Berechnung pfändbarer Anteil wenn man mitten im Monat aus Unterhaltspflicht fällt

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.05.2024 ist mein letzter Tag in der Privatinsolvenz und somit am 02.05.2024 beendet. Im April beendet mein Kind seine Ausbildung, somit wäre ich für April 19 Tage lang nicht mehr unterhaltspflichtig (bin alleinerziehend, Steuerklasse 2) und für den 01.05.2024. Wie wird der pfändbare Anteil ermittelt? Laut Tabelle müsste ich für den gesamten April 299,40 € abführen, bin aber noch 11 Tage unterhaltspflichtig. Mein Arbeitgeber weiß es nicht, der Steuerberater ist sich nicht sicher. Wird der pfändbare Anteil dann auf die Tage umgerechnet, also 30 Tage im April geteilt 299,40 € x 19 Tage wo ich nicht mehr unterhaltspflichtig wäre? Oder muss dann die gesamte Summe von 299,40 € abgeführt werden. Wie verhält sich das für den einen Tag im Mai 2024? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe, da ich so kurz vor Ende der Insolvenz diese nicht gefährden möchte.

Vielen Dank im Voraus.

Jette

Aktenzeichen 100285 /23 (Fr. Zuurmond)

Hallo Anwaltskanzlei,

Sie haben gestern per Email eine Vollmacht von Frau Zuurmond erhalten.
Die Frage zum FA Hilden haben wir vor ein Paar Tage beantwortet.

Da dieses Aktenzeichen schon über Monaten läuft habe ich folgende Fragen:
– Ist die Frage wie der weitere Ablauf ist?
– Ist der Schuldenbereinigungsplan bzw. Vergleichsplan schon erstellt?
– Warum dauert es so lange?

Ich freue mich auf eine zeitnahe Rückmeldung.

Viele Grüße,

Gertjan Punt
T. 0177-2602054
E. gertjanpv@yahoo.com

Beauftragung Liquidation / Beendung meiner UG

Guten Tag,
ich würde gerne die Erstberatung oder Überprüfung meiner Angelegenheit und Ersteinschätzung meines Falls in Anspruch nehmen.
Ich würde gerne meine UG schließen.
Bitte melden Sie sich bei mir!

Liquidation

Würde meine UG gerne Auflösen habe keine Verpflichtungen und keine Schulden.

Mfg
Frank Werner

فردوس

كيف بربح

Dringende Frage zur Gründung einer neuen Firma und Auflösung der bestehenden Gesellschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine dringende Frage und hoffe, dass Sie mir bei der Lösung helfen und den Prozess unterstützen können. Aufgrund unglücklicher Umstände möchte mein Mitgründer nicht mehr mit uns zusammenarbeiten und ist auch nicht bereit, seine Anteile zu verkaufen, es sei denn, wir zahlen ihm einen überhöhten Betrag für sein Kapital. Aus diesem Grund haben mein anderer Mitgründer und ich darüber nachgedacht, die Gesellschaft aufzulösen und eine neue Gesellschaft ohne den problematischen Mitgründer zu gründen. Meine Frage lautet: Ist ein solches Vorgehen möglich? Kann ich mit meinem Mitgründer eine neue Gesellschaft gründen und dann die erste Gesellschaft auflösen? Was wäre die beste Option, um diesen Prozess so schnell wie möglich und ohne rechtliche Implikationen wie die Sperrfrist durchzuführen? Wir haben noch keine Umsätze erzielt, da wir uns noch in der Planungs- und Umsetzungsphase befinden. Daher ist das einzige Geld auf unserem Konto das, was wir persönlich für einige Kosten und Investitionen für das Unternehmen verwendet haben.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Emilio Gonzalez

Privatinsolvenz

Guten Tag
Bei mir wurden leider alle emails gelöscht, so das ich ihnen, meine Gläubiger nicht zuschicken kann.
Ich bitte um ein neuen link oder Rückruf.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Minich

Insolvenz

Eröffnung der Insolvenz 08.23. Liste aller Gläubiger dem Gericht übergeben. Ich werde weiter von Gläubiger kontaktiert und um Zahlung gebeten. Ich dachte, dass vollstreckungsschutz besteht.
Was ist wenn Gläubiger von der Liste nicht vom Insolvenzverwalter angeschrieben werden?

Gern erwarte ich Ihre Antwort.

Beste Grüße

Eu Markeneintragung

Hallo,
ich baue gerade eine Social Media Agentur auf und würde diese Uphoria Agency nennen.
Des weiteren habe ich die Lumpi VV GmbH und Lumpi Operations GmbH. Ist der Name ebenfalls für Immobiliengeschäfte zu sichern?
Können Sie eine Ersteinschätzung vornehmen?
Danke und liebe Grüße
Jan Eger

Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Anwälte.

Ich hab nun endlich den Beschluss von der erteilten Restschuldbefreiung in der Hand!
Endlich schuldenfrei! :-)

Folgende Fragen hätte ich aber noch:

1. Wann kommt die Schlusskostenrechnung vom Amtsgericht, weil die Kosten gestunden waren ? Wochen? Monate später?

2. Wird die Kontopfändung vom Treuhänder automatisch bei meiner Bank aufgehoben oder ist es besser nachzufragen?

3. P-Konto sicherheitshalber noch ein paar Monate so belassen bevor ich es wieder zu einem normalen Konto umwandel?

4. Der Treuhänder meldet sich gar nicht, wegen der Restschuldbefreiung, ist das normal oder gibt er mir auch noch Bescheid?

Danke für ihre Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Muc