ihr Wissen den manipulierten Skandalmotor EA 189 und andere Autos mit geschönten Abgaswerten gekauft hatten, gab es nicht. Der Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge übersteigt den üblichen Preisnachlass für Gebrauchtwagen um ein Vielfaches. Daher ist der Widerruf für Diesel-Kunden besonders interessant, wenn er auch allen Autobesitzern gleichermaßen offen steht, die eine Finanzierung nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben.
Ähnlich wie in Darlehensverträgen ist die Rechtslage auch bei Leasingverträgen. Auch hier besitzt der Verbraucher ein Widerrufsrecht, auch hier verwenden die Banken fehlerhafte Verträge. Rechte der Verbraucher und wichtige Informationen werden teils in umfangreichen Zusatzbestimmungen versteckt oder fehlen ganz. Diese Rechtsverstöße haben zur Folge, dass der Verbraucher jederzeit den Widerruf erklären kann. Dann erhält er die gezahlten Leasing-Raten zurück. Im Gegenzug gibt der das gebrauchte Leasingfahrzeug zurück. Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten im Vorgehen gegen VW Leasing, Audi Leasing und andere Anbieter.
Im ARD Bericht bei Plusminus kommen Mandanten zu Wort, die ihren Autokredit Widerruf bereits durchgeführt haben. Doch auch wenn Ihre Finanzierung bis heute noch nicht widerrufen ist, besteht die Möglichkeit weiterhin. Unsere auf Widerrufsrecht spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen an, kostenlos auch Ihre Verträge zu überprüfen. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gerne per e-Mail an widerruf@anwalt-kg.de oder nutzen Sie unsere Upload-Funktion. Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich mit anwaltlicher Diskretion behandelt, Sie können die Unterlagen aber auch anonymisiert einsenden.
Innerhalb weniger Tage erhalten Sie von uns das Ergebnis. Nach unserer Erfahrung sind in einem Großteil der Finanzierungsverträge gravierende Fehler enthalten, die das Verbraucherrecht grob verletzen. Für Sie entsteht durch die Prüfung keinerlei finanzielles Risiko. Nach der Prüfung besprechen wir mit Ihnen kostenfrei die Erfolgsaussichten und beraten Sie zur besten Vorgehensweise.
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Der Widerruf von Immobiliardarlehen ist durch die Medien inzwischen zu einem populären Mittel geworden, um sich von Verträgen mit langer Zinsbindung zu lösen. Unsere Kanzlei kämpft seit Jahren an dieser Front und konnte vielen Mandanten eine Umschuldung zu günstigen Konditionen ermöglichen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung stellt dabei die Grundlage der Rückabwicklung dar. Sie berechtigt Kunden auch noch Jahre später zum Widerruf ihrer Verträge. Ganz ohne Vorfälligkeitsentscheidung können diese dann umschulden und von den aktuellen Niedrigzinsen profitieren.
Nun gibt es einen neuen Angriffspunkt – nach einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.10.2017 könnten nun auch viele Prolongationsvereinbarungen angreifbar sein.
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Sogenannte „Prolongationsverhandlungen“ oder einfacher gesagt „Zinsanpassungsverhandlungen“ finden typischerweise zum Ende der Zinsbindungsfrist statt. Der Kunde einigt sich mit der Bank über eine entsprechende Anpassung der Zinsen. Was bisher weder bekannt, geschweige denn gerichtlich bestätigt war: auch hier gilt das Widerrufsrecht. Der Widerrufsjoker sticht.
Für den Kunden heißt das Folgendes: Er muss auch bei einer Zinsanpassung vom Kreditinstitut korrekt belehrt werden. Unterbleibt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, so kann er nach § 312d Abs. 1 BGB widerrufen. Die Widerrufsfrist wird nämlich nur durch eine korrekte Belehrung in Gang gesetzt. Fehlt es an einer solchen, besteht ein praktisch ewiges Widerrufsrecht.
Gerade in Anbetracht der aktuellen Niedrigzinslage kann sich ein Widerruf rechnen – Immobilienkredite sind günstig wie nie. Wer einen älteren Vertrag mit langer Zinsbindung hat, konnte davon nicht profitieren – es sei denn er widerruft.
Infolge des Widerrufs ist die getroffene Zinsanpassungsvereinbarung vollständig rückabzuwickeln. Außerdem kann der Kunde das Darlehen binnen eines Monats kündigen. In dieser Zeit kann er sich gegebenenfalls eine Anschlussfinanzierung suchen. Diese Loslösung vom Darlehensvertrag ist besonders im Vergleich zu einer Kündigung sinnvoll. Bei einer Kündigung fällt nämlich eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an, die beim Widerruf nicht gezahlt werden muss. Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung mindert nicht nur den potentiellen Veräußerungsgewinn, sondern macht eine Loslösung vom Darlehensvertrag wegen attraktiver Zinslage sinnlos. Selbst wenn eine vorherige Prüfung der Vertragsunterlagen ergeben hat, dass kein Widerrufsrecht besteht, könnte sich aus der Zinsanpassungsvereinbarung etwas anderes ergeben. Über den Umweg des Widerrufs der Zinsanpassungsvereinbarung kann das Ziel der Umschuldung letztlich doch noch erreicht werden.

Sogenannte „Prolongationsverhandlungen“ oder einfacher gesagt „Zinsanpassungsverhandlungen“ finden typischerweise zum Ende der Zinsbindungsfrist statt.
Ob im Einzelnen ein Widerrufsrecht besteht, bedarf einer individuellen Prüfung. Dazu braucht es anwaltliche Expertise. Unsere Mitarbeiter sind im Bereich des Widerrufsrechts geschult und erfahren. Nach der Zusendung Ihrer Vertragsunterlagen werden diese auf Fehler hin untersucht. Sodann erfolgt eine telefonische Beratung zu Chancen und Risiken eines Widerrufs. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unsere Arbeit als kostenlose Erstberatung unentgeltlich.
Entscheiden Sie sich für den Widerruf, so stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung. Den Widerruf müssen Sie selbst erklären. Ausnahmslos jedes Kreditinstitut wird diesen zunächst ablehnen. Diese Ablehnung benötigen wir, um bei Ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungsanfrage zu stellen. Anschließend übernehmen wir die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit Ihrem Kreditinstitut. Zunächst bemühen wir uns um eine außergerichtliche Klärung. Sollte es hier zu keiner Einigung mit der Bank kommen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir Ihnen gerne alternative Zahlungsmodelle vor. Selbst wenn Ihr Vertrag bereits erfolglos auf eine Widerrufsmöglichkeit untersucht wurde, kann eine Sichtung der Zinsanpassungsvereinbarung zu einem anderen Ergebnis führen. Zögern Sie also nicht, uns Ihre Unterlage zukommen zu lassen.
Rückabwicklung
Vertrag besteht nicht weiter
Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Kunde erhält Nutzungsentschädigung von der Bank (Zinsen)
Ersparnisse von bis zu 20 % der Kreditsumme und Möglichkeit der günstigen Umschuldung
Kündigung innerhalb eines Monats möglich
Es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an
Kunde erhält keine Nutzungsentschädigung
Einbußen durch Vorfälligkeitsentschädigung übersteigen die Zinsersparnis, Umschuldung rechnet sich nicht
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Am 18.09.2017 feierte er seinen zweiten Geburtstag – der Dieselskandal. Während die Ausmaße des Skandals noch immer nicht ganz bestimmbar sind und immer mehr Hersteller verwickelt zu sein scheinen, sind die Resultate deutlich zu spüren. In 90 deutschen Städten werden die NO2-Grenzwerte dauerhaft überschritten. Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde gibt es allein in Deutschland jährlich 12.860 vorzeitige Todesfälle aufgrund von NO2.
Die Deutsche Umwelthilfe führt bereits gegen mehrere Städte Verfahren. Das Ziel: Reine Luft durch Fahrverbote. Nun reicht sie auch gegen Halle, Hannover und Kiel, beziehungsweise die entsprechenden Landesregierungen Klage ein.
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Die drei betroffenen Städte überschreiten den Grenzwert von 40 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) deutlich und das schon seit 2010. Kiel ist mit 65 µg/m3 sogar auf Platz vier der schmutzigsten Städte Deutschlands, aber auch in Hannover und Halle gibt es erhebliche Überschreitungen.
Grund genug für den Umweltverband DUH vor Gericht zu ziehen. Die Deutsche Umwelthilfe verfolgt damit eine primäre Absicht: Druck ausüben. Die Städte und Kommunen sollen dazu bewegt werden, ihre Luftreinhaltepläne grundlegend zu überarbeiten – im Optimalfall inklusive umfassender Fahrverbote. Bereits 2018 sollen so die Grenzwerte eingehalten werden.
Langsam droht die seit Monaten anrollende Klagewelle zu brechen. In bereits 16 Städten hatte die DUH geklagt, in jedem der bereits entschiedenen Fälle gewonnen. Gerade die Urteile aus Düsseldorf, Stuttgart und München sind richtungsweisend in puncto Fahrverbote. Zuletzt hatten die Stuttgarter Richter ein Fahrverbot als verhältnismäßige, wirksame Maßnahme bezeichnet. Stichtag wird hier wohl der 22. Februar 2018 sein. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Sprungrevisionen im Düsseldorfer und im Stuttgarter Fall.
Während das Land Sachsen-Anhalt (Halle an der Saale) die aktuellen Maßnahmen für reine Luft als hinreichend empfindet, um langfristig die Grenzwerte einhalten zu können, ist der Oberbürgermeister von Hannover anderer Meinung. Stefan Schostock scheint Fahrverbote in Hannover durchaus für sinnvoll zu halten. „Nur so sind die Grenzwerte einzuhalten.“. Kiel hört unterdessen nicht zum ersten Mal von der Deutschen Umwelthilfe. Nachdem die DUH im Sommer erst angemahnt hatte, geht sie jetzt den Klageweg. Trotzdem zeigt sich Oberbürgermeister Ulf Kämper gelassen. Er sei zuversichtlich, […] in einem überschaubaren Zeitraum den Grenzwert […] einhalten zu können..
Die Klage würde ihm keine schlaflosen Nächte bereiten.
Ihm vielleicht nicht, tausenden Dieselfahrern in den betroffenen Städten aber schon. Denn Ziel der Deutschen Umwelthilfe ist nicht etwa eine Verbesserung der Situation auf lange Sicht. Schon in 2018 sollen die Grenzwerte eingehalten werden und das ist realistisch gesehen nur durch Fahrverbote möglich. Eine Katastrophe für viele Pendler, Taxifahrer und Anwohner. Noch fehlt es zwar an einem entsprechenden Urteil, aber die Aussicht auf Fahrverbote in bis zu 60 deutschen Städten macht Euro 5 – und Euro 6-Diesel nahezu unverkäuflich. Dieselfahrer befinden sich also in einer Zwickmühle: Fahren sie den Wagen weiter und gehen das Risiko ein, ihn bald nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen zu dürfen? Oder verkaufen sie ihn weit unter Wert?
Diese beiden Optionen müssen nicht die einzigen bleiben. Denn es besteht ebenso die Möglichkeit, sich zu wehren.
Nicht nur ist -gerade bei VW- ein Vorgehen gegen den Hersteller möglich, auch gegen den Händler kann Klage eingereicht werden. Bei finanzierten PKW gibt es außerdem die Möglichkeit, durch einen Widerruf sämtliche Raten zurückzuerhalten.
Dieselfahrern ist deswegen zu raten, die Handlungsoptionen sorgfältig durch einen Fachmann prüfen zu lassen.
Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unverbindlich von einem unserer Mitarbeiter beraten zu lassen. Wir beleuchten anhand Ihres konkreten Falls die Erfolgsaussichten eines etwaigen Vorgehens.
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Der lukrative Widerruf von Autokrediten ist ein vielbeachtetes Thema in den Medien. Auch die ARD-Sendung plusminus berichtet am 17.01.2018 um 21:45 Uhr darüber. Der Bericht enthält ein Interview mit einem unserer Widerrufs-Experten, Herrn Dr. V. Ghendler. Unsere Kanzlei hat sich schon früh auf das Thema Widerruf von Autokrediten und lukrative Rückgabe des Gebrauchten Autos spezialisiert. Der ARD-Bericht lässt auch einige unserer Mandanten zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten.
Fotos von den Dreharbeiten in unserer Kanzlei
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Nachdem die Stiftung Warentest bereits früh über die Möglichkeit zum Widerruf berichtet hatte, informieren nun immer mehr Medien über dieses Thema. Spätestens nachdem kürzlich zwei vielbeachtete Urteile zugunsten der Autobesitzer ergangen sind, wird das Thema zum Dauerbrenner. Hintergrund dieser Urteile: Die Gerichte haben entschieden, dass der Widerruf von Auto-Kreditverträgen auch noch Jahre nach Abschluss der Verträge möglich ist – und Kunden somit viel Geld sparen können.
Der Widerruf von Autokrediten ist für jeden Kunden möglich, der das Fahrzeug bei einer Herstellerbank finanziert hat. Der Grund: Die Banken waren ihrer Pflicht zur umfassenden und korrekten Information über das Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern nicht nachgekommen. Stattdessen verwendeten die Banken massenhaft fehlerhafte und widersprüchliche Verträge. Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen: Sie können den Widerruf erklären und diesen falls nötig auch vor Gericht durchsetzen.
Dieser Sachverhalt ist für eine Gruppe von Autobesitzern besonders interessant: Die Fahrer von Dieselautos. Denn seit Bekanntwerden des großen Abgasskandals ist der Gebrauchtwagenmarkt für Diesel-Fahrzeuge abgestürzt. Der Wertverlust der Fahrzeuge steigt Tag für Tag. Studien belegen außerdem: Diesel-Fahrzeuge sind deutlich umweltschädlicher, als bislang bekannt. Zahlreiche Kommunen könnten Diesel-Fahrzeuge daher aus den Innenstädten verbannen. Mittlerweile planen Politiker außerdem eine Abschaffung der Steuervorteile für Diesel-Kraftstoff. Diese Nachrichten dürften mittelfristig keine Erholung der Preise für gebrauchte Diesel-Autos erlauben.
Für sämtliche Autobesitzer ist es sinnvoll, alle Optionen prüfen zu lassen. Diesel-Käufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, können somit den möglichen Fahrverboten entgehen. Auch Benziner können durch den Widerrufsjoker Preisvorteile gegenüber einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen. Unsere Widerrufs-Experten prüfen Ihre Unterlagen kostenlos. Somit entsteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Ihren finanziellen Vorteil können Sie ganz einfach mit unserem Widerrufsrechner ermitteln.


Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
