Schnellschluessung GmbH
Wir würden gerne mit Ihnen zusammenarbeiten. Wie gehen wir jetzt vor?
Liebe Grüsse
Markus Müller
Wir würden gerne mit Ihnen zusammenarbeiten. Wie gehen wir jetzt vor?
Liebe Grüsse
Markus Müller
Ich möchte mein Unternehmen steply e.K. auflösen, bitte teilen Sie mir den Ablauf und die Kosten mit. Das Unternehmen ist nicht mehr aktiv. Ich möchte den Prozess sofort starten. Ich wohne übrigens in Hamburg.
Guten Tag,
Ich habe mich im Jahr 2012 Selbständig gemacht im Bereich der Systemgastronomie. Es erfolgte ein Eintrag ins Handelsregister.
2015 habe ich dann die Insolvenz begonnen und im November 2020 habe ich diese mit Erteilung der RSB beendet.
Diese “Firma” wird allerdings noch immer gelistet und das möchte ich nicht.
Wie sieht es hier aus ?? Muss hier ein Sperrjahr eingehalten werden.
Wenn ich die Löschung über Ihre Kanzlei in Auftrag gebe, welche Kosten kommen auf mich zu?
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Humborg
Guten Tag,
ist es möglich ein Einzelunternehmen was seit ca.12 Jahren besteht, in eine Ltd. umzuwandeln?
Viele Grüsse
T.Bartnik
Hallo, ich befinde mit seit 2020 in der Wohlverhaltensphase und habe nun gestern einen Inkassobrief mit einer geringen Forderung aus 2019 erhalten. An diese erinnere ich mich nicht, bzw ich kann sie nicht zuordnen, somit ist der Gläubiger auch nicht mit auf der Liste. Wie verhalte ich mich nun richtig? Soll ich den offenen Betrag überweisen? Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren. Ich bin in der privatinsolvenz und hatte ein Haus mit meiner Ex Frau. Ich bin aus dem Haus ausgezogen. Meine Frau ist da wohnen geblieben. Sie sollte mir eine nutzungsentschädigung zahlen bis zur Scheidung 350 Euro. Das ist leider nicht passiert. Nach der Scheidung sollte Sie 650 Euro zahlen. Ist auch nicht passiert. Auf die Nachfrage bei meinem Insolvenzverwalter was den mit der Nutzungsentschädigung wäre kam die Antwort das ist nicht meine Sache. Es würde da jetzt eine Summe im Raum stehen von ca.20000 Euro. Jetzt hat mein Insolvenzverwalter meiner Ex Frau ca.40000 Euro ausgekehrt für die gemeinsame Immobilie.
Jetzt die Finale Frage.
Wie komme ich an meine Nutzungsentschädigung.
Ich bin ab nächster Woche mit der Restschuldbefreiung fertig.
Dankeschön und ein schönes Wochenende
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane den Namen Seprima als deutsche Marke anmelden zu lassen.
Mein Geschäftsmodell in aller Kürze:
Ich schalte Werbeanzeigen (vorwiegend online) für selbständige Seniorenbetreuer, damit diese Kunden (Senioren, die Hilfe im Alltag benötigen) gewinnen. Die Seniorenbetreuung umfasst keine Pflege. Sie findet stundenweise im eigenen Zuhause der Senioren statt.
Beim DPMA ist Seprima noch nicht als Wortmarke eingetragen. Daraufhin habe ich mir die Domain https://seprima.de gesichert.
Heute musste ich feststellen, dass es bereits ein deutsches Unternehmen (ebenfalls in der Seniorenbetreuung) gibt, das SenPrima heißt. Also vom Wortklang sehr ähnlich wie Seprima. Ebenfalls ist SenPrima bereits als Marke eingetragen laut DPMA:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018078268&CURSOR=0
Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich am besten vorgehen sollte.
Meine Ideen:
Seprima als Wortmarke eintragen lassen (aber in anderen Nizza-Klassen als der Mitbewerber SenPrima)
Oder Seprimo (mit einem o am Ende) eintragen lassen. Der Name würde mir nämlich auch gefallen.
Allerdings habe ich keine Ahnung, ob das eine oder das andere überhaupt funktionieren kann.
Hinzu kommt auch noch, dass es einen deutschen Strom- und Gasanbieter gibt, der Eprimo heißt.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen und wie könnten Sie mich hierbei unterstützen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Bergmann
Ich möchte ein Produkt markenrechtlich schützen. Es ist noch nicht auf dem Markt. Wie gehe ich vor ? Wann soll ich ein Markenrecht anmelden ?
Guten Tag,
ich bin seit Oktober 2019 aus der Privatinsolvenz mit erteilter Restschuldbefreiung. Da ich seit 2018 wieder in einem festen Angestelltenverhältnis stehe, interessiert mich nun die Frage, ob es notwendig oder überhaupt sinnvoll ist, noch rückwirkend und quasi nur für das letzte Quartal 2019 also NACH meiner Restschuldbefreiung eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Macht das Sinn oder war für die Einkommensteuererklärung mein Insolvenzverwalter für das ganze Jahr 2019 zuständig?
Vielen Dank für Ihre Beatwortung.
MfG
Guten Tag kann ich meine alt feima in ug umwandeln sie ist leider in einer frima insolvenz mfg hüttner
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
