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Wohlverhaltensphase
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerHallo und guten Tag!
Seit 12.04.2021 bin ich in Privatinsolvenz. Das erste Jahr ist damit geschafft. Der vom Gericht angesetze Schlusstermin ist am 25.04.2022. Das Büro des Insolvenzverwalters hat mir inzwischen mitgeteilt, dass dann der Insolvenzverwalter nur noch Treuhänder sei.
Ich habe seit Anfang an ein P Konto. Ein Gerichtsbeschluss, zur Mitteilung auch an meine Bank im Nov`21, sagt, dass alle vom meinem Arbeitgeber auf mein P Konto überwiesenen Beträge zu meiner Verfügung stehen,auch wenn diese über dem gestztl. Pfändungsbetrag liegen, da pfändbares Einkommen durch den Arbeitgeber schon an den Insolvenzverwalter überwiesen wurde.
Ab Mai beginnt dann die Wohlverhaltensphase.
Frage 1: Kann/soll man das P Konto dann in eine normales Konto ändern oder weiter als P Konto betreiben? Es gab ein paar Probleme mit den nutzbaren Freibeträgen im Monat. Evtl. würde ich sogar die Bank wechseln.
Frage 2: Wird dann nur noch das pfändbare Einkommen abgeführt? Wie verhält es sich zB. bei Steuerückzahlungen?
Frage 3: Der schrftl. Mitteilung zum Abschlusstermins vom Gerichtes. lag auch eine Rechnung bei. Diese hat der Insolvenzverwalter beantragt, auf Staatskasse. Wenn der Insolvenzverwalter nun “Treuhänder” ist, muss ich da Kosten übernehmen?
Vielen Dank schon mal im voraus
Mit freundlichem Gruß
GmbH Auflösung
/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
Leider kann ich über Ihre Website kein Mandat für eine GmbH Auflösung buchen. Es wird “Kapazitätsknappheit” angezeigt. Mit Ihrem Know-How bin ich aber sicher, dass mein Fall Ihnen einen sehr geringen Aufwand bringen wird. Es handelt sich um eine GmbH die bereits beim Finanzamt “schlafend” gemeldet ist und die seit 2019 keinerlei Rechtsgeschäfte tätigt. In 2019 wurde ein Container Kleidung gekauft und verkauft – Das wars! Geründet wurde 2017 als UG. Wenn Sie den Fall wirklich nicht übernehmen wollen, können Sie mir bitte eine andere vertrauenswürdige Kanzlei empfehlen?
Über eine zeitige, kurze Rückmeldung Ihrerseits (gerne schriftlich mit direktem Angebot) wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße und danke im Voraus
Hasan Hilal
Nautical Global Trade GmbH
In den Maisbanden 25
40229 Düsseldorf
015782365649
Freiberufler
/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
im letzten Jahr habe ich Sie kontaktiert bezüglich der Gründung einer UG Aktenzeichen: 2132216. Zwischenzeitlich hat sich einiges getan. Nach langem hin und her sind wir nun zu dem Entschluss gekommen eine amerikanische LLC in Delaware zu gründen. Für mich stellt sich jetzt folgende Frage:
Meine Hauptaufgabe ist die Erstellung von Audiodateien zur Verwendung in Videospielen. Diese Dateien stelle ich der LLC zum Verkauf zur Verfügung und soll dann eine Art Verkaufsvergütung erhalten gemessen an der verkauften Stückzahl.
Ist hierzu der Freiberufler ausreichend? Ich bin zeitgleich Vollzeit als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen tätig und möchte das ganze berufsbegleitend machen.
Ggf. werde ich auch Member der LLC. Muss ich hier dann eine andere Gesellschaftsform gründen, damit ich member der LLC werden darf.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Möllmann
Risikolebensversicherung für Hausfinanzierung
/1 Kommentar/in Insolvenzrecht /von Frage StellerHallo,
ich habe seit einen halben Jahr Restschuldbefreiung erreicht. Für eine Haussanierung wurde ein KFW Kredit in Anspruch genommen,( mit in die Insolvenz) dieser wurde seitens der Bank über eine Risikolebensversicherung zusätzlich abgesichert. Der Beitrag wurde zu Beginn der Insolvenz ruhend gestellt, mein Wunsch nach Auszahlung, des Guthabens wird vom Versicherer abgelehnt mit dem Hinweis, das die Bürgschaft auch nach erlangter Restschuldbefreiung weiter besteht, ich solle mich an die Bank wenden, diese verwies mich auf 301, Abs. 2 Insolvenzgesetz, was bedeutet das?
Vielen Dank
Kerbstaks
Verbraucher – oder Regelinsolvenz?
/1 Kommentar/in Insolvenzrecht /von Frage StellerGuten Tag,
Ich bekomme unterschiedliche Aussagen, was für mich richtig ist, oder was besser?
Hintergrund: Ich bin Solo-Selbstständig als Freiberufler und habe keine Mitarbeiter.
Leider habe ich dazu keine große Einnahmen, im Schnitt 1.200 Euro. Möchte das aber auch nicht aufgeben.
Ich habe viele Schulden aus meiner Vergangenheit, ehemaliger GF einer GmbH, wo ich bürgte und die mir dann mein Gehalt nicht mehr zahlen konnte, was dann zur weiteren Krise führte, Privatschulden.
Ich war aber kein Inhaber derGmbH einst. Ich habe ungefähr 15 Gläubiger aus der Zeit. Mit 55 Jahren will ich nun einen Neuanfang und mich entschulden.
Die einen sagen, ich darf keine Verbraucherinsolvenz anmelden, da ich dazu meine Solo-Selbsständigkeit aufgeben muss, die anderen sagen, doch das geht. Die dritten emfehlen aber Regelinsolvenz, da gleiche Zeitdauer, aber weniger kompliziert.
Was stimmt denn nun?
Randfrage: Als GF damals wurde ich wegen Insolvenzverschleppung im minderschweren Fall verurteilt. 2015 – 120 MT a 30 Euro. Ich stimmte dem zu, da mir gesagt wurde, nach 5 Jahren wäre das erloschen. Nun lese ich ab und an 10 Jahre und könne daher keine Insolvenz anmelden?
Herzlichen Dank für Antwort
kann mein p-konto umwandeln lassen auf Girokonto
/0 Kommentare/in P-Konto /von Frage StellerHallo meine Insolvenz ist beendet,ich habe früher von mir selbst mal Konto auf p-konto umwandeln lassen nur so als schutz.nun kam der Beschluss vom Amtsgericht auch wegen vorzeitig ein restschuldbefreiung.mein Insolvenzverwalter hat mir mein Geld überwiesen,nun wollte ich nur das p-konto umwandeln lassen.die Bank Commerzbank lässt es prüfen,was wollen die Prüfen?alle sagen mit dem Beschluss zur Bank fahren,die meinem bräuchten erneut ein Schriftstück wo ein Paragraph 200 Insolvenz Ordnung steht,leider möchte mir was ausstellen.in meinem Beschluss steht vom Paragraph 300 Insolvenz Ordnung steht.nun bekomme net mein Geld frei
LG Isabel Noel
Gutschein
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerGuten Tag,
ich bin aktuell in der Wohlverhaltensphase und habe von meinem AG einen Gutschein für besondere Leistungen erhalten. Diesen Gutschein kann ich auf einer speziell von der Firma angelegten Seite ausgeben, Werte werden hier nich dargestellt, man hat lediglich eine Punktzahl die man verbrauchen kann. Wie muss ich dies gegenüber meinem Treuhänder behandeln?
Besten Gruß
Pkw in der Insolvenz
/1 Kommentar/in Insolvenzrecht /von Frage StellerMeine Frau besitzt einen PKW. Dieses ist auf sie angemeldet. Das Geld hat sie von ihrem Vater bekommen. Beim Kauf haben wir beide den Kaufvertrag unterschrieben. Meine Frage ist ob das Auto pfändbar ist
Berücksichtigung Ehefrau (sie hat selbst schulden) und Kinderunterhalt rückwirkend ?
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerHallo
ich bin seit September 21 in einer Privatinsolvenz.
Frage 1.
Im März 22 hab ich geheiratet, Meine Frau bezieht elterngeld in Höhe von 1232 Euro. Da Sie selbst schulden hat und diese abbezahlen muss, bleibt ihr nicht mehr als 500 Euro im Monat. Grundsätzlich ist Sie ja durch die 1232 Euro über der Grenze sodas Sie in der Pfändungstabelle bei mir als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird. Ändert das etwas da Sie ja selbst schulden hat und dadurch unter die Grenze fällt?
Frage 2.
Im Oktober 21 gekamen wir einen Sohn, Meine Frau war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschieden und dadurch läuft zur zeit noch eine Vaterschaftsanfechtung/Anerkennung. Wenn diese abgeschlossen ist, wird mein Sohn dann rückwirkend zum Oktober in der Pfändungstabelle berücksichtigt oder erst ab dem beschluss des Amtsgerichts (Vaterschaftsanerkennung) ?
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