Zu wessen Nachteil wirkt sich der Widerruf aus?
/0 Kommentare/in Widerruf Wohnmobilkredit /von Dr. V. GhendlerDer Widerruf ist für keine beteiligte Partei nachteilig. Die Bank erhält die Zinsen, die Nutzungsentschädigung und das Fahrzeug und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Der Händler und der Hersteller werden von der Rückabwicklung nicht tangiert. Darüber hinaus hat die mit den Wohnmobilherstellern in der Regel eng verbundene Bank ganz andere Absatzmöglichkeiten für gebrauchte Wohnmobile als ein Verbraucher, so dass der Wertverlust von ihr gut kompensiert werden kann.
Wer trägt die Kosten eines Verfahrens?
/0 Kommentare/in Widerruf Wohnmobilkredit /von Dr. V. GhendlerGanz einfach – Ihre Rechtsschutzversicherung. Selbst wenn Sie momentan noch keine Rechtsschutzversicherung haben, bietet der Widerrufsjoker aufgrund einer Besonderheit den Vorteil, dass Sie jetzt noch eine abschließen können, die dann das Prozesskostenrisiko übernimmt. Der Grund hierfür ist, dass beim Widerruf der Schadensfall erst in der Zukunft liegt. Und erst der Schadensfall ist das Ereignis, bei dem die Versicherung bereits bestehen muss. Ob Sie bei Abschluss des Vertrages versichert waren, spielt also gar keine Rolle. Die Einzelheiten hierzu können wir gerne bei einem gemeinsamen Telefonat mit Ihnen besprechen, dabei empfehlen wir Ihnen auch gleich die richtige Versicherung für Ihren Fall.
Wie sind die Erfolgsaussichten?
/0 Kommentare/in Widerruf Wohnmobilkredit /von Dr. V. GhendlerDiese sind von Fall zu Fall unterschiedlich und hängen stark von den Fehlern in Ihrem Vertrag ab. Am besten nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich überprüfen zu lassen, um sich ein Bild von Ihren persönlichen Erfolgsaussichten machen zu können.
Die meisten Gerichte sind verbraucherfreundlich, man kann eine klare Tendenz zugunsten der Darlehensnehmer erkennen. Zum Autokredit Widerruf wurden schon viele positive Urteile gefällt. Bei den Immobilienkrediten sind es noch deutlich mehr, denn dort ist der Widerrufsjoker seit fast zehn Jahren gängige Praxis.
Kann ich mein Wohnmobil auch behalten?
/0 Kommentare/in Widerruf Wohnmobilkredit /von Dr. V. GhendlerJa, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Dann wird der Wert des Wohnmobils von dem Rückzahlungsanspruch gegen die Bank abgezogen. Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen und nicht direkt von Fahrverboten betroffen sind, ist das eine gute Möglichkeit um die Urlaubskasse mit einigen tausend Euro aufzufüllen. Natürlich berechnen wir schon im Vorfeld bei der kostenfreien Erstberatung die ungefähre Höhe Ihres Anspruches.
Wie berechnet sich die Nutzungsentschädigung?
/0 Kommentare/in Widerruf Wohnmobilkredit /von Dr. V. GhendlerWir sind zwar der Auffassung, dass Sie aufgrund der Gesetzeslage überhaupt keine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Sollte dies aber so sein, wird im Regelfall diese Formel zur Berechnung angewendet:
Bruttokaufpreis x Nutzungsdauer in Monaten / Gesamtnutzungsdauer in Monaten: 180
Beispiel: Sie haben ein Wohnmobil für 70.000 € gekauft und es 3 Jahre, also 36 Monate genutzt. Bei einer Rückabwicklung würden damit vom Kaufpreis 14.000 € Nutzungsentschädigung abgezogen und Sie würden 56.000 € zurückbekommen.
Zum Vergleich: Der Wertverlust von Wohnmobilen beträgt rund 20 Prozent im ersten Jahr, zwölf Prozent im zweiten und acht bis zehn Prozent in den Folgejahren.
Nach drei Jahren würden Sie beim Verkauf für das Wohnmobil also noch ca. 44.000 € bis 45.500 € erhalten.
Ihr Vorteil durch den Widerruf: ca. 12.000,00 €!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
/0 Kommentare/in Widerruf Wohnmobilkredit /von Dr. V. GhendlerZunächst muss der Wohnwagen oder das Wohnmobil mittels Kredit finanziert sein. Dieser Kredit muss noch laufen oder darf noch nicht länger als ein Jahr abgelöst sein.
Des Weiteren müssen Kreditvertrag und Kaufvertrag zusammenhängen. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn der Wohnmobilhändler den Kredit vermittelt hat und stellt so gut wie nie ein Hindernis dar. Zu guter Letzt muss Ihr Vertrag Belehrungsfehler enthalten. Diese Voraussetzung prüfen wir kostenfrei für Sie, natürlich vollkommen unverbindlich:
- Jetzt Unterlagen zur Prüfung hochladen
- Jetzt anrufen und kostenfreien Beratungstermin vereinbaren: 0221 – 6777 00 55
- Jetzt Unterlagen per e-Mail absenden: widerruf@anwalt-kg.de
Welchen Vorteil bietet der Widerrufsjoker?
/0 Kommentare/in Widerruf Wohnmobilkredit /von Dr. V. GhendlerDie Bank ist nach dem Widerruf verpflichtet, dem Kunden sämtliche Raten zu erstatten, die dieser bisher gezahlt hat. Im Gegenzug muss der Darlehensnehmer das erworbene Wohnmobil oder den Wohnwagen an die Bank zurückgeben. Teilweise vertreten die Gerichte sogar die Ansicht, dass er nicht einmal eine Entschädigung für die Nutzung des Campers zahlen muss. Doch selbst wenn diese gezahlt werden muss, bekommt der Verbraucher immer noch deutlich mehr Geld von der Bank für sein Fahrzeug, als er auf dem regulären Markt erzielen würde. Der Vorteil ist bei den älteren Dieselmodellen, die von den Fahrverboten in den Innenstädten betroffen sind am größten, denn der Wertverlust aufgrund der Dieselthematik bleibt bei der Rückabwicklung ganz außen vor. Der Unterschied zwischen Widerruf und Verkauf kann leicht 10.000,00 € und mehr betragen. Schließlich muss die Bank auch die gesamte Anzahlung vollständig erstatten.
Was ist der Widerrufsjoker?
/0 Kommentare/in Widerruf Wohnmobilkredit /von Dr. V. GhendlerWenn Banken mit Privatpersonen Kreditverträge abschließen, treffen sie viele Aufklärungspflichten. Verstößt die Bank gegen eine dieser Pflichten, zum Beispiel korrekt und verständlich über das Widerrufsrecht selber oder das Kündigungsrecht zu belehren, kann der Kunde den gesamten Darlehensvertrag widerrufen. Da die Bank bei Vertragsschluss nicht korrekt belehrt hat, steht dem Kunden ein „ewiges“ Widerrufsrecht zu. Übt er dieses aus, werden Darlehensvertrag und der damit zusammenhängende Kaufvertrag über das Wohnmobil oder den Wohnwagen rückabgewickelt.
Wird die Versicherung meinen Vertrag kündigen oder die Leistungen kürzen?
/0 Kommentare/in Beitragserhöhung private Krankenversicherung /von Dr. V. GhendlerNein, Ihre Versicherung wird Ihren Versicherungsvertrag nicht kündigen. Eine Versicherung hat gar nicht die rechtliche Möglichkeit dazu, den Vertrag zu kündigen, nur weil Sie Ansprüche auf Beitragsrückerstattung geltend machen. Ein Kündigungsrecht würde nur entstehen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß zahlen würden. Daher sollten Sie natürlich weiterhin Ihre Beiträge in voller Höhe zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Auch die Sorge, dass Ihre Versicherung möglicherweise schlechter regulieren und weniger Kulanz zeigen wird, können wir Ihnen nehmen. Im Gegenteil ist Ihr Versicherer nun darüber informiert, dass Sie von einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vertreten werden. Daher wird er ggf. sogar noch schneller und kulanter auf Ihre Versicherungsfälle reagieren.



